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Rechtsprechung
   BGH, 05.07.1988 - 1 StR 219/88   

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BGH, 05.07.1988 - 1 StR 219/88 (https://dejure.org/1988,1128)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1988 - 1 StR 219/88 (https://dejure.org/1988,1128)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1988 - 1 StR 219/88 (https://dejure.org/1988,1128)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung von Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden - Anforderungen an die Prognose zur Wiedereingliederungsfähigkeit - Berücksichtigung einer möglichen Besserung aufgrund des Strafvollzuges - Feststellung von schädlichen Neigungen eines Jugendlichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 498
  • StV 1989, 306
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.12.1982 - 3 StR 437/82

    Berücksichtigung der Möglichkeit der Aussetzung des Strafrestes bei Verhängung

    Auszug aus BGH, 05.07.1988 - 1 StR 219/88
    Bei der Abwägung der für die Strafbemessung maßgeblichen Gesichtspunkte darf der Sühnezweck nicht überbewertet werden (BGHSt 7, 353 [BGH 08.06.1955 - 3 StR 163/55]; 31, 189; BGH bei Holtz MDR 1977, 283; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1982 - 2 StR 602/82).

    Insoweit darf der Verurteilte nicht auf das spätere Verfahren nach § 57 a StGB verwiesen werden (BGHSt 31, 189).

  • BGH, 08.06.1955 - 3 StR 163/55

    Lustmord

    Auszug aus BGH, 05.07.1988 - 1 StR 219/88
    Bei der Abwägung der für die Strafbemessung maßgeblichen Gesichtspunkte darf der Sühnezweck nicht überbewertet werden (BGHSt 7, 353 [BGH 08.06.1955 - 3 StR 163/55]; 31, 189; BGH bei Holtz MDR 1977, 283; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1982 - 2 StR 602/82).
  • BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61

    Schädliche Neigungen II

    Auszug aus BGH, 05.07.1988 - 1 StR 219/88
    Es bedarf dann aber regelmäßig der Feststellung schon vor der Tat entwickelt gewesener Persönlichkeitsmängel, die auf die Tat Einfluß gehabt haben und befürchten lassen, daß weitere Straftaten begangen werden (BGHSt 16, 261 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]).
  • BGH, 01.07.1976 - 4 StR 207/76

    Äußerungsrecht der Eltern in einem Jugendprozess - Zulässigkeit der Ablehnung

    Auszug aus BGH, 05.07.1988 - 1 StR 219/88
    Bei einem bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getretenen Täter, der dem Einfluß anderer erlegen ist, wird regelmäßig nicht von schädlichen Neigungen gesprochen werden können (BGH, Urteil vom 1. Juli 1976 - 4 StR 207/76).
  • BGH, 22.10.1982 - 2 StR 602/82

    Anforderungen an die Ausschließung des § 106 Jugendgerichtsgesetz (JGG)

    Auszug aus BGH, 05.07.1988 - 1 StR 219/88
    Bei der Abwägung der für die Strafbemessung maßgeblichen Gesichtspunkte darf der Sühnezweck nicht überbewertet werden (BGHSt 7, 353 [BGH 08.06.1955 - 3 StR 163/55]; 31, 189; BGH bei Holtz MDR 1977, 283; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1982 - 2 StR 602/82).
  • BGH, 13.08.2008 - 2 StR 240/08

    Erste Entscheidung des Bundesgerichtshofs über vorbehaltene Sicherungsverwahrung

    Dem liegt der Gedanke zu Grunde, dass auch bei altersgemäß entwickelten Heranwachsenden die Reifeentwicklung noch nicht so hoffnungslos abgeschlossen sein muss, dass bei entsprechenden erzieherischen Bemühungen eine spätere Wiedereingliederung nicht mehr möglich wäre (vgl. BGHSt 31, 189, 191; BGH StV 1994, 609; NStZ 1988, 498; BGHR JGG § 106 Abs. 1 Strafmilderung 1).

    Auch beurteilt sich die Frage nach der Wiedereingliederungsfähigkeit eines Heranwachsenden nicht allein mit Rücksicht auf vergangenheitsbezogene Umstände und die gegenwärtige Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten, sondern vor allem mit Blick auf eine mögliche zukünftige Entwicklung auf Grund der Einwirkungen des langjährigen Strafvollzuges (vgl. BGH NStZ 1988, 498).

  • BGH, 09.07.2015 - 2 StR 170/15

    Verhängung von Jugendstrafe (Vorliegen von schädlichen Neigungen)

    Das Landgericht hat schließlich weder den "Drogenkonsum' des Angeklagten mit Tatsachen belegt noch sich damit auseinandergesetzt, ob und in welchem Umfang der Angeklagte unter dem Einfluss des sieben Jahre älteren Mitangeklagten gestanden hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 5. Juli 1988 - 1 StR 219/88, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 3).
  • BGH, 30.08.2018 - 4 StR 87/18

    Tötungs- und Sexualdelikt zum Nachteil einer chinesischen Studentin in

    Demgegenüber darf der Sühnezweck der Strafe bei der gebotenen Abwägung nicht überbewertet werden (BGH, Urteil vom 8. Juni 1955 - 3 StR 163/55, BGHSt 7, 353, 355; Beschluss vom 22. Dezember 1982 - 3 StR 437/82, BGHSt 31, 189, 191; Beschluss vom 5. Juli 1988 - 1 StR 219/88, BGHR JGG § 106 Abs. 1 Strafmilderung 1; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 247/09, ZJJ 2009, 260, 261 mwN).
  • BGH, 09.08.2001 - 4 StR 115/01

    Notwendige Auslagen; Kosten und Auslagen im Sinne des § 74 JGG

    Es bedarf dann aber regelmäßig der Feststellung von Persönlichkeitsmängeln, die wenn auch verborgen schon vor der Tat entwickelt waren, auf sie Einfluß gehabt haben und weitere Taten befürchten lassen (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 3, 7).
  • BGH, 05.02.2019 - 3 StR 549/18

    Jugendstrafe (schädliche Neigungen; Bemessung der Jugendstrafe; minder schwerer

    Davon kann bei einem Täter, der - wie der Angeklagte - bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, regelmäßig nicht ohne Weiteres ausgegangen werden (BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 1988 - 1 StR 219/88, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 3; vom 3. März 1993 - 3 StR 618/92, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 6).
  • LG Bonn, 08.05.2009 - 22 KLs 38/08

    Tötung eines Häftlings im Jugendstrafvollzug der Justizvollzugsanstalt Siegburg

    Der besonderen Bedeutung der Wiedereingliederungsfähigkeit liegt der Gedanke zugrunde, dass auch bei altersgemäß entwickelten Heranwachsenden die Reifeentwicklung noch nicht so hoffnungslos abgeschlossen sein muss, dass bei entsprechenden erzieherischen Bemühungen eine spätere Wiedereingliederung nicht mehr möglich wäre (vgl. BGHSt 31, 189, 191; BGH StV 1994, 609; NStZ 1988, 498; BGHR JGG § 106 Abs. 1 Strafmilderung 1).

    Denn die Frage nach der Wiedereingliederungsfähigkeit eines Heranwachsenden beurteilt sich nicht allein mit Rücksicht auf vergangenheitsbezogene Umstände und die gegenwärtige Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten, sondern vor allem mit Blick auf eine mögliche zukünftige Entwicklung auf Grund der Einwirkungen des langjährigen Strafvollzugs (vgl. BGH NStZ 1988, 498).

  • BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04

    Mord (niedrige Beweggründe: Besitzdenken und rücksichtsloser Eigennutz);

    a) Die rechtsfehlerfreie Anwendung des § 23 Abs. 2 StGB verlangt eine Gesamtschau, die neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte einbezieht wie Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und eingesetzte kriminelle Energie (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 35, 347, 355f.; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 5, 8, 9, 11 und 12).
  • BGH, 09.06.2009 - 5 StR 55/09

    Schädliche Neigungen (Vorliegen zum Zeitpunkt des Urteils; Beweiswürdigung);

    Hinzu tritt, dass der Angeklagte bei beiden Taten dem Einfluss des Mitangeklagten N. erlegen ist, was ebenfalls gegen schädliche Neigungen sprechen könnte (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 3).
  • BGH, 09.12.2008 - 4 StR 358/08

    Festsetzung der Verlängerungsdauer der Mindestverbüßungszeit bei verhängter

    Ergänzend bemerkt der Senat: 1. Zwar erscheint es nicht unbedenklich (vgl. BGHR JGG § 106 Abs. 1 Strafmilderung 1), dass das Landgericht bei der Prüfung, ob beim Angeklagten I. an Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe auf eine Freiheitsstrafe von zehn bis zu fünfzehn Jahren zu erkennen ist (§ 106 Abs. 1 JGG), die zur Tatzeit bereits abgeschlossene Reifeentwickung des Angeklagten im Blick hatte.
  • BGH, 03.03.1993 - 3 StR 618/92

    Voraussetzungen für die Annahme schädlicher Neigungen gemäß § 17 Abs. 2

    Es bedarf dann aber regelmäßig der Feststellung schon vor der Tat entwickelt gewesener Persönlichkeitsmängel, die auf die Tat Einfluß gehabt haben und befürchten lassen, daß der Angeklagte weitere Straftaten begehen wird (BGHSt 16, 261 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH NStZ 1988, 498, 499; BGHR JGG § 17 II schädliche Neigungen 5).

    Das Urteil läßt auch Ausführungen dazu vermisssen, ob die Tat dieses Angeklagten als einmaliges, situationsbedingtes Versagen angesehen werden kann (BGH bei Böhm NStZ 1991, 522), bei der er zudem dem Einfluß seiner beiden Mittäter erlegen ist (vgl. BGH NStZ 1988, 498, 499; BGH bei Böhm NStZ 1992, 528; Brunner, JGG 9. Aufl. § 17 Rdn. 11 a, 12).

  • BGH, 20.07.1993 - 1 StR 312/93

    Anforderungen an die Erörterung des Vorliegens eines minder schweren Falles einer

  • BGH, 09.11.2006 - 1 StR 330/06

    Absehen von lebenslanger Freiheitsstrafe bei Heranwachsenden

  • BGH, 22.09.1993 - 3 StR 430/93

    Annahme einer Strafmilderung beim beendeten Versuch

  • BGH, 12.08.1994 - 2 StR 348/94

    Strafschärfende Berücksichtigung eines Gewinnstrebens - Milderungsmöglichkeit für

  • OLG Rostock, 11.07.2005 - 1 Ss 113/05

    Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Kriterien für eine

  • BGH, 09.01.1991 - 2 StR 543/90

    Anfängliches Schweigen darf nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden -

  • OLG Hamm, 26.09.2003 - 3 Ss 554/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben

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Rechtsprechung
   BGH, 17.05.1988 - 5 StR 153/88   

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BGH, 17.05.1988 - 5 StR 153/88 (https://dejure.org/1988,1813)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1988 - 5 StR 153/88 (https://dejure.org/1988,1813)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1988 - 5 StR 153/88 (https://dejure.org/1988,1813)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Anordnung einer Fürsorgeerziehung neben der Aussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe - Ziel der Aussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe - Ziel des § 8 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    JGG (1975) § 8 Abs 2, §§ 27, 30
    Anordnung von Fürsorgeerziehung neben Aussetzung der Jugendstrafe

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 288
  • NJW 1988, 2251
  • MDR 1988, 693
  • NStZ 1988, 364
  • StV 1989, 306
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.01.1963 - 4 StR 443/62

    Kein Jugendarrest neben Aussetzung der Verhängung von Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 17.05.1988 - 5 StR 153/88
    Vielmehr will sie verhindern, daß auf einen Täter wegen derselben Tat solche nicht zugelassenen Maßnahmen neben der Verhängung einer Jugendstrafe angewendet werden (BGHSt 18, 207, 210).
  • BGH, 21.01.2021 - 2 StR 280/20

    Voraussetzungen der Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe (restriktive

    Die Strafkammer hat nicht beachtet, dass die Anwendung des § 27 JGG ausweislich des eindeutigen Gesetzeswortlauts voraussetzt, dass schädliche Neigungen festgestellt werden, jedoch zweifelhaft bleibt, ob aufgrund deren Umfangs die Verhängung einer Jugendstrafe erforderlich ist; (BGHSt 35, 288; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.01.2019 - 1 OLG 2 Ss 78/18, BeckRS 2019, 421; OLG Oldenburg, Urteil vom 13. Dezember 2010 - 1 Ss 188/10-, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 4 Ss 1/09-, juris); bei Fehlen schädlicher Neigungen oder auch nur bei Zweifeln an deren Existenz ist der Weg über § 27 JGG versperrt (Nehring in BeckOK JGG Gertler/Kunkel/Putzke § 27 Rn. 13; Diemer in Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, § 27 Rn. 7).
  • BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 930/04

    Keine Kombination von Jugendarrest und Aussetzung von Jugendstrafe

    Der Bundesgerichtshof hat auf seine Rechtsprechung verwiesen (BGHSt 18, 207 ff.; 35, 288 ff.), wonach die Anordnung eines Arrests neben der Aussetzung der Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe unzulässig sei.
  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 3 Ss 89/04

    Jugendstrafe; Jugendarrest

    Dieser Ansicht, die der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17. Mai 1988 (BGHSt 35, 288) aufgegriffen und bestätigt hat, haben sich die Obergerichte und nunmehr auch die herrschende Meinung im Schrifttum - mit zum Teil unterschiedlicher Begründung - angeschlossen (OLG Celle, NStZ 1988, 315; BayObLG NStZ-RR 1997, 216 und NStZ-RR 1998, 377; Ostendorf, JGG, 6. Aufl., § 27 JGG Rdnr. 10; Eisenberg, JGG, 10. Aufl., § 8 Rdnr. 11; Brunner/Dölling, JGG, 11. Aufl., § 27 Rdnr. 13 - 15; Diemer, in: Diemer/Schoreit/Sonnen, JGG, 4. Aufl., § 8 Rdnr. 6, je m. w. N.).
  • LG Hamburg, 16.08.2023 - 627 Qs 24/23

    Weisung zur Unterbringung in Vorbewährungszeit

    Die Nichtanwendbarkeit des § 12 Nr. 2 JGG darf aber nicht durch eine Weisung nach § 10 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 JGG unterlaufen werden, weswegen eine auf diese Norm gestützte Weisung, Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer sonstigen Wohnform im Sinne des § 34 SGB VIII in Anspruch zu nehmen, unzulässig ist (Kölbel, in: Eisenberg/Kölbel JGG, 24. Aufl. 2023, § 10 Rn. 14; Diemer in: Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 8. Aufl. 2020, § 10 Rn. 28, vgl. auch BGH, Urteil vom 17.05.1988 - 5 StR 153/88 für § 27 JGG und OLG Hamm, Beschluss vom 19.11.2015 - 3 Ws 413/15 für § 61b Abs. 1 S. 1 JGG).
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