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Rechtsprechung
   BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86   

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BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86 (https://dejure.org/1986,635)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1986 - 2 StR 335/86 (https://dejure.org/1986,635)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1986 - 2 StR 335/86 (https://dejure.org/1986,635)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Versendung von Marihuana auf dem Luftpostweg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Einfuhr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 180
  • NJW 1987, 721
  • MDR 1987, 72
  • MDR 1987, 721
  • NStZ 1987, 87
  • StV 1987, 67
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.01.1983 - 2 StR 698/82

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86
    Selbst nach dem Inkrafttreten des neuen Betäubungsmittelgesetzes hat der erkennende Senat hieran noch festgehalten (BGHSt 31, 215, 219).

    Wie der Senat in BGHSt 31, 215, 216 dargelegt hat, ist der in den verschiedensten Gesetzen verwendete Einfuhrbegriff kein einheitlicher, sondern muß für jedes von ihnen nach seinem speziellen Sinn und Zweck ausgelegt werden.

  • BGH, 22.02.1973 - 1 StR 606/72

    Unerlaubte Einfuhr - Gestellpflicht - Überwachung durch die Zollstelle -

    Auszug aus BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86
    Einige Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben während der Geltungsdauer jener früheren Gesetze für die Begehungsform des Einführens zusätzlich eine Verletzung der Gestellungspflicht vorausgesetzt (u.a. BGHSt 25, 137, 139 f; BGH NStZ 1982, 291).

    In BGHSt 25, 137, 139 wird ausgeführt, für die Auslegung des Begriffs des Verbringens gewinne der Tatbestand des Bannbruchs Bedeutung; auch wenn er gegenüber § 10 Abs. 1 Nr. 1 OpiumG zurücktrete, bleibe die verbotene Einfuhr doch Bannbruch; die Voraussetzungen der Einfuhr i.S.d. § 3 Abs. 1 OpiumG würden deshalb denen der Einfuhr in § 396 AbgO gleichen; die Gestellungspflicht bestehe nicht allein im Interesse der Erhebung der Eingangsabgaben, sondern diene außerdem der Einhaltung von Einfuhrverboten und -beschränkungen.

  • BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begriffe der Einfuhr und

    Auszug aus BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86
    Der Gesetzgeber hat durch die Gleichstellungsformel in § 2 Abs. 2 BtMG, nach der einer "Einfuhr" von Betäubungsmitteln jedes "sonstige Verbringen" in den Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes gleichsteht, zum Ausdruck gebracht, daß der Fall der Einfuhr schon mit dem bloßen "Verbringen" in diesen Raum gegeben ist (BGHSt 31, 252 ff).

    Dieses Ergebnis entspricht auch der Auffassung der anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs (1. Strafsenat: Urteil vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 345/85; 3. Strafsenat: StV 1983, 242; 5. Strafsenat: BGHSt 31, 252).

  • BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Objektive

    Auszug aus BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86
    Von dieser Rechtsprechung ist er jedoch bereits in seinem Urteil vom 4. Mai 1983 (BGHSt 31, 374 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]) abgegangen.

    Liegt diese Voraussetzung nicht vor, fehlt es nicht nur an der Zulässigkeit; vielmehr handelt es sich dann um einen Fall der Einfuhr (BGHSt 31, 374 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]).

  • BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85

    Einfuhr durch Aufgabe als Reisegepäck

    Auszug aus BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86
    Dieses Ergebnis entspricht auch der Auffassung der anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs (1. Strafsenat: Urteil vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 345/85; 3. Strafsenat: StV 1983, 242; 5. Strafsenat: BGHSt 31, 252).
  • BGH, 08.10.1985 - 1 StR 485/85

    Vollendung der Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86
    Soweit vom 1. Strafsenat im Beschluß vom 8. Oktober 1985 - 1 StR 485/85 der gegenteilige Standpunkt eingenommen worden war, hat er an ihm später, wie vorstehend erwähnt, nicht festgehalten.
  • BGH, 15.02.2011 - 1 StR 676/10

    Vollendung bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln auf dem Postweg (objektive

    Im Betäubungsmittelstrafrecht ist dies der Schutz der inländischen Bevölkerung vor den Gefahren der Drogensucht (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1986 - 2 StR 335/86, BGHSt 34, 180, 181; vgl. allgemein auch Jäger in Franzen/ Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 7. Aufl., § 372 AO Rn. 9 ff.).

    Vollendung tritt daher grundsätzlich in dem Moment ein, in dem das Betäubungsmittel diese Grenze passiert (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1986 - 2 StR 335/86, aaO; BGH, Urteil vom 22. Februar 1983 - 5 StR 877/82, BGHSt 31, 252, 254).

    dd) Etwas anderes ergibt sich schließlich auch nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. Oktober 1986 - 2 StR 335/86 (BGHSt 34, 180), da in diesem Fall die in einem Paket aus Afrika befindlichen Betäubungsmittel erst bei einer Zollkontrolle in Deutschland entdeckt wurden und damit der Tatbestand der Einfuhr gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG unzweifelhaft bereits vollendet war.

  • BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Irrtum über

    Soweit der Generalbundesanwalt in seiner Stellungnahme unter Hinweis auf die Entscheidungen BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 1, 5, 13 und 19 anderes aus den Besonderheiten des Einfuhrtatbestandes ableitet, geht diese Ansicht fehl.

    Zwar kommt es für den Tatbestand der vollendeten Einfuhr nicht darauf an, ob der Täter den Transport persönlich durchführt oder sich eines Dritten - sei es eines Eingeweihten oder eines Gutgläubigen - bedient (BGHSt 34, 180, 181); auch ist nicht vorausgesetzt, daß ihm das Betäubungsmittel beim Transport über die Hoheitsgrenze oder zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich zur Verfügung stand (ebenda S. 182; vgl. auch BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 17, 19; Körner, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 418; 392, jeweils mit zahlr. Nachweisen).

  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Nach der Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs seit Inkrafttreten des Betäubungsmittelgesetzes vom 28. Juli 1981 ist für die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmittel grundsätzlich das Verbringen über die deutsche Hoheitsgrenze in den Geltungsbereich des Gesetzes (vgl. § 2 Abs. 2 BtMG) entscheidend (BGHSt 31, 252; 374, 376 f; 34, 180; BGH JR 1984, 81; BGHR BtMG § 29 I Einfuhr 5; BGH NStZ 1986, 274; 1992, 338).
  • BGH, 21.12.1994 - 2 StR 455/94

    Aufklärungsrüge - Aufklärung - Einfuhr von Waffen - Täterschaft - Teilnahme -

    Für die unerlaubte Einfuhr von Waffen ist - wie auch für die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (vgl. dazu BGHSt 31, 252; 34, 180, 181; 38, 315, 317) - entscheidend das Verbringen über die deutsche Grenze in den Geltungsbereich des Gesetzes (vgl. § 27 Abs. 1 Satz 1 WaffG).
  • BGH, 23.01.2018 - 5 StR 554/17

    Ins Leere gehende Verweisung im Markenrecht (keine Blankettnorm; Aufnahme des

    Der in den verschiedensten Gesetzen verwendete Einfuhrbegriff ist kein einheitlicher, sondern muss für jedes von ihnen nach seinem speziellen Sinn und Zweck ausgelegt werden (BGH, Urteil vom 11. Oktober 1986 - 2 StR 335/86, BGHSt 34, 180, 182 mwN).
  • BGH, 22.07.1993 - 4 StR 322/93

    Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz - Beförderung der Kriegswaffen aus

    Der entscheidende Unterschied zur Einfuhr besteht darin, daß bei der Durchfuhr des Gegenstandes während des Transports im Inland zu keiner Zeit eine freie Disposition des Durchführenden oder einer anderen Person gegeben und der zur Beförderung notwendige Aufenthalt im Inland auf die Zeit beschränkt ist, die zur Durchfuhr erforderlich ist (vgl. BGHSt 31, 374, 375 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]; 34, 180, 183; BGH NJW 1974, 429, 430 [BGH 28.11.1973 - 3 StR 225/73]; Fuhrmann aaO).
  • BVerfG, 15.03.2012 - 2 BvL 8/11

    Normenkontrolle (konkrete); Richtervorlage; Entscheidungserheblichkeit;

    (b) Dies hat Niederschlag in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gefunden (vgl. BGHSt 31, 163 ; 34, 180 ).
  • BGH, 06.03.1992 - 3 StR 398/91

    Vollendung - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Hoheitsgrenze -

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit Inkrafttreten des Betäubungsmittelgesetzes vom 28. Juli 1981 die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln grundsätzlich dann vollendet, wenn das Betäubungsmittel über die Hoheitsgrenze auf deutsches Gebiet verbracht worden ist (BGHSt 31, 252; 31, 374 (376 f [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]); 34, 180; BGH JR 1984, 81; BGH NStZ 1986, 274).

    Denn die Anzeigepflicht ("Gestellungspflicht") nach § 372 AO spielt für den Begriff der unerlaubten Einfuhr "keine Rolle mehr" (BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 20 und 5; BGHSt 34, 180 (181)), und die zwischenstaatlichen Grenzabfertigungsabkommen erweitern in aller Regel lediglich das deutsche Zollgebiet, nicht den Geltungsbereich deutscher Strafgesetze (Rebholz, Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Konstanz 1991, S. 66).

  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr in einem Flugzeug

    Der Einfuhrtatbestand des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG ist erfüllt, wenn das Betäubungsmittel aus dem Ausland in den Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes verbracht worden ist (vgl. BGHSt 31, 252 (253/254); 34, 180 (181)), also die Grenze überschritten hat.
  • BGH, 28.09.1995 - 4 StR 68/95

    DerBundesgerichtshof bestätigt Schuldsprüche wegen Verstoßes gegen das

    bb) "Durchfuhr" durch das Embargogebiet liegt daher nach Sinn und Zweck des UN-Embargos dann nicht vor, wenn Gebietsansässigen (vgl. hierzu § 4 Abs. 1 Nr. 5 AWG n.F.) des Embargostaats - wie hier - die Ware nach Verbringen in das Embargogebiet mit der Möglichkeit eigener Verfügung über sie übergeben wird oder sie diese nach einer solchen Übergabe in ihrer Verfügungsmacht hatten (zu der parallelen Problematik im Betäubungsmittelstrafrecht und Kriegswaffenrecht vgl. nur BGHSt 31, 374, 375 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]; 34, 180, 183; BGH NJW 1974, 429, 430 [BGH 28.11.1973 - 3 StR 225/73]; 1994, 61) [BGH 22.07.1993 - 4 StR 322/93].
  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 229/87

    Vollendete Einfuhr von Betäubungsmitteln, wenn diese noch nicht in den

  • BGH, 29.10.2009 - 3 StR 220/09

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Versuchsbeginn bei Einfuhr auf dem

  • BGH, 22.11.1999 - 5 StR 493/99

    Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 19.12.2007 - 2 StR 489/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beihilfe; Kurier); unerlaubte

  • OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 4 Ss 76/03

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tatvollendung durch

  • BGH, 21.03.1991 - 1 StR 19/91

    Zeitpunkt der vollendeten Btm-Einfuhr

  • BGH, 14.10.1992 - 3 StR 311/92

    Betäubungsmittel - Mittäter - Einfuhr - Beifahrer

  • BGH, 19.04.1989 - 2 StR 688/88

    Verfall der sichergestellten Geldbeträge - Gesamtgewinn - Einfuhr von

  • BGH, 06.09.1988 - 5 StR 397/88

    Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der Einfuhr von Betäubungsmitteln bei

  • BayObLG, 08.02.2001 - 4St RR 9/01

    Geltung deutschen Strafrechts an vorgeschobenen Grenzdienststellen im Ausland

  • BGH, 27.08.1992 - 1 StR 555/92

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Erforderlichkeit eines eigenhändigen Verbringens

  • BGH, 06.03.1992 - 3 StR 548/91

    Verwerfung der Revision

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Rechtsprechung
   BGH, 03.10.1986 - 2 StR 256/86   

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BGH, 03.10.1986 - 2 StR 256/86 (https://dejure.org/1986,2500)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Untreue in 12 Fällen und fortgesetzte Untreue, begangen durch einen Rechtsanwalt - Zulässigkeit der Rüge, dass die Strafkammer ihre Zuständigkeit zu Unrecht angenommen habe - Pflicht eines Rechtsanwalts, die Vermögensinteressen seines Mandanten wahrzunehmen, auch in ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 67
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.04.1960 - 4 StR 544/59
    Auszug aus BGH, 03.10.1986 - 2 StR 256/86
    Die Feststellungen tragen daher auch in diesem Falle die Verurteilung wegen Untreue (BGH NJW 1960, 1629).
  • BGH, 23.09.1987 - 2 StR 453/87

    Unzulässige Doppelverwertung bei der Strafzumessung im engeren Sinne

    Auszug aus BGH, 03.10.1986 - 2 StR 256/86
    Entgegen der Auffassung der Revision (Revisionsbegründungsschrift der Rechtsanwältin Fischer Seiten 81 und 82) war die Strafkammer nicht gehindert, Umstände, die für die Auswahl des Strafrahmens des § 266 Abs. 2 StGB bestimmend waren, bei der Findung der konkret verwirkten Strafe erneut zu berücksichtigen (BGH VRs 9, 350, 352; BGH bei Dallinger MDR 1975, 541; BGH Strafverteidiger 1985, 54).
  • BGH, 26.02.2003 - 2 StR 411/02

    Urkundenfälschung (unechte Urkunde; schriftliche Lüge; Verwendung von

    Damit hat das Landgericht nicht beachtet, daß einem bestreitenden Angeklagten sein Verteidigungsverhalten auch im Hinblick auf die Gefährlichkeitsprognose beim Berufsverbot nicht angelastet werden darf (BGHR StGB § 46 Nachtatverhalten 2, § 70 Abs. 1 Dauer 1).
  • BGH, 30.10.2003 - 3 StR 276/03

    Untreue (Nichteinzahlung auf Anderkonto durch einen Rechtsanwalt; subjektiver

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf einem bestreitenden Angeklagten sein Verteidigungsverhalten auch im Hinblick auf die Gefährlichkeitsprognose beim Berufsverbot nicht angelastet werden (BGH NJW 2001, 3349; BGH, Beschluss vom 26.2.2003 - 2 StR 411/02; BGHR StGB § 46 Nachtatverhalten 2; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Dauer 1).
  • BGH, 14.08.2013 - 4 StR 255/13

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: faktische Vermögensbetreuungspflicht nach

    Auch vermögensschädigende Handlungen nach Beendigung eines zivilrechtlichen Auftrags oder sonstigen Treueverhältnisses können gegen eine fortbestehende Vermögensfürsorgepflicht verstoßen (so BGH, Urteil vom 3. Oktober 1986 - 2 StR 256/86, wistra 1987, 65; in der Sache auch BGH, Urteil vom 14. Juli 1955 aaO; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 266 Rn. 43).
  • LG München I, 30.11.2021 - 29 KLs 231 Js 203332/18

    Strafbarkeit eines Rechtsanwalts wegen Nichtauskehrung vereinnahmter

    Dieses Ergebnis steht in Einklang mit der Rechtsprechung, die die Beendigung eines Anwaltsvertrags ablehnt, so lange sich ein für einen bestimmten Zweck überlassener Vorschuss auf dem Konto des Anwalts befindet (BGH, U. v. 03.10.1986, 2 StR 256/86 = BeckRS 1986, 31109541).

    Ausreichend ist insoweit, dass ein erloschenes Rechtsverhältnis vermögensfürsorglicher Art unter Wahrnehmung der eingeräumten Herrschaftsposition fortgesetzt wird und somit ein enger sachlicher Zusammenhang mit der zunächst begründeten Vermögensbetreuungspflicht besteht (vgl. BGH, B. v. 14.8.2013, 4 StR 255/13, Rn. 12; vgl. auch BGH, U. v. 3.10.1986, 2 StR 256/86).

  • BGH, 04.12.2018 - 2 StR 421/18

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: nicht bei allgemeinen schuldrechtlichen

    Die Rechtsprechung, nach der sich ein Rechtsanwalt, der Gelder für einen Mandanten in Empfang nimmt und nicht einem Anderkonto zuführt, sondern anderweitig verwendet, der Untreue strafbar macht (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 526/13, juris Rn. 7 mwN), ist, da dort die Pflicht zur Zuführung auf ein Anderkonto aus dem Anwaltsvertrag und der damit einhergehenden Pflicht die Vermögensinteressen des Mandanten wahrzunehmen hergeleitet wird (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1986 - 2 StR 256/86; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 3), mit dem hier festgestellten Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages mit Anzahlungsverpflichtung nicht vergleichbar.
  • BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92

    Keine nachteilige Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens bei

    Auch im Hinblick auf die Gefährlichkeitsprognose für die Anordnung eines Berufsverbots gemäß § 70 StGB darf nicht zu Lasten eines Angeklagten gewertet werden, daß er die Tat bestreitet (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 2; BGH NStZ 1987, 406; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Dauer 1).
  • BGH, 23.10.1992 - 2 StR 483/92

    Zulässigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung von direktem Vorsatz beim

    Einem Angeklagten, der die Tat bestreitet, darf es nicht zum Nachteil gereichen, daß er keine Reue zeigt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 2, 4, 6), weil er sich sonst mit seinem eigenen zulässigen Verteidigungsverhalten in Widerspruch setzen müßte.
  • BGH, 11.03.1987 - 2 StR 50/87

    Berücksichtigung von Umständen, die eine Milderung des Strafrahmens bewirkt

    Auch Umstände, die eine Milderung des Strafrahmens bewirkt haben, können nicht nur, sondern müssen sogar bei der Strafzumessung im engeren Sinne Berücksichtigung finden; hat das Tatgericht den anzuwendenden Strafrahmen bestimmt, so ist bei der Bemessung der Strafe erneut eine Gesamtbewertung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände vorzunehmen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 54; BGH NStZ 1985, 164; BGH, Beschluß vom 24. Januar 1986 - 2 StR 736/85, Urteil vom 3. Oktober 1986 - 2 StR 256/86, Beschluß vom 30. Januar 1987 - 2 StR 692/86).
  • BGH, 16.09.1988 - 2 StR 124/88

    Umfang der Würdigung des Verhaltens des Angeklagten in der Hauptverhandlung bei

    Der Schuldspruch und die im Falle II 13 verhängte Einzelstrafe von vier Jahren sind auf Grund des Senatsurteils vom 3. Oktober 1986 - 2 StR 256/86 - in Rechtskraft erwachsen.
  • BGH, 03.03.1993 - 2 StR 24/93

    Strafschärfende Berücksichtigung einer missbilligenden Einstellung gegenüber den

    Das Fehlen von Schuldeinsicht durfte ihm daher nicht strafschärfend angelastet werden (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 2, 3, 4, 5).
  • BGH, 17.02.1993 - 3 StR 28/93

    Wirksamkeit der Berücksichtigung des Umstandes dass er kein Bedaueren über die

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Rechtsprechung
   BGH, 09.09.1986 - 4 StR 460/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3500
BGH, 09.09.1986 - 4 StR 460/86 (https://dejure.org/1986,3500)
BGH, Entscheidung vom 09.09.1986 - 4 StR 460/86 (https://dejure.org/1986,3500)
BGH, Entscheidung vom 09. September 1986 - 4 StR 460/86 (https://dejure.org/1986,3500)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung einer mit Schreckschußmunition geladene Waffe als Schusswaffe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 67
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.03.1986 - 1 StR 71/86

    Waffenbegriff - Fehlende Munition - Bestimmungsgemäßer Gebrauch - Ungeeignetheit

    Auszug aus BGH, 09.09.1986 - 4 StR 460/86
    Das bloße Mitsichführen einer solchen Waffe, die lediglich dazu bestimmt ist, den Gegner einzuschüchtern, kann daher das qualifizierende Merkmal des § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht erfüllen (BGH NJW 1965, 2115, 2116; NJW 1976, 248; Beschluß vom 11. März 1986 - 1 StR 71/86; vgl. auch BGH Urteil vom 13. September 1972 - 3 StR 287/72).
  • BGH, 23.09.1975 - 1 StR 436/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tatmehrheit mit schwerem Raub -

    Auszug aus BGH, 09.09.1986 - 4 StR 460/86
    Das bloße Mitsichführen einer solchen Waffe, die lediglich dazu bestimmt ist, den Gegner einzuschüchtern, kann daher das qualifizierende Merkmal des § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht erfüllen (BGH NJW 1965, 2115, 2116; NJW 1976, 248; Beschluß vom 11. März 1986 - 1 StR 71/86; vgl. auch BGH Urteil vom 13. September 1972 - 3 StR 287/72).
  • BGH, 03.08.1965 - 1 StR 277/65

    Begriff der Waffe im technischen Sinn - Mitführen einer mit Platzpatronen

    Auszug aus BGH, 09.09.1986 - 4 StR 460/86
    Das bloße Mitsichführen einer solchen Waffe, die lediglich dazu bestimmt ist, den Gegner einzuschüchtern, kann daher das qualifizierende Merkmal des § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht erfüllen (BGH NJW 1965, 2115, 2116; NJW 1976, 248; Beschluß vom 11. März 1986 - 1 StR 71/86; vgl. auch BGH Urteil vom 13. September 1972 - 3 StR 287/72).
  • BGH, 13.12.1972 - 3 StR 287/72

    Das "bei-sich-führen" einer Schusswaffe - Schreckschusspistolen als "Waffen" im

    Auszug aus BGH, 09.09.1986 - 4 StR 460/86
    Das bloße Mitsichführen einer solchen Waffe, die lediglich dazu bestimmt ist, den Gegner einzuschüchtern, kann daher das qualifizierende Merkmal des § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht erfüllen (BGH NJW 1965, 2115, 2116; NJW 1976, 248; Beschluß vom 11. März 1986 - 1 StR 71/86; vgl. auch BGH Urteil vom 13. September 1972 - 3 StR 287/72).
  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02

    BGH stuft geladene Schreckschußwaffe als Waffe im strafrechtlichen Sinne ein

    Die Rechtsprechung hat bisher Schreckschußwaffen nicht als "Waffen" im Sinne von § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a), Abs. 2 Nr. 1 StGB angesehen (vgl. z.B. BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1 Schußwaffe 1; BGH StV 1998, 486 f.; 2001, 274 f.).
  • BGH, 19.05.1988 - 2 StR 22/88

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung und wegen schweren Raubes -

    Mit Schreckschußmunition geladene Waffen sind aber keine "Schußwaffen" im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1 Schußwaffe 1, Schreckschußrevolver und BGH, Beschluß vom 13. April 1988 - 2 StR 128/88; vgl. auch Eser in Schönke/ Schröder, StGB 24. Aufl. § 244 Rdn. 4; unrichtig dagegen mit Fehlzitaten: Dreher/Tröndle, StGB 43. Aufl. § 244 Rdn. 3).
  • OLG Hamm, 26.09.2003 - 2 Ss 519/03

    gefährliche Körperverletzung, Schusswaffe, Schreckschusswaffe, Gaspistole,

    Während die Rechtsprechung bisher geladene Schreckschusspistolen nicht als Waffen im Sinne der strafrechtlichen Bestimmungen angesehen hat, da sie nicht dazu bestimmt sei, durch Schüsse körperliche Verletzungen hervorzurufen (vgl. hierzu BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1 Schusswaffe 1; BGHSt 44, 103, 105; 45, 92, 93; BGH NStZ 1999, 301, 302), hält der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofes hieran in Bezug auf die geladene Schreckschusswaffe nicht mehr fest.
  • BGH, 16.03.1989 - 1 StR 96/89

    Umfang der Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles

    Zwar hat das Landgericht das Tatwerkzeug in der rechtlichen Würdigung zutreffend nur als "Waffe" i.S.d. § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB beurteilt (BGH StV 1987, 67).
  • BGH, 28.11.1986 - 4 StR 596/86

    Gaspistole keine Schusswaffe im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch

    "Die Auffassung der Strafkammer, die lediglich mit Schreckschußpatronen geladene Gaspistole sei eine Schußwaffe im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB (UA S. 10), trifft zwar nicht zu (vgl. BGH, Beschluß vom 9. September 1986 - 4 StR 460/86 m. w. Nachw.).
  • BGH, 17.11.1987 - 4 StR 557/87

    Vorliegen einer räuberischen Erpressung - Überprüfung eines Schuldspruchs -

    Die Überprüfung des Schuldspruchs aufgrund der Sachrüge hat Rechtsfehler nur insoweit ergeben, als die Angeklagten sich durch den Einsatz des mit Schreckschußmunition geladenen Revolvers (UA 9) nicht nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 sondern nach § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar gemacht haben (vgl. BGH NJW 1976, 248; BGH, Beschlüsse vom 11. März 1986 - 1 StR 71/86 und vom 9. September 1986 - 4 StR 460/86 = BGHR StGB § 244 I N. 1 Schußwaffe 1) und ihre Tat nach §§ 255, 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB eine schwere räuberische Erpressung darstellt (vgl. BGHSt 14, 386, 391).
  • BGH, 04.10.1988 - 1 StR 329/88

    Folge der Nichtzusammenziehung tateinheitlich begangener Taten zu einer Tat -

    Der Senat ändert den Schuldspruch und bezieht in diese Änderung die Bewertung der vom Angeklagten benutzten Schreckschußpistole ein; sie unterfällt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Vorschrift des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl. BGH StV 1987, 67; BGH, Beschl. vom 9. September 1986 - 4 StR 460/86).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.03.1986 - 1 StR 71/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,6392
BGH, 11.03.1986 - 1 StR 71/86 (https://dejure.org/1986,6392)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1986 - 1 StR 71/86 (https://dejure.org/1986,6392)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1986 - 1 StR 71/86 (https://dejure.org/1986,6392)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Waffenbegriff - Fehlende Munition - Bestimmungsgemäßer Gebrauch - Ungeeignetheit zur Körperverletzung

Papierfundstellen

  • StV 1987, 67
  • StV 1987, 87
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 22.06.1995 - 5 StR 249/95

    Verurteilung eines Angeklagten wegen versuchten Mordes, schwerer räuberischer

    Sie konnte jedoch mittels der in der Wohnung verwahrten Munition jederzeit schußbereit gemacht werden; das genügt (vgl. BGH StV 1987, 67; Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. § 244 Rdn. 3 und 4 m.w.N.).
  • BGH, 09.09.1986 - 4 StR 460/86

    Einordnung einer mit Schreckschußmunition geladene Waffe als Schusswaffe

    Das bloße Mitsichführen einer solchen Waffe, die lediglich dazu bestimmt ist, den Gegner einzuschüchtern, kann daher das qualifizierende Merkmal des § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht erfüllen (BGH NJW 1965, 2115, 2116; NJW 1976, 248; Beschluß vom 11. März 1986 - 1 StR 71/86; vgl. auch BGH Urteil vom 13. September 1972 - 3 StR 287/72).
  • BGH, 17.11.1987 - 4 StR 557/87

    Vorliegen einer räuberischen Erpressung - Überprüfung eines Schuldspruchs -

    Die Überprüfung des Schuldspruchs aufgrund der Sachrüge hat Rechtsfehler nur insoweit ergeben, als die Angeklagten sich durch den Einsatz des mit Schreckschußmunition geladenen Revolvers (UA 9) nicht nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 sondern nach § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar gemacht haben (vgl. BGH NJW 1976, 248; BGH, Beschlüsse vom 11. März 1986 - 1 StR 71/86 und vom 9. September 1986 - 4 StR 460/86 = BGHR StGB § 244 I N. 1 Schußwaffe 1) und ihre Tat nach §§ 255, 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB eine schwere räuberische Erpressung darstellt (vgl. BGHSt 14, 386, 391).
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