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BayObLG, 16.12.1988 - RReg. 2 St 286/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1989, 251
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 06.01.2000 - 2 Ws 816/99
Beendigung einer Falschaussage; Anforderungen an Klageerzwingungsantrag
Die uneidliche Falschaussage nach § 153 StGB ist erst dann beendet, wenn der Richter zu erkennen gegeben hat, dass er von dem Zeugen keine weitere Auskunft über den Vernehmungsgegenstand erwartet, und der Zeuge, dass er seinerseits nichts mehr zu bekunden hat und das bisher Bekundete als seine verantwortliche Aussage gelten lassen will (BGHSt 8, 301, 306; NJW 1960, 731; BayObLG StV 1989, 251).