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   KG, 07.12.1987 - Zs 845/87 - 4 VAs 38/87   

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https://dejure.org/1987,4932
KG, 07.12.1987 - Zs 845/87 - 4 VAs 38/87 (https://dejure.org/1987,4932)
KG, Entscheidung vom 07.12.1987 - Zs 845/87 - 4 VAs 38/87 (https://dejure.org/1987,4932)
KG, Entscheidung vom 07. Dezember 1987 - Zs 845/87 - 4 VAs 38/87 (https://dejure.org/1987,4932)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 213
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 08.01.1979 - 2 Ws 329/78

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an den

    Auszug aus KG, 07.12.1987 - Zs 845/87
    Der Senat kann daher die angefochtenen Bescheide nach § 28 Abs. 3 EGGVG nur daraufhin überprüfen, ob die Vollstreckungebehörde bei ihrer Entscheidung von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung den richtigen Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt und ob sie dabei die Grenzen des ihr zustehenden Ermessens eingehalten hat (vgl. BGHSt 30, 320, 327; KG NJW 1979, 2574).
  • KG, 02.12.1985 - 4 VAs 30/85
    Auszug aus KG, 07.12.1987 - Zs 845/87
    Wegen des klaren Gesetzesvortlauts, wonach sich die Betäubungsmittelabhängigkeit "aus den Urteilsgründen" ergibt (§ 35 Abs. 1 Satz 1 BtMG ), wird in Rechtsprechung und Schrifttum übereinstimmend die Ansicht vertreten, daß der unmittelbare Kausalzusammenhang zwischen Betäubungsmittelabhängigkeit und Straftat stets oder doch zumindest in aller Regel dann gegeben ist, wenn die Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aufgrund der Drogenabhängigkeit erheblich im Sinne des § 21 StGB vermindert war (vgl. Eberth/Müller, Betäubungsmittelrecht, Rdn. 32 ; Hügel/Junge, Deutsches Betäubungsmittelrecht 6. Aufl., Rdn. 4.2; Körner, Betäubungsmittelgesetz 2. Aufl., Rdn. 14; je zu § 35 BtMG ; Beschluß des Senats vom 2. Dezember 1985 - 4 VAs 30/85).
  • OLG Hamm, 17.05.1983 - 7 VAs 27/83
    Auszug aus KG, 07.12.1987 - Zs 845/87
    Es ist schon zweifelhaft, ob es überhaupt zulässig ist, mit nachträglich durchgeführten Ermittlungen die Urteilsfeststellungen über die Betäubungsmittelabhängigkeit zu erschüttern (bejahend offenbar OLG Hamm MDR 1984, 75 [76]).
  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus KG, 07.12.1987 - Zs 845/87
    Der Senat kann daher die angefochtenen Bescheide nach § 28 Abs. 3 EGGVG nur daraufhin überprüfen, ob die Vollstreckungebehörde bei ihrer Entscheidung von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung den richtigen Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt und ob sie dabei die Grenzen des ihr zustehenden Ermessens eingehalten hat (vgl. BGHSt 30, 320, 327; KG NJW 1979, 2574).
  • OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 2 VAs 37/04

    Drogenabhängiger Straftäter: Beurteilungsspielraum hinsichtlich Kausalität der

    Dieser Beurteilungsspielraum ist hinsichtlich der Kausalität nur dann stark eingeschränkt oder im Sinne einer Bindung völlig aufgehoben, wenn sich die Kausalität "aus den Urteilsgründen" (§ 35 Abs. 1 BtMG) ergibt (Körner, BtMG, 5. Aufl. § 35 Rdn 61; KG, StV 1988, 213; OLG Saarbrücken, NStZ 1996, 246; OLG Oldenburg, NdsRpfl 2003, 152f).
  • OLG Karlsruhe, 19.02.2009 - 2 VAs 2/09

    BtM-Abhängigkeit als Voraussetzung für die Zurückstellung der Strafvollstreckung;

    Die Rechtsprechung hat, soweit ersichtlich, überwiegend eine absolute Bindungswirkung der Urteilsgründe nicht angenommen, sondern die Auffassung vertreten, dass Feststellungen über das Bestehen einer Drogenabhängigkeit sehr hohes Gewicht haben können (OLG Hamm MDR 1984, 75f; KG StV 1988, 213; OLG Stuttgart NStZ 1999, 626; Senat 2 VAs 23/98 B. v. 11.09.1998, 2 VAs 41/02 B. v. 11.02.20003; ebenso Weber BtMG, 2. Aufl. § 35 Rn 52; MünchKommStGB/Kornporbst aaO Rn 51, 52), dass aber im Vollstreckungsverfahren eine gegenteilige Feststellung in Betracht kommen kann, wenn auch nur aufgrund eindeutiger und beweiskräftiger Tatsachengrundlage (OLG Stuttgart aaO).
  • KG, 31.08.2007 - 1 Zs 1552/06

    Betäubungsmittelabhängige Straftäter: Nachweis der Kausalität der Drogensucht für

    Eine aufgrund der Betäubungsmittelabhängigkeit verminderte Schuldfähigkeit (§ 21 StGB), bei der in der Regel die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 BtMG anzunehmen sind (vgl. KG StV 1988, 213 mwN), ist in dem Urteil des Amtsgerichts vom 22. August 2001 für die Tatzeit nicht festgestellt.
  • OLG Jena, 25.01.2007 - 1 VAs 3/06

    Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Der Senat kann deshalb die angefochtenen Bescheide nach § 28 Abs. 3 EGGVG nur daraufhin überprüfen, ob die Vollstreckungsbehörde bei ihrer Entscheidung von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung den richtigen Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt und ob sie dabei die Grenzen des ihr zustehenden Ermessens eingehalten hat (vgl. BGHSt 30, 320; KG StV 1988, 213).
  • KG, 24.06.1993 - Zs 414/93
    In den Fällen, in denen ein zu vollstreckendes Urteil keine Ausführungen über eine Drogenabhängigkeit enthält, kann der Verurteilte im Rahmen des Prüfungsverfahrens nach § 35 Abs. 1 BtMG diese auch auf andere Weise nachweisen (vgl. Beschluß des Senats vom 7. Dezember 1987 - 4 VAs 38/87; Körner BtMG 3. Aufl., Rdn. 18; Lundt/Schiwy Betäubungsmittelrecht und Suchtbekämpfung, Stand 33. Ergänzungslieferung, S. 9 d; je zu § 35 BtMG ).
  • KG, 31.08.2007 - 1 VAs 44/07
    Eine aufgrund der Betäubungsmittelabhängigkeit verminderte Schuldfähigkeit (§ 21 StGB), bei der in der Regel die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 BtMG anzunehmen sind (vgl. KG StV 1988, 213 mwN), ist in dem Urteil des Amtsgerichts vom 22. August 2001 für die Tatzeit nicht festgestellt.
  • KG, 08.11.1993 - 4 VAs 27/93
    Zwar steht nach § 35 Abs. 1 BtMG die Zurückstellung der Strafvollstreckung für den Fall des Vorliegens der in der Vorschrift aufgezählten Voraussetzungen im Ermessen der Vollstreckungsbehörde, so daß der Senat die angefochtenen Bescheide gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG nur daraufhin überprüfen kann, ob die Vollstreckungsbehörde bei ihrer Entscheidung von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung den richtigen Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt und ob sie dabei die Grenzen des ihr zustehenden Ermessens eingehalten hat (vgl. BGHSt 30, 320 [327]; KG NJW 1979, 2574; Beschluß des Senats vom 7. Dezember 1987 - 4 VAs 38/87).
  • OLG Frankfurt, 02.08.1993 - 3 Ws 435/93
    Es kann dahinstehen, ob im Vollstreckungsverfahren eine Bindung an die Feststellungen des der Vollstreckung zugrundeliegenden Urteils darüber, ob die Tat aufgrund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen wurde, besteht (vgl. KG StV 1988, 213 ; OLG Hamm MDR 1984, 75 ).
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