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Rechtsprechung
   BGH, 08.02.1988 - AnwZ (B) 46/87   

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https://dejure.org/1988,7156
BGH, 08.02.1988 - AnwZ (B) 46/87 (https://dejure.org/1988,7156)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1988 - AnwZ (B) 46/87 (https://dejure.org/1988,7156)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1988 - AnwZ (B) 46/87 (https://dejure.org/1988,7156)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1988, 388
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.10.1983 - AnwZ (B) 15/83

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 08.02.1988 - AnwZ (B) 46/87
    Sowohl die Justizverwaltung als auch die ihre Entscheidung nachprüfenden Gerichte sind an die Rechtskraft des Strafurteils gebunden (Senatsbeschl. v. 3. Oktober 1983 - AnwZ (B) 15/83, BRAK-Mitt. 1984, 35 m.w.N.).

    Selbst wenn der Antragsteller die Wiederaufnahme des Strafverfahrens bereits beantragt hätte, wäre dies kein Grund, das vorliegende Verfahren auszusetzen (Senatsbeschl. v. 3. Oktober 1983 aaO).

  • BGH, 06.10.1964 - 1 StR 226/64

    Rechtskundiger Beistand eines Rechtsanwalts in einem Sorgerechtsverfahren für

    Auszug aus BGH, 08.02.1988 - AnwZ (B) 46/87
    Wie der Ehrengerichtshof zutreffend dargelegt hat, kann dabei offen bleiben, ob es sich bei § 356 Abs. 2 StGB um einen unabhängigen Straftatbestand oder einen Strafschärfungsgrund handelt (offen gelassen in BGH, Urt. v. 6. Oktober 1964 - 1 StR 226/64, NJW 1964, 2428, 2430, insoweit in BGHSt 20, 41 nicht abgedruckt).
  • BGH, 13.01.1965 - 3 StR 43/64

    Urteilsverkündung in Abwesenheit des Verteidigers - Einordnung einer strafbaren

    Auszug aus BGH, 08.02.1988 - AnwZ (B) 46/87
    Denn auch wenn § 356 Abs. 2 StGB keinen eigenständigen Straftatbestand darstellt, so handelt es sich dabei um einen sogenannten benannten Strafschärfungsgrund, dessen Strafrahmen für die Einordnung als Verbrechen oder Vergehen maßgeblich ist (BGH, Urt. v. 13. Januar 1965 - 3 StR 43/64, NJW 1965, 701; Tröndle in LK 10. Aufl. § 12 Rdnr. 17, 23).
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus BGH, 08.02.1988 - AnwZ (B) 46/87
    Der Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft ist allerdings als schwerwiegender Eingriff in die Freiheit der Berufswahl zu beurteilen und an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen (BVerfGE 66, 337, 353 m.w.N.).
  • BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts bei einer

    a) Die Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 2 BRAO begegnet nach ständiger Rechtsprechung des Senats keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 46/87, BRAK-Mitt. 1988, 208 [Verfassungsbeschwerde nicht angenommen, BVerfG, Beschluss vom 28. März 1988 - 1 BvR 399/88]; vom 20. April 1999 - AnwZ (B) 51/98, BRAK-Mitt. 1999, 185; vom 18. Oktober 1999 - AnwZ (B) 95/98, BRAK-Mitt. 2000, 42).
  • BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 49/92

    Verzicht auf die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgund eines Verbrechens wegen

    Eine Wiederzulassung kommt im allgemeinen nicht vor Ablauf der Frist in Betracht, die das Gesetz im Regelfall für die Dauer des Ämterverlusts nach einer Verurteilung wegen eines Verbrechens vorsieht (vgl. auch Senatsbeschl. vom 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 46/87; vgl. auch § 7 Nr. 3 BRAO).
  • BGH, 18.10.1999 - AnwZ (B) 95/98

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Verlustes der Fähigkeit zur

    Die Regelung über den zwingend - ohne weitere Ermessensentscheidung - vorgeschriebenen Widerruf ist verfassungsgemäß, insbesondere mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar (BGH, Beschl. vom 8. Februar 1988 - AnwZ(B) 46/87 -, BRAK-Mitt. 1988, 208 - Verfassungsbeschwerde nicht angenommen, BVerfG, Beschluß vom 28. März 1988 - 1 BvR 399/88 -, und vom 20. April 1999 - AnwZ(B) 51/98 -, BRAK-Mitt. 1999, 185).
  • BGH, 20.04.1999 - AnwZ (B) 51/98

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen einer strafgerichtlichen

    In der Untersagung der weiteren Berufsausübung liegt dann keine unverhältnismäßige Maßnahme zum Schutz des rechtsuchenden Publikums (BGH, Beschl. v. 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 46/87, BRAK-Mitt. 1988, 208, 209).
  • BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 59/92

    Verurteilung wegen Parteiverrats - Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Diese Verfügung ist seit dem 8. Februar 1988 rechtskräftig (Senatsbeschl. v. 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 46/87).
  • BGH, 13.02.1989 - AnwZ (B) 57/88

    Rechtsmittel

    Die sofortige Beschwerde dagegen war ohne Erfolg (Beschluß des Senats vom 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 46/87).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.02.1988 - 2 StR 13/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2347
BGH, 24.02.1988 - 2 StR 13/88 (https://dejure.org/1988,2347)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1988 - 2 StR 13/88 (https://dejure.org/1988,2347)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1988 - 2 StR 13/88 (https://dejure.org/1988,2347)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung eines Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Strafbarkeit des Zuverfügungstellen eines Autos für den Verkauf von Haschisch und die Aufbewahrung von Haschischplatten im selber gemieteten Haus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Nr. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 388
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 06.03.2002 - 2 StR 491/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im minder

    Denn die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG sind auch dann erfüllt, wenn ein Angeklagter, der im Ermittlungsverfahren hinreichende Angaben gemacht hat, im weiteren Verfahren schweigt (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 4 und 6; vgl. auch BGH StV 1992, 421; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 20, zum Widerruf der zuvor im Ermittlungsverfahren gemachten Angaben).
  • BGH, 17.09.2003 - 2 StR 320/03

    Strafzumessung (tatsächlicher Aufklärungserfolg bei späterem Schweigen /

    Die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG können auch dann erfüllt sein, wenn ein Angeklagter, der im Ermittlungsverfahren hinreichende Angaben gemacht hat, im weiteren Verfahren schweigt (vgl. dazu u.a. Senatsurteil vom 6. März 2002 - 2 StR 491/01: LS in NStZ-RR 2002, 251; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 4 und 6) oder seine Angaben in der Hauptverhandlung widerruft (vgl. u.a. BGH StV 1992, 421; BGH BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 16 und 20).
  • BGH, 10.03.2009 - 3 StR 36/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe; Kurier)

    Entscheidend ist vielmehr, ob diese trotz des späteren Bestreitens tatsächlich zu einem Aufklärungserfolg geführt haben (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 4, 11, 20).
  • LG Köln, 23.02.2018 - 117 KLs 19/17
    Über eine bloße Bestätigung geht es indes hinaus, wenn die Strafverfolgungsbehörden aus den Angaben des Täters eine genauere und zuverlässigere Kenntnis gewinnen können (stRspr; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 4 [= StV 1988, 388]; BGH 5 StR 359/02; 4 StR 563/10; StV 1998, 601; 2000, 623; 2002, 254; X2 in: X2, BtMG, 5. Aufl. 2017, § 31 Rn. 93 m.w.N.) und damit die Möglichkeit der Strafverfolgung verbessert wird.
  • BGH, 05.07.2011 - 3 StR 211/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe; erweiterter

    ... Namentlich wegen des Umstandes, dass die Mittäterin K. ausweislich der Urteilsgründe im Ermittlungsverfahren ihren eigenen Tatbeitrag herunterspielte (UA S. 15 oben), ist nicht auszuschließen, dass aufgrund der Angaben des Angeklagten im Ermittlungsverfahren eine genauere und zuverlässigere Kenntnis von den Tatbeiträgen der Zeugin K. gewonnen werden konnte (BGHR BtmG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 4, 25, 27 mwN).
  • BGH, 20.06.1995 - 1 StR 230/95

    Rauschgifthandel - Strafmilderung - Aufklärungshilfe des Täters

    Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß es nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für eine Strafmilderung nach § 31 BtMG erforderlich, aber auch ausreichend ist, wenn die Offenbarung des Angeklagten nicht nur eine für die Tataufklärung unwesentliche Darstellung bereits anderweitig zuverlässig gewonnener Ermittlungsergebnisse, mithin eine schlichte Bestätigung enthält, sondern vorliegende Erkenntnisse dergestalt absichert, daß sie nunmehr Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung sein können (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1, Aufdeckung 4 und 19).
  • BGH, 24.06.1988 - 2 StR 248/88

    Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

    Daß er in der Hauptverhandlung zur Sache keine Angaben (mehr) gemacht hat, ändert daran nichts (BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 1988 - 2 StR 13/88 und 6. April 1988 - 3 StR 96/88; vgl. auch BGHSt 33, 80; BGH StV 1986, 436).
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