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Rechtsprechung
   BGH, 03.02.1989 - 2 StR 622/88   

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https://dejure.org/1989,2518
BGH, 03.02.1989 - 2 StR 622/88 (https://dejure.org/1989,2518)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1989 - 2 StR 622/88 (https://dejure.org/1989,2518)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1989 - 2 StR 622/88 (https://dejure.org/1989,2518)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beweisantrag - Unter Beweis gestellte Tatsache - Unsicherheit des Verteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafprozeßrecht: Fehlerhafte Ablehnung von Beweisanträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1989, 237
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.12.1988 - 2 StR 279/88

    Prozesshindernis durch verweigerte Aussagegenehmigung für einen V-Mann der

    Auszug aus BGH, 03.02.1989 - 2 StR 622/88
    Im übrigen hätte das Landgericht eine nicht begründete Weigerung der Behörden, ihren über die Hintergründe des Rauschgifttransports informierten Beamten Aussagegenehmigungen zur Beantwortung der Beweisfrage zu erteilen, bei der Beweiswürdigung berücksichtigen und im Zweifelsfall bei der Strafzumessung zugunsten der Angeklagten entscheiden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1988 - 2 StR 279/88).
  • BGH, 06.04.1988 - 2 StR 60/88

    Voraussetzungen der gerichtlichen Pflicht zur Vornahme einer umfassenden

    Auszug aus BGH, 03.02.1989 - 2 StR 622/88
    Die Ansicht der Strafkammer, es sei "völlig ausgeschlossen" oder gar "eine absurde Annahme" (UA S. 7), daß die Angeklagten durch polizeiliche Lockspitzel angeworben wurden, kann sich auf keine tragfähige Grundlage stützen (vgl. BGH, Beschluß vom 6. April 1988 - 2 StR 60/88 = BGHR StGB § 46 I - V-Mann 3 = StV 88, 296).
  • BGH, 19.12.1986 - 2 StR 324/86

    Abgrenzung von Beweisantrag und Beweisermittlungsantrag; Vermutung in Form der

    Auszug aus BGH, 03.02.1989 - 2 StR 622/88
    Daß die Verteidiger sich der unter Beweis gestellten Tatsache nicht sicher waren, sondern sie nach den gesamten Umständen des Falles lediglich für möglich hielten, nimmt dem Begehren nicht den Charakter eines Beweisantrags (BGHR StPO § 244 Abs. 6 - Beweisantrag 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.02.1989 - 2 StR 677/88   

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BGH, 03.02.1989 - 2 StR 677/88 (https://dejure.org/1989,3551)
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BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1989 - 2 StR 677/88 (https://dejure.org/1989,3551)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Beweisermittlungsantrag und Beweisantrag - Voraussetzungen eines Beweisantrages - Anforderungen an den Erziehungsgedanken bei der Strafbemessung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1989, 237
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.12.1986 - 2 StR 324/86

    Abgrenzung von Beweisantrag und Beweisermittlungsantrag; Vermutung in Form der

    Auszug aus BGH, 03.02.1989 - 2 StR 677/88
    Einem Antragsteller ist es dabei grundsätzlich nicht verwehrt, auch solche Tatsachen unter Beweis zu stellen, die er lediglich für möglich hält (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 2).
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