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Rechtsprechung
   BGH, 15.09.1983 - 4 StR 454/83   

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https://dejure.org/1983,2439
BGH, 15.09.1983 - 4 StR 454/83 (https://dejure.org/1983,2439)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1983 - 4 StR 454/83 (https://dejure.org/1983,2439)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1983 - 4 StR 454/83 (https://dejure.org/1983,2439)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1987, 250
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.04.1983 - 3 StR 97/83

    Verurteilung wegen der Aufbewahrung und Zubereitung von Betäubungsmitteln und

    Auszug aus BGH, 15.09.1983 - 4 StR 454/83
    Das schließt jedoch nicht aus, daß sie auch bei einem bereits einschlägig Vorbestraften Anwendung finden kann (vgl. BGH, Beschluß vom 25. April 1983 - 3 StR 97/83), zumal wenn es ihm - wie es hier bezüglich der Angeklagten F. der Fall war - lediglich darauf angekommen ist, mit der einschläfernden Wirkung der hergestellten Stoffe Entzugserscheinungen entgegenzuwirken (UA 8).
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 15.09.1983 - 4 StR 454/83
    Im übrigen findet der Grundsatz, daß im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden ist, auf den Gesamtvorsatz keine Anwendung (vgl. BGHSt 23, 33, 35 m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge von

    Auszug aus BGH, 15.09.1983 - 4 StR 454/83
    Angesichts der laienhaften Art der Gewinnung dieser Stoffe durch Zubereitung eines "Tees" und des Umstands, daß sie hier - anders als es in der Regel der Fall ist (vgl. Joachimski Betäubungsmittelrecht 3. Auflage § 1 BtMG Anm. 4 Buchst. e) - keine euphorische, sondern lediglich eine "einschläfernde" Wirkung hatten, liegt nämlich die Möglichkeit nicht fern, daß sie in dem Sud nur in einer sehr schwachen Konzentration enthalten waren, die als unbedeutend angesehen werden kann und damit dem Begriff der geringen Menge im Sinne der genannten Vorschrift entspricht (vgl. BGHSt 26, 355, 356, 357).
  • BayObLG, 25.09.2002 - 4St RR 80/02

    Betäubungsmitteleigenschaft von Knasterhanf und psilocybinhaltigen Pilzen -

    Die Betäubungsmitteleigenschaft eines Stoffes wird gemäß § 1 Abs. 1 BtMG allein durch seine Aufnahme in die Positivliste der Anlagen I bis III begründet, ohne dass es zusätzlich einer konkreten Berauschungsqualität oder Konsumfähigkeit bedarf (Körner BtMG 5. Aufl. § 1 Rn. 24, § 29 Rn. 225; vgl. auch BGH StV 1987, 250 ).
  • OLG Zweibrücken, 13.01.2022 - 1 OLG 2 Ss 66/21

    Es bedarf in der Regel einer tiefer gehenden Darlegung und Würdigung der Gründe,

    Die Vorschrift soll zwar in erster Linie Ersttätern zu gute kommen, schließt aber eine Anwendung auch auf Gelegenheitskonsumenten oder - in Ausnahmefällen - auch auf Dauerkonsumenten nicht aus (BGH, Urteil vom 15.09.1983 - 4 StR 454/83, juris Rn. 11; OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.2009 - 3 Ss 15/09, BeckRS 2009, 12921; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.04.2003 - 3 Ss 54/03, NJW 2003, 1825).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 05.07.1985 - 1 Ss 62/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1709
OLG Zweibrücken, 05.07.1985 - 1 Ss 62/84 (https://dejure.org/1985,1709)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.07.1985 - 1 Ss 62/84 (https://dejure.org/1985,1709)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Juli 1985 - 1 Ss 62/84 (https://dejure.org/1985,1709)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2960
  • MDR 1986, 871
  • StV 1987, 250
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • AG Lübeck, 08.06.2011 - 61 Ds 61/11

    Bespritzen mit Sperma als Körperverletzung

    Damit ist die Frage einer Verletzung der sogenannten "Geschlechtsehre" berührt und für die weitere Beurteilung zu beachten, dass sexuelle Handlungen oder Verhaltensweisen nach herrschender Meinung nur dann eine tatbestandliche Beleidigung beinhalten, wenn besondere Umstände einen selbstständigen beleidigenden Charakter ergeben, mithin in dem konkreten Verhalten eine herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (vgl. etwa BGH NStZ 1986, 453 f.; 2007, 217, 218; Fischer, a. a. O., § 185 Rdn. 11 m. w. N.; eingehend auch OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960 f.; LG Freiburg NJW 2002, 3645 ff.).

    Nach der bereits aufgegriffenen Entscheidung des OLG Karlsruhe (NJW 2003, 1263, 1264) kann "den auf offener Straße vor allem an Frauen vorgenommenen sexuellen Belästigungen (...) eine derart eigenständige Bedeutung zukommen, wenn es sich nicht um unerhebliche Beeinträchtigungen handelt und der Tat eine nach außen zu Tage tretende Herabwürdigung der Geschlechtsehre innewohnt." Dies könnte anzunehmen sein, wenn das Opfer durch das fragliche Verhalten zum reinen, jedweden Praktiken zugänglichen Sexualobjekt erniedrigt und dadurch zum Ausdruck gebracht würde, das Opfer habe das Täterverhalten aus eigenem abnormen Geschlechtstrieb zum Zwecke eines eigenen Lustgewinns herausgefordert, was die Tat zugleich aus seiner Sicht rechtfertige (vgl. auch OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960, 2961).

  • OLG Nürnberg, 03.11.2010 - 1 St OLG Ss 219/10

    Beleidigung: Herabsetzung des Opfers durch eine heimliche voyeuristische Handlung

    § 185 StGB ist insbesondere kein »Auffangtatbestand«, der es erlauben würde, Handlungen allein deshalb zu bestrafen, weil sie der Tatbestandsverwirklichung eines Sittlichkeitsdelikts nahekommen (vgl. BGHSt 36, 145 (149); OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960 (2961); Hilgendorf aaO., § 185 Rn. 31).
  • BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit

    Der Bestrafung wegen Beleidigung steht die Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. Mai 1986 (3 StR 504/85 = NStZ 1986, 453; vgl. auch OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960 [OLG Zweibrücken 05.07.1985 - 1 Ss 62/84]) nicht entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 2a Ss 50/01

    Beleidigung; Sexualbezogene Handlung; Damentoilette; Beobachtung;

    Danach bedeuten sexualbezogene Handlungen, mit denen der Täter die Personenwürde, die allgemeinen Persönlichkeitsrechte und selbst die Freiheit der sexuellen Selbstbestimmung missachtet, zwar Eingriffe, die die Persönlichkeit eines anderen berühren oder verletzen; sie sind aber nicht ohne weiteres, sondern nur dann als "Sexual-" Beleidigung strafrechtlich erheblich, wenn der Täter die Ehre seines Opfers verletzt, mithin seine Missachtung durch Äußerung eines Ehrenmangels kundgibt (vgl. OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960).

    Dem Täter muss nachgewiesen werden, dass er auch etwas anderes wollte als sexuelle Befriedigung durch die sexuelle Belästigung, Zumutung oder Neugierde (vgl. OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960; BayObLGSt 1998, 89, 91).

  • BayObLG, 16.06.1998 - 2St RR 86/98

    Voraussetzungen für den Tatbestand des § 183 StGB

    Dem Täter muß nachgewiesen werden, daß er auch etwas anderes wollte als sexuelle Befriedigung durch die sexuellen Belästigungen oder Zumutungen (vgl. Ritze JZ 1980, 91/92; Kiehl NJW 1989, 3003/3005; OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960 ).
  • OLG Frankfurt, 26.08.1999 - 15 U 103/97

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen sexueller Belästigung am

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Rechtsprechung
   BGH, 15.09.1985 - 4 StR 454/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2296
BGH, 15.09.1985 - 4 StR 454/83 (https://dejure.org/1985,2296)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1985 - 4 StR 454/83 (https://dejure.org/1985,2296)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1985 - 4 StR 454/83 (https://dejure.org/1985,2296)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betäubungsmittel - Absehen von Strafe - Einschlägige Vorstrafen - Minder gefährliche Betäubungsmittel - Einsatz gegen Entzugserscheinungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1987, 250
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • KG, 15.01.2007 - 1 Ss 245/06

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe allein wegen täterbezogener

    Unter diesen Umständen entspricht es wegen der naheliegenden Möglichkeit der Bestimmung der Drogen zum Eigenverbrauch zunächst der Prüfungsreihenfolge, sich mit der Möglichkeit des Absehens von Strafe nach § 29 Abs. 5 BtMG oder einer Einstellung nach § 31 a Abs. 2 BtMG - die allerdings der Zustimmung der Staatsanwaltschaft bedarf - auseinanderzusetzen (vgl. BVerfG NJW 1994, 1577, 1582; BGH StV 1987, 250; Beschluß vom 16. Februar 1998 - 5 StR 7/98 - bei JURIS; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 374; BayObLG NStZ 1994, 496; KG StV 1997, 640 und Beschluß vom 10. Januar 1994 - (5) 1 Ss 180/93 (40/93) - Körner, a. a. O., § 29 BtMG Rdn. 1111, 1653 f. und § 31 a BtMG Rdn. 39).
  • OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 Ss 45/09

    Voraussetzungen einer Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch;

    Beides kann jedoch Bedeutung nicht nur für den Schuldumfang an sich haben, sondern auch für die - vom Gericht gleichfalls nicht erörterte - Frage eines Absehens von Strafe gemäß § 29 Abs. 5 BtMG (OLG Köln StV 1999, 440 f.), dessen Anwendung auch auf den wegen Betäubungsmittelvergehen einschlägig vorbestraften Angeklagten nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist (BGH StV 1987, 250 ; KG StV 97, 640, 641; Körner, BtMG , 6. Aufl., § 29 Rz. 2056).
  • BayObLG, 27.11.1995 - 4St RR 254/95

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Konsum und

    Ihre Anwendung ist aber selbst bei Vorbestraften nicht ausgeschlossen (BGH StV 1987, 250 ; OLG Hamburg StV 1988, 109; Senatsbeschluß vom 14.12.1990 RReg 4 St 202/90 -. Nach der Rechtsprechung des BVerfG (NJW 1994, 1577/1583) kommt sie vor allem dann in Betracht, wenn ein Probierer oder Gelegenheitskonsument von Haschischprodukten sich diese ausschließlich zum Eigenverbrauch beschafft oder besitzt und dadurch keine Fremdgefährdung verursacht.
  • BayObLG, 25.11.1995 - RReg. 4 St 191/91

    Kurze Freiheitsstrafe; Heroin; Besonders gefährliches Betäubungsmittel; Verstoß

    Ihre Anwendung ist aber selbst bei Vorbestraften nicht ausgeschlossen (BGH StV 1987, 250; OLG Hamburg StV 1988, 109; Senatsbeschluss vom 14.12.1990 RReg. 4 St 202/90 = DRsp-ROM Nr. 1999/4973).
  • BayObLG, 25.11.1991 - RReg. 4 St 191/91

    Betäubungsmittel: Besitz/Erwerb zum Eigenverbrauch - geringe Menge Heroin

    Ihre Anwendung ist aber selbst bei Vorbestraften nicht ausgeschlossen (BGH StV 1987, 250 ; OLG Hamburg StV 1988, 109; Senatsbeschluss vom 14.12.1990 RReg. 4 St 202/90 = DRsp-ROM Nr. 1999/4973).
  • LG Berlin, 09.01.1991 - 6 Op Js 485/89
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes läßt jedoch Ausnahmen zu (vgl. BGH StV 1987, 250 ).
  • OLG Frankfurt, 21.10.1988 - 1 Ss 138/88
    Das Urteil des BGH vom 15.9.1965 (StV 1987, 250 ) betrifft einen anderen Fall.
  • BayObLG, 16.04.2002 - 4St RR 43/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Absehen von Strafe, Strafzumessung

    Die Vorschrift des § 29 Abs. 5 BtMG kann grundsätzlich auch auf bereits einschlägig Vorbestrafte Anwendung finden (BGH StV 1987, 250 ; OLG Hamburg v. 04.11.1987 - 1 Ss 136/87 - StV 1988, 109/110).
  • LG Köln, 12.05.1992 - 151-62/92
    Die Kammer ist jedenfalls der Meinung, daß eine Überprüfung dieser Rechtsprechung jedenfalls in dem von ihr zu entscheidenden Ausnahmefall eine Anwendung des § 29 Abs. 5 BtMG rechtfertigt, zumal auch der Bundesgerichtshof bei einem bereits einschlägig vorbestraften Drogenabhängigen die Anwendung des § 29 Abs. 5 BtMG ausdrücklich zuläßt (vgl. Urteil vom 15.9.1985, StV 1987, 250 ).
  • BayObLG, 14.12.1990 - RReg. 4 St 202/90

    Erwerb von harten Drogen zum Eigenverbrauch

    Ihre Anwendung ist aber selbst bei Vorbestraften nicht ausgeschlossen (BGH, StV 1987, 250 ; OLG Hamburg, StV 1988, 109).
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