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   BGH, 21.03.1989 - 5 StR 57/89   

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https://dejure.org/1989,2037
BGH, 21.03.1989 - 5 StR 57/89 (https://dejure.org/1989,2037)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1989 - 5 StR 57/89 (https://dejure.org/1989,2037)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1989 - 5 StR 57/89 (https://dejure.org/1989,2037)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Tatrichters zur Überprüfung einer behördlichen Weigerung zur Bekanntgabe von Personalien von verdeckt ermittelnden Kriminalbeamten und Informanten auf ausreichende Begründung - Erfordernis der Beschränkung der Sperrerklärung auf Ausnahmefälle - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 96, § 244 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 282
  • StV 1989, 284
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84

    Vernehmung der Verhörsperson von V-Leuten

    Auszug aus BGH, 21.03.1989 - 5 StR 57/89
    Dazu gehört auch, daß sie lediglich auf allgemeine und nicht auf den Einzelfall bezogene Erwägungen gestützt ist (BGHSt 33, 178, 180) [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84].

    Es kann dann aber bei der Beweiswürdigung berücksichtigen, daß es die Exekutive ist, die eine erschöpfende Beweisaufnahme verhindert und es den Verfahrensbeteiligten unmöglich macht, die persönliche Glaubwürdigkeit des im Dunkeln befindlichen Informanten oder Fahnders zu überprüfen (BGHSt 33, 178, 181) [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84].

  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Auszug aus BGH, 21.03.1989 - 5 StR 57/89
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist es anerkannt, daß der Tatrichter verpflichtet ist, die behördliche Weigerung auf eine ausreichende Begründung zu überprüfen und gegebenenfalls Gegenvorstellungen zu erheben, wenn die Entscheidung nicht oder nicht verständlich begründet worden (BVerfGE 57, 250, 288 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGHSt 32, 115, 125 ff) oder ersichtlich fehlerhaft ist, weil sie auf einer nach seiner Überzeugung unrichtigen tatsächlichen Grundlage oder auf falscher Rechtsanwendung beruht.

    Der Senator für Inneres sagt zwar, daß die Bekanntgabe der Personalien der in dem Beweisantrag benannten Zeugen dem Wohl des Landes Berlin Nachteile bereiten würde, stützt sich dabei aber in der Art eines Formularbescheides lediglich auf allgemeine Erwägungen, ohne im vorliegenden Fall verständlich zu machen, daß die als Zeugen benannten Personen gefährdet sein könnten, wenn sie bei der Beachtung der im Strafprozeß zulässigen Sicherheitsmaßnahmen (vgl. BGHSt 32, 115, 125) in der Hauptverhandlung gehört würden.

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 21.03.1989 - 5 StR 57/89
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist es anerkannt, daß der Tatrichter verpflichtet ist, die behördliche Weigerung auf eine ausreichende Begründung zu überprüfen und gegebenenfalls Gegenvorstellungen zu erheben, wenn die Entscheidung nicht oder nicht verständlich begründet worden (BVerfGE 57, 250, 288 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGHSt 32, 115, 125 ff) oder ersichtlich fehlerhaft ist, weil sie auf einer nach seiner Überzeugung unrichtigen tatsächlichen Grundlage oder auf falscher Rechtsanwendung beruht.

    Wird eine solche Entscheidung gegenüber dem um Auskunft ersuchenden Gericht nicht in einer Form begründet, die diesem die Möglichkeit gibt, die behördliche Weigerung auf offensichtliche Fehler zu überprüfen (BVerfGE 57, 276, 288) [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81], bleibt das Gericht verpflichtet, auf eine Änderung der Entscheidung hinzuwirken.

  • BGH, 03.11.1987 - 5 StR 579/87

    Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten bei einer Zeugenvernehmung durch ein

    Auszug aus BGH, 21.03.1989 - 5 StR 57/89
    Er muß dabei beachten, daß seine Sperrerklärung einen Eingriff in die Rechtspflege bedeutet und auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben muß (BGHSt 35, 82, 85).
  • BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03

    Verurteilung El Motassadeqs vom BGH aufgehoben

    Behauptet der Angeklagte etwa, durch den Lockspitzeleinsatz polizeilicher V-Leute in die Tat verstrickt worden zu sein und ist die Vernehmung der V-Leute nicht möglich, weil die zuständige Innenbehörde deren Identität in entsprechender Anwendung des § 96 StPO nicht preisgibt, ist eine besonders vorsichtige Beweiswürdigung geboten, bei der der Tatrichter nicht übersehen darf, daß es die Exekutive ist, die eine erschöpfende Sachaufklärung verhindert und es der Verteidigung - und dem Gericht - unmöglich macht, dieser Behauptung nachzugehen (BGH NStZ 1982, 433; BGH StV 1983, 403; vgl. auch BGH StV 1989, 284 f.).
  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

    Hält das Gericht die Begründung der Sperrerklärung in tatsächlicher Hinsicht für unzulänglich oder in rechtlicher Beziehung für fehlerhaft, so muß es gegebenenfalls bei der obersten Dienstbehörde Gegenvorstellung erheben (BGHSt 32, 115, 126; 33, 178, 180 BGH, Beschluß vom 21. März 1989 - 5 StR 57/89).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 18.03.1992 - 1 BGs 90/92

    Beschlagnahmefähigkeit von Behördenakten (Sperrerklärung; Gewaltenteilung;

    Die Einflußnahme einer Behörde auf ein Strafverfahren mittels einer Sperrerklärung stellt einen Eingriff in den Gang der Rechtspflege dar; sie muß deshalb auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben (BGHSt 35, 82, 85; BGHR StPO § 96, Sperrerklärung 1).
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