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Rechtsprechung
   BGH, 10.12.1986 - 2 StR 614/86   

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BGH, 10.12.1986 - 2 StR 614/86 (https://dejure.org/1986,2527)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1986 - 2 StR 614/86 (https://dejure.org/1986,2527)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1986 - 2 StR 614/86 (https://dejure.org/1986,2527)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 189
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 27.01.1977 - 1 Ss 643/76

    Unfall; Unfallflucht; Warten; Zeit

    Auszug aus BGH, 10.12.1986 - 2 StR 614/86
    Die rechtliche Prüfung ist auch nicht möglich, wenn die Beweiswürdigung Lücken aufweist, insbesondere, wenn nicht alle aus dem Urteil ersichtlichen Umstände gewürdigt sind, die Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zulassen (BGHSt 14, 162, 164; 15, 1, 3; VRS 53, 110 und VRS 62, 39, 40).

    Der Tatrichter muß sich mit seinen Feststellungen unter allen für das Urteil wesentlichen Gesichtspunkten auseinandersetzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen (BGH VRS 53, 110).

  • BGH, 17.09.1986 - 2 StR 317/86

    Verurteilung wegen Vergewaltigung - Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage -

    Auszug aus BGH, 10.12.1986 - 2 StR 614/86
    Der Zweifelssatz gilt jedenfalls auch für Umstände, die für die Bewertung eines die Verurteilung stützenden Beweismittels bedeutsam sind (BGH Urteil vom 17. September 1986 - 2 StR 317/86).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 10.12.1986 - 2 StR 614/86
    Widersprüche und Unklarheiten stehen einer Nachprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht entgegen und stellen daher einen sachlich-rechtlichen Mangel des Urteils dar (BGHSt 3, 213, 315; BGH VRS 35, 264; BGH NStZ 83, 277 und BGH NStZ 84, 17).
  • BGH, 04.03.1960 - 4 StR 31/60
    Auszug aus BGH, 10.12.1986 - 2 StR 614/86
    Die rechtliche Prüfung ist auch nicht möglich, wenn die Beweiswürdigung Lücken aufweist, insbesondere, wenn nicht alle aus dem Urteil ersichtlichen Umstände gewürdigt sind, die Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zulassen (BGHSt 14, 162, 164; 15, 1, 3; VRS 53, 110 und VRS 62, 39, 40).
  • BGH, 22.07.1960 - 4 StR 232/60

    Ehepaar-Unfall - § 142 StGB, Abgrenzung Mittäter - Gehilfe, Beifahrer als

    Auszug aus BGH, 10.12.1986 - 2 StR 614/86
    Die rechtliche Prüfung ist auch nicht möglich, wenn die Beweiswürdigung Lücken aufweist, insbesondere, wenn nicht alle aus dem Urteil ersichtlichen Umstände gewürdigt sind, die Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zulassen (BGHSt 14, 162, 164; 15, 1, 3; VRS 53, 110 und VRS 62, 39, 40).
  • BGH, 17.05.1983 - 1 StR 246/83

    Zeitpunkt der Ablehnung eines Beweisantrags - Form der Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 10.12.1986 - 2 StR 614/86
    Widersprüche und Unklarheiten stehen einer Nachprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht entgegen und stellen daher einen sachlich-rechtlichen Mangel des Urteils dar (BGHSt 3, 213, 315; BGH VRS 35, 264; BGH NStZ 83, 277 und BGH NStZ 84, 17).
  • OLG Köln, 03.06.1981 - 3 Ss 282/81

    Unfallbeteiligte; Wartepflicht; Eintreffen der Polizei; Berechtigtes Entfernen

    Auszug aus BGH, 10.12.1986 - 2 StR 614/86
    Die rechtliche Prüfung ist auch nicht möglich, wenn die Beweiswürdigung Lücken aufweist, insbesondere, wenn nicht alle aus dem Urteil ersichtlichen Umstände gewürdigt sind, die Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zulassen (BGHSt 14, 162, 164; 15, 1, 3; VRS 53, 110 und VRS 62, 39, 40).
  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener

    Auszug aus BGH, 10.12.1986 - 2 StR 614/86
    Widersprüche und Unklarheiten stehen einer Nachprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht entgegen und stellen daher einen sachlich-rechtlichen Mangel des Urteils dar (BGHSt 3, 213, 315; BGH VRS 35, 264; BGH NStZ 83, 277 und BGH NStZ 84, 17).
  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97

    Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten -

    Bei der Art und Weise, in der hier vor Beginn der strafrechtlichen Ermittlungen Befragungen des Kindes durch Privatpersonen und "Vorbereitungen" auf die polizeiliche Vernehmung durchgeführt wurden, war der Beweiswert der belastenden Angaben besonders kritisch zu würdigen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, widersprüchliche 1; BGH, Beschluß vom 23. August 1995 - 3 StR 163/95; Urteil vom 3. November 1993 - 2 StR 434/93).
  • BGH, 03.04.2002 - 3 StR 33/02

    Vergewaltigung; Aussage gegen Aussage; Beweiswürdigung

    Ein sachlichrechtlicher Fehler liegt aber u.a. dann vor, wenn die Beweise nicht erschöpfend gewürdigt (st. Rspr., vgl. BGHSt 29, 18, 20; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 261 Rdn. 49 m. w. N.), insbesondere bei der Auswertung von Beweistatsachen naheliegende andere Möglichkeiten nicht erörtert werden (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 5).
  • BGH, 26.11.2008 - 5 StR 506/08

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf der Vergewaltigung

    Dem Landgericht war es deshalb untersagt, hierzu aufgetretene Widersprüche dem nicht maßgeblichen Randgeschehen zuzuordnen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, widersprüchliche 1).
  • BGH, 16.05.1995 - 4 StR 237/95

    Wirksamkeit - Umfang der Rechtskraft - Kindlicher Zeuge - Aussage eines Kindes -

    Dieser Widerspruch wird auch nicht dadurch ausgeräumt, daß die Strafkammer die Bekundungen des Tatopfers zu den nicht als erwiesen angesehenen Beschuldigungen so behandelt, als beträfen sie nur unbedeutendes, die Glaubwürdigkeit im übrigen nicht berührendes Randgeschehen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, widersprüchliche 1).
  • BGH, 20.04.2004 - 4 StR 67/04

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nach § 338 Nr. 6 StPO (mögliche Prüfung

    Eine lückenlose Gesamtwürdigung der Indizien ist dann von besonderer Bedeutung (BGHSt 44, 153, 158 f. m.w.N.; vgl. auch BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, widersprüchliche 1; StV 2002, 470 m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1999 - 2 StR 218/99

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

    Eine rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung ist dann nicht gegeben, wenn der Tatrichter sich nicht mit allen wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umständen auseinandergesetzt hat (BGHSt 14, 162, 164/165; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 5 und 6; StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 4; Julius in HK-StPO § 261 Rdn. 21).
  • BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94

    Ungenügende Angabe nachvollziehbarer Urteilsgründe - Unterlassene Erörterung

    Da bei der Bewertung der Glaubwürdigkeit der Zeugin der Entstehungsgeschichte der Beschuldigung besondere Bedeutung zukommt (vgl. BGH StV 1994, 227 m.w.N.), ist die von der Jugendkammer vorgenommene Beweiswürdigung auch insoweit unzureichend (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 5).
  • BGH, 27.09.2012 - 2 StR 349/12

    Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung auch hinsichtlich der Würdigung

    Die Erörterungen des Gerichts bleiben jedoch lückenhaft, da es nach der Einlassung des Angeklagten naheliegende andere Ursachen für die festgestellten Verletzungen nicht berücksichtigt hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 3. April 2002 - 3 StR 33/02 - NStZ 2002, 494, 495; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 5), wie etwa den Umstand, dass der Angeklagte, während er zu Boden schaute, durch zahlreiche Schläge auf den Hinterkopf "heruntergeschlagen" wurde.
  • BGH, 12.11.1998 - 4 StR 511/98

    "Aussage gegen Aussage"; Beweiswürdigung; Aussageänderung im Kerngeschehen;

    Dadurch hat sich das Landgericht den Blick dafür verstellt, daß eine solche Änderung im das Kerngeschehen betreffenden Aussageverhalten ein gewichtiges Indiz ist, welches Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugin und der Glaubhaftigkeit ihrer Aussage insgesamt begründen kann (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, widersprüchliche 1).
  • BGH, 09.01.2003 - 4 StR 467/02

    Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung; Tatnachweis; lückenhafte); Strafzumessung

    Eine derart lückenhafte Beweiswürdigung ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH NStZ 2002, 48; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 5, 13).
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

  • BGH, 11.11.1987 - 2 StR 575/87

    Einschätzung der Glaubwürdigkeit von Zeugen

  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 73/88

    Vergewaltigung - Gynäkologische Untersuchung - Fachkompetenz - Nichterörterung

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Rechtsprechung
   BGH, 19.12.1986 - 2 StR 519/86   

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https://dejure.org/1986,2464
BGH, 19.12.1986 - 2 StR 519/86 (https://dejure.org/1986,2464)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1986 - 2 StR 519/86 (https://dejure.org/1986,2464)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1986 - 2 StR 519/86 (https://dejure.org/1986,2464)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit eines Gerichtsbeschlusses bei Absehen von der Beweiserhebung - Anforderungen an die Entbehrlichkeit des Erscheinens der Angeklagten - Umdeutung einer Freistellung von Angeklagten in eine Beurlaubung - Verzichterklärung - Protokollvermerk - Beweisantrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1987, 189
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.05.1970 - 5 StR 194/70

    Beweisantrag - Zurücknahme eines Antrags - Erklärung des Prozeßbeteiligten

    Auszug aus BGH, 19.12.1986 - 2 StR 519/86
    Der Vermerk des Protokolls, daß auf ausdrückliches Befragen keine Beweis- oder Beweisermittlungsanträge mehr gestellt wurden und die Beweisaufnahme im allseitigen Einverständnis geschlossen wurde, weist hier keine eindeutige Verzichtserklärung aus (vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Mai 1970 - 5 StR 194/70).
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 837/82

    Geltung des Grundsatzes der Bescheidung des Hilfsbeweisantrages in den

    Auszug aus BGH, 19.12.1986 - 2 StR 519/86
    Den Verfahrensfehler können alle Angeklagten rügen, da das Beweisbegehren in ihrer aller Interesse lag (vgl. BGH NStZ 1984, 372).
  • BGH, 21.02.1985 - 1 StR 7/85

    Beurlaubung des Verteidigers von der Teilnahme an der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 19.12.1986 - 2 StR 519/86
    Eine Umdeutung der Entscheidung des Landgerichts in eine Beurlaubung der Angeklagten gemäß § 231 c StPO kommt nicht in Betracht, zumal ein Beurlaubungsantrag nicht gestellt worden war (vgl. BGH, Beschluß vom 21. Februar 1985 - 1 StR 7/85).
  • BGH, 17.09.1985 - 2 StR 351/85

    Strafprozeßrecht: Absehen von einer zuvor angeordneten Beweiserhebung ohne

    Auszug aus BGH, 19.12.1986 - 2 StR 519/86
    Die Strafkammer mußte deshalb die Zeugin vernehmen oder in einem begründeten Beschluß darlegen, warum eine solche Vernehmung nachträglich abgelehnt wurde (vgl. BGH, Beschluß vom 17. September 1985 - 2 StR 351/85 = Strafverteidiger 1985, 488).
  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 120/88

    Schmücker-Prozess

    Ein "eigenmächtiges" Fernbleiben scheidet daher nicht nur dann aus, wenn der Angeklagte mit dem Einverständnis des Gerichts in der Hauptverhandlung ausgeblieben ist oder sich aus ihr entfernt (LR-Gollwitzer § 231 Rdn. 22; KK-Treier § 231 Rdn. 4; BGH NJW 1973, 522; BGHR StPO § 231 Abs. 2 Abwesenheit, eigenmächtige 2).
  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90

    Begriff des eigenmächtigen Fortbleibens

    Unter diesem Gesichtspunkt kann Eigenmacht dann zu verneinen sein, wenn das Gericht dem Angeklagten das Ausbleiben entweder gestattet oder den Eindruck des Einverständnisses erweckt (BGHSt 3, 187, 190; BGH NJW 1973, 522; BGH StV 1987, 189; 1989, 187).
  • BGH, 03.03.1999 - 5 StR 566/98

    Unerlaubter Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Bei dieser Sachlage beanstandet der Beschwerdeführer zutreffend die Nichtbescheidung seines Beweisantrages (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweiserhebung, beschlossene 1).
  • OLG Zweibrücken, 22.03.1995 - 1 Ss 242/94

    Ablehnung eines bedingten Beweisantrags aufgrund Abhängigkeit von einem konkreten

    Da der Befangenheitsantrag mit der Behauptung einer Verletzung der richterlichen Fürsorge- und Aufklärungspflicht begründet worden und der Beweisantrag auf Fragen der Schuldfeststellung hinsichtlich beider Angeklagter gerichtet gewesen ist, lagen diese Anträge auch im Interesse des Angeklagten ... (vgl. BGH Strafverteidiger 1987, 189 ; NStZ 1984, 372 ).

    Selbst ein Protokollvermerk, daß auf ausdrückliches Befragen keine Anträge mehr gestellt worden sind und die Beweisaufnahme "in allseitigem Einverständnis" geschlossen worden ist, weist keinen Verzicht auf zuvor gestellte Beweisanträge aus (vgl. BGH Strafverteidiger 1987, 189 ).

  • BGH, 14.01.2003 - 4 StR 402/02

    Beweisantrag (Ablehnung des Beweisantrages ohne Beschluss; Verzicht des

    Auch unter Berücksichtigung des geschilderten Verfahrensablaufs weist der Vermerk des Protokolls, daß die Beweisaufnahme im allseitigen Einvernehmen geschlossen wurde, keine (konkludente) Erklärung des Verzichts auf die Vernehmung der Zeugin G. aus (vgl. BGH StV 1987, 189).
  • OLG Celle, 17.05.2011 - 32 Ss 47/11

    Eigenmächtiges Sich-Entfernen eines Angeklagten im Anschluss an eine

    Eigenmächtiges Handeln liegt unter anderem dann nicht vor, wenn dem Angeklagten in der mündlichen Verhandlung erklärt wird, bei seinem Nichterscheinen werde ohne ihn verhandelt (vgl. OLG Köln StV 1985, 50; OLG Bremen StV 1992, 558), wenn das Gericht ihm freigestellt hatte, ob er zu Fortsetzungsverhandlung erscheine (vgl. BGH StV 1987, 189; OLG Stuttgart NJW 1970, 343) oder wenn sich aus dem Verhalten des Gerichts ein Einverständnis mit dem Ausbleiben des Angeklagten entnehmen lässt (vgl. BGH NStZ 1989, 283).
  • BGH, 04.05.1993 - 4 StR 207/93

    Zulässigkeit der Weiterverhandlung nach einer Pause in Abwesenheit des

    Die Fortsetzung einer unterbrochenen Hauptverhandlung ohne den Angeklagten ist über den Wortlaut dieser Vorschrift hinaus nur zulässig, wenn er der Hauptverhandlung eigenmächtig ferngeblieben ist (st. Rspr.; BGHSt 10, 304, 305; BGHR StPO § 231 Abs. 2 Abwesenheit, eigenmächtige 2 f).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.01.1987 - 3 StR 602/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6871
BGH, 21.01.1987 - 3 StR 602/86 (https://dejure.org/1987,6871)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1987 - 3 StR 602/86 (https://dejure.org/1987,6871)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1987 - 3 StR 602/86 (https://dejure.org/1987,6871)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglicherweise rechtsfehlerhafte Feststellung der vollen Schuldfähigkeit eines Angeklagten - Beweisantrag - Erheblichkeit - Alkoholgenuß

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1987, 189
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87

    Gemeinschaftlicher schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung - Zweifel an

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob Angaben eines Angeklagten, die eine Blutalkoholkonzentration von über 5 %o ergeben, von vornherein als unglaubwürdig anzusehen sind - was das Landgericht ersichtlich annimmt -, weil ein solcher Wert, hätte er tatsächlich vorgelegen, zum Tode führen würde (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 4 StR 576/86; Beschluß vom 21. Januar 1987 - 3 StR 602/86).
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