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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.09.1987 - 5 Ss 276/87 - 221/87 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3907
OLG Düsseldorf, 07.09.1987 - 5 Ss 276/87 - 221/87 I (https://dejure.org/1987,3907)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.09.1987 - 5 Ss 276/87 - 221/87 I (https://dejure.org/1987,3907)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. September 1987 - 5 Ss 276/87 - 221/87 I (https://dejure.org/1987,3907)
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Diebesfalle

§ 242 StGB, kein vollendeter Diebstahl, wenn der (natürliche, wenn auch nach außen nicht hervortretende) Wille des Gewahrsamsinhabers dahin geht, daß er mit der Aufhebung des Gewahrsams einverstanden ist

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 83
  • MDR 1988, 337
  • StV 1988, 109
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 13.01.1987 - 1 Ss 475/86
    auch OLG Düsseldorf (Beschluß - 5 Ss 276/87 - 221/87 I. v. 7.9. 87, in MDR 1988 Heft 4 S. 337 = NJW 1988 Heft 1/2 S. 83): Nach Ansicht des Senats liegt bei einer sogen. Diebesfalle durch Bereitlegen präparierter Diebstahlsobjekte im Regelfall kein vollendeter Diebstahl vor.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.01.1988 - 3 Ss 221/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,19232
OLG Celle, 05.01.1988 - 3 Ss 221/87 (https://dejure.org/1988,19232)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.01.1988 - 3 Ss 221/87 (https://dejure.org/1988,19232)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Januar 1988 - 3 Ss 221/87 (https://dejure.org/1988,19232)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 109
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 17.03.2015 - 1 RVs 247/14

    Verhängung einer Verwarnung mit Strafvorbehalt bei leicht fahrlässiger

    Auch müssen die zu berücksichtigenden Umstände der Tat nicht den "Stempel des Außergewöhnlichen" aufdrücken ( Fischer a.a.O., § 59 Rz. 6; Groß , in Münchner Kommentar, StGB, 2. Auflage 2012, § 59 Rz 6; Schall , in Systematischer Kommentar, StGB, § 59 Rz. 11; speziell zur Anwendung bei Straßenverkehrsdelikten, allerdings vor der durch G. v. 22.12.2006 [BGBl. I S. 3416] eingetretene Erweiterung des Anwendungsbereichs: OLG Stuttgart NZV 1994, 405; OLG Düsseldorf NZV 1991, 435; OLG Celle StV 1988, 109; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 362; OLG Zweibrücken NStZ 1984, 312 und hierzu allgemein Schall a.a.O. § 59 Rz. 16; Lackner/Kühl, StGB, 28. Auflage 2014, § 59 Rz. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 04.11.1987 - 1 Ss 136/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6140
OLG Hamburg, 04.11.1987 - 1 Ss 136/87 (https://dejure.org/1987,6140)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.11.1987 - 1 Ss 136/87 (https://dejure.org/1987,6140)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. November 1987 - 1 Ss 136/87 (https://dejure.org/1987,6140)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 109
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BayObLG, 27.11.1995 - 4St RR 254/95

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Konsum und

    Ihre Anwendung ist aber selbst bei Vorbestraften nicht ausgeschlossen (BGH StV 1987, 250 ; OLG Hamburg StV 1988, 109; Senatsbeschluß vom 14.12.1990 RReg 4 St 202/90 -. Nach der Rechtsprechung des BVerfG (NJW 1994, 1577/1583) kommt sie vor allem dann in Betracht, wenn ein Probierer oder Gelegenheitskonsument von Haschischprodukten sich diese ausschließlich zum Eigenverbrauch beschafft oder besitzt und dadurch keine Fremdgefährdung verursacht.
  • BayObLG, 25.11.1995 - RReg. 4 St 191/91

    Kurze Freiheitsstrafe; Heroin; Besonders gefährliches Betäubungsmittel; Verstoß

    Ihre Anwendung ist aber selbst bei Vorbestraften nicht ausgeschlossen (BGH StV 1987, 250; OLG Hamburg StV 1988, 109; Senatsbeschluss vom 14.12.1990 RReg. 4 St 202/90 = DRsp-ROM Nr. 1999/4973).
  • BayObLG, 25.11.1991 - RReg. 4 St 191/91

    Betäubungsmittel: Besitz/Erwerb zum Eigenverbrauch - geringe Menge Heroin

    Ihre Anwendung ist aber selbst bei Vorbestraften nicht ausgeschlossen (BGH StV 1987, 250 ; OLG Hamburg StV 1988, 109; Senatsbeschluss vom 14.12.1990 RReg. 4 St 202/90 = DRsp-ROM Nr. 1999/4973).
  • BayObLG, 16.04.2002 - 4St RR 43/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Absehen von Strafe, Strafzumessung

    Die Vorschrift des § 29 Abs. 5 BtMG kann grundsätzlich auch auf bereits einschlägig Vorbestrafte Anwendung finden (BGH StV 1987, 250 ; OLG Hamburg v. 04.11.1987 - 1 Ss 136/87 - StV 1988, 109/110).
  • KG, 14.01.1998 - 1 Ss 323/97

    Betäubungsmittelstrafrecht: Absehen von Strafe trotz Schweigens des Angeklagten

    Soweit der Tatrichter eine Anwendung des § 29 Abs. 5 BtMG abgelehnt hatte, lassen die Urteilsgründe besorgen, dass er zwar zutreffend davon ausgegangen ist, dass das Gericht zu Gunsten eines Angeklagten, der von seinem Schweigerecht Gebrauch macht, keine entlastenden Umstände zu unterstellen hat, für die der festgestellte Sachverhalt keinen Anlass gibt (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 261 Rdnr. 16), hier aber übersehen hat, dass sich bereits aus dem festgestellten Sachverhalt selbst Anhaltspunkte für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 29 Abs. 5 BtMG ergaben und daher auch das Schweigen des Angeklagten allein keinen Anlass gab, von der Anwendung dieser Regelung abzusehen, weil es sich um prozessual zulässiges Verhalten handelt (vgl. OLG Hamburg, des StV 1988, 109).
  • BayObLG, 14.12.1990 - RReg. 4 St 202/90

    Erwerb von harten Drogen zum Eigenverbrauch

    Ihre Anwendung ist aber selbst bei Vorbestraften nicht ausgeschlossen (BGH, StV 1987, 250 ; OLG Hamburg, StV 1988, 109).
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