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Rechtsprechung
   BGH, 04.11.1986 - 5 StR 381/86   

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BGH, 04.11.1986 - 5 StR 381/86 (https://dejure.org/1986,1860)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1986 - 5 StR 381/86 (https://dejure.org/1986,1860)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1986 - 5 StR 381/86 (https://dejure.org/1986,1860)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine richterliche Vernehmung eines Beschuldigten und an den Inhalt des Vernehmungsprotokolls - Rechtmäßigkeit eines durch das Gericht angewendeten "Selbstleseverfahrens"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 254

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 85
  • StV 1987, 49
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.04.1954 - 3 StR 725/53

    Verwertung von über ein zur Aussageverweigerung berechtigendes Verhältnis

    Auszug aus BGH, 04.11.1986 - 5 StR 381/86
    Diese Verfahrensweise entspricht nicht den Anforderungen, die der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung an eine richterliche Vernehmung stellt (BGH NJW 1952, 1027; 1953, 35; BGHSt 6, 279 [BGH 08.04.1954 - 3 StR 725/53]; 7, 73; Beschluß vom 30. Januar 1974 - 2 StR 579/73 - bei Dalliriger in MDR 1974, 725; Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 368/75 -).
  • BGH, 23.11.1954 - 5 StR 301/54

    Verwertbarkeit bzw. Verlesbarkeit formblattmäßiger Niederschriften von

    Auszug aus BGH, 04.11.1986 - 5 StR 381/86
    Diese Verfahrensweise entspricht nicht den Anforderungen, die der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung an eine richterliche Vernehmung stellt (BGH NJW 1952, 1027; 1953, 35; BGHSt 6, 279 [BGH 08.04.1954 - 3 StR 725/53]; 7, 73; Beschluß vom 30. Januar 1974 - 2 StR 579/73 - bei Dalliriger in MDR 1974, 725; Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 368/75 -).
  • BGH, 30.01.1974 - 2 StR 579/73

    Zulässigkeit der Verlesung des polizeilichen Vernehmungprotokolls des jetzigen

    Auszug aus BGH, 04.11.1986 - 5 StR 381/86
    Diese Verfahrensweise entspricht nicht den Anforderungen, die der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung an eine richterliche Vernehmung stellt (BGH NJW 1952, 1027; 1953, 35; BGHSt 6, 279 [BGH 08.04.1954 - 3 StR 725/53]; 7, 73; Beschluß vom 30. Januar 1974 - 2 StR 579/73 - bei Dalliriger in MDR 1974, 725; Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 368/75 -).
  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 368/75

    Zuhälterei, Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, Förderung der

    Auszug aus BGH, 04.11.1986 - 5 StR 381/86
    Diese Verfahrensweise entspricht nicht den Anforderungen, die der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung an eine richterliche Vernehmung stellt (BGH NJW 1952, 1027; 1953, 35; BGHSt 6, 279 [BGH 08.04.1954 - 3 StR 725/53]; 7, 73; Beschluß vom 30. Januar 1974 - 2 StR 579/73 - bei Dalliriger in MDR 1974, 725; Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 368/75 -).
  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Ihre Verlesbarkeit wurde hier nicht dadurch begründet, daß die Beschuldigten nach Vorhalt der polizeilichen Vernehmungsprotokolle dem Vernehmungsrichter erklärt hatten, ihre bei der Polizei gemachten Angaben seien richtig (vgl. dazu BGHSt 6, 279, 281; 7, 73, 74; BGHR StPO § 254 Abs. 1 Vernehmung, richterliche 1, 2; BGH NJW 1952, 1072; BGH StV 1991, 340).
  • BGH, 10.01.2007 - 2 StR 486/06

    Sicherungsverwahrung (Urteilsgründe; Feststellungen zu den Symptomtaten:

    Bezüglich der Verurteilungen aus den Jahren 1977, 1981 und 1986 sowie der weiteren Taten vor 1995 fehlt es in Hinsicht auf eine mögliche 'Rückfallverjährung' nach § 66 Abs. 4 Satz 3 StGB an der notwendigen Angabe der Tatzeiten (Tröndle/Fischer StGB 53. Auflage § 66 Rdn. 14 m.w.N.) sowie der genauen Mitteilung der jeweiligen Verbüßungszeiten (BGH NStZ 1987, 85).
  • BGH, 25.04.1991 - 5 StR 164/91

    Voraussetzungen für die Verlesung von Geständnissen des Beschuldigten vor

    Geständnisse des Beschuldigten vor Polizeibeamten können dann mit der richterlichen Vernehmungsniederschrift verlesen werden, wenn der Beschuldigte bei der richterlichen Vernehmung zweifelsfrei zu erkennen gegeben hat, daß er seine Angaben vor der Polizei als Bestandteil seiner Erklärungen vor dem Richter betrachtet wissen will, wenn darüber hinaus das Protokoll über die richterliche Vernehmung den wesentlichen Inhalt der Aussage vor der Polizei mitteilt und wenn sich die Bezugnahmen in eindeutiger Weise auf vorgelesene (und nicht nur vorgehaltene) Teile der nichtrichterlichen Vernehmung beziehen (vgl. BGHR StPO § 254 Abs. 1 Vernehmung, richterliche 1 und 2).
  • OLG Hamm, 27.08.1987 - 1 VAs 37/87

    Voraussetzungen einer Verpflichtung der Staatsanwaltschaft zur Gewährung von

    Ob im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH (NJW 1952, 1027; BGHSt 6, 279; BGHSt 7, 73, 74; BGH GA 1987, 262) ein so gefaßtes richterliches Protokoll gemäß § 251 StPO verwertbar ist, ist für die hier zu entscheidende Frage, ob polizeiliche Vernehmungen Gegenstand der richterlichen Vernehmung waren und Inhalt des richterlichen Protokolls sind und mithin ein Einsichtsrecht des Verteidigers besteht, nicht von Bedeutung.
  • OLG Köln, 28.03.1996 - Ss 438/95

    Anforderungen an einen Beweisermittlungsantrag im Strafverfahren; Ablehnung von

    Die Verlesung eines richterlichen Geständnisses - auch des Mitangeklagten (vgl. BGHSt 22, 372) - wird nur dann durch § 254 StPO gedeckt, wenn das Protokoll über die richterliche Vernehmung den wesentlichen Inhalt dessen, was der Beschuldigte zur Sache ausgesagt hat, mitteilt und, falls auf die Niederschrift polizeilicher Vernehmungen Bezug genommen wird, ferner zweifelsfrei ergibt, daß ihm der Inhalt des polizeilichen Protokolls vorgelesen worden ist und er daraufhin erklärt hat, er wolle die früheren Angaben als Bestandteil seiner Erklärung vor dem Richter betrachtet wissen; dagegen ist es unzulässig, den Beschuldigten die polizeilichen Vernehmungsprotokolle durchlesen zu lassen (vgl. BGH StV 1987, 49; 1989, 90; 1991, 340).
  • OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ss 1086/99

    Entfernung des Angeklagten aus der Hauptverhandlung; Begründung des

    In Rechtsprechung und Literatur ist es nämlich anerkannt, daß der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO dann nicht gegeben ist, wenn bei einem nicht oder nicht ausreichend begründeten Gerichtsbeschluß, der eine Maßnahme nach § 247 StPO anordnet, mit Sicherheit festgestellt werden kann, daß die sachlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift vorgelegen haben und vom Tatgericht nicht verkannt worden sind (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. zuletzt BGH NStZ 1987, 85 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung; so auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 247 StPO Rn. 19; Diemer in Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., 1999, § 247 Rn. 17 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 22.11.1988 - 5 StR 454/88

    Verlesung von Niederschriften über die polizeiliche und staatsanwaltschaftliche

    Das Protokoll über die richterliche Vernehmung muß auch in diesem Fall den wesentlichen Inhalt dessen, was der Beschuldigte zur Sache ausgesagt hat, mitteilen und muß ferner zweifelsfrei ergeben, daß ihm der Inhalt des polizeilichen Protokolls vorgelesen (nicht nur vorgehalten) worden ist und er darauf erklärt hat, daß er die früheren Angaben auch in der ihnen vom Polizeibeamten gegebenen Fassung als Bestandteil seiner Erklärung vor dem Richter betrachtet wissen wolle" (Beschluß des Senats vom 4. November 1986 - 5 StR 381/86 - BGHR StPO § 254 Abs. 1 Vernehmung, richterliche 1 = NStZ 1987, 85 = StV 1987, 49 = bei Holtz in MDR 1987, 282).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.09.1986 - 2 StR 334/86   

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https://dejure.org/1986,4824
BGH, 24.09.1986 - 2 StR 334/86 (https://dejure.org/1986,4824)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1986 - 2 StR 334/86 (https://dejure.org/1986,4824)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1986 - 2 StR 334/86 (https://dejure.org/1986,4824)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung eines unsicheren Ergebnisses einer Wahlgegenüberstellung innerhalb der Beweiswürdigung - Identifizierung einer Waffe als Tatwaffe unter möglicher Verwendung eines Aufsatzes - Zeuge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 49
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 08.05.1990 - KRB 1/90

    "Hinwegsetzen" iS von § 38 Abs. 1 Nr. 1 GWB

    Die Nichterörterung dieser naheliegenden Möglichkeit stellt einen sachlich-rechtlichen Mangel des angefochtenen Beschlusses dar (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 2-6).
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