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Rechtsprechung
   LG Heilbronn, 02.03.1988 - 1 StVK 54/88   

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https://dejure.org/1988,5717
LG Heilbronn, 02.03.1988 - 1 StVK 54/88 (https://dejure.org/1988,5717)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 02.03.1988 - 1 StVK 54/88 (https://dejure.org/1988,5717)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 02. März 1988 - 1 StVK 54/88 (https://dejure.org/1988,5717)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 540
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 19.01.2022 - 203 StObWs 569/21

    Strafgefangener, Rechtsbeschwerde, Fluchtgefahr, Ausführung, Beschlüsse,

    Eine Fesselung darf nur angeordnet werden, wenn weniger einschneidende oder weniger diskriminierende Maßnahmen nicht ausreichen (vgl. LG Heilbronn, Beschluss vom 02.03.1988, Az.: 1 StVK 54/88, StV 1988, 540; BeckOK Strafvollzug Bayern/Arloth, 15. Ed. 01.07.2021, BayStVollzG Art. 96 Rn. 12 mit weiteren Nachweisen; BeckOK Strafvollzug Bund/Setton, 20. Ed. 01.08.2021, StVollzG § 11 Rn. 6); sie kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn auch die Aufsicht durch Bedienstete nicht ausreicht, um der Fluchtgefahr zu begegnen (Harrendorf/Ullenbruch in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl., 10. Kapitel Abschnitt C Rn. 7; Goerdeler in Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 8. Aufl., Teil II § 78 LandesR Rn. 45).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.04.1987 - 3 Ws 67/87   

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https://dejure.org/1987,6679
OLG Frankfurt, 02.04.1987 - 3 Ws 67/87 (https://dejure.org/1987,6679)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.04.1987 - 3 Ws 67/87 (https://dejure.org/1987,6679)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. April 1987 - 3 Ws 67/87 (https://dejure.org/1987,6679)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 540
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 02.12.2003 - 16 U 116/03

    Schmerzensgeldanspruch eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Zu verweisen ist hier nur auf das Urteil des OLG Hamm aus dem Jahre 1967 (NJW 1967, 2024) sowie auf die Entscheidungen des OLG Frankfurt (StV 1986, 27; StV 1988, 540), ebenso OLG Celle (NStZ 1999, 216), wenngleich in jener Entscheidung Art. 1 GG nicht ausdrücklich erwähnt ist.

    Beispielhaft sei auf die Entscheidungen des OLG Frankfurt (StV 1986, 27; StV 1988, 540) und des OLG Celle (NStZ 1999, 216) verwiesen.

  • OLG Karlsruhe, 31.01.2005 - 1 Ws 279/04

    Strafvollzug: Rechtswidrigkeit der Mehrfachbelegung eines Haftraums;

    Das OLG Frankfurt hat im Beschluss vom 15.8.1985 (NStZ 1985, 572) die Unterbringung dreier Gefangener in einem Haftraum mit einer Grundfläche von 11, 54 qm als Verstoß gegen die Menschenwürde gewertet; ebenso im Beschluss vom 2.4.1987 (StV 1988, 540) die Unterbringung dreier Gefangener auf 12 qm, im Beschluss vom 18.7.2003 (NJW 2003, 2843) die Unterbringung zweier Gefangener auf 7, 5 qm und im Beschluss vom 28.11.2002 (NStZ-RR 2003, 59) die Unterbringung von 4 Gefangenen auf 10, 6 qm Grundfläche.
  • LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 457/07
    Ein Verstoß gegen die Menschenwürde wurde - ohne dass weitere Umstände hinzutraten - angenommen bei einer Belegung eines Haftraums von 11, 54 m² mit drei Gefangenen (OLG Frankfurt, NStZ-RR 1985, 572; StrVert 1988, 540), bei einer Belegung einer Einzelzelle mit einer Grundfläche von 7, 98 m² mit zwei Gefangenen (LG Braunschweig, NStZ 1984, 286), bei einer Belegung einer Zelle von 11, 54 m² mit drei Gefangenen (LG Gießen, INFO 1985, 319; OLG Frankfurt, StV 1986, 27 ff; StV 1988, 540), bei einem Haftraum mit einer Größe von 8, 76 m² für zwei Gefangene (OLG Frankfurt, INFO 1986, 441).
  • LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 362/07
    Ein Verstoß gegen die Menschenwürde wurde - ohne dass weitere Umstände hinzutraten - angenommen bei einer Belegung eines Haftraums von 11, 54 m² mit drei Gefangenen (OLG Frankfurt, NStZ-RR 1985, 572; StrVert 1988, 540), bei einer Belegung einer Einzelzelle mit einer Grundfläche von 7, 98 m² mit zwei Gefangenen (LG Braunschweig, NStZ 1984, 286), bei einer Belegung einer Zelle von 11, 54 m² mit drei Gefangenen (LG Gießen, INFO 1985, 319; OLG Frankfurt, StV 1986, 27 ff; StV 1988, 540), bei einem Haftraum mit einer Größe von 8, 76 m² für zwei Gefangene (OLG Frankfurt, INFO 1986, 441).
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