Rechtsprechung
   KG, 08.12.1986 - 5 Ws 401/86 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5570
KG, 08.12.1986 - 5 Ws 401/86 Vollz (https://dejure.org/1986,5570)
KG, Entscheidung vom 08.12.1986 - 5 Ws 401/86 Vollz (https://dejure.org/1986,5570)
KG, Entscheidung vom 08. Dezember 1986 - 5 Ws 401/86 Vollz (https://dejure.org/1986,5570)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,5570) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 541
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 26.01.2021 - 2 BvR 676/20

    Vollzug der Sicherungsverwahrung (Änderung der Aufschlusszeiten; Recht auf

    Es bleibt nach den entscheidungserheblichen Ausführungen des Landgerichts zum Fehlen eines Feststellungsinteresses zudem offen, ob es sich bei der angegriffenen Maßnahme um ein - gegebenenfalls verdeckt und ungerechtfertigt erteiltes - Verbot des Gemeinschaftsaufenthalts im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 1 StVollzG NRW oder einen jedenfalls ähnlich intensiven Grundrechtseingriff gehandelt hat, wofür ein Rehabilitationsinteresse im Sinne des § 115 Abs. 3 StVollzG bestehen kann (vgl. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 8. Dezember 1986 - 5 Ws 401/86 Vollz -, StV 1987, S. 541 ; Arloth/Krä, Strafvollzugsgesetz Bund und Länder, 4. Aufl. 2017, § 115 Rn. 8).
  • OLG Brandenburg, 16.05.2011 - 1 Ws (Vollz) 30/11

    Vollzugslockerungen; Erledigung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch

    Ein Feststellungsinteresse als logische Voraussetzung für die Überprüfung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme kann sich nach allgemeiner Ansicht aus Gründen der Wiederholungsgefahr, des schwerwiegenden Grundrechtseingriffs bzw. der Rehabilitierung oder zur Geltendmachung von Amtshaftungs- und Schadensersatzprozessen ergeben (vgl. BVerwG NJW 1980, 2426; OLG Saarbrücken ZfStrVo 83, 60; OLG Hamm ZfStrVo 82, 186; KG StV 1987, 541; Callies/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl. § 115 Rdnr. 13, jeweils m.w.N.).
  • LG Zweibrücken, 23.08.2023 - 2 StVK 241/23

    Strafvollzug, Widerruf von Lockerungen, Disziplinarmaßnahmen,

    Das Feststellungsinteresse als Voraussetzung für die Überprüfung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme besteht bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen, bei drohender Wiederholungsgefahr, bei fortbestehender Beeinträchtigung des Antragstellers, aus Gründen seiner Rehabilitierung oder zur Geltendmachung von Amtshaftungs- und Schadensersatzprozessen, die nicht von vornherein aussichtslos sind (BVerwG NJW 1980, 2426; OLG Saarbrücken ZfStrVo 1983, 60; OLG Hamm ZfStrVo 1982, 186; KG StV 1987, 541; Calliess/Müller-Dietz Rn. 13; LNNV/Bachmann Abschn. P Rn. 81 mwN; BeckOK Strafvollzug, a.a.O. Rn. 16.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht