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Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1987 - 4 StR 586/87   

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https://dejure.org/1987,3338
BGH, 24.11.1987 - 4 StR 586/87 (https://dejure.org/1987,3338)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1987 - 4 StR 586/87 (https://dejure.org/1987,3338)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1987 - 4 StR 586/87 (https://dejure.org/1987,3338)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit fenetyllinhydrochloridhaltigen Tabletten als Betäubungsmitteldelikt - Folgen eines Irrtums des Angeklagten, dass Samynova-Tabletten nicht zu den Betäubungsmitteln gehören - Folgen der Verweigerung der Akteneinsicht in den Aktenkomplex zu Samynova

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 147

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 193
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Saarbrücken, 24.02.2016 - Ss (BS) 6/16

    Rechtsbeschwerde im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Verfahrensrüge einer

    b) Nur wenn deswegen in der Hauptverhandlung ein Antrag auf Unterbrechung oder Aussetzung gestellt und durch Gerichtsbeschluss abgelehnt worden ist, kann der Rechtsbeschwerdegrund der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung (§ 338 Nr. 8 StPO i. V. mit § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG), der auch in Betracht kommt, wenn das Gericht gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens verstößt (vgl. Meyer-Goßner /Schmitt, a. a. O., § 338 Rn. 59), geltend gemacht werden (vgl. BGH NStZ 1985, 87 f. - juris Rn. 2 f.; StV 1988, 193 f. - juris Rn. 3 ff.; OLG Hamm NJW 1972, 1096 f.; KG VRS 83, 428, 429; Cierniak, zfs 2012, 664, 672, 676; Cierniak/Niehaus, DAR 2014, 2, 7).
  • BGH, 29.11.1989 - 2 StR 264/89

    Information des Angeklagten und des Verteidigers über außerhalb der

    Daran ändert es nichts, daß es sich um eine von den Hauptakten äußerlich getrennte Blattsammlung handelt (Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 199 Rdn. 10) und die darin befindlichen Unterlagen erst nach Anklageerhebung entstanden sind (BGHSt 30, 131, 138 [BGH 26.05.1981 - 1 StR 48/81]; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 147 Rdn. 15; KMR-Müller, StPO 7. Aufl. § 147 Rdn. 3; Lüderssen a.a.O. Rdn. 22, 28 und 100); denn entscheidend ist nur, daß diese Unterlagen verfahrensbezogene Vorgänge dokumentieren und dem Gericht vorliegen (BGHR StPO § 147 Abs. 1 Verfahrensakten 1; KK-Laufhütte, StPO 2. Aufl. § 147 Rdn. 4; KMR-Müller a.a.O.; H. Schäfer NStZ 1984, 204).
  • KG, 20.02.2002 - 3 Ws (B) 1/02

    Verweigerung von Akteneinsicht im gerichtlichen Bußgeldverfahren; Anforderungen

    Denn die Rechtsbeschwerde kann - wie die Revision - auf die Verweigerung der Akteneinsicht nur gestützt werden, wenn deshalb ein Antrag auf Unterbrechung oder Aussetzung der Hauptverhandlung gestellt worden ist [vgl. BGH StV 1988, 193, 194; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl., § 147 Rdn. 43].
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Rechtsprechung
   BGH, 26.01.1988 - 5 StR 1/88   

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https://dejure.org/1988,3575
BGH, 26.01.1988 - 5 StR 1/88 (https://dejure.org/1988,3575)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1988 - 5 StR 1/88 (https://dejure.org/1988,3575)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1988 - 5 StR 1/88 (https://dejure.org/1988,3575)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 193
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 17.01.1989 - 5 StR 8/89

    Vorliegen des absoluten Revisionsgrundes aus § 338 Nr. 7 Strafprozessrecht (StPO)

    Ein solcher stellt jedoch keinen 'unabwendbaren Umstand' dar (vgl. Senat, a.a.O. und in StV 1988, 193; BGH, Beschl. v. 20. Juni 1984 - 2 StR 250/84 -).".
  • OLG Koblenz, 23.04.2019 - 1 OWi 6 SsRs 47/19

    Rechtsbeschwerde, Zulassung, fehlende Urteilsgründe

    VRS 107, 374), da die irrtümliche Annahme, das Urteil sei rechtskräftig, keinen unvorhersehbaren unabwendbaren Umstand im Sinne des § 275 Abs. 1 Satz 4 StPO darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 1988 - 5 StR 1/88 -, juris = StV 88, 193).
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