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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 05.09.1995 - Vollz (Ws) 32/85   

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OLG Saarbrücken, 05.09.1995 - Vollz (Ws) 32/85 (https://dejure.org/1995,8697)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.09.1995 - Vollz (Ws) 32/85 (https://dejure.org/1995,8697)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. September 1995 - Vollz (Ws) 32/85 (https://dejure.org/1995,8697)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 543
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 02.08.1982 - 7 Vollz (Ws) 92/82
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.09.1995 - Vollz (Ws) 32/85
    Tut er es dennoch, so liegt grundsätzlich keine formgerechte Begründung vor (vgl. Calliess/Müller-Dietz, 3. Aufl., § 118 StVollzG , Rdn. 8; Schuler in Schwind/Böhm, § 118 StVollzG , Rdn. 8; Volckart/Schmidt in AK, § 118 StVollzG , Rdn. 12; Meyer in Löwe-Rosenberg, 23. Aufl., § 345 StPO , Rdn. 35; OLG Celle in ZfStrVo SH 1978, 53; OLG Karlsruhe in ZfStrVo SH 1978, 54; OLG Stuttgart in ZfStrVo SH 1978, 55; OLG Hamm in NStZ 1982, 526 ).
  • BVerfG, 28.11.2013 - 2 BvR 2784/12

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Rechtswegerschöpfung;

    Die fachgerichtliche Rechtsprechung zur Frage der Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde, wenn der aufnehmende Rechtspfleger oder der Rechtsanwalt, durch den die Rechtsbeschwerde erhoben wird, auf einen Schriftsatz des Beschwerdeführers Bezug nimmt und sich dessen Inhalt zu eigen macht, ist nicht einheitlich; ein erheblicher Teil der Rechtsprechung geht davon aus, dass bereits damit den Anforderungen des § 118 Abs. 3 StVollzG genügt ist oder zumindest in Ausnahmefällen genügt sein kann (vgl. Thür. OLG, Beschluss vom 15. Juni 2010 - 1 Ws 186/10 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 18. April 2005 - 5 Ws 179/05 Vollz -, juris; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 21. September 1995 - Ws 12/95 -, ZfStrVo 1997, S. 56 ; OLG Hamm, Beschlüsse vom 22. März 1988 - 1 Vollz (Ws) 54/88 -, NStE 1988 Nr. 1 zu § 118 StVollzG; vom 8. Juni 1979 - 1 Vollz (Ws) 39/79 -, juris, m.w.N.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. September 1985 - Vollz (Ws) 32/85 -, StV 1986, S. 543; nicht ganz deutlich KG, Beschluss vom 12. Januar 1993 - 5 Ws 385/92 Vollz -, BlStVkunde 1994, Nr. 3, S. 7 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 2 Ws 220/93 -, Rpfleger 1994, S. 104; differenzierend OLG Celle, Beschluss vom 14. Mai 1997 - 1 Ws 128/97 (StrVollz) -, juris; a.A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 4 Ws 164/01 -, Justiz 2002, S. 233; ebenso wohl OLG Hamm, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - 1 Vollz (Ws) 141/91 -, NStZ 1992, S. 208).
  • OLG Stuttgart, 13.12.2001 - 4 Ws 164/01

    Prozesskostenhilfe; Rechtsanwalt; Unterzeichnete Schrift; Gestaltende Mitwirkung;

    Um diesen Zweck zu erreichen, muss der Verteidiger in der Regel eine Rechtsbeschwerde selbst fertigen (OLG Saarbrücken StV 1986, 543).
  • OLG München, 21.07.2010 - 4 Ws 81/10

    Strafvollzug in Bayern: Untätigkeitsbeschwerde im Rechtsbeschwerdeverfahren;

    Um diesen Zweck zu erreichen, muss der Verteidiger in der Regel eine Rechtsbeschwerde selbst fertigen (OLG Saarbrücken StV 1986, 543).
  • OLG Schleswig, 13.03.2018 - 1 VollzWs 86/18
    Um diese Zwecke zu erreichen, muss der Verteidiger in der Regel eine Rechtsbeschwerde selbst fertigen (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 5.9.1985 ­ Vollz [Ws] 32/85, StV 1986, 543).
  • KG, 12.01.1993 - 5 Ws 385/92
    Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts an der Rechtsbeschwerdeschrift gemäß § 118 Abs. 3 StVollzG darf sich nicht in der bloßen Unterzeichnung einer von dem Untergebrachten gefertigten Schrift erschöpfen, sondern setzt die eigenverantwortliche, gestaltende Mitwirkung des Rechtsanwalts an der Begründung des Rechtsmittels und die Übernahme der Verantwortung für deren Inhalt voraus (vgl. OLG Saarbrücken StV 1986, 543; Calliess/Mül1er-Dietz, § 118 StVollzG Rdn. 7 mit weiteren Nachw.; vgl. auch BVerfGE 64, 135 [152] zu § 345 Abs. 2 StPO ).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.06.1985 - 3 Ws 257/85 (StrVollz)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2847
OLG Celle, 14.06.1985 - 3 Ws 257/85 (StrVollz) (https://dejure.org/1985,2847)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.06.1985 - 3 Ws 257/85 (StrVollz) (https://dejure.org/1985,2847)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Juni 1985 - 3 Ws 257/85 (StrVollz) (https://dejure.org/1985,2847)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 576
  • StV 1986, 543
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Hildesheim, 25.06.2007 - 23 StVK 302/07

    Strafvollzug: Pflicht der Justizvollzugsanstalt zur Umsetzung einer dem

    Einerseits sind Entscheidungen über Anträge auf Vollzugslockerungen stets eilig (BVerfG v. 26.02.1985 zu 2 BvR 1145/83 in BVerfgE 69, 161-174 und OLG Celle v. 14.06.1985 zu 3 Ws 257/85 in StV 1986, 543), wobei sich aus der zitierten Entscheidung des BVerfG auch ergibt, dass dies insbesondere auch hinsichtlich der Umsetzung einer Entscheidung über Vollzugslockerungen gilt.
  • OLG Hamm, 06.12.2018 - 1 Vollz (Ws) 476/18

    Strafvollzug: Vornahmeantrag; Bearbeitungszeit bei Anträgen auf

    Bei der - soweit es den am 02.06.2017 beantragten Begleitausgang zu einem Gerichtstermin betrifft - ohne nähere Ausführungen im angefochtenen Beschluss erfolgten Feststellung, dass keine solchen besonderen Umstände erkennbar und dem Betroffenen ein weiteres Abwarten zumutbar gewesen sei, ist indes nicht erkennbar berücksichtigt worden, dass solche Umstände insbesondere dann gegeben sind, wenn die Verzögerung der Entscheidung der Vollzugsbehörde dem Gefangenen unverhältnismäßige Nachteile bringt (vgl. Arloth in: Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 113 Rn. 2; Bachmann in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl., Abschn. P Rn. 54; Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 6. Aufl., § 113 Rn. 2), und dass in diesem Zusammenhang allgemein anerkannt ist, dass Anträge auf Vollzugslockerungen in der Regel zeitnah zu bescheiden sind (vgl. BVerfG, NStZ 1985, 283; OLG Celle, NStZ 1985, 576; Arloth in: Arloth/Krä, a.a.O.; Bachmann in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, a.a.O.; Spaniol in: Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl., Teil IV, § 113 Rn. 5).
  • OLG Celle, 28.11.1989 - 1 Ws 343/89
    Nach der Ablehnung des Antrags ist das Verfahren deshalb noch anhängig, es ist nur mehr über das eigentliche Begehren des Antragstellers, seinen Verpflichtungsantrag, zu befinden (vgl. Entscheidung des hiesigen 3. Strafsenats StV 1986, 543).
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