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Rechtsprechung
   BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87   

Zitiervorschläge
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BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87 (https://dejure.org/1987,1007)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1987 - 4 StR 203/87 (https://dejure.org/1987,1007)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1987 - 4 StR 203/87 (https://dejure.org/1987,1007)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftlicher schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung - Zweifel an der Schuldfähigkeit bei vorherigem erheblichen Alkoholkonsum - Zweifel an den Angaben des Angeklagten zur Höhe des Alkoholkonsums - In dubio pro reo

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 477
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87
    Denn mit dem Zweifelssatz ist es nicht zu vereinbaren, wenn zum Beweise dafür, daß die Trinkmengenangaben des Angeklagten überhöht seien, bei der Blutalkoholberechnung - hinsichtlich des Resorptionsdefizits und des stündlichen Abbaus - Werte zugrunde gelegt werden, aus welchen sich die höchstmögliche Blutalkoholkonzentration ergibt: Bei fehlender Blutprobe 10 % Resorptionsdefizit und 0, 1 %o stündlicher Abbau (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1; vgl. auch BGH NStZ 1986, 114 Nr. 1; BGHSt 34, 29, 32).

    Hätte das Landgericht aber einen solchen Wert als möglich erwogen, so hätte es sich genauer als geschehen mit den Voraussetzungen des § 20 StGB - die bei Werten im Bereich von 3 %o regelmäßig nicht auszuschließen sind (BGHSt 34, 29, 31; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 561/85) -, zumindest mit denen des § 21 StGB auseinandersetzen müssen, dessen Anwendung nach medizinisch gesicherter Erfahrung bei Werten von 2 %o an aufwärts naheliegt (BGH VRS 69, 432 f; BGH bei Holtz MDR 1986, 622 (b); BGH VRS 72, 275 f).

  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 543/86

    Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung der Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87
    Einmal fehlen Angaben dazu, von welcher Berechnungsgrundlage - insbesondere zur genauen Alkoholmenge sowie zu Alkoholresorption und -abbau (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2) - der Tatrichter ausgegangen ist.

    Der Senat kann deshalb auch hier nicht überprüfen, ob der Tatrichter die Blutalkoholkonzentration zutreffend errechnet hat (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2).

  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

    Auszug aus BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87
    Denn mit dem Zweifelssatz ist es nicht zu vereinbaren, wenn zum Beweise dafür, daß die Trinkmengenangaben des Angeklagten überhöht seien, bei der Blutalkoholberechnung - hinsichtlich des Resorptionsdefizits und des stündlichen Abbaus - Werte zugrunde gelegt werden, aus welchen sich die höchstmögliche Blutalkoholkonzentration ergibt: Bei fehlender Blutprobe 10 % Resorptionsdefizit und 0, 1 %o stündlicher Abbau (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1; vgl. auch BGH NStZ 1986, 114 Nr. 1; BGHSt 34, 29, 32).

    Vielmehr hätte die Strafkammer, ohne den Zweifelssatz zu verletzen, eine Kontrollberechnung mit dem Mindestmaß des Blutalkohols vornehmen müssen - bei fehlender Blutprobe bis 30 % Resorptionsdefizit und stündlicher Abbau 0, 2 %o zuzüglich 0, 2 %o Sicherheitszuschlag (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1; vgl. auch BGH NStZ 1986, 114 Nr. 2; BGH VRS 71, 363; BGH bei Holtz MDR 1986, 270 (b) sowie 622 (b); BGH StV 1986, 338).

  • BGH, 12.11.1985 - 4 StR 552/85

    Zugrundezulegender Abbauwertes bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87
    Denn mit dem Zweifelssatz ist es nicht zu vereinbaren, wenn zum Beweise dafür, daß die Trinkmengenangaben des Angeklagten überhöht seien, bei der Blutalkoholberechnung - hinsichtlich des Resorptionsdefizits und des stündlichen Abbaus - Werte zugrunde gelegt werden, aus welchen sich die höchstmögliche Blutalkoholkonzentration ergibt: Bei fehlender Blutprobe 10 % Resorptionsdefizit und 0, 1 %o stündlicher Abbau (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1; vgl. auch BGH NStZ 1986, 114 Nr. 1; BGHSt 34, 29, 32).

    Vielmehr hätte die Strafkammer, ohne den Zweifelssatz zu verletzen, eine Kontrollberechnung mit dem Mindestmaß des Blutalkohols vornehmen müssen - bei fehlender Blutprobe bis 30 % Resorptionsdefizit und stündlicher Abbau 0, 2 %o zuzüglich 0, 2 %o Sicherheitszuschlag (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1; vgl. auch BGH NStZ 1986, 114 Nr. 2; BGH VRS 71, 363; BGH bei Holtz MDR 1986, 270 (b) sowie 622 (b); BGH StV 1986, 338).

  • BGH, 05.12.1985 - 4 StR 561/85

    Maßgebende Umstände für die Ermittlung der Blutalkoholkonzentration im

    Auszug aus BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87
    Hätte das Landgericht aber einen solchen Wert als möglich erwogen, so hätte es sich genauer als geschehen mit den Voraussetzungen des § 20 StGB - die bei Werten im Bereich von 3 %o regelmäßig nicht auszuschließen sind (BGHSt 34, 29, 31; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 561/85) -, zumindest mit denen des § 21 StGB auseinandersetzen müssen, dessen Anwendung nach medizinisch gesicherter Erfahrung bei Werten von 2 %o an aufwärts naheliegt (BGH VRS 69, 432 f; BGH bei Holtz MDR 1986, 622 (b); BGH VRS 72, 275 f).
  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 668/86

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Verminderte Steuerungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87
    Hätte das Landgericht aber einen solchen Wert als möglich erwogen, so hätte es sich genauer als geschehen mit den Voraussetzungen des § 20 StGB - die bei Werten im Bereich von 3 %o regelmäßig nicht auszuschließen sind (BGHSt 34, 29, 31; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 561/85) -, zumindest mit denen des § 21 StGB auseinandersetzen müssen, dessen Anwendung nach medizinisch gesicherter Erfahrung bei Werten von 2 %o an aufwärts naheliegt (BGH VRS 69, 432 f; BGH bei Holtz MDR 1986, 622 (b); BGH VRS 72, 275 f).
  • BGH, 20.02.1986 - 4 StR 27/86

    Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit - Schuldfähigkeit - Blutalkoholwert

    Auszug aus BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87
    Hätte das Landgericht aber einen solchen Wert als möglich erwogen, so hätte es sich genauer als geschehen mit den Voraussetzungen des § 20 StGB - die bei Werten im Bereich von 3 %o regelmäßig nicht auszuschließen sind (BGHSt 34, 29, 31; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 561/85) -, zumindest mit denen des § 21 StGB auseinandersetzen müssen, dessen Anwendung nach medizinisch gesicherter Erfahrung bei Werten von 2 %o an aufwärts naheliegt (BGH VRS 69, 432 f; BGH bei Holtz MDR 1986, 622 (b); BGH VRS 72, 275 f).
  • BGH, 10.09.1985 - 4 StR 481/85

    Betrunkensein - Volltrunkensein - Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87
    Hätte das Landgericht aber einen solchen Wert als möglich erwogen, so hätte es sich genauer als geschehen mit den Voraussetzungen des § 20 StGB - die bei Werten im Bereich von 3 %o regelmäßig nicht auszuschließen sind (BGHSt 34, 29, 31; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 561/85) -, zumindest mit denen des § 21 StGB auseinandersetzen müssen, dessen Anwendung nach medizinisch gesicherter Erfahrung bei Werten von 2 %o an aufwärts naheliegt (BGH VRS 69, 432 f; BGH bei Holtz MDR 1986, 622 (b); BGH VRS 72, 275 f).
  • BGH, 21.01.1987 - 3 StR 602/86

    Möglicherweise rechtsfehlerhafte Feststellung der vollen Schuldfähigkeit eines

    Auszug aus BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob Angaben eines Angeklagten, die eine Blutalkoholkonzentration von über 5 %o ergeben, von vornherein als unglaubwürdig anzusehen sind - was das Landgericht ersichtlich annimmt -, weil ein solcher Wert, hätte er tatsächlich vorgelegen, zum Tode führen würde (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 4 StR 576/86; Beschluß vom 21. Januar 1987 - 3 StR 602/86).
  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 143/86

    Abbauwert der Blutalkoholkonzentration - Abbauwert - Sicherheitszuschlag

    Auszug aus BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87
    Vielmehr hätte die Strafkammer, ohne den Zweifelssatz zu verletzen, eine Kontrollberechnung mit dem Mindestmaß des Blutalkohols vornehmen müssen - bei fehlender Blutprobe bis 30 % Resorptionsdefizit und stündlicher Abbau 0, 2 %o zuzüglich 0, 2 %o Sicherheitszuschlag (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1; vgl. auch BGH NStZ 1986, 114 Nr. 2; BGH VRS 71, 363; BGH bei Holtz MDR 1986, 270 (b) sowie 622 (b); BGH StV 1986, 338).
  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 576/86

    Zweifel an der Richtigkeit einer höchstmögliche Blutalkoholkonzentration für die

  • BGH, 13.06.1986 - 4 StR 279/86

    Vorliegen von Gesetzeskonkurrenz zwischen Vergewaltigung und versuchter Nötigung

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

  • BGH, 31.05.2002 - 2 StR 73/02

    Vergewaltigung; Schuldunfähigkeit (BAK-Berechnung; Reduktionsfaktor;

    Dies gefährdet den Bestand des Urteils jedoch letztlich ebensowenig wie die Tatsache, daß das Landgericht die gebotene Kontrollrechnung zur Überprüfung der Trinkmengenangaben (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 18; § 20 Blutalkoholkonzentration 19; BGH NStZ-RR 1997, 226; 1998, 359) nicht vorgenommen hat.
  • BGH, 21.08.1990 - 5 StR 145/90

    Genom-Analyse - § 81a StPO, Genom-Analyse (DNS-Analyse, genetischer

    Daraus durfte das Landgericht bei Berücksichtigung der Grundsätze zur Berechnung von Mindestalkoholwerten bei Trinkmengenangaben (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 20) für die Tatzeit (etwa 1.00 Uhr) jedenfalls einen solchen Blutalkoholwert annehmen, der auch in Verbindung mit den konsumierten Joints und der Einnahme einer unbekannt gebliebenen Tablette nicht die Voraussetzungen einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit nach § 21 StGB erfüllte.
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95

    Alkoholeinfluß - Steuerungsfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit

    In weiteren Entscheidungen verlangte der 4. Strafsenat mit Blick auf die besondere Beweisbedeutung des Blutalkoholgehalts die Feststellung des Blutalkoholgehalts anhand von Höchstmengen ohne Berücksichtigung eines "individuellen Abbauwerts", so etwa im Urt. v. 6. März 1986 - 4 StR 48/86 - (BGHSt 34, 29, 31 f.), Beschl. v. 9. März 1986 - 4 StR 643/86 - (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 3), Beschl. v. 7. August 1986 - 4 StR 308/86 - (BGHR aaO. 1), Beschl. v. 18. Dezember 1986 - 4 StR 668/86 - (BGHR aaO. 4), Urt. v. 14. April 1987 - 4 StR 203/87 - (BGHR aaO. 7), Urt. v. 25. August 1987 - 4 StR 224/87 - (BGHR aaO. 8), Beschl. v. 17. November 1987 - 4 StR 557/87 - (NStE Nr. 19 zu § 21 StGB), Beschl. v. 6. Oktober 1988 - 4 StR 460/88 - (BGHR aaO. 15).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Wie sehr sich der über viele Stunden (hier 13 Stunden) zurückgerechnete Maximalwert von der Wirklichkeit entfernen kann, macht der Vergleich mit dem Minimalwert, der nach der Rechtsprechung zur Widerlegung von Trinkmengenangaben des Angeklagten heranzuziehen ist (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 8; NStZ 1986, 114 Nr. 1; BGH, Beschl. vom 18. Juli 1989 - 1 StR 151/89 ), besonders deutlich: Während sich der Höchstwert auf 2, 4 o/oo belief, betrug der Minimalwert im vorliegenden Fall lediglich 0, 1 o/oo.
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auch bleibt unklar, aufgrund welcher Berechnung der Sachverständige - und ihm folgend das Landgericht - Blutalkoholkonzentrationen von 2, 70 bzw. 4,56 bzw. 3,26 Promille bestimmt hat (UA 15); es ist nicht erkennbar, ob er hierbei von dem Ergebnis der am folgenden Tag entnommenen Blutprobe oder von den vor der Tat genossenen Trinkmengen ausgegangen ist (zur Rückrechnung ausgehend von einer Blutprobe vgl. BGH NStZ 1986, 114 Nr. 2; zur Bestimmung des Blutalkoholwerts aufgrund der aufgenommenen Trinkmengen vgl. BGHSt 34, 29, 32; BGH NStZ 1986, 114 Nr. 1; VRS 71, 177; zur Kontrollberechnung, ob den Angaben eines Angeklagten zu den von ihm getrunkenen Alkoholmengen Glauben geschenkt werden kann, vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7 und 8).
  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89

    Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

    Ein solcher Wert darf aber der Berechnung nicht zugrunde gelegt werden (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7).
  • BGH, 17.12.2009 - 4 StR 424/09

    Beweiswürdigung bei der Prüfung des Tötungsvorsatzes

    Der Generalbundesanwalt weist zwar zutreffend darauf hin, dass sich bei Zugrundelegung eines Resorptionsdefizits von 30 % und einem stündlichen Abbauwert von 0, 2 Promille zuzüglich eines einmaligen Sicherheitszuschlags von 0, 2 Promille (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7, 8, 18) ein BAK-Wert von (nur) 4,22 Promille ergeben hätte.
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90

    Rechtliche Anforderungen an den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes -

    Es ist ihm dabei unbenommen, Trinkmengenangaben des Angeklagten als unglaubhaft einzustufen, wenn er dafür (in der Hauptverhandlung gewonnene) Gründe hat, welche diese Auffassung argumentativ tragen (BGH NStZ 1983, 133, 134; BGH, Beschluß vom 22. Januar 1986 - 3 StR 474/85; Herdegen NStZ 1984, 337, 340; Hanack JR 1974, 383, 384; vgl. auch zur Notwendigkeit von Kontrollrechnungen BGHR StGB § 21 BAK 7).
  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer

    Die Annahme des Bundesgerichtshofs, bei einem Blutalkoholisierungsgrad ab 3 %o sei Schuldunfähigkeit regelmäßig nicht auszuschließen (BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7, 13), bedeutet nicht, daß eine alkoholbedingte Amnesie, die Schuldunfähigkeit belegen kann, bei niedrigeren Werten von vornherein ausscheidet (vgl. BGHR StGB § 20 Bewußtseinsstörung 2: Mögliche Erinnerungslücke bei 2, 2 %o).
  • BGH, 15.09.1992 - 2 StR 412/92

    Bei der Bestimmung der BAK zum Tatzeitpunkt ist von der günstigen Menge für den

    Ausgehend von den im Urteil in anderem Zusammenhang mitgeteilten Berechnungsgrundlagen ist nicht auszuschließen, daß die Blutalkoholkonzentration des Angeklagten zur Tatzeit über 2 Promille betrug, sich also in einem Bereich bewegte, in dem nach medizinisch gesicherter Erfahrung eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit naheliegt (BGHSt 37, 231, 234 f.; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4 und 7).

    Die - mangels einer Kontrollrechnung ohnehin nicht unbedenkliche (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7, 18) - Erwägung, die vom Angeklagten behauptete Gesamtmenge des genossenen Alkohols könne aus medizinischen Gründen nicht zutreffen, läßt einen Schluß darauf, hinsichtlich welcher der von ihm behaupteten Teilmengen (bis 21.30 Uhr einerseits, während der Fahrt zum Tatort andererseits) die Einlassung des Angeklagten der Wahrheit entspricht, nicht zu.

  • BGH, 18.07.1990 - 2 StR 211/90

    Anforderung an die Berechnung der Blutalkoholkonzentration - Berücksichtigung von

  • BGH, 15.09.1992 - 4 StR 412/92

    Unzulässiger Verzicht der Berechnung der Tatzeit-Blutalkoholkonzentration -

  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 183/93

    Zur Feststellung der Alkoholisierung bei unklaren Trinkmengenangaben

  • BGH, 08.10.1997 - 2 StR 478/97

    Grenzen gerichtlicher Beweiswürdigung bei nicht widerlegter Trinkmengenangaben

  • BGH, 18.08.1998 - 5 StR 363/98

    Erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit; Schuldunfähigkeit; Voraussetzungen für

  • BGH, 07.02.2001 - 3 StR 9/01

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Blutalkoholberechnung

  • BGH, 18.06.1996 - 4 StR 263/96

    Fehlende Blutentnahme - Trinkmengenangabe des Angeklageten - Kritische Prüfung

  • BGH, 15.05.1992 - 2 StR 186/92

    Verminderung der Schuldfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit -

  • BGH, 06.05.1998 - 1 StR 194/98

    Versuchter Mord unter Alkoholeinfluss

  • BGH, 19.03.1998 - 5 StR 74/98

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration bei einem geübten Trinker - Bestehen

  • BGH, 12.04.1994 - 1 StR 155/94

    BAK - Tatzeit - Trinkmengenangaben - Tötungsvorsatz - Molotowcocktail - Bewohntes

  • BGH, 01.10.1991 - 5 StR 431/91

    Schwerer räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit Führen einer halbautomatischen

  • BGH, 17.07.1990 - 1 StR 305/90

    Bindungsumfang bei einer Zurückverweisung an eine Schwurgerichtskammer -

  • BGH, 21.04.1988 - 4 StR 116/88

    Erfordernis der Erörterung einer möglichen Erhöhung des Wirkung des genossenen

  • BGH, 28.04.1992 - 5 StR 171/92

    Indizwirkung des Blutalkoholgehalts für das Vorliegen verminderter

  • BGH, 13.04.1988 - 2 StR 128/88

    Fehlerhafte Berechnung der Blutalkoholkonzentration (BAK) als Revisionsgrund

  • BGH, 02.10.1992 - 2 StR 375/92

    Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten unter Zugrundelegung seiner

  • BGH, 24.05.1991 - 2 StR 113/91

    Berücksichtigung des Grundsatzes "in dubio pro reo" bei der Berechnung der

  • BGH, 19.03.1991 - 5 StR 94/91

    Angabe der Blutalkoholkonzentration des Täters auf Grund eines Rückschlusses der

  • BGH, 03.05.1990 - 2 StR 164/90

    Zugrundelegung von eine möglichst hohe Blutalkoholkonzentration ergebenden Werten

  • BGH, 06.03.1990 - 1 StR 51/90

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Aufhebung eines Urteils im Strafausspruch -

  • BGH, 08.12.1989 - 2 StR 526/89

    Unangemessene Behandlung durch einen Würgegriff - Folgen des Fehlens

  • BGH, 17.11.1987 - 4 StR 557/87

    Vorliegen einer räuberischen Erpressung - Überprüfung eines Schuldspruchs -

  • BayObLG, 26.09.1991 - RReg. 2 St 141/91
  • BGH, 19.10.1988 - 3 StR 286/88

    Kontrollrechnung hinsichtlich der Schuldfähigkeit eines Angeklagten in der

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Rechtsprechung
   BGH, 09.06.1987 - 1 StR 236/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1259
BGH, 09.06.1987 - 1 StR 236/87 (https://dejure.org/1987,1259)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1987 - 1 StR 236/87 (https://dejure.org/1987,1259)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1987 - 1 StR 236/87 (https://dejure.org/1987,1259)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zweckmäßigkeit der Erwähnung einer im Gerichtssaal stattgefundenen Verständigung unter den Richtern über das Urteil in der Sitzungsniederschrift - Verfahrensverstoß bei Ergehen des Urteils nach dem Wiedereintritt in die Beweisaufnahme ohne erneute Beratung - Fehlen der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO (1975) § 260
    Verständigung über Inhalt des zu verkündenden Urteils

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 3210
  • MDR 1987, 862
  • NStZ 1987, 472
  • StV 1987, 477
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.1971 - 3 StR 73/71

    Notwendigkeit einer erneuten förmlichen Beratung nach Wiedereintritt in eine

    Auszug aus BGH, 09.06.1987 - 1 StR 236/87
    In Ausnahmefällen kann vielmehr eine kurze Verständigung unter den Mitgliedern des Gerichts einschließlich der Laienrichter dahin genügen, daß es bei dem bisherigen Beratungsergebnis verbleiben soll (BGHSt 19, 156; 24, 170) [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71].

    Ein solcher Ausnahmefall kann zum Beispiel gegeben sein, wenn, wie hier, lediglich ein Hinweis nach § 265 StPO gegeben wird und demgemäß der neue Verhandlungsteil ohne jeden sachlichen Gehalt bleibt (BGHSt 24, 170 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH, Urt. vom 2. August 1960 - 1 StR 249/60).

    In der Regel kann auch nicht ausgeschlossen werden, daß das Urteil auf diesem Mangel beruht (BGHSt 24, 170, 172 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1951, 206).

  • BGH, 29.11.1963 - 4 StR 352/63

    Anforderungen an die Urteilsberatung und die Beteiligung der Schöffen daran -

    Auszug aus BGH, 09.06.1987 - 1 StR 236/87
    In Ausnahmefällen kann vielmehr eine kurze Verständigung unter den Mitgliedern des Gerichts einschließlich der Laienrichter dahin genügen, daß es bei dem bisherigen Beratungsergebnis verbleiben soll (BGHSt 19, 156; 24, 170) [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71].

    Er muß sich vielmehr unmittelbar auch an die Schöffen wenden, damit diese erkennen, es handele sich nunmehr um eine nochmalige, endgültige Beratung und Abstimmung über das zu verkündende Urteil (BGHSt 19, 156).

  • BGH, 02.08.1960 - 1 StR 249/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.06.1987 - 1 StR 236/87
    Ein solcher Ausnahmefall kann zum Beispiel gegeben sein, wenn, wie hier, lediglich ein Hinweis nach § 265 StPO gegeben wird und demgemäß der neue Verhandlungsteil ohne jeden sachlichen Gehalt bleibt (BGHSt 24, 170 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH, Urt. vom 2. August 1960 - 1 StR 249/60).
  • BGH, 29.01.1954 - 1 StR 329/53
    Auszug aus BGH, 09.06.1987 - 1 StR 236/87
    Das allein wäre zwar nicht maßgebend, da die Beratung nicht zu den nach § 273 StPO protokollpflichtigen Förmlichkeiten gehört (BGHSt 5, 294).
  • BGH, 25.06.1992 - 4 StR 265/92

    Wiedereintritt in die Beweisaufnahme und Verkündung des Urteils ohne erneute

    Ein solcher Fall kann gegeben sein, wenn - wie hier - lediglich ein Hinweis nach § 265 StPO gegeben wird (BGH NJW 1987, 3210, 3211 mit weit. Nachw.).

    Zwar gehört die Tatsache der erfolgten Beratung nicht zu den nach § 273 StPO protokollpflichtigen Förmlichkeiten (BGHSt 5, 294); der Bundesgerichtshof hat aber schon mehrfach darauf hingewiesen, daß es zweckmäßig ist, die Tatsache einer im Gerichtssaal geschehenen Verständigung in der Niederschrift zu erwähnen (BGH NJW 1987, 3210, 3211), was in der Regel auch geschieht, so daß das Fehlen eines diesbezüglichen Vermerks den Vortrag des Beschwerdeführers bestätigt.

    Gerade im vorliegenden Fall, in dem der Staatsanwalt eine sehr hohe Freiheitsstrafe beantragt, der Verteidiger in den in der wiederaufgenommenen Beweisaufnahme erörterten Fällen aber Freispruch verlangt hatte, durfte es für alle Verfahrensbeteiligten keinem Zweifel unterliegen, daß das Urteil erst nach einer nochmaligen, endgültigen Beratung unter bewußter Einbeziehung der Laienrichter verkündet worden ist (vgl. BGH NJW 1987, 3210, 3211).

  • BGH, 27.08.1991 - 1 StR 505/91

    Erneute Beratungspflicht des Gerichts bei Wiedereintretung in Verhandlungen

    Tritt das Gericht nach den Schlußvorträgen und nach der Beratung erneut in die Verhandlung ein, muß es vor Verkündung des Urteils nochmals beraten (BGHSt 19, 156; 24, 170 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1987, 3210; BGH NStZ 1988, 470).

    Jedenfalls war hier keiner der seltenen Ausnahmefälle gegeben, in dem der neue Verhandlungsteil ohne jeden sachlichen Gehalt geblieben und in dem deshalb rascheste Verständigung möglich war (vgl. BGHSt 24, 170, 171 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1987, 3210; BGH, Urteil vom 02. August 1960 - 1 StR 249/60; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 24. Auflage § 258 StPO Rdn. 49).

    Ein Beruhen des Urteils auf dem dargelegten Verfahrensverstoß läßt sich nicht ausschließen, weil ungewiß ist, was eine in ausreichender Weise durchgeführte nochmalige Beratung ergeben hätte (vgl. BGH NJW 1987, 3210, 3211; BGH NStZ 1988, 470).".

  • BGH, 07.06.1988 - 1 StR 172/88

    Verhandlung - Wiedereintritt - Erneute Beratung - Urteilsverkündung

    Diese Vorgehensweise des Landgerichts beanstanden die Revisionen und der Generalbundesanwalt zu Recht: Nach § 260 Abs. 1 StPO ergeht das Urteil "auf die Beratung"; diese muß der Urteilsverkündung unmittelbar vorausgehen (BGH NJW 1951, 206; BGH NStZ 1987, 472).

    Ob in Fällen wie dem vorliegenden eine Beratung in abgekürzter Form genügen würde (vgl. BGH, Urt. vom 2. August 1960 - 1 StR 249/60; BGHSt 19, 156; 24, 170; BGH NStZ 1987, 472), bedarf hier keiner Entscheidung; denn eine (erneute) Beratung hat überhaupt nicht stattgefunden.

    Insofern liegt der Fall anders als bei dem Senatsbeschluß NStZ 1987, 472, bei dem ausweislich der insoweit nicht veröffentlichten Beschlußgründe nicht bekannt war, ob sich der Angeklagte in seinem letzten Wort zu dem Schuldvorwurf insgesamt geäußert hatte.

  • BGH, 25.11.1997 - 5 StR 458/97

    Erfolg einer Revision mit einer Verfahrensrüge - Vergewaltigung in Tateinheit mit

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß das Gericht, wenn nach den Schlußvorträgen und der Beratung über das Urteil erneut in die Verhandlung eingetreten worden war, vor der Urteilsverkündung erneut beraten (BGHSt 19, 156 f.; BGHSt 24, 170 f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1987, 3210; BGH NStZ 1988, 470; Hürxthal in KK 3. Aufl. § 260 Rdnr.2).

    Die erneute Beratung ist dabei so durchzuführen, daß sie allen Verfahrensbeteiligten erkennbar ist (BGHSt 19, 156f.; BGHSt 24, 170f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71], BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 1 und 4).

  • BGH, 14.10.2008 - 4 StR 260/08

    Verkündung eines Urteils ohne Beratung (kein Beweis über das Sitzungsprotokoll);

    Die Beratung ist geheim und schon deshalb nicht Bestandteil der Hauptverhandlung; an ihr nimmt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle nicht teil (BGHSt 5, 294; BGH NStZ 1987, 472; BGH, Beschluss vom 23. November 2000 - 3 StR 428/00).
  • BGH, 14.06.2001 - 5 StR 87/01

    Unterlassene Beratung nach erneuter Verhandlung; Beratungspflicht; Beruhen

    Der darin liegende Verstoß gegen § 260 Abs. 1 StPO (BGH StV 1998, 530 m.w.N.) steht für das Revisionsgericht aufgrund der anwaltlichen Versicherung des Verteidigers in der Revisionsbegründung, der Sitzungsniederschrift, die sich - entgegen entsprechender Empfehlung (BGHR StPO § 260 Abs. 1 - Beratung 1; BGH, Beschluß vom 23. November 2000 - 3 StR 428/00) - zu dem nicht protokollierungspflichtigen Vorgang der Beratung verschweigt, und nach dem sonst durchgeführten Freibeweisverfahren fest.
  • BGH, 31.07.1992 - 3 StR 200/92

    Erneute Beratung durch kurze Verständigung im Sitzungssaal nach Wiedereintritt in

    Soweit der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in späteren Beschlüssen vom 9. Juni 1987 und vom 27. August 1991 (BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 1 und 4) diese Voraussetzung dahin formuliert hat, daß der neue Verhandlungsteil ohne jeden sachlichen Gehalt geblieben ist, handelt es sich nicht um eine inhaltliche Änderung dieser Rechtsprechung, sondern lediglich um eine mißverständliche Wiedergabe.
  • BGH, 23.11.2000 - 3 StR 428/00

    Durchführung einer Urteilsberatung

    Die Rüge nimmt der Senat zum Anlaß, erneut darauf hinzuweisen, daß es bei einem solchen nur mit Zurückhaltung anzuwendenden Verfahren zweckmäßig ist, es in die Sitzungsniederschrift aufzunehmen (vgl. BGH NStZ 1987, 472), obwohl die Beratung nicht zu den nach § 273 StPO protokollierungspflichtigen Förmlichkeiten gehört (BGHSt 5, 294).
  • BGH, 12.11.1991 - 4 StR 374/91

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags

    Da die Verfahrensrüge wegen der Auswirkung auf die Mitwirkungsform und den Schuldumfang die Aufhebung des Schuldspruchs gegen die Angeklagte S. nach sich zieht, bedarf es keiner Entscheidung über die weitere Verfahrensrüge der Verletzung des § 260 Abs. 1 StPO (vgl. dazu BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 1, 2; BGH, Beschluß vom 27. August 1991 - 1 StR 505/91; Kleinknecht/Meyer a.a.O. § 260 Rdn. 4).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.05.1987 - 4 StR 213/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2053
BGH, 14.05.1987 - 4 StR 213/87 (https://dejure.org/1987,2053)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1987 - 4 StR 213/87 (https://dejure.org/1987,2053)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1987 - 4 StR 213/87 (https://dejure.org/1987,2053)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Anordnung, die Strafe nicht zur Bewährung - Anforderungen an Anordnung von Berufsverbot - Nachtatverhalten - Strafzumessung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 406
  • StV 1987, 477
  • StV 1988, 61
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92

    Keine nachteilige Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens bei

    Auch im Hinblick auf die Gefährlichkeitsprognose für die Anordnung eines Berufsverbots gemäß § 70 StGB darf nicht zu Lasten eines Angeklagten gewertet werden, daß er die Tat bestreitet (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 2; BGH NStZ 1987, 406; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Dauer 1).

    Etwas anderes kann für ein Verteidigungsverhalten gelten, welches, über das zum Bestreiten Notwendige hinausgehend, besondere Skrupellosigkeit gegenüber anderen erkennen läßt und den Schluß rechtfertigt, der Angeklagte werde sich auch zukünftig im Umgang mit Mitmenschen entsprechend rechtsfeindlich verhalten (BGH, Beschl. v. 30. Juli 1985 - 1 StR 340/85; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; BGH NStZ 1987, 406).

  • BGH, 20.09.2000 - 5 StR 391/00

    Tatsächliche Voraussetzungen der Prognoseentscheidung des § 56 Abs. 1 StGB

    Zum einen ist für die von der Strafkammer zu treffende Prognoseentscheidung, ob der Angeklagte künftig Straftaten begehen wird, das Verteidigungsverhalten nicht hinreichend aussagekräftig, soweit es dem Zweck diente, sich der Bestrafung zu entziehen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 - Nachtatverhalten 7).
  • BGH, 11.06.1993 - 4 StR 244/93

    Möglichkeit der Trennung zwischen den in der Tat und den in der Persönlichkeit

    Auch soweit der Angeklagte Einwände gegen die Richtigkeit der polizeilichen Protokolle über seine Beschuldigtenvernehmung vorgebracht hat, ist dies entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts für die von der Jugendkammer zu treffende Prognoseentscheidung nach § 21 Abs. 1 JGG nicht hinreichend aussagekräftig (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 4).
  • BGH, 26.05.1993 - 5 StR 134/93

    Geständnis - Abgabe - Umsatzsteuerererklärung - Einkommensteuerererklärung -

    Daraus aber lässt sich nicht ohne weiteres auf eine ungünstige Prognose im Sinne des 5 56 Abs. 1 StGB schließen (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 4).
  • BGH, 14.11.1989 - 4 StR 550/89

    Zulässigkeit der Anlastung fehlender Schadenswiedergutmachung bei leugnendem

    Der Senat weist für die neue Hauptverhandlung darauf hin, daß diese beanstandete Erwägung (UA 63: "Keinerlei Anstrengungen zur Schadenswiedergutmachung unternommen") auch bei der Frage der Strafaussetzung zur Bewährung zu unterbleiben hat (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 4, § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 6 und Umstände, besondere 4).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.06.1987 - 2 StR 180/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5321
BGH, 03.06.1987 - 2 StR 180/87 (https://dejure.org/1987,5321)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1987 - 2 StR 180/87 (https://dejure.org/1987,5321)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1987 - 2 StR 180/87 (https://dejure.org/1987,5321)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen versuchten Mordes - Anordnung der Verlesung des Schreibens eines städtischen Krankenhauses - Möglichkeit einer weiteren Schussabgabe trotz Versagens einer Waffe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 477
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 667/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.06.1987 - 2 StR 180/87
    Auch als "Attest über Körperverletzungen" (§ 256 Abs. 1 Satz 1, 1etzte Alternative StPO) durfte das Schreiben nicht verlesen werden, weil Verfahrensgegenstand nicht eine Körperverletzung, sondern versuchter Mord ist (BGHSt 4, 155, 156; BGH Strafverteidiger 1982, 557; BGH NStZ 1985, 36; BGHSt 33, 389, 391 ff [BGH 27.11.1985 - 3 StR 438/85]; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 438/85

    Verlesung eines Attestes

    Auszug aus BGH, 03.06.1987 - 2 StR 180/87
    Auch als "Attest über Körperverletzungen" (§ 256 Abs. 1 Satz 1, 1etzte Alternative StPO) durfte das Schreiben nicht verlesen werden, weil Verfahrensgegenstand nicht eine Körperverletzung, sondern versuchter Mord ist (BGHSt 4, 155, 156; BGH Strafverteidiger 1982, 557; BGH NStZ 1985, 36; BGHSt 33, 389, 391 ff [BGH 27.11.1985 - 3 StR 438/85]; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 17.09.1982 - 5 StR 584/82

    Urkundenbeweis - Verlesung - Ärztliche Atteste - Zulässigkeit - Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 03.06.1987 - 2 StR 180/87
    Auch als "Attest über Körperverletzungen" (§ 256 Abs. 1 Satz 1, 1etzte Alternative StPO) durfte das Schreiben nicht verlesen werden, weil Verfahrensgegenstand nicht eine Körperverletzung, sondern versuchter Mord ist (BGHSt 4, 155, 156; BGH Strafverteidiger 1982, 557; BGH NStZ 1985, 36; BGHSt 33, 389, 391 ff [BGH 27.11.1985 - 3 StR 438/85]; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 06.06.1984 - 2 StR 72/84

    Rückschlüsse auf die Tat und Willensrichtung des Angeklagten nach Verlesung von

    Auszug aus BGH, 03.06.1987 - 2 StR 180/87
    Auch als "Attest über Körperverletzungen" (§ 256 Abs. 1 Satz 1, 1etzte Alternative StPO) durfte das Schreiben nicht verlesen werden, weil Verfahrensgegenstand nicht eine Körperverletzung, sondern versuchter Mord ist (BGHSt 4, 155, 156; BGH Strafverteidiger 1982, 557; BGH NStZ 1985, 36; BGHSt 33, 389, 391 ff [BGH 27.11.1985 - 3 StR 438/85]; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 03.02.2015 - 3 StR 557/14

    Rechtsfehlerhafte Verlesung zweier ärztlicher Berichte ohne Vernehmung der

    Eine Verlesung nach § 256 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) StPO kam bereits deshalb nicht in Betracht, weil das in der Rechtsform einer GmbH betriebene Johanniter-Zentrum nicht als öffentliche Behörde im Sinne der genannten Vorschrift anzusehen ist (vgl. für ein in Form einer GmbH betriebenes Krankenhaus BGH, Urteil vom 3. Juni 1987 - 2 StR 180/87, bei Pfeiffer NStZ 1988, 19).
  • BVerwG, 06.10.2009 - 1 D 1.09

    Altfall nach Bundesdisziplinarordnung (BDO); Übergangsrecht; schwere behebbare

    Solche Gutachten liegen hier aber nicht vor, da das Krankenhaus in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH betrieben wird (vgl. zur GmbH: BGH, Urteil vom 3. Juni 1987 2 StR 180/87 juris, zitiert von Pfeiffer/Miebach, NStZ 1988, 19).
  • BGH, 16.08.1989 - 2 StR 205/89

    Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    Im Falle einer erneuten Verurteilung muß das Tatgericht die von ihm bei der Ermittlung des Grades der Alkoholisierung des Angeklagten zu Grunde gelegte Art und Menge der konsumierten Getränke möglichst genau angeben und die Berechnung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch hinsichtlich des Zweifelssatzes, nachvollziehbar darstellen (vgl. zum Resorptionsdefizit BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1; BGH StV 1987, 477, 478; BGH, Urteil vom 18. Juli 1989 - 1 StR 151/89; Salger, DRiZ 1989, 174, 176 m.N.).
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