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   BGH, 23.11.1988 - 3 StR 503/88   

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BGH, 23.11.1988 - 3 StR 503/88 (https://dejure.org/1988,673)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1988 - 3 StR 503/88 (https://dejure.org/1988,673)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1988 - 3 StR 503/88 (https://dejure.org/1988,673)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln setzt eigennütziges Vorgehen, wie Streben nach Gewinn, voraus - Erhalt der vereinbarten Gegenleistung für die unerlaubte Veräußerung von Betäubungsmitteln nicht erforderlich - Gewahrsamsübertragung für die Strafbarkeit wegen Abgabe von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 201
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 06.07.1987 - 3 StR 115/87

    Addition der abgegebenen Teilmengen bei der Prüfung des Merkmals der "nicht

    Auszug aus BGH, 23.11.1988 - 3 StR 503/88
    Besitz nicht geringer Menge liegt, da ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis vorausgesetzt ist (BGHSt 26, 117), nur dann vor, wenn der Täter zu irgendeinem Zeitpunkt einen Vorrat in diesem Umfang angelegt hat (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2 m.w.N. = § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 2).

    Allerdings wäre der Straferschwerungsgrund des § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG auch in diesem Fall erfüllt, wenn und soweit der Erwerb einen Besitz in nicht geringer Menge umfaßt (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 2).

  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 23.11.1988 - 3 StR 503/88
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fällt unter den Begriff des Handeltreibens jede eigennützige auf Umsatz gerichtete Tätigkeit, selbst wenn es sich nur um eine gelegentliche, einmalige oder auch nur vermittelnde Tätigkeit handelt (BGHSt 25, 290, 291; 28, 308, 309; 29, 239, 240; 31, 145, 147/148; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1 - 4, 7).

    Eigennützig ist ein solches Vorgehen nur, wenn das Handeln des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird, oder wenn er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht (BGHSt 28, 308, 309; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 2; § 29 Abs. 4 Handeltreiben 1).

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 23.11.1988 - 3 StR 503/88
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fällt unter den Begriff des Handeltreibens jede eigennützige auf Umsatz gerichtete Tätigkeit, selbst wenn es sich nur um eine gelegentliche, einmalige oder auch nur vermittelnde Tätigkeit handelt (BGHSt 25, 290, 291; 28, 308, 309; 29, 239, 240; 31, 145, 147/148; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1 - 4, 7).
  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 70/50

    Betäubungsmittel - Abgabe - Einspritzungen

    Auszug aus BGH, 23.11.1988 - 3 StR 503/88
    Soweit der Angeklagte Heroin seinem Mitangeklagten unentgeltlich gegeben hat, ist dies als Abgabe im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG einzuordnen, denn er hat, ohne die Voraussetzungen einer Veräußerung zu erfüllen, Betäubungsmittel durch Gewahrsamsübertragung einem anderen tatsächlich überlassen, so daß dieser sie nach Belieben verbrauchen oder weitergeben konnte (vgl. BGHSt 1, 130 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 70/50]; BGH StV 1981, 127; MDR 1982, 512; vgl. auch Endriß/ Malek a.a.O. Rdn. 211 m.w.N.).
  • BGH, 17.03.1981 - 5 StR 56/81

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Begriff des "Handeltreibens"

    Auszug aus BGH, 23.11.1988 - 3 StR 503/88
    Dies stünde einem eigennützigen Handeln entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1981 - 5 StR 56/81).
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 23.11.1988 - 3 StR 503/88
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fällt unter den Begriff des Handeltreibens jede eigennützige auf Umsatz gerichtete Tätigkeit, selbst wenn es sich nur um eine gelegentliche, einmalige oder auch nur vermittelnde Tätigkeit handelt (BGHSt 25, 290, 291; 28, 308, 309; 29, 239, 240; 31, 145, 147/148; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1 - 4, 7).
  • BGH, 16.04.1975 - 2 StR 60/75

    Illegaler Besitz - Betäubungsmittel - Drogenbesitz - Anwendbarkeit der

    Auszug aus BGH, 23.11.1988 - 3 StR 503/88
    Besitz nicht geringer Menge liegt, da ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis vorausgesetzt ist (BGHSt 26, 117), nur dann vor, wenn der Täter zu irgendeinem Zeitpunkt einen Vorrat in diesem Umfang angelegt hat (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2 m.w.N. = § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 2).
  • BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 23.11.1988 - 3 StR 503/88
    Dies spricht dafür, daß er auf einmal Heroin nie in einer Menge tatsächlich zur Verfügung hatte, die einen Wirkstoffgehalt von 1, 5 g Heroinhydrochlorid (vgl. BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]) aufwies.
  • BGH, 16.01.1974 - 2 StR 514/73

    Einfuhr - Durchfuhr - Cannabis - Rauschgift - Besitz von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 23.11.1988 - 3 StR 503/88
    Darüber hinaus kommt eine Bestrafung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nur dann in Betracht, wenn andere Tathandlungen nicht nachgewiesen werden können, da diese Bestimmung einen Auffangtatbestand darstellt (BGHSt 25, 385 [BGH 16.01.1974 - 2 StR 514/73]; Körner a.a.O. § 29 Rdn. 421, 464 m.w.N.).
  • BGH, 18.06.1974 - 1 StR 119/74

    Veräußerung von Betäubungsmitteln - Unerlaubtes Handeltreiben - Erwerb von

    Auszug aus BGH, 23.11.1988 - 3 StR 503/88
    Erforderlich ist dazu neben der Vereinbarung eines Entgelts die tatsächliche Übergabe des Besitzes am Rauschgift, nicht aber die Aushändigung des vereinbarten Kaufpreises (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 1974 - 1 StR 119/74).
  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

  • BGH, 18.06.1986 - 2 StR 201/86

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Der Begriff

  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

  • BGH, 25.11.1980 - 1 StR 508/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Definitionen von "Abgabe",

  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Die Weitergabe der aus der ersten Einfuhrtat stammenden Restmenge von 39 g Kokain zum Zwecke des Weiterverkaufs zum Einkaufspreis sollte nicht der Gewinnerzielung oder der Erlangung eines anderen persönlichen Vorteils dienen; sie erfüllt deshalb nicht den Begriff des Handeltreibens, sondern den der unerlaubten Veräußerung von Betäubungsmitteln (BGH StV 1989, 201) und damit zugleich den Begriff der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG.
  • BGH, 09.11.2010 - 4 StR 532/10

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Mit der Gewinnerzielungsabsicht hat das Landgericht zu Lasten des Angeklagten einen Umstand in die Strafzumessung eingestellt, dessen Berücksichtigung gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB verstößt, denn das Handeltreiben im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG setzt stets voraus, dass der Täter nach Gewinn strebt oder sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht (vgl. BGH - Großer Senat -, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05 -, BGHSt 50, 252, 256; BGH, Beschlüsse vom 23. November 1988 - 3 StR 503/88, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 15 m.w.N., und vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, NStZ-RR 2010, 24, 25).
  • BGH, 18.11.1997 - 4 StR 542/97

    Auslegung des Begriffs der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln -

    Sie liegt nur dann vor, wenn die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Droge so übertragen wird, daß der Empfänger sie nach Belieben verbrauchen oder weitergeben kann (st. Rspr., BGH StV 1989, 201; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Abgabe 1; vgl. auch Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 665 mit zahlreichen Nachweisen).
  • OLG Koblenz, 30.11.2015 - 2 OLG 4 Ss 186/15

    Betäubungsmitteldelikt: Eigennützigkeit des Handeltreibens; Erwerb von

    Eigennützig ist ein solches Vorgehen nur, wenn das Handeln des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird, oder wenn er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht ( BGHSt 28, 308, 309 ; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 2, 15).

    Dies stünde einem eigennützigen Handeln entgegen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 15 m.w.N.) .

  • BGH, 14.11.1996 - 1 StR 609/96

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem

    Unter Handeltreiben sind alle eigennützigen, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichteten Bemühungen zu verstehen (BGHSt 25, 290, 291; 28, 308; 30, 277, 278, 359, 360; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 7, 15, 18, 27, 30).
  • BGH, 23.08.2023 - 2 StR 244/23

    Erfordernis einer eigennützigen und auf Umsatz von Betäubungsmitteln gerichteten

    Daran kann es fehlen, wenn der Täter Betäubungsmittel zum Einstandspreis veräußert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. November 1988 - 3 StR 503/88, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 15; vom 9. März 2005 - 4 StR 585/04, BeckRS 2005, 3975; vom 27. März 2012 - 3 StR 64/12, NStZ 2012, 516; Patzak/Volkmer/Fabricius/Patzak, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 356).

    cc) Durch den Verkauf der Ecstasy-Tabletten zum Selbstkostenpreis als entgeltliche Übereignung eines Betäubungsmittels unter Einräumung der Verfügungsgewalt hat sich der Angeklagte indes der Veräußerung von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG schuldig gemacht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 1988 - 3 StR 503/88, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 15; Patzak/Volkmer/Fabricius/Patzak, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 806).

  • BGH, 09.03.2021 - 6 StR 404/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung: Doppelverwertungsverbot,

    Denn das Handeltreiben im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG setzt stets voraus, dass der Täter nach Gewinn strebt oder sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, 256; vom 23. November 1988 - 3 StR 503/88, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 15 mwN; vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, NStZ-RR 2010, 24, 25).
  • BGH, 03.08.1990 - 3 StR 245/90

    Begriff der Abgabe; Weitergabe zum Selbstkostenpreis; Begriff der Veräußerung;

    Mit Recht weist der Generalbundesanwalt zwar darauf hin, daß die Weitergabe von BtM zum Selbstkostenpreis nicht - wie die Strafkammer annimmt - das Tatbestandsmerkmal der Abgabe, sondern das der Veräußerung i.S.d. § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG erfüllt (BGH Beschluß v. 23.11.1988 - 3 StR 503/88; Körner BtMG § 29 Rdn. 475; Hügel/Junge Deutsches Betäubungsmittelrecht - Stand 01.10.1989 - § 29 BtMG Rdn. 7.1).
  • BGH, 29.09.1998 - 4 StR 403/98

    Abgrenzung zwischen unerlaubtem Handeln mit Betäubungsmitteln und Beihilfe zum

    a) Abgabe im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG ist die Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt ohne rechtsgeschäftliche Grundlage und ohne Gegenleistung an einen Dritten, der über das Betäubungsmittel frei verfügen kann (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 15; BGH NStZ-RR 1998, 150; BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1995 - 4 StR 570/95; Körner aaO § 29 Rdn. 656, 670; vgl. aber zum Begriff der Abgabe in § 29 a Abs. 1 BtMG BGH NStZ 1996, 604; 1997, 89, 90).
  • BGH, 20.12.2000 - 2 StR 468/00

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Betäubungsmitteldelikten; Anordnung

    Dazu kommt, daß die Urteilsgründe auch nicht belegen, daß die Strafkammer davon überzeugt war, der Angeklagte habe, was notwendig gewesen wäre (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Handeltreiben 1; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 15 und 41), "eigennützig" gehandelt.
  • BGH, 14.02.2023 - 4 StR 507/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Handeltreiben mit

  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 335/92

    Tatbeteiligte Zeugen - Belastungszeuge - Abschieben der Schuld - Geständnis -

  • BGH, 24.09.2002 - 3 StR 292/02

    Täterschaftliches unerlaubtes Handeltreiben (Beihilfe; Mittäterschaft; Kurier;

  • BGH, 12.12.2012 - 2 StR 341/12

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anforderungen an die Urteilsfeststellungen);

  • BGH, 12.02.1991 - 4 StR 506/90

    Hinweispflicht - Hinweispflicht des Richters - Urteilsgrundlage

  • BGH, 23.01.1990 - 2 StR 603/89

    Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelsgesetzes ( BtMG) -

  • BGH, 13.06.1990 - 3 StR 120/90

    Strafzumessung - Verwerfliche Motivation - Richterliche Bewertung - Handel mit

  • BayObLG, 30.04.1993 - 4St RR 59/93

    Veräußern; Abgabe; Betäubungsmittel; Abgrenzung; Versuch

  • BGH, 09.10.1990 - 5 StR 394/90

    Betäubungsmittel - Täterschaftliches Handeltreiben - Finanzielle Beteiligung -

  • BGH, 28.04.1992 - 4 StR 69/92
  • BGH, 13.03.1991 - 2 StR 57/91

    Unerlaubter Erwerb - Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Regelbeispiel -

  • BGH, 10.01.1996 - 3 StR 583/95

    Tatbestandliche Voraussetzungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

  • BGH, 03.03.1993 - 5 StR 92/93

    Geringe Menge - Erwerb von Betäubungsmitteln - Erhöhter Strafrahmen -

  • BayObLG, 25.04.1994 - 4St RR 31/94

    Regelbeispiel; Besitz; Nicht geringe Menge; Erwerb; Fortgesetzt; Eigenverbrauch;

  • OLG Köln, 15.12.2006 - 83 Ss OWi 93/06
  • BayObLG, 26.02.1992 - RReg. 4 St 25/92

    Regelbeispiel; Besitzrecht; Nicht geringe Menge; Betäubungsmittel;

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Rechtsprechung
   BGH, 18.01.1989 - 2 StR 614/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2688
BGH, 18.01.1989 - 2 StR 614/88 (https://dejure.org/1989,2688)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1989 - 2 StR 614/88 (https://dejure.org/1989,2688)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1989 - 2 StR 614/88 (https://dejure.org/1989,2688)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Verminderung der Schuldfähigkeit auf Grund von Haschischkonsum - Vorliegen einer "actio libera in causa"

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 201
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