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   BGH, 15.07.1987 - 2 StR 353/87   

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BGH, 15.07.1987 - 2 StR 353/87 (https://dejure.org/1987,1878)
BGH, Entscheidung vom 15.07.1987 - 2 StR 353/87 (https://dejure.org/1987,1878)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 1987 - 2 StR 353/87 (https://dejure.org/1987,1878)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Umständen resultierend aus dem jugendlichen Alter eines Straftäters hinsichtlich der Bemessung einer Jugendstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; JGG § 18 Abs. 2
    Anforderungen an die Begründung für die Höhe der verhängten Jugendstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1988, 307
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • KG, 01.03.2006 - 1 Ss 479/05

    Sachbeschädigung durch Jugendliche: Substanzverletzung durch Abbringen von

    Gemäß den für die Überprüfung der Strafzumessung nach den allgemeinen Vorschriften geltenden Maßstäben und aufgrund der Besonderheiten des Jugendstrafrechts beschränkt sich die Prüfung durch das Revisionsgericht daher auf Rechtsfehler und die Beachtung des im Jugendstrafrecht vorrangigen Erziehungsgedankens (vgl. BGH StV 1993, 532; BGHR JGG § 18 Abs. 2 - Erziehung 2, 5 und 8 - BGH GA 1982, 416; KG, Beschluß vom 25. Januar 1999 - (3) 1 Ss 250/98 (116/98) -).
  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 313/92

    Bemessung der Höhe der Jugendstrafe nach erzieherischen Gesichtspunkten

    Insoweit beschränkt sich die Jugendkammer ausschließlich auf Umstände, die auch bei Erwachsenen berücksichtigt werden müssen, läßt hingegen wesentliche erzieherische Gesichtspunkte außer acht, die für die Bemessung der Jugendstrafe Bedeutung haben und deren Erörterung sich deshalb aufdrängte (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 2).
  • BGH, 31.08.2004 - 1 StR 213/04

    Bemessung der Jugendstrafe (Strafzumessung; Erziehungsgedanke; Sühnegedanke bei

    Wenn der Angeklagte keine Arbeit und keine Ausbildung hat, von Sozialhilfe lebt, seine Ehefrau wegen finanzieller Engpässe ihre Eltern bestiehlt, so ist trotz Eheschließung und Drogenfreiheit das Versperren eines Neubeginns durch die verhängte Jugendstrafe nicht ersichtlich, so daß es insoweit einer Abwägung des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden - wie etwa beim Abbruch einer Lehre - nicht bedurfte (BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 2 und 3).
  • BGH, 27.09.2011 - 3 StR 259/11

    Bemessung der Jugendstrafe (Unrecht der Tat; Erziehungsgedanke; Schwere der

    Insbesondere stellt die Jugendkammer nicht dar, warum trotz der festgestellten positiven Entwicklung dem vorrangigen Erziehungsgedanken nur durch Verbüßung einer langdauernden Jugendstrafe, die noch dazu die begonnene schulische Ausbildung unterbrechen würde, Rechnung getragen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 1987 - 2 StR 353/87, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 2; BGH, Beschluss vom 18. August 1992 - 4 StR 313/92, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8).
  • OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12

    Anforderungen an die Entscheidungsbegründung bei der Anwendung von Jugendrecht

    Gemäß den für die Überprüfung der Strafzumessung nach den allgemeinen Vorschriften geltenden Maßstäben und aufgrund der Besonderheiten des Jugendstrafrechts beschränkt sich die Prüfung durch das Revisionsgericht daher auf Rechtsfehler und die Beachtung des im Jugendstrafrecht vorrangigen Erziehungsgedankens (vgl. BGH StV 1993, 532; BGHR JGG § 18 Abs. 2 - Erziehung 2, 5 und 8; BGH GA 1982, 416; KG aaO).
  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 12/98

    Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung

    Im übrigen sind zwar bei der Bemessung der Jugendstrafe das Wohl des Jugendlichen und damit erzieherische Gesichtspunkte in erster Linie auch dann maßgebend, wenn eine Jugendstrafe - wie hier - wegen der Schwere der Schuld verhängt wird (BGHSt 15, 224; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 2; vgl. auch Eisenberg JGG 7. Aufl. § 18 Rdn. 20 m.w.N.; Schaffstein/Beulke Jugendstrafrecht 12. Aufl. S. 124).
  • BGH, 24.07.1997 - 1 StR 287/97

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Demgegenüber hätte dargetan werden müssen, warum trotz der sonst positiven Entwicklung der beiden Angeklagten dem im Jugendstrafrecht vorrangigen Erziehungsgedanken nur durch Verhängung langdauernder Haftstrafen, die Studium und Berufausbildung unterbrechen und vielleicht auf Dauer in der gewählten Form unmöglich machen, Rechnung getragen werden kann (BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 2).
  • BGH, 15.12.2000 - 5 StR 545/00

    Strafzumessung bei Anwendung von Jugendstrafrecht (Erziehung);

    Die erforderliche Darlegung zu den für die Höhe der konkret festgesetzten Jugendstrafe maßgeblichen erzieherischen Gesichtspunkten (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 - Erziehung 2, 8, 9) fehlt hier - bis auf eine formelhafte Erwähnung im Schlußsatz - praktisch vollständig.
  • BGH, 20.06.1996 - 4 StR 264/96

    Jugendstrafrecht - Strafzumessung - Maßgebliche Umstände

    b) Diese Ausführungen lassen wesentliche erzieherische Gesichtspunkte außer acht, die für die Bemessung der Jugendstrafe Bedeutung haben und deren Erörterung sich deshalb aufdrängte (BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 2 und 8).
  • BGH, 14.01.1992 - 5 StR 657/91

    Tateinheit zwischen Waffendelikt und räuberischer Erpressung

    Soweit das Bezirksgericht ohne weitere Begründung die Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld für erforderlich gehalten hat, hätte es in diesem Rahmen nochmals das Tatunrecht gegen die Folgen einer langen Haftverbüßung für die weitere Entwicklung des Angeklagten abwägen müssen (vgl. BGHR JGG § 18 II Erziehung 2, 3, 5).
  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 36/92

    Verhältnis der Anwendung von Strafrecht der ehemaligen Deutschen Demokratischen

  • BGH, 25.04.1995 - 5 StR 143/95

    Erziehung - Strafzumessung - Jugendlicher Täter - Jugendlicher - Jugendstrafe

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Rechtsprechung
   BGH, 10.07.1987 - 2 StR 324/87   

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https://dejure.org/1987,1616
BGH, 10.07.1987 - 2 StR 324/87 (https://dejure.org/1987,1616)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1987 - 2 StR 324/87 (https://dejure.org/1987,1616)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1987 - 2 StR 324/87 (https://dejure.org/1987,1616)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessungserwägungen bei der Jugendstrafe - Vermischung von Strafe und indifferenter Maßregel zu einer einheitlichen Sanktion - Abhängigmachung der Höhe einer Strafe von der voraussichtlichen Heilungsdauer einer krankhaften seelischen Störung - Absehen von der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    JGG § 5 Abs. 3, § 7, § 18 Abs. 2
    Strafzumessungserwägungen bei der Jugendstrafe; strafschärfende Berücksichtigung von die Annahme verminderter Schuldfähigkeit tragenden Tatmodalitäten

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 3015
  • MDR 1987, 954
  • NStZ 1987, 506
  • StV 1988, 307
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 09.09.1997 - 4 StR 377/97

    Tateinheit von Taten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter - Abgrenzung und

    Falls eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt, die zur Unterbringung führt, ist zu deren Beseitigung allein die Maßregel die zulässige Reaktion (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 1).
  • BGH, 13.06.1995 - 4 StR 315/95

    Jugendstrafe - Jugendstrafvollzug - Schuldangemessene Strafe - Strafrahmen -

    Aus den Urteilsgründen ergibt sich jedoch, daß die Verhängung von Jugendstrafe zur erzieherischen Einwirkung auf den Angeklagten erforderlich ist, die Maßregel somit eine Ahndung der Taten nicht entbehrlich macht (vgl. BGH StV 1988, 307, 308; Diemer/Schoreit/Sonnen JGG § 5 Rdn. 15).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.11.1987 - 1 StR 591/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5749
BGH, 10.11.1987 - 1 StR 591/87 (https://dejure.org/1987,5749)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1987 - 1 StR 591/87 (https://dejure.org/1987,5749)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1987 - 1 StR 591/87 (https://dejure.org/1987,5749)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung des Erziehungsgedankens in die Bemessung der Schuld - Besonderheiten bei der Schuldbemessung im Jugendstrafrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 307
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.07.1984 - 1 StR 421/84

    Einbeziehung des Erziehungsgedanken in der Verhängung einer Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 10.11.1987 - 1 StR 591/87
    Die Bemessung der Jugendstrafe - deren Verhängung das Landgericht wegen der Schwere der Schuld für erforderlich hält - läßt eine hinreichende Auseinandersetzung mit dem Erziehungsgedanken vermissen, der auch bei der Zumessung von Jugendstrafe gegen einen Heranwachsenden im Vordergrund zu stehen hat (§ 18 Abs. 2, § 105 Abs. 1 JGG; vgl. BGH StV 1982, 474 sowie NStZ 1984, 508).
  • OLG Hamm, 06.09.2004 - 2 Ss 234/04

    Jugendstrafe; Erforderlichkeit; Abwägung; Erziehungsgedanke; Strafzweck;

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erforderlichkeit ist der des Erlasses des Urteils mit der Folge, dass neben einem straffreien Verhalten des Täters vor der Tat insbesondere auch eine positive Entwicklung des Jugendlichen nach der Tat zu berücksichtigen ist (BGH StV 1998, 332; StV 1988, 307; OLG Brandenburg StV 2001, 175).

    Der Erziehungsgesichtspunkt steht auch bei Heranwachsenden im Mittelpunkt, soweit diese dem Jugendlichen gleichgestellt werden (BGH StV 1988, 307; BGH StV 1998, 332).

  • LG Neuruppin, 25.09.2018 - 12 KLs 7/18

    Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht

    Dabei steht auch bei Heranwachsenden der Erziehungsgedanke hinsichtlich der Strafzumessung grundsätzlich im Vordergrund (vgl. BGH, Beschluss vom 10.11.1987 - 1 StR 591/87).
  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 526/91

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge der Bemessung einer

    Jedoch läßt die Bemessung der Jugendstrafe jede Auseinandersetzung mit dem Erziehungsgedanken vermissen, der auch bei der Zumessung von Jugendstrafe gegen einen Heranwachsenden im Vordergrund zu stehen hat (§ 18 Abs. 2, § 105 Abs. 1 JGG; BGH StV 1982, 474 und 1988, 307; Senatsbeschluß vom 14. Januar 1992 - 5 StR 657/91 -).
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