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Rechtsprechung
   BGH, 21.11.1986 - 2 StR 473/86   

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BGH, 21.11.1986 - 2 StR 473/86 (https://dejure.org/1986,2580)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1986 - 2 StR 473/86 (https://dejure.org/1986,2580)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1986 - 2 StR 473/86 (https://dejure.org/1986,2580)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revision auf Grund der Verwertung der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen gegen den Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 220
  • StV 1987, 188
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.10.1980 - 2 StR 612/80

    Keine nachteilige Wertung gegenüber dem Angeklagten aufgrund berechtigten

    Auszug aus BGH, 21.11.1986 - 2 StR 473/86
    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, daß die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angeklagten verwertet werden darf (BGHSt 22, 113; BGH NJW 80, 794), auch dann nicht, wenn der Angehörige später Angaben macht (BGH MDR 81, 157).
  • BGH, 23.11.1976 - 5 StR 567/76

    Revision wegen Stützung auf eine Zeugenaussage für die Urteilsfindung bei

    Auszug aus BGH, 21.11.1986 - 2 StR 473/86
    Daß das Schweigen dem Gericht unverständlich erscheint, ist dabei ohne Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1976 - 5 StR 567/76).
  • BGH, 23.10.1986 - 4 StR 569/86

    Prozessverhalten des Angeklagten als Indiz für die Glaubwürdigkeit eines Zeugen -

    Auszug aus BGH, 21.11.1986 - 2 StR 473/86
    Es darf nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden, daß seine Mutter sich nicht selbst als Zeugin bei den Ermittlungsbehörden oder dem Gericht meldete (vgl. BGH Beschl. v. 23. Oktober 1986 - 4 StR 569/86).
  • BGH, 12.07.1979 - 4 StR 291/79

    Verwertung einer Zeugnisverweigerung zum Nachteil des Angeklagten - Aussage eines

    Auszug aus BGH, 21.11.1986 - 2 StR 473/86
    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, daß die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angeklagten verwertet werden darf (BGHSt 22, 113; BGH NJW 80, 794), auch dann nicht, wenn der Angehörige später Angaben macht (BGH MDR 81, 157).
  • BGH, 02.04.1968 - 5 StR 153/68

    Zeugnisverweigerung: Die Nichtverwertung des Schweigens

    Auszug aus BGH, 21.11.1986 - 2 StR 473/86
    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, daß die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angeklagten verwertet werden darf (BGHSt 22, 113; BGH NJW 80, 794), auch dann nicht, wenn der Angehörige später Angaben macht (BGH MDR 81, 157).
  • OLG Düsseldorf, 19.08.1983 - 5 Ss 304/83
    Auszug aus BGH, 21.11.1986 - 2 StR 473/86
    Der Zeuge, der überhaupt nicht auszusagen braucht, kann auch den Zeitpunkt frei wählen, an dem er schließlich Sachangaben macht (vgl. OLG Düsseldorf MDR 84, 164).
  • BGH, 22.02.2001 - 3 StR 580/00

    Ablehnung von Beweisanträgen; Schwere räuberische Erpressung; Beruhen

    Auch für die Angaben der Verlobten, die als Angehörige zur Zeugnisverweigerung berechtigt war, gilt, daß aus dem anfänglichen Schweigen keine Schlüsse zum Nachteil des Angeklagten gezogen werden dürfen erst recht nicht daraus, daß sich die Zeugin nicht bereits früher von sich aus als Beweismittel zur Verfügung gestellt hat (BGH StV 1987, 188).
  • BGH, 14.11.1991 - 1 StR 622/91

    Keine Verwertung der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen zu Lasten des

    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, daß die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angekl. verwertet werden darf (BGHSt 22, 113; BGH NJW 1980, 794 ), auch dann nicht, wenn der Angehörige später Angaben macht (BGH MDR 1981, 157; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 2).

    Daß das Schweigen dem Gericht unverständlich erscheint, ist dabei ohne Bedeutung (vgl. BGH, Urt. vom 23. November 1976 - 5 StR 567/76; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 2).

  • BGH, 22.05.2001 - 3 StR 130/01

    Unzulässige Erwägungen des Tatgerichts bezüglich der Zeugnisverweigerung von

    Daß das Schweigen dem Gericht unverständlich erscheint, ist dabei ohne Bedeutung (BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 2; BGH StV 1992, 97 jeweils m.w.Nachw.; BGH, Beschl. vom 22. Februar 2001 - 3 StR 580/00 - zur Veröffentlichung in BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21 vorgesehen).
  • BGH, 18.11.1994 - 2 StR 458/94

    Zeugenvernehmung - Kind - Glaubwürdigkeitsgutachten - Widersprüchlichkeit -

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, daß in Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht Glauben schenkt, dem Urteil zu entnehmen sein muß, daß der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und gewürdigt hat (vgl. BGHR StPO § 261 - Aussageverhalten 2; Zeuge 14; BGHR BtMG § 29 - Beweiswürdigung 7; BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Beweiswürdigung 15).
  • BGH, 30.06.1988 - 1 StR 150/88

    Einwirkung des Gerichts auf die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts - Vortrag

    Der Beschwerdeführer weist zwar zu Recht darauf hin, daß das rechtliche Verbot, aus einer berechtigten Aussageverweigerung nach § 52 StPO bei der Beweiswürdigung Schlüsse zu ziehen, nur für solche zum Nachteil, nicht aber auch für solche zum Vorteil des Angeklagten gilt (BGHSt 22, 113; BGH StV 1987, 188; Pelchen a.a.O. § 52 StPO Rdn. 45 m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.11.1995 - 5 StR 609/95

    Verfall von Geldern die dem Angeklagten von einem

    Solches ist unzulässig (BGHSt 22, 113; 34, 324, 327; BGH NJW 1980, 794; BGH MDR 1981, 157; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 2).
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   BGH, 27.01.1987 - 5 StR 613/86   

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BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1987 - 5 StR 613/86 (https://dejure.org/1987,8856)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Urteils in der Revision wegen Aufklärungsmangel - Zeuge - Beweiswürdigung - Glaubwürdigkeit - Richterliche Aufklärungspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 188
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