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BayObLG, 01.12.1987 - RReg. 4 St 253/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anhörung; Angeklagter; Person; Pflichtverteidiger; JVA; Fernmündlich; Durchführung; Zeit; Schriftlich; Verzicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 142
Papierfundstellen
- StV 1988, 97
Wird zitiert von ... (5)
- BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01
Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren
Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um die Bestellung des Erst- oder Zweitverteidigers handelt (vgl. BayObLG, StV 1988, S. 97 ;… OLG Düsseldorf, NStZ 1994, S. 599 ;… StV 2000, S. 412 ;… OLG Stuttgart, StV 1990, S. 55;… OLG Hamm, StV 1989, S. 242;… OLG Frankfurt, StV 1989, S. 384). - OLG Stuttgart, 28.06.2013 - 5 Ws 42/13
Bestellung eines Pflichtverteidigers: Anhörungspflicht als Ausfluss des Anspruchs …
So ist auch eine fernmündliche Anhörung der Angeschuldigten in derartigen Eilfällen grundsätzlich möglich (OLG Düsseldorf StV 2004, 62; BayObLG StV 1988, 97). - OLG Dresden, 17.07.2009 - 1 Ss 347/09
Befangenheit eines Richters bei sofortiger, ungeprüfter Bestellung eines …
Eine solche kann bei Zeitnot auch fernmündlich in der JVA erfolgen (vgl. hierzu BayObLG, StV 1988, 97 f.). - BayObLG, 25.10.1994 - 1 ObOWi 446/94
Richterablehnung im Bußgeldverfahren - Druckausübung gegen schweigenden …
Der Begründetheit der auf § 338 Nr. 3 StPO gestützten Verfahrensbeschwerde steht nicht entgegen, daß das Ablehnungsgesuch nicht in der Hauptverhandlung vom 21.3.1994, die mit dem Urteil geendet hat, sondern in der früheren Hauptverhandlung vom 13.12.1993 gestellt worden ist (BGHSt 31, 15 ; BayObLG StV 1988, 97 ). - OLG Stuttgart, 09.11.1989 - 1 Ws 441/89
Bestellung eines ersten Pflichtverteidigers; Wünsche des Angeklagten; Erfordernis …
Die Anhörung des Angeklagten gemäß § 142 Abs. 1 S. 2 StPO kann aber in Eilfällen auch kurzfristig telefonisch erfolgen (Beschluß des Senats vom 05. Oktober 1989 - 1 Ws 397/89; BayOblG StV 1988, 97).