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   OLG Hamm, 21.07.1988 - 2 Ws 529/88   

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https://dejure.org/1988,11374
OLG Hamm, 21.07.1988 - 2 Ws 529/88 (https://dejure.org/1988,11374)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.07.1988 - 2 Ws 529/88 (https://dejure.org/1988,11374)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Juli 1988 - 2 Ws 529/88 (https://dejure.org/1988,11374)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 116
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Jena, 20.03.2006 - 1 Ws 407/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Erinnerungsverfahren

    Entsprechendes gilt für die Entscheidungen des OLG Rostock vom 20.09.1996 (StV 1997, 33 ) und des OLG Hamm vom 21.07.1988, (StV 1989, 116).
  • OLG Hamm, 09.02.2017 - 1 Ws 457/16

    Kostenerstattung im Strafverfahren; Erstattungsfähigkeit höherer

    Letzteres ist nur bei zwingenden in der Person des Verteidigers liegenden und vom Verurteilten nicht zu vertretenden Gründen erfüllt (vgl. OLG Hamm StV 1989, 116; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 64; KK-StPO/Gieg StPO, § 464a Rn. 13, beck-online; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 59. Auflage § 464 a Rz 13).
  • OLG Brandenburg, 14.10.2019 - 1 Ws 105/19

    Umfang der zu erstattenden Verteidigerkosten im Falle eines Anwaltswechsels

    Gemessen an diesen Grundsätzen war der Verteidigerwechsel vorliegend angesichts der Verhinderung des zunächst bestellten Pflichtverteidigers an der geplanten Hauptverhandlung vor dem Hintergrund des in Haftsachen geltenden Beschleunigungsgebots notwendig und vom früheren Angeklagten nicht zu vertreten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 1 Ws 25/17 - m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juli 1988 - 2 Ws 529/88 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 2 Ws 176/12 -).
  • LG Detmold, 20.10.2014 - 4 Qs 134/14

    Anwaltswechsel - Wahlverteidiger - Notwendigkeit - Beauftragung vor Inkrafttreten

    Letzteres ist nur bei zwingenden, in der Person des Verteidigers liegenden und vom Angeklagten nicht zu vertretenden Gründen, erfüllt ( vgl. OLG Hamm StV 1989, 116; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 64; KK-Gieg, StPO 6. Auflage, § 464 a Rz 13: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Auflage § 464 a Rz 13).
  • OLG Hamm, 18.10.1995 - 2 Ws 364/95

    Gebührenrechtliche Ausgestaltung der Vergütung eines gerichtlich bestellten

    Der Senat hat damals angemerkt, daß ihm die in diesem Punkt nicht näher begründeten Entscheidungen des OLG Düsseldorf (in JurBüro 1987, 1800) und AG Bremen (in StV 1989, 116) zu einer anderen Beurteilung keinen Anlaß geben.
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