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   BGH, 21.01.1988 - 4 StR 564/87   

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https://dejure.org/1988,4710
BGH, 21.01.1988 - 4 StR 564/87 (https://dejure.org/1988,4710)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1988 - 4 StR 564/87 (https://dejure.org/1988,4710)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1988 - 4 StR 564/87 (https://dejure.org/1988,4710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts - Rechtsfolgen eeiner unsorgfältig ausgeführten Ultraschalluntersuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 251
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.02.1983 - 2 StR 558/82

    Pflicht des operierenden Arztes, sich vor der Operation mehrfach selbst ein Bild

    Auszug aus BGH, 21.01.1988 - 4 StR 564/87
    Etwas anderes kann nur gelten, wenn der Leitende Arzt Anhaltspunkte dafür hat, daß die Untersuchungen unsorgfältig oder nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechend durchgeführt worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 1983 - 2 StR 558/82).

    Da der Stationsarzt durch den Angeklagten über die Wirkung des Mittels "Methergin" informiert war und dieser die Anweisung erteilt hatte, "Methergin" nur zu injizieren, nachdem Gewißheit bestand, daß die Fruchthöhle leer war, mußte der Angeklagte ein derartiges Fehlverhalten des die Geburt überwachenden Arztes nicht in Rechnung stellen (vgl. BGH NStZ 1983, 263, 264).

  • BGH, 16.10.1979 - 1 StR 360/79
    Auszug aus BGH, 21.01.1988 - 4 StR 564/87
    Es ist zutreffend, wenn die Strafkammer im Anschluß an die Ausführungen des Sachverständigen Dr. Ka. erklärt (UA 40), daß es grundsätzlich nicht Aufgabe des Leitenden Arztes sei, bereits vorgenommene Untersuchungen stets durch eigene zu überprüfen; denn sonst würde der Grundsatz der horizontalen (in bezug auf den freipraktizierenden Arzt Dr. B.) und vertikalen (in bezug auf die nachgeordneten Stationsärzte) Arbeitsteilung aufgegeben (vgl. dazu BGH NJW 1980, 650, 651; Wilhelm, Probleme der medizinischen Arbeitsteilung aus strafrechtlicher Sicht, MedR 1983, 45, 46 und Narr, Ärztliches Berufsrecht, Rdn. 891 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.10.1951 - 2 StR 284/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.01.1988 - 4 StR 564/87
    Die Frage, ob Tatsachen gegeben sind, die den Vorwurf der Fahrlässigkeit zu begründen vermögen, hat nicht der Revisions-, sondern der Tatrichter zu beantworten (BGHSt 1, 358, 360) [BGH 23.10.1951 - 2 StR 284/51] .
  • BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79

    Vergehen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz - Ablehnung

    Auszug aus BGH, 21.01.1988 - 4 StR 564/87
    Zwar rügt der Beschwerdeführer zu Recht, daß das Landgericht in allen Fällen nicht deutlich zu erkennen gegeben hat, welchen der gesetzlichen in § 244 Abs. 3 und 4 StPO erschöpfend aufgezählten (BGHSt 29, 149, 151 [BGH 07.12.1979 - 3 StR 299/79 S] ; Kleinknecht/Meyer 38. Aufl. § 244 StPO Rdn. 46) Ablehnungsgründe es für gegeben erachtet hat.
  • BGH, 10.02.1987 - VI ZR 68/86

    Überprüfung der Diagnose eines in der Facharztausbildung stehenden Arztes;

    Auszug aus BGH, 21.01.1988 - 4 StR 564/87
    Die selbständige Leitung einer solchen Geburt, die somit gerade keinen Problemfall darstellte und sich bis zur fehlerhaften Injektion von "Methergin" auch nicht zu einem solchen entwickelte (vgl. BGH NStZ 1981, 488), durfte er dem Stationsarzt W. überlassen, den er für einen "sehr zuverlässigen Assistenzarzt" hielt (UA 5) und der bereits "130 normale Geburten selbständig betreut und beendet (hatte), ohne daß es zu Komplikationen gekommen wäre" (UA 15), der somit kein reiner Berufsanfänger, der eine besonders dichte Beaufsichtigung benötigt hätte (vgl. BGH NJW 1987, 1479, 1480 [BGH 10.02.1987 - VI ZR 68/86] m. Anm. Deutsch), mehr war.
  • BGH, 19.05.1981 - 1 StR 90/81

    Fahrlässige Körperverletzung durch Lymphknotenprobeentnahme trotz erhöhter

    Auszug aus BGH, 21.01.1988 - 4 StR 564/87
    Die selbständige Leitung einer solchen Geburt, die somit gerade keinen Problemfall darstellte und sich bis zur fehlerhaften Injektion von "Methergin" auch nicht zu einem solchen entwickelte (vgl. BGH NStZ 1981, 488), durfte er dem Stationsarzt W. überlassen, den er für einen "sehr zuverlässigen Assistenzarzt" hielt (UA 5) und der bereits "130 normale Geburten selbständig betreut und beendet (hatte), ohne daß es zu Komplikationen gekommen wäre" (UA 15), der somit kein reiner Berufsanfänger, der eine besonders dichte Beaufsichtigung benötigt hätte (vgl. BGH NJW 1987, 1479, 1480 [BGH 10.02.1987 - VI ZR 68/86] m. Anm. Deutsch), mehr war.
  • BGH, 13.10.2021 - 2 StR 418/19

    BGH hebt Verurteilung eines "Bauüberwachers" wegen fahrlässiger Tötung im

    Beiden Arten der Arbeitsteilung ist gemein, dass eine Verpflichtung zu einer näheren Überwachung und ggf. einem Einschreiten jedenfalls dann besteht, sobald sich Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Beteiligten auftun (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 1964 - 1 StR 72/64, BGHSt 19, 286, 288 f.; vom 21. Januar 1988 - 4 StR 564/87, BGHR StGB § 15 Fahrlässigkeit 1; vom 19. November 1997 - 3 StR 271/97, BGHSt 43, 306, 310; Gallas, Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der am Bau Beteiligten unter besonderer Berücksichtigung des "verantwortlichen Bauleiters", S. 34 f.).
  • BGH, 04.10.1999 - 5 StR 712/98

    Mutmaßliche Einwilligung bei Operationserweiterung

    Damit ist kein Raum für die Anwendung des sogenannten Vertrauensgrundsatzes, nach dem ein Arzt in der Regel auf die korrekte Vorarbeit eines Kollegen oder - bei arbeitsteiliger Zusammenarbeit von Ärzten verschiedener Fachrichtungen - auf die Sorgfalt des fachfremden Kollegen vertrauen darf, ohne die ärztliche Leistung seiner Kollegen jeweils selbst überprüfen zu müssen (vgl. dazu BGH NJW 1980, 649, 651; BGHR StGB § 15 Fahrlässigkeit 1).
  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 271/97

    Zur strafrechtlichen Haftung eines Strahlentherapeuten

    Dieser ist zwar in der Rechtsprechung auch für den Fall der Zusammenarbeit von Ärzten der gleichen Fachrichtung bei sogenannter horizontaler Arbeitsteilung (also nicht in einem Über- und Unterordnungsverhältnis) grundsätzlich anerkannt (vgl. BGHR StGB § 15 Fahrlässigkeit 1; BGH - VI. Zivilsenat - NJW 1989, 1536, 1538; 1994, 797, 798).
  • BGH, 07.09.1993 - 4 StR 498/93

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrages wegen tatsächlicher

    Es läßt sich aus dem Ablehnungsbeschluß schon nicht - wie es erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluß vom 21. Januar 1988 - 4 StR 564/87) - deutlich erkennen, welchen der gesetzlichen in § 244 Abs. 3 StPO erschöpfend aufgezählten (BGHSt 29, 149, 151) Ablehnungsgründe das Landgericht für gegeben erachtet hat.
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