Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 26.05.1988

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 05.02.1988 - 1 Ws 71/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3219
OLG Zweibrücken, 05.02.1988 - 1 Ws 71/88 (https://dejure.org/1988,3219)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.02.1988 - 1 Ws 71/88 (https://dejure.org/1988,3219)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Februar 1988 - 1 Ws 71/88 (https://dejure.org/1988,3219)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflichtverteidigers; Angeklagten; Verteidiger; Deutsch; Verständigungsmöglichkeiten; Verständigung; Fürsorge; Verteidigung; Geldstrafe; Rechtsmittel; Berufungsinstanz; Wahlverteidiger; Tagessätze; Dolmetscher

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 140

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 1075
  • MDR 1988, 340
  • StV 1987, 192
  • StV 1988, 379
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Denn soweit dort nicht die finanzielle Unfähigkeit des Angeklagten, einen für die Verständigung mit einem (Wahl-)Verteidiger außerhalb der Hauptverhandlung notwendigen Dolmetscher zu entlohnen, als allein entscheidender Umstand für die Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers angesehen wurde (vgl. KG StV 1985, 184, 185; 1986, 239; anders aber KG NStZ 1990, 402 ff.; OLG Zweibrücken StV 1988, 379; BayObLG StV 1990, 103), waren stets weitere Umstände neben den Verständigungsschwierigkeiten des Angeklagten maßgeblich dafür, daß im Einzelfall die Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO als geboten angesehen wurde.
  • OLG Köln, 05.02.1991 - 2 Ws 67/91

    Beschwerderecht gegen die Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung; Vorliegen

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  • OLG Koblenz, 26.04.1994 - 1 Ws 281/94

    Notwendige Verteidigung; Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage

    Der Auffassung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (StV 1988, 379 ), einem der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten sei ausnahmslos und ohne Rücksicht auf den Einzelfall ein Pflichtverteidiger beizuordnen (so wohl auch KG in StV 1985, 184; OLG München in StV 1986, 422 ; OLG Celle in NStZ 1987, 521 ; OLG Karlsruhe in NStZ 1987, 522 ; Bay0bLG in StV 1990, 103 ) vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Frankfurt, 23.03.1995 - 3 Ws 211/95

    Aufhebung der Bestellung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger;

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  • OLG Hamm, 16.11.1993 - 3 Ss 1032/93

    Bestellung und Abberufung von Pflichtverteidigern; Entscheidung des

    Er gehört damit einem Personenkreis an, für den von Teilen der Rechtsprechung und Literatur stets, also unabhängig von der Bedeutung und dem Gewicht des ihm gemachten strafrechtlichen Vorwurfs, die Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers bejaht wird (vgl. KG StV 1985, 184; OLG Zweibrücken StV 1988, 379 ; BayObLG …
  • BayObLG, 20.12.1989 - RReg. 4 St 245/89

    Notwendige Verteidigung; Beiordnung; Angeklagter; Dolmetscher; Mittellos;

    »... Rechtspr. und Lit. stimmen darin überein, daß einem Angekl., der die deutsche Sprache nicht beherrscht, unabhängig von der Bedeutung des strafrechtlichen Vorwurfs jedenfalls dann [gem. § 140 Abs. 2; Unfähigkeit zur Selbstverteidigung] ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist, wenn er mittellos ist und daher die Kosten für einen Dolmetscher nicht aufzubringen vermag (OLG Zweibrücken, StV 1988, 379 ; OLG Karlsruhe, NStZ 1987, 522 ; OLG München, StV 1986, 422 ; KG, StV 1985, 184/185 ..).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.05.1988 - 3 Ws 158/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5403
OLG Celle, 26.05.1988 - 3 Ws 158/88 (https://dejure.org/1988,5403)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.05.1988 - 3 Ws 158/88 (https://dejure.org/1988,5403)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Mai 1988 - 3 Ws 158/88 (https://dejure.org/1988,5403)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 379
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • LG Saarbrücken, 30.06.2014 - 2 KLs 2/13

    Terminsvertreter, Grundgebühr, Verfahrensgebühr

    Die Aufgabe eines zweiten Pflichtverteidigers kann allerdings nicht allein auf die Verfahrenssicherung beschränkt werden; sie muss vielmehr in gleicher Weise die sachgerechte Verteidigung des Angeklagten gewährleisten (vgl. OLG Celle, StV 1988, 379, 380; OLG Frankfurt/Main, StV 1995, 68, 69; HansOLG Hamburg, StV 2000, 409).

    Ist hei Verhinderung des ersten Pflichtverteidigers die Verteidigung allein von dem zweiten Verteidiger vorzunehmen, so ist im Hinblick auf den grundgesetzlich geschützten Anspruch des Angeklagten auf ein faires Verfahren eine sachgerechte Wahrung seiner Rechte nur dann gewährleistet, wenn auch der zweite Pflichtverteidiger Gelegenheit hat, den gesamten Prozessverlauf zu verfolgen und sich kontinuierlich in den Prozessstoff einzuarbeiten (vgl. OLG Celle, StV 1988, 379, 380).

  • OLG Brandenburg, 19.03.2003 - 1 Ws 27/03

    Beschwerde gegen Entscheidungen des Vorsitzenden über Bestellung und Abbestellung

    Hieraus folgt, dass - unter näher zu bestimmenden Voraussetzungen - die außergewöhnliche Schwierigkeit der Sache, der außergewöhnliche Umfang des Verfahrensstoffes oder die außergewöhnlich lange Dauer der Hauptverhandlung die Bestellung eines zweiten Verteidigers rechtfertigen können (vgl. OLG Celle StV 1988, 379, 380; OLG Düsseldorf JZ 1986, 204; OLG Frankfurt/Main, StV 1993, 348; OLG Hamburg StraFo 2000, 383).

    Deshalb hat der Pflichtverteidiger jedenfalls in umfangreichen Verfahren grundsätzlich kontinuierlich an der Hauptverhandlung teilzunehmen (OLG Celle StV 1988, 379, 380; OLG Frankfurt/Main NJW 1972, 1964, 1965; BVerfGE 68, 237, 254).

  • OLG Brandenburg, 20.02.2006 - 1 Ws 25/06

    Notwendige Verteidigung: Ablehnung der Beiordnung eines zweiten

    Hieraus folgt, dass - unter näher zu bestimmenden Voraussetzungen - die außergewöhnliche Schwierigkeit der Sache, der außergewöhnliche Umfang des Verfahrensstoffes oder die außergewöhnlich lange Dauer der Hauptverhandlung die Bestellung eines zweiten Verteidigers rechtfertigen können (vgl. OLG Celle StV 1988, 379; OLG Düsseldorf a. a. O.; OLG Frankfurt am Main StV 1993, 348; OLG Hamburg StraFo 2000, 383).

    Deshalb hat der Pflichtverteidiger jedenfalls in umfangreichen Verfahren grundsätzlich kontinuierlich an der Hauptverhandlung teilzunehmen (OLG Celle StV 1988, 379; OLG Frankfurt am Main NJW 1972, 1964).

  • OLG Hamm, 26.10.2010 - 5 Ws 374/10

    Weiterer Pflichtverteidiger, Beiordnung, Notwendigkeit

    Die Aufgabe eines zweiten Pflichtverteidigers kann nicht allein auf die Verfahrenssicherung beschränkt werden; sie muss vielmehr in gleicher Weise die sachgerechte Verteidigung des Angeklagten gewährleisten (vgl. OLG Celle StV 1988, 379, 380; OLG Frankfurt/Main StV 1995, 68, 69; HansOLG Hamburg StV 2000, 409).
  • OLG Hamburg, 17.02.1997 - 2 Ws 26/97

    Anspruch eines Angeschuldigten auf Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers;

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  • OLG Frankfurt, 01.11.1994 - 3 Ws 732/94

    Rechtsfolgenentscheidung; Strafaussetzung zur Bewährung; Widerruf;

    Denn im vorliegenden Fall ist die Versagung der Pflichtverteidigerbestellung durch den Strafkammervorsitzenden deshalb rechtsfehlerhaft, weil der Kammervorsitzende den in § 140 Abs. 2 StPO verwandten Begriff der "Schwere der Tat" verkannt hat (vgl. hierzu OLG Celle StV 1988, 379 ; OLG Hamm NStZ 1982, 289; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.0.
  • LG Köln, 13.08.2015 - 105 Qs 177/15

    Sicherungspflichtverteidiger, Beiordnung

    (OLG Celle StV 1988, 379; OLG Düsseldorf NStz 1990, 47).
  • OLG Hamm, 15.04.2008 - 4 Ss 128/08

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Berufungsverfahren

    Die Bestellung des Verteidigers liegt dabei im pflichtgemäßen Ermessen des Vorsitzenden, dem jedoch u.a. durch den Rechtsbegriff "Schwere der Tat" Grenzen gesetzt sind (Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflg., § 140 Rdn. 22; OLG Celle, StV 1988, 379; OLG Hamm, NStZ 1982, 298; OLG Köln, NJW 1972, 1432; OLG Stuttgart, NStZ 1981, 490; OLG Zweibrücken, NStZ 1986, 135).
  • OLG Köln, 03.11.2006 - 2 Ws 550/06

    Rechtsbehelf eines Angeklagten gegen die Bestellung eines anderen, weiteren

    Die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers kann insbesondere mit Rücksicht auf Umfang und Schwierigkeit der Sache, zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Verlaufs der Hauptverhandlung oder aus sonstigen Gründen prozessualer Fürsorge geboten sein (vgl. OLG Celle StV 1988, 379, 380; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 47; OLG Frankfurt StV 1991, 9;HansOLG Hamburg StV 2000, 409, 410; OLG Karlsruhe StV 2001, 557, 558; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. 2006, § 141, Rdn. 1).
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