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   BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87   

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BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87 (https://dejure.org/1987,114)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1987 - 2 StR 559/87 (https://dejure.org/1987,114)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1987 - 2 StR 559/87 (https://dejure.org/1987,114)
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Zeitschriftenwerber II

§ 211 StGB, Verdeckungsabsicht, Sonderfall 'Doppelspontaneität' (überholt)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verdeckungsmord bei bereits gegen Leib und Leben des Opfers gerichteter Vortat - Auslegung des Mordmerkmals Verdeckungsabsicht bei unvorhergesehener Augenblickssituation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 116
  • NJW 1988, 2679
  • MDR 1988, 332
  • NStZ 1989, 68
  • StV 1988, 104
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (35)

  • BGH, 01.02.1978 - 2 StR 530/77

    Erforderlichkeit einer besonderen Verwerflichkeit zur Annahme eines Mordes -

    Auszug aus BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87
    Der Annahme von Verdeckungsmord steht nicht entgegen, daß sich bereits die zu verdeckende Vortat gegen Leib und Leben des Opfers richtete, unmittelbar in die Tötung überging und beide Taten einer unvorhergesehenen Augenblickssituation entsprangen (Aufgabe von BGHSt 27, 346).

    Dafür beruft sich das Tatgericht auf BGHSt 27, 346 und erachtet hier - wie es im einzelnen ausführt - einen vom Sachverhalt her vergleichbaren Fall für gegeben.

    Auf der Grundlage dieser Rechtsauffassung hat er seit 1977 in insgesamt vier Fällen den vom Tatgericht angenommenen Verdeckungsmord verneint (BGHSt 27, 346; BGH GA 1978, 372; BGH JR 1979, 470; BGH, Beschluß vom 3. Februar 1978 - 2 StR 776/77, mitgeteilt von Willms LM StGB 1975 Nr. 2 zu § 211 Abs. 2), dagegen in weiteren Fällen die Voraussetzungen der Tatbestandseinschränkung nicht für gegeben erachtet (BGH bei Holtz MDR 1980, 106; BGH, Beschluß vom 3. Februar 1978 - 2 StR 566/77, mitgeteilt von Willms aaO) und dabei zuletzt dahinstehen lassen, ob an der Einschränkung überhaupt festzuhalten sei (BGH NStZ 1985, 454; BGH, Urteil vom 30. Juni 1982 - 2 StR 260/82).

    Seine Fähigkeit, den ihn plötzlich überkommenden Tötungsgedanken zu unterdrücken, sei in der Regel zusätzlich gemindert, wenn schon die Vortat - als versuchter Totschlag oder als Körperverletzung - in einem tätlichen Angriff auf Leib oder Leben des Opfers bestanden habe, der sich dann mit der Verwirklichung des Entschlusses, das Opfer zu töten, nur noch "fortzusetzen" brauchte (BGHSt 27, 346, 348).

    Sie können aber - wie gezeigt nicht mit den in BGHSt 27, 346, 348 f genannten Kriterien erfaßt und ausgegrenzt werden.

    Zwar ließe sich das in Anknüpfung an den Gesetzeswortlaut damit begründen, daß die Tötung hier nicht der Verdeckung einer "anderen" Straftat gedient hätte; auch deuten einige der in BGHSt 27, 346, 348 enthaltenen Ausführungen in diese Richtung (vgl. im übrigen BGH, Urteil vom 1. Oktober 1985 - 5 StR 450/85).

  • BGH, 24.02.1981 - 5 StR 596/80

    Revision aufgrund Verurteilung wegen Totschlags statt wegen Mordes - Mord in

    Auszug aus BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87
    Die anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben sich dieser Rechtsprechung nicht angeschlossen, sondern offen gelassen, ob ihr zu folgen sei, und die Voraussetzungen der Einschränkung im jeweils zu entscheidenden Falle aus tatsächlichen Gründen verneint ( 1. Strafsenat: NJW 1978, 2105; NStZ 1985, 167; Urteile vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78; 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78; 10. Juni 1980 - 1 StR 237/80 und 29. Oktober 1985 - 1 StR 449/85; 3. Strafsenat: NStZ 1984, 453; Urteil vom 2. September 1981 - 3 StR 222/81; 4. Strafsenat: BGHSt 28, 77; NStZ 1983, 34; Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 323/78; Beschlüsse vom 28. Februar 1985 - 4 StR 61/85 und 3. April 1987 - 4 StR 139/87; 5. Strafsenat: GA 1980, 142; JZ 1981, 547; Urteil vom 19. Juni 1979 - 5 StR 254/79).

    Im Schrifttum ist die Rechtsprechung des erkennenden Senats nur vereinzelt gebilligt worden (Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 18; Schmidhäuser, Strafrecht Bes. Teil 2. Aufl. 2/28; Benfer, Besonderes Strafrecht I 2. Aufl. Rdn. 181 ff), überwiegend jedoch unter verschiedenartigen Gesichtspunkten auf Skepsis, Kritik und Ablehnung gestoßen (Dreher/Tröndle, StGB 43. Aufl. § 211 Rdn. 9a; Eser in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 211 Rdn. 32; Horn in SK- StGB 3. Aufl. § 211 Rdn. 66; Arzt JR 1979, 7, 11; M. K. Meyer JR 1979, 485, 488 f; Köhler GA 1980, 121, 128 f; ders. JZ 1981, 548 f [BGH 24.02.1981 - 5 StR 596/80]; Geilen JR 1980, 309, 313 f; Sonnen JA 1980, 35, 37; Gribbohm ZRP 1980, 222, 225; Fuhrmann, Verhandlungen des 53. DJT Bd. II M 14; Eser NStZ 1981, 429 f; 1983, 439 f).

    Auch überzeugt nicht, daß die Ausnahme vom Mordtatbestand auf Fälle beschränkt wird, in denen die Vortat ein gegen Leib oder Leben des Opfers gerichtetes Delikt war (kritisch hierzu: Arzt JR 1979, 7, 10; M. K. Meyer aaO 488; Köhler JZ 1981, 548 [BGH 24.02.1981 - 5 StR 596/80]; Eser NStZ 1981, 429 f).

    Bedenken erweckt die Abschichtung von Mord und Totschlag nach dem Deliktstyp der Vortat besonders in jenen "Mischfällen", in denen zur Körperverletzung noch ein weiteres, tateinheitlich begangenes Delikt hinzutritt (BGHSt 27, 77 [BGH 16.12.1976 - 4 StR 281/76]; BGH JZ 1981, 547; BGH, Beschluß vom 3. Februar 1978 - 2 StR 776/77, mitgeteilt von Willms aaO).

    Ist die besondere psychische Lage des Täters bei der Fassung des Tötungsentschlusses der für seine Privilegierung maßgebliche Grund, dann darf es darauf nicht ankommen (M. K. Meyer aaO 489; Köhler JZ 1981, 548 [BGH 24.02.1981 - 5 StR 596/80]).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87
    Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe für Mord (BVerfGE 45, 187 [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76] = NJW 1977, 1525 [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76]) unter anderem ausgesprochen, daß die Qualifikation der zur Verdeckung einer anderen Straftat begangenen Tötung als Mord bei einer am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierten restriktiven Auslegung das Grundgesetz nicht verletze (Leitsatz 4).

    Weithin wird - auch in Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 11, 226, 228; 23, 39, 40) - die Ansicht vertreten, daß die Verdeckungsabsicht nichts anderes als ein gesetzlich benannter Sonderfall (eine "Ausprägung") der niedrigen Beweggründe sei (Kohlrausch/Lange, StGB 43. Aufl. § 211 Anm. VIII 8; Lange in LK 9. Aufl. § 211 Rdn. 13; Horn in SK- StGB 3. Aufl. § 211 Rdn. 63; Arzt, Strafrecht Bes. Teil LH 1, 2. Aufl. Rdn. 127; Bockelmann, Strafrecht Bes. Teil 2, S. 12; Krey, Strafrecht Bes. Teil Bd. 1, 6. Aufl. Rdn. 21, 57; vgl. auch BVerfGE 45, 187, 265 [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76]: im Verhalten desjenigen, der in Verdeckungsabsicht töte, trete eine "besonders niedrige Gesinnung" zutage).

    Gleichwohl ist nicht zu verkennen, daß sich das Bundesverfassungsgericht die erwähnten Bedenken - in vorsichtiger Form - zueigen gemacht hat (BVerfGE 45, 187, 264 ff [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76]; die Formulierungen entsprechen den Ausführungen von Staiger in Jescheck/ Triffterer aaO S. 188), ohne allerdings abgrenzbare Fallgruppen zu nennen, in denen - seiner Auffassung nach - bei einer in Verdeckungsabsicht begangenen Tötung die Bejahung der Mordqualifikation angesichts der daran geknüpften Sanktion lebenslanger Freiheitsstrafe gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstieße (vgl. Jähnke MDR 1980, 705 f).

  • BGH, 07.05.1985 - 2 StR 143/85

    Voraussetzungen eines Verdeckungsmordes - Bejahung des Mordmerkmals der

    Auszug aus BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87
    Auf der Grundlage dieser Rechtsauffassung hat er seit 1977 in insgesamt vier Fällen den vom Tatgericht angenommenen Verdeckungsmord verneint (BGHSt 27, 346; BGH GA 1978, 372; BGH JR 1979, 470; BGH, Beschluß vom 3. Februar 1978 - 2 StR 776/77, mitgeteilt von Willms LM StGB 1975 Nr. 2 zu § 211 Abs. 2), dagegen in weiteren Fällen die Voraussetzungen der Tatbestandseinschränkung nicht für gegeben erachtet (BGH bei Holtz MDR 1980, 106; BGH, Beschluß vom 3. Februar 1978 - 2 StR 566/77, mitgeteilt von Willms aaO) und dabei zuletzt dahinstehen lassen, ob an der Einschränkung überhaupt festzuhalten sei (BGH NStZ 1985, 454; BGH, Urteil vom 30. Juni 1982 - 2 StR 260/82).

    Der 4. Strafsenat bleibt bei der Annahme von Verdeckungsmord jedenfalls dann, wenn sich der Täter bereits "in rechtsfeindlicher Einstellung" in die zur Vortat führende Situation begeben hatte (BGHSt 28, 77), eine Rückausnahme, die auch in Entscheidungen anderer Strafsenate anerkannt wird (vgl. NStZ 1985, 454; Urteil vom 6. Mai 1980 - 5 StR 142/80).

    Liegt der Grund für die Restriktion des Mordtatbestands der Verdeckungstötung darin, daß sich der Täter in einer besonderen psychischen Lage befindet, urplötzlich auf den Gedanken der Tötung verfällt und nun der ihn jäh überkommenden Eingebung folgt, so braucht seine psychische Befindlichkeit keine andere zu sein, wenn die zu verdeckende Vortat nicht eine Körperverletzung (oder ein versuchter Totschlag), sondern etwa ein Diebstahl (BGH GA 1979, 426; BGH bei Holtz MDR 1980, 106; BGH NStZ 1985, 454), ein Raub (BGH NStZ 1984, 453), ein sexueller Mißbrauch (BGH, Urteil vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78) oder eine (versuchte oder vollendete) Vergewaltigung (BGHSt 27, 281) ist.

  • BGH, 03.02.1978 - 2 StR 776/77

    Mord in Form der Verdeckung einer Straftat bei Entstehung der Vortat aufgrund

    Auszug aus BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87
    Auf der Grundlage dieser Rechtsauffassung hat er seit 1977 in insgesamt vier Fällen den vom Tatgericht angenommenen Verdeckungsmord verneint (BGHSt 27, 346; BGH GA 1978, 372; BGH JR 1979, 470; BGH, Beschluß vom 3. Februar 1978 - 2 StR 776/77, mitgeteilt von Willms LM StGB 1975 Nr. 2 zu § 211 Abs. 2), dagegen in weiteren Fällen die Voraussetzungen der Tatbestandseinschränkung nicht für gegeben erachtet (BGH bei Holtz MDR 1980, 106; BGH, Beschluß vom 3. Februar 1978 - 2 StR 566/77, mitgeteilt von Willms aaO) und dabei zuletzt dahinstehen lassen, ob an der Einschränkung überhaupt festzuhalten sei (BGH NStZ 1985, 454; BGH, Urteil vom 30. Juni 1982 - 2 StR 260/82).

    Bedenken erweckt die Abschichtung von Mord und Totschlag nach dem Deliktstyp der Vortat besonders in jenen "Mischfällen", in denen zur Körperverletzung noch ein weiteres, tateinheitlich begangenes Delikt hinzutritt (BGHSt 27, 77 [BGH 16.12.1976 - 4 StR 281/76]; BGH JZ 1981, 547; BGH, Beschluß vom 3. Februar 1978 - 2 StR 776/77, mitgeteilt von Willms aaO).

  • BGH, 05.09.1978 - 1 StR 389/78

    Bekanntgabe vom Tatgeschehen an den Täter - Strafmilderung auf Grund detallierter

    Auszug aus BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87
    Die anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben sich dieser Rechtsprechung nicht angeschlossen, sondern offen gelassen, ob ihr zu folgen sei, und die Voraussetzungen der Einschränkung im jeweils zu entscheidenden Falle aus tatsächlichen Gründen verneint ( 1. Strafsenat: NJW 1978, 2105; NStZ 1985, 167; Urteile vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78; 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78; 10. Juni 1980 - 1 StR 237/80 und 29. Oktober 1985 - 1 StR 449/85; 3. Strafsenat: NStZ 1984, 453; Urteil vom 2. September 1981 - 3 StR 222/81; 4. Strafsenat: BGHSt 28, 77; NStZ 1983, 34; Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 323/78; Beschlüsse vom 28. Februar 1985 - 4 StR 61/85 und 3. April 1987 - 4 StR 139/87; 5. Strafsenat: GA 1980, 142; JZ 1981, 547; Urteil vom 19. Juni 1979 - 5 StR 254/79).

    Liegt der Grund für die Restriktion des Mordtatbestands der Verdeckungstötung darin, daß sich der Täter in einer besonderen psychischen Lage befindet, urplötzlich auf den Gedanken der Tötung verfällt und nun der ihn jäh überkommenden Eingebung folgt, so braucht seine psychische Befindlichkeit keine andere zu sein, wenn die zu verdeckende Vortat nicht eine Körperverletzung (oder ein versuchter Totschlag), sondern etwa ein Diebstahl (BGH GA 1979, 426; BGH bei Holtz MDR 1980, 106; BGH NStZ 1985, 454), ein Raub (BGH NStZ 1984, 453), ein sexueller Mißbrauch (BGH, Urteil vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78) oder eine (versuchte oder vollendete) Vergewaltigung (BGHSt 27, 281) ist.

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87
    Er hat sich auch nicht bereitgefunden, den Mordtatbestand durch das Erfordernis einer "besonderen Verwerflichkeit der Tat" einzuschränken (BGHSt 30, 105, 115).

    Unentschieden bleiben kann schließlich auch, ob Fälle denkbar sind, bei denen das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände dazu drängt, trotz Bejahung des Mordtatbestands die Strafe - entsprechend der für den Heimtückemord gefundenen Lösung - durch entsprechende Anwendung des § 49 Abs. 1 Satz 1 StGB zu mildern (sogenannte "Rechtsfolgenlösung", BGHSt 30, 105; vgl. die Andeutungen von Horn in SK-StGB 3. Aufl. § 211 Rdn. 66).

  • BGH, 21.10.1977 - 2 StR 303/77

    Notwendigkeit einer besonderen Verwerflichkeit der Tat - Umfang des Mordmerkmals

    Auszug aus BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87
    Der Bundesgerichtshof hat es abgelehnt, den Tatbestand des Verdeckungsmords auf solche Fälle zu beschränken, in denen die Tötung schon im voraus geplant war (BGHSt 27, 281; BGH, Urteil vom 12. April 1978 - 3 StR 58/78).

    Liegt der Grund für die Restriktion des Mordtatbestands der Verdeckungstötung darin, daß sich der Täter in einer besonderen psychischen Lage befindet, urplötzlich auf den Gedanken der Tötung verfällt und nun der ihn jäh überkommenden Eingebung folgt, so braucht seine psychische Befindlichkeit keine andere zu sein, wenn die zu verdeckende Vortat nicht eine Körperverletzung (oder ein versuchter Totschlag), sondern etwa ein Diebstahl (BGH GA 1979, 426; BGH bei Holtz MDR 1980, 106; BGH NStZ 1985, 454), ein Raub (BGH NStZ 1984, 453), ein sexueller Mißbrauch (BGH, Urteil vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78) oder eine (versuchte oder vollendete) Vergewaltigung (BGHSt 27, 281) ist.

  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 117/84

    Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge - Fußtritte

    Auszug aus BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87
    Die anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben sich dieser Rechtsprechung nicht angeschlossen, sondern offen gelassen, ob ihr zu folgen sei, und die Voraussetzungen der Einschränkung im jeweils zu entscheidenden Falle aus tatsächlichen Gründen verneint ( 1. Strafsenat: NJW 1978, 2105; NStZ 1985, 167; Urteile vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78; 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78; 10. Juni 1980 - 1 StR 237/80 und 29. Oktober 1985 - 1 StR 449/85; 3. Strafsenat: NStZ 1984, 453; Urteil vom 2. September 1981 - 3 StR 222/81; 4. Strafsenat: BGHSt 28, 77; NStZ 1983, 34; Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 323/78; Beschlüsse vom 28. Februar 1985 - 4 StR 61/85 und 3. April 1987 - 4 StR 139/87; 5. Strafsenat: GA 1980, 142; JZ 1981, 547; Urteil vom 19. Juni 1979 - 5 StR 254/79).

    Liegt der Grund für die Restriktion des Mordtatbestands der Verdeckungstötung darin, daß sich der Täter in einer besonderen psychischen Lage befindet, urplötzlich auf den Gedanken der Tötung verfällt und nun der ihn jäh überkommenden Eingebung folgt, so braucht seine psychische Befindlichkeit keine andere zu sein, wenn die zu verdeckende Vortat nicht eine Körperverletzung (oder ein versuchter Totschlag), sondern etwa ein Diebstahl (BGH GA 1979, 426; BGH bei Holtz MDR 1980, 106; BGH NStZ 1985, 454), ein Raub (BGH NStZ 1984, 453), ein sexueller Mißbrauch (BGH, Urteil vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78) oder eine (versuchte oder vollendete) Vergewaltigung (BGHSt 27, 281) ist.

  • BGH, 13.07.1978 - 4 StR 248/78

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen - Zweifel an der Unparteilichkeit

    Auszug aus BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87
    Die anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben sich dieser Rechtsprechung nicht angeschlossen, sondern offen gelassen, ob ihr zu folgen sei, und die Voraussetzungen der Einschränkung im jeweils zu entscheidenden Falle aus tatsächlichen Gründen verneint ( 1. Strafsenat: NJW 1978, 2105; NStZ 1985, 167; Urteile vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78; 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78; 10. Juni 1980 - 1 StR 237/80 und 29. Oktober 1985 - 1 StR 449/85; 3. Strafsenat: NStZ 1984, 453; Urteil vom 2. September 1981 - 3 StR 222/81; 4. Strafsenat: BGHSt 28, 77; NStZ 1983, 34; Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 323/78; Beschlüsse vom 28. Februar 1985 - 4 StR 61/85 und 3. April 1987 - 4 StR 139/87; 5. Strafsenat: GA 1980, 142; JZ 1981, 547; Urteil vom 19. Juni 1979 - 5 StR 254/79).

    Der 4. Strafsenat bleibt bei der Annahme von Verdeckungsmord jedenfalls dann, wenn sich der Täter bereits "in rechtsfeindlicher Einstellung" in die zur Vortat führende Situation begeben hatte (BGHSt 28, 77), eine Rückausnahme, die auch in Entscheidungen anderer Strafsenate anerkannt wird (vgl. NStZ 1985, 454; Urteil vom 6. Mai 1980 - 5 StR 142/80).

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

  • BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83

    Würdigung der Aussage eines Zeugen, der ohne Berufung auf sein

  • BGH, 30.04.1975 - 1 StR 78/75

    Voraussetzungen der Tötung zur Verdeckung eines Betrugs - Vorliegen einer Tötung

  • BGH, 01.10.1985 - 5 StR 450/85

    Voraussetzungen der Heimtücke bei einem Angriff von hinten auf das Opfer -

  • BGH, 21.09.1983 - 2 StR 19/83

    Zwei selbstständige Taten bei gefährlicher Körperverletzung und zeitlich

  • BGH, 21.04.1955 - 4 StR 552/54

    Blutrausch - § 15 StGB, Vorsatz: (hier unwesentliche) Abweichung vom

  • BGH, 16.12.1976 - 4 StR 281/76

    Zur Unterbrechung der Verjährung im OWi-Verfahren durch die Beauftragung eines

  • BGH, 01.10.1980 - 2 StR 426/80

    Totschlag in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge in Abgrenzung zu

  • BGH, 13.07.1978 - 4 StR 323/78

    Verurteilung wegen Mordes sowie versuchten Totschlags in Tateinheit mit

  • BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68

    Sonderkommando 1005 - Massenmorde durch staatliche Gewalt, Art. 103 Abs. 2 GG;

  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81

    Ablehnung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen

  • BGH, 28.02.1985 - 4 StR 61/85

    Verwerfung der Revision des Angeklagten als unbegründet

  • BGH, 24.10.1978 - 1 StR 404/78

    Mordmerkmal "Verdeckungsabsicht" - Verdeckung der Täterschaft zugleich als

  • BGH, 14.10.1987 - 3 StR 145/87

    Anforderungen an das Vorliegen niedriger Beweggründe - Würdigung aller

  • BGH, 02.12.1986 - 1 StR 638/86

    Vorraussetzungen eines bedingten Tötungsvorsatzes - Niederer Beweggrund bei

  • BGH, 12.04.1978 - 3 StR 58/78

    Revision wegen Verletzung formellen und materiellen Rechts - Rechtmäßigkeit der

  • BGH, 10.06.1980 - 1 StR 237/80

    Voraussetzungen des Versuchs einer Vergewaltigung - Inhalt des Versuchsstadiums -

  • BGH, 06.05.1980 - 5 StR 142/80

    Entscheidung über die Anwendung von Untersuchungsmethoden als Sache des

  • BGH, 06.11.1984 - 1 StR 593/84

    Übergehen eines Körperverletzungsvorsatzes in einen unbedingten Tötungsvorsatz -

  • BGH, 30.06.1982 - 2 StR 260/82

    Strafbarkeit wegen Mordes in Tatmehrheit mit schwerer Brandstiftung - Anforderung

  • BGH, 26.02.1958 - 2 StR 64/58
  • BGH, 03.04.1987 - 4 StR 139/87

    Verwerfung der Revision als unbegründet - Tötung zur Verdeckung einer anderen

  • BGH, 19.06.1979 - 5 StR 254/79

    Strafbarkeit wegen Mordes und wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen

  • BGH, 29.10.1985 - 1 StR 449/85

    Verwerflichkeit eines Mordes zur Verdeckung von Hausfriedensbruch und

  • BGH, 13.06.1978 - 1 StR 118/78

    Verurteilung wegen Mordes und wegen vorsätzlicher Körperverletzung - Rüge der

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Rechtsprechung
   BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2637
BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87 (https://dejure.org/1987,2637)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1987 - 4 StR 227/87 (https://dejure.org/1987,2637)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1987 - 4 StR 227/87 (https://dejure.org/1987,2637)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 104
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.10.1976 - 3 StR 316/76

    Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel der Unterbringung des Beschuldigten zur

    Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87
    Wenn dies auch für sich allein kein besonderer Umstand im Sinne des § 67 b Abs. 1 StGB ist (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 316/76), so war doch sorgfältig zu prüfen, ob nicht die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und die dem Beschuldigten deutlich zu machende Gefahr, daß er bei Nichterfüllung anzuordnender Weisungen (§ 68 b StGB) mit dem Vollzug der Unterbringung zu rechnen habe, eine hinreichende Gewähr dafür bieten, daß der Beschuldigte sich einer (soweit notwendig) ambulanten medikamentösen Behandlung unterzieht, und ob damit nicht die Erwartung gerechtfertigt ist, daß der Zweck der Maßregel auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann (BGH, Beschluß vom 15. November 1984 - 4 StR 651/84; vgl. auch Dreher/Tröndle, 43. Aufl. § 67 b StGB Rdn. 3; Stree in Schönke/Schröder, 22. Aufl. § 67 b StGB Rdn. 6).
  • BGH, 06.05.1975 - 1 StR 143/75

    Charakterisierung eines Antrages als Beweisantrag - Entscheidung über Maßregeln

    Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87
    Entscheidend ist, ob Gegebenheiten in der Tat oder in der Person des Täters vorhanden sind, die zu dem Schluß führen, die von ihm ausgehende Gefahr könne so herabgemindert werden, daß es angebracht erscheint, den Verzicht auf den Vollzug der Maßregel zu wagen (BGH, Urteil vom 6. Mai 1975 - 1 StR 143/75, bei Dallinger MDR 1975, 724).
  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 651/84

    Zulässigkeit der Ablehnung der Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung zur

    Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87
    Wenn dies auch für sich allein kein besonderer Umstand im Sinne des § 67 b Abs. 1 StGB ist (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 316/76), so war doch sorgfältig zu prüfen, ob nicht die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und die dem Beschuldigten deutlich zu machende Gefahr, daß er bei Nichterfüllung anzuordnender Weisungen (§ 68 b StGB) mit dem Vollzug der Unterbringung zu rechnen habe, eine hinreichende Gewähr dafür bieten, daß der Beschuldigte sich einer (soweit notwendig) ambulanten medikamentösen Behandlung unterzieht, und ob damit nicht die Erwartung gerechtfertigt ist, daß der Zweck der Maßregel auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann (BGH, Beschluß vom 15. November 1984 - 4 StR 651/84; vgl. auch Dreher/Tröndle, 43. Aufl. § 67 b StGB Rdn. 3; Stree in Schönke/Schröder, 22. Aufl. § 67 b StGB Rdn. 6).
  • BGH, 23.11.1982 - 1 StR 690/82

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Aussetzung der Anordnung zur

    Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87
    Dabei läßt insbesondere die in diesem Zusammenhang angestellte Erwägung, dem Beschuldigten fehle jede Krankheitseinsicht, besorgen, das Landgericht habe verkannt, daß es nicht allein auf den Willen des Beschuldigten ankommt (vgl. BGH NStZ 1983, 167 zum Fall der bewilligten Aussetzung der Vollstreckung).
  • BGH, 18.11.1980 - 1 StR 606/80

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87
    Die erneute Begutachtung durch einen Sachverständigen kann zu anderen Feststellungen hinsichtlich der Frage führen, ob von dem Beschuldigten mit bestimmter Wahrscheinlichkeit (vgl. BGHSt 34, 22, 28; BGH, Beschluß vom 18. November 1980 - 1 StR 606/80, bei Holtz MDR 1981, 265, 266 m.w.Nachw.; Dreher/Tröndle 43. Aufl. § 63 StGB Rdn. 7; Lackner 17. Aufl. § 63 StGB Anm. 2 c aa) die Begehung erheblicher rechtswidriger Taten zu erwarten ist.
  • BGH, 16.12.1980 - 1 StR 580/80

    Sukzessive Mittäterschaft bei schwerem Raub

    Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87
    Die erneute Begutachtung durch einen Sachverständigen kann zu anderen Feststellungen hinsichtlich der Frage führen, ob von dem Beschuldigten mit bestimmter Wahrscheinlichkeit (vgl. BGHSt 34, 22, 28; BGH, Beschluß vom 18. November 1980 - 1 StR 606/80, bei Holtz MDR 1981, 265, 266 m.w.Nachw.; Dreher/Tröndle 43. Aufl. § 63 StGB Rdn. 7; Lackner 17. Aufl. § 63 StGB Anm. 2 c aa) die Begehung erheblicher rechtswidriger Taten zu erwarten ist.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87
    Die erneute Begutachtung durch einen Sachverständigen kann zu anderen Feststellungen hinsichtlich der Frage führen, ob von dem Beschuldigten mit bestimmter Wahrscheinlichkeit (vgl. BGHSt 34, 22, 28; BGH, Beschluß vom 18. November 1980 - 1 StR 606/80, bei Holtz MDR 1981, 265, 266 m.w.Nachw.; Dreher/Tröndle 43. Aufl. § 63 StGB Rdn. 7; Lackner 17. Aufl. § 63 StGB Anm. 2 c aa) die Begehung erheblicher rechtswidriger Taten zu erwarten ist.
  • BGH, 16.02.2010 - 4 StR 586/09

    Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Jedoch hätte die Strafkammer erörtern müssen, ob sich die vom Angeklagten ausgehende Gefahr insbesondere durch die Begründung eines Betreuungsverhältnisses nach §§ 1896 ff. BGB (vgl. BGH, Urt. vom 23. Mai 2000 - 1 StR 56/00, NStZ 2000, 470, 471) und/oder durch geeignete Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (§§ 67b Abs. 2, 68b StGB; vgl. dazu BGH, Beschl. vom 25. April 2001 - 1 StR 68/01 - und Urteile vom 11. Juni 1987 - 4 StR 227/87 - und vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00) abwenden oder jedenfalls so stark abschwächen lässt, dass ein Verzicht auf den Vollzug der Maßregel gewagt werden kann.
  • BGH, 27.03.2007 - 1 StR 48/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (sofortige Aussetzung der

    Für sich genommen begründen diese rechtlichen Möglichkeiten noch nicht die Voraussetzungen des § 67b Abs. 1 StGB (vgl. BGH RuP 2002, 192; BGH, Urteil vom 16. März 1993 - 1 StR 888/92 - in NStZ 1993, 395 insoweit nicht abgedruckt), sondern nur dann, wenn die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und das dem Beschuldigten zu verdeutlichende Risiko, bei Nichterfüllung anzuordnender Weisungen (§ 68b StGB) mit dem Vollzug der Unterbringung rechnen zu müssen, im konkreten Fall tatsächlich eine hinreichende Gewähr dafür bieten, der Beschuldigte werde sich einer ambulanten medikamentösen Behandlung unterziehen, so dass die Erwartung gerechtfertigt ist, der Zweck der Maßregel werde auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden (vgl. BGHR StGB § 67b Gesamtwürdigung 1; BGH NStZ 1988, 309, 310; vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 67b Rdn. 3; Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 67b Rdn. 6).
  • BGH, 23.11.2010 - 5 StR 492/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Das Landgericht erörtert jedoch nicht, ob die vom Angeklagten gegenüber seiner Mutter ausgehende Gefahr sich insbesondere durch Begründung eines Betreuungsverhältnisses nach §§ 1896 ff. BGB (vgl. BGH NStZ 2000, 470, 471), welches das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Gesundheitsfürsorge umfasst, oder durch geeignete Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (§§ 67b, 68b StGB) mit dem Ziel einer räumliche Trennung des Angeklagten von seiner Mutter abwenden oder jedenfalls so stark abschwächen lässt, dass auf den Vollzug der Maßregel verzichtet werden kann (vgl. BGHR StGB § 67b Gesamtwürdigung 1; § 67b Abs. 1 Gesamtwürdigung 1; § 67b Abs. 1 besondere Umstände 2 und 4; BGH, Beschluss vom 16. Februar 2010 - 4 StR 586/09).
  • BGH, 12.06.2001 - 1 StR 574/00

    Aussetzung der Vollstreckung einer Maßregel zur Bewährung; Ablehnung eines

    Wenn dies auch für sich allein kein besonderer Umstand im Sinne des § 67b Abs. 1 StGB ist (BGH, Urteil vom 16.03.93 - 1 StR 888/92 - in NStZ 1993, 395 nicht abgedruckt), so war doch zu prüfen, ob nicht die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und das der Beschuldigten zu verdeutlichende Risiko, daß sie bei Nichterfüllung anzuordnender Weisungen (§ 68b StGB) mit dem Vollzug der Unterbringung zu rechnen habe, eine hinreichende Gewähr dafür bieten, daß die Beschuldigte sich einer (soweit notwendig) ambulanten medikamentösen Behandlung unterzieht, und ob damit nicht die Erwartung gerechtfertigt ist, daß der Zweck der Maßregel auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann (BGHR StGB § 67b Gesamtwürdigung 1 = StV 1988, 104 m.w.N.; BGHR - vgl. auch Tröndle/StGB § 67b 1 Besondere Umstände 2 = NStZ 1988, 3091 Fischer 50. Aufl. StGB § 67b Rdn. 3; Stree in Schönke/Schröder 26. Aufl. StGB § 67b Rdn. 6).
  • BGH, 15.11.2001 - 4 StR 385/01

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Ablehnung der

    Besonderheiten im Sinne dieser Vorschrift sind Gegebenheiten in der Tat oder in der Person des Täters, die zu dem Schluß führen, die von ihm ausgehende Gefahr könne so herabgemindert werden, daß es angebracht erscheint, den Verzicht auf den Vollzug der Maßregel zu wagen (vgl. BGHR StGB § 67 b Gesamtwürdigung 1 m.N.).
  • BGH, 25.04.2001 - 1 StR 68/01

    Folgen einer verminderten Einsichtsfähigkeit - Kriterien für die Aussetzung einer

    Wenn dies auch für sich allein kein besonderer Umstand im Sinne des § 67b Abs. 1 StGB ist (BGH, Urteil vom 16.03.93 - 1 StR 888/92 - in NStZ 1993, 395 nicht abgedruckt), so war doch zu prüfen, ob nicht die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und die dem Angeklagten zu verdeutlichende Konsequenz, daß er bei Nichterfüllung der Weisungen (§ 68b StGB) mit dem Vollzug der Unterbringung zu rechnen habe, eine hinreichende Gewähr dafür bieten, daß der Angeklagte sich einer (soweit notwendig) ambulanten medikamentösen Behandlung unterzieht, und ob damit nicht die Erwartung gerechtfertigt ist, daß der Zweck der Maßregel auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann (BGHR StGB § 67b Gesamtwürdigung 1 = StV 1988, 104 m.w.N.; BGHR StGB § 67b I Besondere Umstände 2 = NStZ 1988, 309; vgl. auch Tröndle/Fischer 50. Aufl. StGB § 67b Rdn. 3; Stree in Schönke/Schröder 26. Aufl. StGB § 67b Rdn. 6).
  • BGH, 16.03.1993 - 1 StR 888/92

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Begangene Taten im Zustand

    Besonderheiten im Sinne dieser Vorschrift sind Gegebenheiten in der Tat oder in der Person des Täters, die zu dem Schluß führen, die von ihm ausgehende Gefahr könne so herabgemindert werden, daß es angebracht erscheint, den Verzicht auf den Vollzug der Maßregel zu wagen (BGH, Urt. vom 6. Mai 1975 - 1 StR 143/75 - bei Dallinger MDR 1975, 724; BGHR StGB § 67 b Gesamtwürdigung 1).
  • BGH, 30.05.1988 - 1 StR 176/88

    Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist

    Eine Ablehnung der Aussetzung läßt sich nicht allein mit der Erwägung begründen, dem Beschuldigten fehle jede Krankheitseinsicht (BGHR StGB § 67 b Gesamtwürdigung 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.09.1999 - 4 StR 416/99

    Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus; Aussetzung der Vollstreckung

    Der neue Tatrichter wird diese Prüfung deshalb mit sachverständiger Hilfe aufgrund einer Gesamtwürdigung von Tat und Täter nachzuholen und dabei zu erörtern haben, ob die von dem Angeklagten ausgehende Gefahr durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen als die Vollstreckung der Maßregel so herabgemindert werden kann, daß es angebracht erscheint, den Verzicht auf den Vollzug der Maßregel zu wagen (vgl. BGHR StGB § 67b Gesamtwürdigung 1; § 67b Abs. 1 besondere Umstände 2 bis 5 und Gesamtwürdigung 1, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.03.1988 - 4 StR 97/88

    Vollstreckung der Unterbringung - Bewährung - Medikamentöse Behandlung -

    Wenn dies für sich allein auch kein besonderer Umstand im Sinne des § 67 b Abs. 1 StGB ist (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 316/76), so ist doch sorgfältig zu prüfen, ob die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und die dem Beschuldigten deutlich zu machende Gefahr, daß er bei Nichterfüllung anzuordnender Weisungen (§ 68 b StGB) mit dem Vollzug der Unterbringung zu rechnen habe, eine hinreichende Gewähr dafür bieten, daß er sich einer ambulanten medikamentösen Behandlung unterzieht, und ob nicht damit die Erwartung gerechtfertigt ist, daß der Zweck der Maßregel auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann (BGH, Beschluß vom 11. Juni 1987 - 4 StR 227/87).
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