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   OLG Frankfurt, 21.08.1987 - 1 Ss 488/86   

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https://dejure.org/1987,1691
OLG Frankfurt, 21.08.1987 - 1 Ss 488/86 (https://dejure.org/1987,1691)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.08.1987 - 1 Ss 488/86 (https://dejure.org/1987,1691)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. August 1987 - 1 Ss 488/86 (https://dejure.org/1987,1691)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 47; VwGO § 80 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3110 (Ls.)
  • MDR 1988, 520
  • NVwZ 1988, 286
  • StV 1988, 301
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 26.10.1966 - 1 Ss 686/66
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.1987 - 1 Ss 488/86
    die mit Senatsbeschluß v. 26.10.1966, NJW 1967, 262, vertretene abw.
  • OLG Hamburg, 23.11.1979 - 1 Ss 164/79

    Zum Hausverbot eines Lehrers für seine Schule

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.1987 - 1 Ss 488/86
    "... Die Nichtbeachtung des Verwaltungsaktes ist auch dann grundsätzlich strafbar, wenn erfolgreich ein Rechtsbehelf eingelegt worden ist, da die strafrechtliche Gesetzesverletzung nicht rückwirkend entfallen kann (BGHSt 23, 91 ff.; BGH, NJW 1982, 189 [hier: III (320) 190 e]; OLG Hamburg, NJW 1980, 1007 [hier: III (320) 180 d];.
  • BGH, 08.10.1981 - 3 StR 449/81

    Niederbrüllen des Dozenten - Gefängnisstrafe - § 240 StGB, "Gewalt" erfordert

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.1987 - 1 Ss 488/86
    "... Die Nichtbeachtung des Verwaltungsaktes ist auch dann grundsätzlich strafbar, wenn erfolgreich ein Rechtsbehelf eingelegt worden ist, da die strafrechtliche Gesetzesverletzung nicht rückwirkend entfallen kann (BGHSt 23, 91 ff.; BGH, NJW 1982, 189 [hier: III (320) 190 e]; OLG Hamburg, NJW 1980, 1007 [hier: III (320) 180 d];.
  • BGH, 06.10.2004 - 1 StR 76/04

    Illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung (Duldungsanspruch

    Bei dem Vergehen nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG handelt es sich um ein echtes Unterlassungsdelikt (OLG Karlsruhe Die Justiz 1986, 469; OLG Frankfurt StV 1988, 301, 302; KG StV 1999, 95, 96; KG NStZ-RR 2002, 220, 221; Mosbacher in Ignor/Rixen, Handbuch Arbeitsstrafrecht Rdn. 409; Mosbacher NStZ 2003, 489, 490; a. A. OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 57, 58 f.).

    Der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit liegt nicht in dem Verweilen in der Bundesrepublik, sondern in dem Unterlassen der rechtlich gebotenen Ausreise oder der Bemühung um eine Legalisierung des Aufenthalts (OLG Frankfurt StV 1988, 301, 302; KG StV 1999, 95, 96; NStZ-RR 2002, 220, 221; Mosbacher in Ignor/Rixen, Handbuch Arbeitsstrafrecht Rdn. 409; ders. NStZ 2003, 489, 490).

  • VerfGH Berlin, 31.01.2003 - VerfGH 34/00

    Verletzung des Anspruch auf Gewährleistung vorläufigen effektiven

    Die in der Rechtsprechung zum Ausländerstrafrecht vertretene Auffassung, ein Ausländer sei ohne Rücksicht auf die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen die ausländerbehördlichen Maßnahmen wegen unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet zu verurteilen, wenn der Verwaltungsakt vollziehbar sei und die Einlegung von Rechtsbehelfen daher keine aufschiebende Wirkung habe (so z. B. OLG Frankfurt, Urteil vom 21. August 1987 -1 Ss 488/86 - StV 1988, 301 ; Kammergericht, Beschluss vom 15. Januar 1998 - Ss 113/97 - StV 1999, 95 ), ist im Hinblick auf die Garantie effektiven Rechtsschutzes jedenfalls insoweit verfassungsrechtlich bedenklich, als ohne Einschränkung eine Strafbarkeit im Hinblick auf den Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet während des gerichtlichen Eilverfahrens angenommen wird, selbst wenn der Ausländer innerhalb der ihm eingeräumten Ausreisefrist den Eilantrag stellt, eine gerichtliche Entscheidung jedoch nicht mehr innerhalb dieser Frist ergeht (vgl. auch Aurnhammer a.a.O. S. 132 f.; Wolf, StV 1988, 303; Rittstieg InfAuslR 1988, 17; Welte a.a. O. Rn. 10/8).

    Bei Unterlassungsdelikten ist zu prüfen, ob die Strafbarkeit nicht unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit des Handelns ausgeschlossen ist, wobei es für den Fall, dass die Zumutbarkeit normgemäßen Handelns verneint wird, auf sich beruhen kann, ob die Unzumutbarkeit Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld ausschließt (OLG Frankfurt, Urteil vom 21. August 1987 - 1 Ss 488/86 - StV 1988, 301 ; Kammergericht, Urteil vom 15. Januar 1998 - 1 Ss 113/97 - StV 1999, 95 sowie Beschluss vom 23. September 2001 - Ss 198/01 - NStZ-RR 2002, 220 ; Lenckner in: Schönke-Schröder, StGB, 26. Aufl. 2001, Vorbem. §§ 32 ff. Rn. 125).

  • OLG Frankfurt, 18.08.2000 - 1 Ws 106/00

    Möglichkeit der Abschiebehaft lässt Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen

    Dementsprechend läßt nach der Rechtsprechung selbst eine rückwirkende Entscheidung des VG, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ablehnung eines Antrags auf Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung herzustellen, den Tatbestand des § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG nicht entfallen (KG a.a.O.; Senatsentscheidung vom 21.8.1987 StV 1988, 301/302; Bay0bLG NStZ 1996, 395/396).

    Auswirken könnte sich dann eine rechtfertigende oder entschuldigende Notstandssituation (§§ 34, 35 StGB; vgl. Senatsbeschl. v. 21.8.1987 a.a.O.; Bay0bLG NSTZ 1986, 396).

  • KG, 09.02.1998 - 1 Ss 199/97
    Selbst eine rückwirkende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ablehnung des Antrages herzustellen oder dem Angeklagten eine Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung zuzusprechen, hätte den Tatbestand nicht rückwirkend entfallen lassen (vgl. BGHSt 23, 86, 92; OLG Frankfurt/Main StV 1988, 301; Senge in Erbs/ Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze § 92 AuslG Rdnr. 2).

    Auch wenn man daher der nunmehr bestehenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgt, ein Anspruch auf Erteilung einer Duldung bestünde hier unabhängig von einer möglichen freiwilligen Ausreise, weil § 55 Abs. 2 AuslG nur die Unmöglichkeit der Abschiebung voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. September 19-97 - 1 C 3/97 -, 1 C 10/97 - und 1 C 11/97 -), ließe dies die Strafbarkeit nicht von vornherein entfallen (vgl. OLG Frankfurt/Main StV 1988, 301, 302).

  • OVG Berlin, 15.11.2002 - 8 SN 258.00

    Wohnsitzbeschränkung für jüdische Emigranten bei Sozialhilfebezug

    Das Merkmal des rechtmäßigen Sich-Aufhaltens im Hoheitsgebiet eines Staates verweist auf das jeweilige innerstaatliche Recht (EKMR, Entscheidung, vom 1. Dezember 1986, Beschwerde Nr. 11825/85, NVwZ 1988, 286).
  • BayObLG, 20.04.1994 - 3 ObOWi 32/94
    Soweit das OLG Frankfurt (StV 1988, 301 f.) bei nachträglicher Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für Ausländer die Prüfung eines Strafaufhebungsgrundes erwägt, geht es in Übereinstimmung mit BGHSt 23, 86/91 zwar von dem Grundsatz aus, daß die Nichtbeachtung eines Verwaltungsaktes auch dann grundsätzlich strafbar ist, wenn erfolgreich ein Rechtsbehelf eingelegt worden ist, da die strafrechtliche Gesetzesverletzung nicht rückwirkend entfallen könne.
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.04.2022 - 5 MB 3/22

    Untersagung eines Feuerwerks; einseitige Erledigungerklärung;

    Erfolgt der Verstoß gegen den Verwaltungsakt, noch bevor die aufschiebende Wirkung eintritt, bleibt es danach bei der Zuwiderhandlung, auch wenn die aufschiebende Wirkung später im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO angeordnet bzw. wiederhergestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 1969 - 4 StR 371/68 -, juris Rn. 14 f.; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. August 1987 - 1 Ss 488/86 -, NVwZ 1988, 286, 287; OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. April 1977 - 3 Ss 107/77 -, NJW 1978, 116; Bostedt, in: Fehling u.a., VwGO, 5. Auflage 2021, § 80 Rn. 42; Jarass, BImSchG, 13. Auflage 2020, § 62 Rn. 7; Odenthal, NStZ 1991, 418, 420).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.1995 - 5 Ss OWi 268/95
    Der nach der Zuwiderhandlung eingelegte - unzulässige - Widerspruch steht ihrer Verfolgbarkeit nicht entgegen (BGHSt 23, 86, 91; NJW 1982, 189; OLG Frankfurt GA 1987, 549 ; OLG Hamburg NJW 1980, 1007 ; OLG Karlsruhe NJW 1978, 116; Hürxthal in KK, StPO , 3. Aufl., § 262 Rdnr. 8).
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