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Rechtsprechung
   BGH, 12.04.1988 - 1 StR 39/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,636
BGH, 12.04.1988 - 1 StR 39/88 (https://dejure.org/1988,636)
BGH, Entscheidung vom 12.04.1988 - 1 StR 39/88 (https://dejure.org/1988,636)
BGH, Entscheidung vom 12. April 1988 - 1 StR 39/88 (https://dejure.org/1988,636)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festlegung des Strafrahmens bei Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) - Besonders schwerer Fall des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln trotz Vorliegen eines Strafmilderungsgrundes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1, Abs. 3 S. 1
    Anwendung des Normalstrafrahmens trotz Vorliegens eines Regelbeispiels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 333 Js 19285/86
  • BGH, 12.04.1988 - 1 StR 39/88

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1680
  • MDR 1988, 693
  • NStZ 1988, 367
  • StV 1989, 202
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.08.1983 - 2 StR 476/83

    Keine Anwendung eines erhöhten Strafrahmens bei Erfüllung eines Regelbeispiels -

    Auszug aus BGH, 12.04.1988 - 1 StR 39/88
    Bei dem in § 29 Abs. 1 BtMG vorgesehenen Normalstrafrahmen kann es vielmehr dann sein Bewenden haben, "wenn in der Tat oder in der Person des Täters außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sein Unrecht oder seine Schuld deutlich vom Regelfall abheben und deshalb im Einzelfall die Anwendung des erschwerten Strafrahmens nicht angemessen erscheinen lassen" (BGH NStZ 1984, 27); der Richter hat diese Möglichkeit zu bedenken.
  • OLG Bremen, 05.06.2018 - 1 Ss 28/18

    Uneingeschränkte Überprüfungspflicht des Rahmens des Regelfalles nach § 29 BtMG

    In § 29 Abs. 3 Satz 2 BtMG werden Regelbeispiele benannt, deren Vorliegen nicht dazu zwingt, einen besonders schweren Fall zu bejahen (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 5).

    Es kann bei dem in § 29 Abs. 1 BtMG vorgesehenen Normalstrafrahmen sein Bewenden haben, wenn in der Tat oder in der Person des Täters außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sein Unrecht oder seine Schuld deutlich vom Regelfall abheben und deshalb im Einzelfall die Anwendung des erschwerten Strafrahmens nicht angemessen erscheinen lassen (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 5).

  • BGH, 09.05.2001 - 3 StR 36/01

    Besonders schwerer Fall des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Diese Umstände müssen jedoch jeweils für sich oder in ihrer Gesamtheit so gewichtig sein, daß sie bei der Gesamtabwägung aller Faktoren die Indizwirkung des Regelbeispiels entkräften und die Anwendung des Strafrahmens des besonders schweren Falles unangemessen erscheinen lassen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 4 und 5).
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 133/00

    Strafmilderung bei Betäubungsmitteldelikten (speziell Merkmal des

    Es müssen in dem Tun oder in der Person des Täters Umstände vorliegen, die das Unrecht seiner Tat oder seiner Schuld deutlich vom Regelfall abheben, so daß die Anwendung des erschwerten Strafrahmens unangemessen erscheint (BGHSt 20, 121, 125; BGH NStZ 1982, 425; BGH NJW 1987, 2450; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 4 und 5 sowie StGB § 176 Abs. 3 Strafrahmenwahl 5 bis 7).
  • BGH, 23.09.1992 - 3 StR 275/92

    Betäubungsmittel - Drogen - Drogenhandel - Unerlaubtes Handeltreiben

    Die Anwendung des Normalstrafrahmens nach § 29 Abs. 1 BtMG trotz Verwirklichung des Regelbeispiels gemäß Abs. 3 Nr. 4 kam für das Landgericht ersichtlich wegen der großen Menge des besonders gefährlichen Betäubungsmittels Heroin und dem Fehlen gewichtiger allgemeiner oder gesetzlich vertypter Milderungsgründe nicht in Betracht (vgl.BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 6;BGH NStZ 1988, 367).
  • BGH, 27.09.2001 - 4 StR 333/01

    Kronzeugenregelung; Aufklärungserfolg; Strafzumessung; Besonders schwerer Fall;

    Diese Reihenfolge der Bestimmung der anzuwendenden Strafrahmen lässt besorgen, dass die Kammer sich nicht bewusst war, dass bereits § 31 BtMG allein dazu führen kann, den besonders schweren Fall nach § 29 Abs. 3 BtMG zu verneinen und in den übrigen Fällen einen minder schweren Fall nach §§ 29a Abs. 2 bzw. 30 Abs. 2 BtMG anzunehmen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1986, 368, BGH MDR 1988, 693, BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1; Körner BtMG 4. Aufl. § 31 Rnr. 67; Endriß/Malek Betäubungsmittelstrafrecht 2. Aufl. Rnr. 907 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.12.1992 - 5 StR 592/92

    Verurteilung wegen Erwerbs und Besitzes von Heroin - Definition des Besitzes im

    Das Vorliegen eines Regelbeispiels führt aber nicht notwendig zur Annahme eines besonders schweren Falles im Sinne des § 29 Abs. 3 BtMG (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 4, 5; Senat, Urteil vom 11. August 1992 - 5 StR 283/92).
  • BGH, 17.03.1993 - 2 StR 544/92

    Zweittat - Regelbeispiel - Normalstrafrahmen - Außergewöhnliche Umstände -

    Eine ausdrückliche Erörterung der Frage erübrigt sich jedoch dann, wenn die Anwendung des Normalstrafrahmens fernliegt (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Strafrahmenwahl 5).
  • BGH, 29.04.1992 - 3 StR 141/92

    Handel mit Betäubungsmitteln - Bestimmmung des Strafmaßes

    Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 BtMG ist jedoch grundsätzlich zu prüfen und bei besonderer Aufklärungshilfe im allgemeinen im Urteil zu erwägen, ob dieser vertypte Milderungsgrund allein oder in Verbindung mit den allgemeinen Milderungsgründen bei einer Gesamtwürdigung von Tat und Täter ausnahmsweise, trotz gegebenen Regelbeispiels, zur Verneinung eines besonders schweren Falles und zur Anwendung des Strafrahmens des § 29 Abs. 1 StGB führt (vgl. BGH NStZ 1986, 162 und 368; BGH MDR 1988, 693; BGHR BtMG § 29 III Strafrahmenwahl 1 und 8).
  • BGH, 05.06.1991 - 3 StR 80/91

    Wirkstoffgehalt - Anhaltspunkte - Heroin - Strafmilderung - Urteilsgründe -

    Ferner ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 BtMG grundsätzlich zu prüfen und bei besonderer Aufklärungshilfe im allgemeinen im Urteil zu erwägen, ob dieser vertypte Milderungsgrund in Verbindung mit den allgemeinen Milderungsgründen bei einer Gesamtwürdigung von Tat und Täter ausnahmsweise trotz gegebenen Regelbeispiels zur Verneinung eines besonders schweren Falles und zur Strafzumessung aus dem Regelstrafrahmen des § 29 Abs. 1 BtMG führt (vgl. auch BGH MDR 1988, 693; NStZ 1984, 27).
  • BGH, 22.01.1991 - 1 StR 728/90

    Milderung des Strafrahmens - Inhalt der Urteilsgründe - Verneinung eines

    Dem Urteil ist nicht zu entnehmen, ob sich die Strafkammer dabei der rechtlichen Möglichkeit bewußt gewesen ist, wegen des Vorliegens der Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG allein oder in Verbindung mit den übrigen Strafmilderungsgründen trotz Verwirklichung eines Regelbeispiels nach § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG besonders schwere Fälle zu verneinen und den Regelstrafrahmen des § 29 Abs. 1 BtMG anzuwenden (vgl. BGH StV 1985, 147; 1987, 344/345; 1989, 202; 1990, 354; BGH NStZ 1986, 368 m.w.N.; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Strafrahmenwahl 5, 7).
  • BGH, 20.09.1995 - 2 StR 475/95

    Bewertung des Besitzes einer nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln als

  • BGH, 18.09.1989 - 3 StR 322/89

    Strafrahmenwahl beim Vorliegen der Voraussetzungen eines vertypten

  • BGH, 07.06.1994 - 1 StR 191/94

    Urteilsbegründung - Angaben des Angeklagten

  • BGH, 15.12.1992 - 1 StR 811/92

    Annahme eines besonders schweren Falles des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 11.08.1992 - 5 StR 283/92

    Konkurrenz von unerlaubtem Erwerb und unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln

  • BGH, 21.01.1992 - 1 StR 598/91

    Urteilsfeststellungen zu Heroin-Menge und Wirkstoffanteil - Keine Minderung wegen

  • BGH, 30.05.1988 - 1 StR 248/88

    Revisionsrechtliche Überprüfung eines Strafsache wegen Verstoßes gegen das

  • BGH, 12.06.1990 - 1 StR 238/90

    Betäubungsmittel - Regelfall - Milderung - Besonders schwerer Fall - Erheblich

  • BayObLG, 20.08.1993 - RReg. 4 St 141/93

    Betäubungsmittel; Menge; Schwere; Verstoß; Wirkstoffgehalt; Gefahren; Körperlich;

  • BGH, 15.02.1989 - 3 StR 41/89

    Anwendung des Strafrahmens des Regelbeispiels trotz vorhandener Milderungsgründe

  • OLG Hamm, 28.03.1994 - 2 Ss 251/94

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung, die vom amtlich bestellten Vertreter des

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Rechtsprechung
   BGH, 02.08.1988 - 5 StR 221/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2310
BGH, 02.08.1988 - 5 StR 221/88 (https://dejure.org/1988,2310)
BGH, Entscheidung vom 02.08.1988 - 5 StR 221/88 (https://dejure.org/1988,2310)
BGH, Entscheidung vom 02. August 1988 - 5 StR 221/88 (https://dejure.org/1988,2310)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einfuhr als unselbstständiges Teilstück des Handeltreibens im Rahmen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de

    Konkurrenzen zwischen unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und unerlaubter Einfuhr bei Normalmenge

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1989, 202
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 02.08.1988 - 5 StR 221/88
    In einem solchen Fall geht die Einfuhr als unselbständiges Teilstück des Handeltreibens in dieser Tatform des § 29 Abs. 1 BtMG als Teil des Gesamtgeschehens auf (BGHSt 30, 28, 30; 31, 163, 165).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 02.08.1988 - 5 StR 221/88
    In einem solchen Fall geht die Einfuhr als unselbständiges Teilstück des Handeltreibens in dieser Tatform des § 29 Abs. 1 BtMG als Teil des Gesamtgeschehens auf (BGHSt 30, 28, 30; 31, 163, 165).
  • BGH, 28.10.2004 - 4 StR 59/04

    Nicht geringe Menge bei Khat-Pflanzen (Wirkstoffgehalt; Cathinon; allgemeine

    Da der Grenzwert der nicht geringen Menge auch unter Zugrundelegung der dafür vom Senat festgelegten Wirkstoffmenge in keinem dieser Transportfälle erreicht war, hat das Landgericht die Haupttaten des N. zutreffend jeweils als Vergehen des "einfachen" unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 StGB gewertet, demgegenüber die jeweils verwirklichte unerlaubte Einfuhr im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktritt (st. Rspr.; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 14.08.2002 - 2 StR 249/02

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei unerlaubter Einfuhr von

    Durch die Beschaffung der Teilmengen für den Eigenkonsum haben sich die Angeklagten tateinheitlich wegen Erwerbs und Einfuhr von Betäubungsmitteln strafbar gemacht (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 3; Franke / Wienroeder a.a.O. § 29 Rdn. 87 m.w.N.), hinsichtlich der Verkaufsmenge in weiterer Tateinheit allein wegen Handeltreibens, weil die anderen Tatformen als Teilstücke des Handeltreibens hierin aufgehen (vgl. BGHSt 31, 163, 165; 30, 28, 30; BGH StV 1989, 202; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 2, Franke/Wienroeder a.a.O. § 29 Rdn. 107 m.w.N.).
  • BGH, 25.11.1992 - 2 StR 563/92

    Gewinnerzielungsabsichten beim Handeln mit Betäubungsmitteln als

    In einem solchen Fall geht die Einfuhr als unselbständiges Teilstück des Handeltreibens in dieser Tatform des § 29 BtMG auf (vgl. BGHSt 30, 28; 31, 163; 5 StR 221/88 = BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 06.11.1991 - 3 StR 406/91

    Unerlaubtes Handeltreiben - Vorstellung des Täters - Betäubungsmittelimitat -

    Der Angeklagte hat sich zwar durch dieses Verhalten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. BGHSt 30, 28 (31); BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Konkurrenzen 2) und zugleich, soweit es den zum Eigenkonsum bestimmten Teil des Kokains angeht, des unerlaubten Erwerbs und der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln schuldig gemacht (vgl. BGH, Beschluß vom 14. April 1982 - 2 StR 38/82; Körner BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 546).
  • BGH, 25.09.2001 - 1 StR 355/01

    Unberechtigter Vorwegvollzug (Fehlende individuelle Würdigung, tragfähige

    Da der Angeklagte in diesen Fällen jeweils Betäubungsmittel in einer Menge eingeführt und damit Handel getrieben hat, die nicht die Größenordnung einer nicht geringen Menge im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG erreicht, geht die Einfuhr als unselbständiges Teilstück des Handeltreibens in dieser Tatform des § 29 Abs. 1 BtMG als Teil des Gesamtgeschehens auf (vgl. BGHSt 30, 28, 30; BGH NStZ 1998, 628; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 2; BGH, Beschl. vom 08. Oktober 999 - 4 StR 364/99), so daß der Angeklagte sich in diesen Fällen jeweils lediglich des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit deren unerlaubtem Erwerb schuldig gemacht hat.
  • BGH, 08.10.1999 - 4 StR 364/99

    Strafzumessung; Nicht geringe Menge i.S.d. § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; Einfuhr;

    In diesen Fällen geht daher die Einfuhr als unselbständiges Teilstück des Handeltreibens in dieser Tatform des § 29 Abs. 1 BtMG als Teil des Gesamtgeschehens auf (vgl. BGHSt 30, 28, 30; BGH NStZ 1998, 628; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 2), so daß der Angeklagte sich in diesen Fällen jeweils lediglich des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig gemacht hat.
  • BGH, 09.04.1991 - 5 StR 112/91

    Handeltreiben - Abgabe von Betäubungsmitteln - Umfassender Begriff des

    Treibt der Täter mit dem Betäubungsmittel Handel und gibt er es zu diesem Zweck ab, dann geht die Abgabe in dem umfassenderen Begriff des Handeltreibens auf (vgl. BGHSt 25, 290 (292); BGH StV 1989, 202).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.09.1988 - 3 StR 333/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2091
BGH, 14.09.1988 - 3 StR 333/88 (https://dejure.org/1988,2091)
BGH, Entscheidung vom 14.09.1988 - 3 StR 333/88 (https://dejure.org/1988,2091)
BGH, Entscheidung vom 14. September 1988 - 3 StR 333/88 (https://dejure.org/1988,2091)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 202
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 14.09.1988 - 3 StR 333/88
    Erforderlich ist aber, daß ein Umsatz der Betäubungsmittel beabsichtigt ist (vgl. BGHSt 25, 290; 28, 308; 29, 239; 30, 277; 30, 359), der bloße Erwerb zum Eigenverbrauch der Auftraggeber des Kuriers reicht nicht aus.
  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78

    Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für

    Auszug aus BGH, 14.09.1988 - 3 StR 333/88
    Zwar ist auch die Tätigkeit des Kuriers, der gegen Entlohnung selbständig Rauschgift transportiert und einführt, ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein, dem Handeltreiben zuzurechnen, da die eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte hierzu genügt (vgl. BGH NJW 1979, 1259; StV 1984, 423).
  • BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81

    Verurteilung wegen Einfuhr von Cannabisharz in Tateinheit mit Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 14.09.1988 - 3 StR 333/88
    Erforderlich ist aber, daß ein Umsatz der Betäubungsmittel beabsichtigt ist (vgl. BGHSt 25, 290; 28, 308; 29, 239; 30, 277; 30, 359), der bloße Erwerb zum Eigenverbrauch der Auftraggeber des Kuriers reicht nicht aus.
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 14.09.1988 - 3 StR 333/88
    Erforderlich ist aber, daß ein Umsatz der Betäubungsmittel beabsichtigt ist (vgl. BGHSt 25, 290; 28, 308; 29, 239; 30, 277; 30, 359), der bloße Erwerb zum Eigenverbrauch der Auftraggeber des Kuriers reicht nicht aus.
  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 14.09.1988 - 3 StR 333/88
    Erforderlich ist aber, daß ein Umsatz der Betäubungsmittel beabsichtigt ist (vgl. BGHSt 25, 290; 28, 308; 29, 239; 30, 277; 30, 359), der bloße Erwerb zum Eigenverbrauch der Auftraggeber des Kuriers reicht nicht aus.
  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 14.09.1988 - 3 StR 333/88
    Zwar ist auch die Tätigkeit des Kuriers, der gegen Entlohnung selbständig Rauschgift transportiert und einführt, ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein, dem Handeltreiben zuzurechnen, da die eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte hierzu genügt (vgl. BGH NJW 1979, 1259; StV 1984, 423).
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 14.09.1988 - 3 StR 333/88
    Erforderlich ist aber, daß ein Umsatz der Betäubungsmittel beabsichtigt ist (vgl. BGHSt 25, 290; 28, 308; 29, 239; 30, 277; 30, 359), der bloße Erwerb zum Eigenverbrauch der Auftraggeber des Kuriers reicht nicht aus.
  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Obwohl der Angeklagte als Chauffeur bezogen auf das Gesamtgeschehen nur eine untergeordnete Tätigkeit ausübte, hat er sich wegen der eigenhändigen Tatbegehung in diesem Fall bei dem vom Landgericht festgestellten Wirkstoffgehalt wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe, wie das Landgericht unter den gegebenen Umständen tatrichterlich rechtsfehlerfrei gewertet hat, zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln schuldig gemacht (vgl. BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 12, 13).
  • BGH, 03.10.1989 - 1 StR 441/89

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Das gilt aber auch für das in demselben Vorgang liegende Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (vgl. dazu BGH NJW 1979, 1259; BGH NStZ 1983, 124; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 13; Eberth/Müller, Betäubungsmittelrecht 1982 § 29 Rdn. 19).
  • BGH, 08.01.1992 - 5 StR 628/91

    Schuldumfang - Menge der Betäubungsmittel - Feststellungen des Tatrichters -

    Die Feststellungen erlauben es nicht, den Schuldspruch auf ein tateinheitliches Handeltreiben umzustellen (zum Handeltreiben des Kuriers vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1, 13, 22).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.08.1988 - 2 StR 345/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3146
BGH, 12.08.1988 - 2 StR 345/88 (https://dejure.org/1988,3146)
BGH, Entscheidung vom 12.08.1988 - 2 StR 345/88 (https://dejure.org/1988,3146)
BGH, Entscheidung vom 12. August 1988 - 2 StR 345/88 (https://dejure.org/1988,3146)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Vorwegnahme einer Beweiswürdigung - Erfordernis des Eigennutzes beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Hinweispflicht auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 46

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 202
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 24.09.2002 - 3 StR 292/02

    Täterschaftliches unerlaubtes Handeltreiben (Beihilfe; Mittäterschaft; Kurier;

    Eigennützig handelt der Straftäter, dessen Tun vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder der sich irgend einen anderen persönlichen Vorteil von seiner Tat verspricht (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 11, 15, 33).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.09.1988 - 1 StR 540/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2663
BGH, 29.09.1988 - 1 StR 540/88 (https://dejure.org/1988,2663)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1988 - 1 StR 540/88 (https://dejure.org/1988,2663)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1988 - 1 StR 540/88 (https://dejure.org/1988,2663)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 202
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.04.1954 - 2 StR 74/54
    Auszug aus BGH, 29.09.1988 - 1 StR 540/88
    Diese Übereinstimmung verbindet die beiden fortgesetzten Taten insgesamt zur Tateinheit (vgl. BGHSt 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]; BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 624/86 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 02.12.1986 - 1 StR 624/86

    Rechtsfehlerfreie Beurteilung zweier tateinheitlicher Handlungsreihen

    Auszug aus BGH, 29.09.1988 - 1 StR 540/88
    Diese Übereinstimmung verbindet die beiden fortgesetzten Taten insgesamt zur Tateinheit (vgl. BGHSt 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]; BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 624/86 - mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 22.02.1996 - 2 Ss 272/95
    Die festgestellte vorsätzliche Begehungsweise des Angeklagten darf im übrigen im Hinblick auf § 46 Abs. 3 StGB weder bei der konkreten Strafzumessung (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vollrausch 1; StV 1992, 230; zust. Lackner a.a.O. Rdnr. 16) noch bei der Abwägung nach § 56 Abs. 2 StGB zur Aussetzungsfrage (vgl. Gribbohm a.a.O. Rdnr. 38) als schulderhöhendes Moment herangezogen werden.
  • BGH, 21.11.1991 - 4 StR 556/91

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der Strafaussetzung zur

    Das wäre unzulässig (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vollrausch 1).
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