Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 14.12.1987

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.01.1988 - 3 Ws 693/87   

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https://dejure.org/1988,2537
OLG Düsseldorf, 05.01.1988 - 3 Ws 693/87 (https://dejure.org/1988,2537)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.01.1988 - 3 Ws 693/87 (https://dejure.org/1988,2537)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Januar 1988 - 3 Ws 693/87 (https://dejure.org/1988,2537)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 272
  • StV 1988, 259
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Celle, 15.04.2015 - 2 Ws 34/15

    Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung ohne sofortige Freilassung zur Erprobung

    Vielmehr kann auch im Rahmen einer positiven Sozialprognose ein vertretbares Restrisiko eingegangen werden, sofern dabei dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit in angemessener Weise Rechnung getragen wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.10.2009, Az.: 2 BvR 2549/08; OLG Nürnberg, StraFo 2000, 210; OLG Düsseldorf, NStZ 1988, 272).
  • OLG Köln, 26.08.2005 - 2 Ws 202/05

    Reststrafenaussetzung trotz Fehlens von Vollzugslockerungen

    Es genügt deshalb, wenn begründete Aussicht auf eine Resozialisierung des Verurteilten und zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit oder "reelle Chance" dafür besteht, dass er auch ohne weitere Strafverbüßung keine Straftaten mehr begehen wird (vgl. OLG Köln MDR 70, 861 und MDR 71, 154; OLG Düsseldorf NStZ 88, 272; Schönke-Schröder/Stree, StGB, 26. Aufl., § 57 Rdnr. 9 ff., 12 mit weiteren Nachweisen; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 57 Rdnr. 12-14 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2011 - 1 Ws 178/11

    Formelle Voraussetzungen für eine Halbstrafenaussetzung liegen aufgrund der

    Vielmehr genügt eine realistische - wirkliche - Chance für das positive Ergebnis einer Prognose (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1988, 272 ; ferner Fischer, StGB , 58. Auflage [2011], § 57 Rdnr. 14 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2003 - 3 Ws 117/03

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung nach § 88 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz

    Daher genügt für eine Strafaussetzung, dass nach Abwägung aller Umstände eine wirkliche Chance für das positive Ergebnis einer Bewährung in Freiheit besteht (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Januar 1988 - 3 Ws 693/87 - NStZ 1988, 272).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.1999 - 1 Ws 963/99

    Ungünstige Sozialprognose bei Versagung von Vollzugslockerungen

    Vielmehr genügt insoweit eine realistische - wirkliche - Chance für eine positive Prognose (vgl. Senatsbeschluß vom 26. August 1999 - 1 Ws 741/99 - OLG Düsseldorf - 3. Strafsenat - NStZ 1988, 272/273; ferner Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 57 Rdnr. 6 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.1999 - 1 Ws 111/99
    Vielmehr genügt eine realistische - wirkliche - Chance für das positive Ergebnis einer Prognose (vgl. OLG Düsseldorf - 3. Strafsenat - in NStZ 1988, 272 /273; ferner Tröndle, a.a.O., § 57 Rdnr. 6 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.1987 - 5 Ss 467/86

    Strafaussetzung; Bewährungsstrafe; Bewährungsfrist; Bewährungsversagen; Günstige

    auch OLG Düsseldorf (Beschluß Ä 3 Ws 693/87 Ä v. 5.1. 88, in NStZ 1988 Heft 6 S. 272 = VRS 74, 430) zur Möglichkeit einer günstigen Prognose trotz Vorstrafen und Bewährungsversagens sowie zum »Erprobungswagnis« bei der Strafaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB .
  • OLG Braunschweig, 13.11.1997 - Ws 197/97
    Bei der rein spezialpräventiven Prüfung genügt das Bestehen einer wirklichen Chance für ein positives Erprobungsergebnis, eine Gewißheit künftiger Straffreiheit wird nicht vorausgesetzt (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1988, 272 ).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.12.1987 - 3 Ws 563/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3752
OLG Celle, 14.12.1987 - 3 Ws 563/87 (https://dejure.org/1987,3752)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.12.1987 - 3 Ws 563/87 (https://dejure.org/1987,3752)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Dezember 1987 - 3 Ws 563/87 (https://dejure.org/1987,3752)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 100
  • StV 1988, 259
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 1 Ws 708/99

    Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers

    In Rechtsprechung und Literatur ist aber anerkannt, daß der Angeklagte durch die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers beschwert ist und sie deshalb mit der Beschwerde anfechten kann, wenn er - wie hier - geltend macht, die Pflichtverteidigerbestellung sei unzulässig oder sachlich nicht gerechtfertigt ( Senat, Beschluß vom 23. März 1999 - 1 Ws 246-247/99 - OLG Frankfurt StV 1989, 384 ; StV 1994, 288 ; OLG Celle StV 1988, 100 ; OLG Köln StV 1989, 242; KK-Laufhütte, StPO , 4. Aufl. § 141 Rn 12 m.w.N.).

    Die danach allein der Verfahrenssicherung, nicht aber der sachgerechten Verteidigung des Angeklagten dienende Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers war nicht sachgerecht und damit unzulässig (vgl. OLG Celle,StV 1988, 100 ).

  • OLG Hamm, 28.01.1999 - 3 Ws 27/99

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen, Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers,

    Demgegenüber handelt es sich bei der Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers um eine Entscheidung des Vorsitzenden, die über die Vorbereitung der Urteilsfällung hinaus selbständige prozessuale Bedeutung hat, da sie in das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren eingreifen und zu im Nachhinein nicht mehr behebbaren Nachteilen für den Angeklagten durch Zeitablauf oder durch Unterlassung prozessualer Handlungen führen kann (OLG Stuttgart, a.a.O.; vgl. auch OLG Frankfurt/Main, StV 1987, 379; StV 1994, 288; StV 1997, 575; OLG Celle, StV 1988, 100).

    Diese Grundsätze, die für die Frage der Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers oder eines Pflichtverteidigers neben einem bereits bestehenden Wahlverteidiger sowie für den Antrag auf Abberufung eines Pflichtverteidigers in gleicher Weise gelten wie für die Behandlung von Anträgen auf Terminsverlegung bei Verhinderung des Verteidigers des Vertrauens (vgl. BGH StV 1998, 414; BGH NJW 1992, 849; OLG Hamburg NStZ-RR 1997, 203; OLG Stuttgart NStZ-RR 1996, 207; OLG Hamm, StV 1989, 242; OLG Celle, StV 1988, 100; OLG Frankfurt/Main, StV 1987, 379; StV 1991, 9; StV 1994, 288; NStZ-RR 1996, 304, 305; StV 1997, 575) greifen jedenfalls dann zum Nachteil des Angeklagten ein, wenn das Gericht sich ernsthaft aber erfolglos bemüht, innerhalb der durch § 229 StPO gezogenen zeitlichen Grenzen mit dem Verteidiger des Vertrauens Terminstage abzustimmen, (BGH, NJW 1992, 849; vgl. auch BGH StV 1998, 414; OLG Frankfurt/Main, StV 1997, 575).

  • OLG Düsseldorf, 18.03.1996 - 1 Ws 182/96
    Die Kosten einer ordnungsgemäßen Verteidigung des Angeklagten haben bei der Annahme einer Beschwer im Zusammenhang mit der Pflichtverteidigerbestellung außer Betracht zu bleiben (Senat a.a.O.; OLG Celle NStZ 1988, 39 StV 1988, 100 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 1 zu 141 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 05.03.2004 - 3 Ws 95/04

    Pflichtverteidiger; Beiordnung neben Wahlverteidiger; Auswahlermessen des

    Demgegenüber handelt es sich bei der Bestellung eines Pflichtverteidigers um eine Entscheidung des Vorsitzenden, die über die Vorbereitung der Urteilsfällung hinaus selbständige prozessuale Bedeutung hat, da sie in das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren eingreifen und zu im Nachhinein nicht mehr behebbaren Nachteilen für den Angeklagten durch Zeitablauf oder durch Unterlassen prozessualer Handlungen führen kann (Senat, a. a. O., Senat, StV 1989, 242; OLG Hamm, NStZ 1990, 143; OLG Stuttgart, a. a. O.; OLG Frankfurt/Main, StV 1987, 379; StV 1994, 288; StV 1997, 575; OLG Celle StV 1988, 100; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 141 Rdnr. 10 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.1999 - 1 Ws 246/99
    Die Bestellung ist aber anfechtbar, wenn der Angeklagte, wie hier, vorher schon einen Verteidiger gewählt hatte (OLG Celle StV 1988, 100 ; OLG Frankfurt StV 1994, 288 ; KK-Laufhütte a.a.O.; vom Senat a.a.O. offen gelassen).
  • OLG Rostock, 25.08.2004 - I Ws 278/04

    Einweisung in eine Abteilung für forensische Psychiatrie aufgrund eines

    Das Gericht kann die mündliche Anhörung gegen den Willen des Untergebrachten nicht erzwingen; er kann vielmehr durch ausdrückliche und eindeutige Erklärung auf die mündliche Anhörung verzichten (BGH NJW 2000, 1663; OLG Celle StV 1988, 259; OLG Düsseldorf NStZ 1987, 524; KG, Beschlüsse vom 28.12.2000 -5 Ws 770/00- und 02.05.2001 -5 Ws 212/01-; Wegener, a.a.O.; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 454 Rn. 30; Wendisch, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 454 Rdnr. 47).
  • OLG Koblenz, 24.04.2001 - 1 Ws 293/01

    Pflichtverteidiger, weiterer Pflichtverteidiger, auswärtiger Gerichtsbezirk

    a) Die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers neben einem Wahl- oder Pflichtverteidiger ist nur dann sachlich gerechtfertigt und zulässig, wenn der Prozessstoff aufgrund seines Umfangs und seiner Schwierigkeit von einem Verteidiger nicht bewältigt werden kann, wenn bei voraussichtlich länger dauernder Hauptverhandlung und ernstlicher Erkrankung des Wahl- oder Pflichtverteidigers zur Sicherung des Verfahrens und zur Gewährleistung einer kontinuierlichen Verteidigung die Bestellung eines weiteren Verteidigers erforderlich ist, wenn der weitere Pflichtverteidiger über spezielle, für eine sachgerechte Verteidigung erforderliche Rechtskenntnisse verfügt oder wenn sie aus sonstigen Gründen geboten erscheint, um dem Beschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten (OLG Düsseldorf StV 2000, 412, 413; OLG Celle StV 1988, 100; OLG Frankfurt StV 1994, 288).
  • OLG Hamm, 06.07.2000 - 5 Ws 139/00

    Wahlverteidiger, Pflichtverteidiger, Beschwerde gegen die Beiordnung eines

    Demgegenüber handelt es sich bei der Bestellung eines Pflichtverteidigers um eine Entscheidung des Vorsitzenden, die über die Vorbereitung der Urteilsfällung hinaus selbstständige prozessuale Bedeutung hat, da sie in das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren eingreift und zu im Nachhinein nicht mehr behebbaren Nachteilen für den Angeklagten durch Zeitablauf oder durch Unterlassung prozessualer Handlungen führen kann (OLG Stuttgart, a.a.O.; vgl. auch OLG Frankfurt/Main, StV 1987, 379; StV 1994, 288; StV 1997, 575; OLG Celle, StV 1988, 100).
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