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   BGH, 05.02.1986 - 2 StR 653/85   

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https://dejure.org/1986,3510
BGH, 05.02.1986 - 2 StR 653/85 (https://dejure.org/1986,3510)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1986 - 2 StR 653/85 (https://dejure.org/1986,3510)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1986 - 2 StR 653/85 (https://dejure.org/1986,3510)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Feststellung einer Tatbeteiligung in einem vorausgegangenen Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1987, 1
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 05.02.1986 - 2 StR 653/85
    Hierzu wird auf BGHSt 23, 254; 27, 287, 289 verwiesen.
  • BGH, 18.05.1978 - 1 StR 31/78

    Ablehnungsgesuch gegen einen Vorsitzenden - Annahme der Befangenheit eines

    Auszug aus BGH, 05.02.1986 - 2 StR 653/85
    Angesichts dieser Notwendigkeit hat ein vernünftig abwägender Angeklagter keinen Grund zu der Besorgnis, die Richter würden bei ihrer Entscheidung in seiner Sache nicht ausschließlich das Ergebnis der neuen Hauptverhandlung verwerten, sondern sich durch das vorausgegangene Urteil beeinflussen lassen (ständige Rechtsprechung, u.a. BGH, Urteile vom 18. Mai 1978 - 1 StR 31/78 - und vom 19. November 1985 - 5 StR 436/85).
  • BGH, 19.11.1985 - 5 StR 436/85

    Zulässigkeit eines Auftretens desselben Richters in verschiedenen Verfahren -

    Auszug aus BGH, 05.02.1986 - 2 StR 653/85
    Angesichts dieser Notwendigkeit hat ein vernünftig abwägender Angeklagter keinen Grund zu der Besorgnis, die Richter würden bei ihrer Entscheidung in seiner Sache nicht ausschließlich das Ergebnis der neuen Hauptverhandlung verwerten, sondern sich durch das vorausgegangene Urteil beeinflussen lassen (ständige Rechtsprechung, u.a. BGH, Urteile vom 18. Mai 1978 - 1 StR 31/78 - und vom 19. November 1985 - 5 StR 436/85).
  • EGMR, 16.02.2021 - 1128/17

    Meng ./. Deutschland - Konventionsverletzung durch Beteiligung eines nicht

    Schilderungen der Handlungen erst später angeklagter Dritter in einem früheren Urteil gegen einen Mittäter sind üblicherweise notwendig, um das erforderliche vollständige Bild der Geschehnisse hinsichtlich des Mittäters zu zeichnen (siehe Bundesgerichtshof, 2 StR 653/85, Urteil vom 5. Februar 1986, Rdnr. 5, und 1 StR 233/96, a.a.O., Rdnr. 33-34).

    Für Richter ist es normal, dass sie ihr Urteil zu den jeweiligen Anklagepunkten nur aufgrund des in der entsprechenden Verhandlung gefundenen Beweisergebnisses bilden (siehe Bundesgerichtshof, 2 StR 653/85, a.a.O., Rdnr. 5, und 1 StR 233/96, a.a.O., Rdnrn. 32-33).

  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    Eine Befangenheitsrüge kann in diesem Fall nicht darauf gestützt werden, das Tatgericht sei aufgrund der in dem früheren Urteil festgestellten Tatbeteiligung voreingenommen (vgl. BGH, Urteile vom 5. Februar 1986 - 2 StR 653/85, StV 1987, 1 und vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, NJW 1997, 3034, 3036 (insoweit in BGHSt 43, 96 nicht abgedruckt)).
  • BGH, 10.02.2016 - 2 StR 533/14

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit (Mitwirkung des Richter in einem

    Eine Befangenheitsrüge kann in diesem Fall nicht darauf gestützt werden, das Tatgericht sei aufgrund der in dem früheren Urteil festgestellten Tatbeteiligung voreingenommen (vgl. Senat, Urteil vom 5. Februar 1986 - 2 StR 653/85; BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, NJW 1997, 3034, 3036 (insoweit in BGHSt 43, 96 nicht abgedruckt)).
  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH bei Dallinger MDR 1974, 367; BGH StV 1987, 1; BGH Urt. vom 23. November 1995 - 1 StR 296/95 - S. 20; weitere Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner aa0 § 24 Rdn. 13) ist anerkannt, daß die Vorbefassung mit demselben Sachverhalt grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund liefert.
  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines bayerischen

    Diese Besorgnis läßt sich aber nicht schon damit begründen, daß ein Richter einen an derselben Tat Beteiligten vorab verurteilt und hierbei auch die Teilnahme des jetzigen Angeklagten erörtert hat (BGH, Urteil vom 4. September 1973 - 4 StR 465/72 bei Dallinger MDR 1974, 367; BGH, Urteil vom 18. Mai 1978 - 1 StR 31/78; BGH StV 1987, 1).
  • OLG Oldenburg, 30.10.2020 - 1 Ws 362/20

    Ablehnung eines Vorsitzenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

    cc) Die Auseinandersetzung mit dem Aussageverhalten insbesondere der Angeschuldigten DD in den Gründen der Urteile aus dem Jahr 2008 und 2015 war auch zur lückenlosen Darstellung der Beweiswürdigung bzw. zur Vermeidung von Darstellungsmängeln erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 05.02.1986 - 2 StR 653/85, juris Rn. 5; Urteil vom 15.05.1997 - 1 StR 233/96, NJW 1997, 3034 ; Urteil vom 10.02.2016 - 2 StR 533/14, juris Rn. 14; Urteil vom 15.05.2018 - 1 StR 159/17, juris Rn. 58).
  • BGH, 09.02.1995 - 4 StR 662/94

    Betrug - Täuschung - Kreditrisiko - Kredit - Sicherheiten - Befangenheit -

    Dies gilt auch, wenn es sich bei der früheren Entscheidung um die Verurteilung eines Mittäters wegen derselben Tat gehandelt hat (BGH NStZ 1986, 206; StV 1987, 1).
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