Weitere Entscheidungen unten: BGH, 22.06.1988 | BGH, 21.02.1989

Rechtsprechung
   BGH, 18.01.1989 - 3 StR 553/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1054
BGH, 18.01.1989 - 3 StR 553/88 (https://dejure.org/1989,1054)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1989 - 3 StR 553/88 (https://dejure.org/1989,1054)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1989 - 3 StR 553/88 (https://dejure.org/1989,1054)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1054) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Jugendstrafe - Einbeziehung früherer Urteile - Zugrundeliegende Sachhalte und Zumessungsgründe - Zulässigkeit einer Verurteilung bei vorheriger Einstellung des Verfarhrens - Anforderungen an Einbeziehung von bereits ergangenen Urteilen in die Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 31 Abs. 2
    Strafbemessung: Darstellung der Vorahndungen im Jugendstrafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1989, 308
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.12.1961 - 2 StR 548/61
    Auszug aus BGH, 18.01.1989 - 3 StR 553/88
    Damit werden weder Art und Schwere der einzelnen Taten erkennbar noch der Umfang der Beteiligung seitens der Angeklagten (vgl. BGHSt 16, 335, 337; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 2 und Strafzumessung 1).
  • BGH, 14.04.1988 - 1 StR 139/88

    Erfordernis der einheitlichen Wertung der GEsamtheit der Straftaten -

    Auszug aus BGH, 18.01.1989 - 3 StR 553/88
    Damit werden weder Art und Schwere der einzelnen Taten erkennbar noch der Umfang der Beteiligung seitens der Angeklagten (vgl. BGHSt 16, 335, 337; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 2 und Strafzumessung 1).
  • BGH, 01.07.1982 - 3 StR 190/82

    Ausschluss der Prüfung, ob ein minderschwerer Fall des Totschlags vorliegt, bei

    Auszug aus BGH, 18.01.1989 - 3 StR 553/88
    Die im übrigen mitgeteilten Strafzumessungserwägungen sind so formelhaft und kurz, daß dem Senat eine Überprüfung nicht möglich ist, von welchen Strafzumessungsgründen die Jugendkammer sich hat leiten lassen und ob sie von einer zutreffenden Gesamtwürdigung aller wesentlichen Umstände bei der Bildung der jeweiligen Einheitsjugendstrafe ausgegangen ist (vgl. BGH, NStZ 1982, 466, NStZ 1987, 183).
  • BGH, 12.12.1986 - 3 StR 530/86

    Gesamtstrafe - Einzelstrafen - Einzelne taten - Strafurteil

    Auszug aus BGH, 18.01.1989 - 3 StR 553/88
    Die im übrigen mitgeteilten Strafzumessungserwägungen sind so formelhaft und kurz, daß dem Senat eine Überprüfung nicht möglich ist, von welchen Strafzumessungsgründen die Jugendkammer sich hat leiten lassen und ob sie von einer zutreffenden Gesamtwürdigung aller wesentlichen Umstände bei der Bildung der jeweiligen Einheitsjugendstrafe ausgegangen ist (vgl. BGH, NStZ 1982, 466, NStZ 1987, 183).
  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 730/96

    Landfriedensbruch (keine einschränkende Auslegung der formellen

    Die Jugendkammer hat jedoch übersehen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Einbeziehung eines früheren Urteils auch ein bereits in jenes Urteil einbezogenes Urteil im Tenor des neuen Urteils aufzuführen ist (BGH StV 1989, 308).
  • BGH, 21.05.2008 - 2 StR 162/08

    Urteilsformel (sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; angewendete Vorschriften);

    Das bedeutet, dass die früheren Taten kurz dargestellt und die Strafzumessungserwägungen kurz mitgeteilt werden (BGH StV 1998, 344; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 3).
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92

    Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen

    Um hierfür eine vollständige Beurteilungsgrundlage zu gewinnen, sind die früheren Taten auch (zumindest kurz) darzustellen (st. Rspr; vgl. u.a. BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 2, 3; Senatsurteil vom 13. Oktober 1992 - 1 StR 517/92).
  • OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12

    Anforderungen an die Entscheidungsbegründung bei der Anwendung von Jugendrecht

    Denn hier sind die früher begangenen Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zusammen mit der neuen Straftat zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (vgl. BGH StV 1998, 344; BGHSt 16, 335, 337; BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 2 und 3, Strafzumessung 1).

    Das bedeutet, dass die früheren Taten kurz dargestellt und die Strafzumessungserwägungen kurz mitgeteilt werden müssen (BGH NStZ 2009, 43; StV 1998, 344; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 3).

  • OLG Hamm, 17.09.2007 - 2 Ss 380/07

    Jugendgerichtsverfahren; Pflichtverteidiger; Beiordnung; Strafzumessung;

    Damit im Rechtsmittelverfahren überprüft werden kann, ob eine einheitliche Wertung und nicht nur eine unzulässige rechnerische Berücksichtigung oder gar eine Würdigung des einbezogenen Urteils als bloße Vorstrafe der verschiedenen Straftaten vorgenommen wurde, muss im Fall der Einbeziehung eines Urteils auch der diesem zugrundeliegende Sachverhalt und in den Gründen eine Gesamtwürdigung aller der Einbeziehung unterliegenden Taten vorgenommen werden (BGH, StV 1989, 308; Eisenberg, JGG, 12. Aufl., § 31 Rn. 62 m.w.N.).
  • OLG Köln, 28.12.2000 - Ss 536/00

    Anrechnung einer erlittenen Untersuchungshaft aus erzieherischen Gründen;

    Ob sie bei der Entscheidung nach § 31 JGG mit der ihr zukommenden Bedeutung rechtsfehlerfrei Berücksichtigung gefunden hat, kann durch das Revisionsgericht nur überprüft werden, wenn die Sachverhalte der in dem einbezogenen Urteil abgeurteilten Taten und die Zumessungsgründe mitgeteilt werden (vgl. BGH a.a.O.; BGH NStZ 1995, 537 [Böhm]; BGH StV 1989, 308; BGH NStZ-RR 2000, 322 [Böhm]; st. Senatsrechtsprechung, vgl. SenE v. 28.11.2000 - Ss 470/00 - SenE v. 24.08.1999 - Ss 348/99 - SenE v. 08.06.1999 - Ss 196/99 - SenE v. 17.09.1996 - Ss 368/96 - SenE v. 25.06.1993 - Ss 95/93 -).

    Bei der Einbeziehung eines früheren Urteils gemäß § 31 JGG ist auch ein bereits in jenes Urteil einbezogenes Urteil im Tenor des neuen Urteils aufzuführen (BGH NJW 1998, 465 [467]; BGH NStZ 1997, 482 [Böhm]; BGH StV 1989, 308; Eisenberg a.a.O. § 54 Rdnr. 20 mit Tenorierungsvorschlag).

  • BGH, 24.06.1993 - 4 StR 217/93

    Verwirklichung des Straftatbestands des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer

    Erforderlich ist deshalb eine selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGHSt 37, 34, 39; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1, 2, 3, 7 jew. m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 25.11.2010 - 2 Ss 200/10

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Einbeziehung einer früheren Verurteilung

    Insofern hat es aber in rechtsfehlerhafter Weise weder den der früheren Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt noch die Strafzumessungsgründe des Urteils vom 16.07.2009 mitgeteilt (zu diesem Erfordernis: BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 3 und 7).

    Hinzu kommt, dass sich die Strafzumessungserwägungen des angefochtenen Urteils nur mit den jetzt neu abgeurteilten Taten befassen und somit die bei der Einbeziehung eines rechtskräftigen Urteils gem. § 31 Abs. 2 JGG erforderliche Gesamtwürdigung sämtlicher Taten, die einer einheitlichen originären Sanktion zugeführt werden müssen, nicht stattgefunden hat (vgl. zum Erfordernis einer neuen originären Gesamtwürdigung BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 3 und 7; OLG Koblenz, NStZ-RR 2008, 323 ).

  • BGH, 14.11.1995 - 1 StR 483/95

    Bildung einer Einheitsjugendstrafe unter Einbeziehung eines früheren Urteils

    Der Generalbundesanwalt bezweifelt das; er meint, das Landgericht habe nicht die früheren Urteile, sondern nur die früheren Strafen einbezogen und damit § 31 Abs. 2 JGG verletzt (vgl. BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 2, 3, 7).
  • BGH, 24.09.1991 - 1 StR 489/91

    Einbeziehung eines rechtskräftigen Urteils - Anrechnung bereits verbüßten

    Sie sind vielmehr darüber hinaus im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zur Grundlage einer einheitlichen originären Sanktion zu machen (BGH StV 1989, 307; 1989, 545 f.; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 3 und Strafzumessung 1).

    Die Kostenentscheidung der Vorverurteilung verliert ihren Bestand, sie ist im neuen Urteil selbständig zu treffen (BGH, Beschluß vom 18. Januar 1989 - 3 StR 553/88 - bei Böhm in NStZ 1989, 522).

  • BGH, 13.03.2003 - 3 StR 434/02

    Tötungsvorsatz; Beweiswürdigung; Widerspruchsfreiheit der Urteilsgründe;

  • BGH, 13.10.1992 - 1 StR 517/92

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • BGH, 15.08.2000 - 4 StR 308/00

    Einbeziehung einer Jugendstrafe; Darlegung zur Höhe der Jugendstrafe

  • OLG Koblenz, 29.11.2010 - 1 Ss 197/10

    Strafurteil gegen Jugendlichen: Notwendige Begründung bei Abweichung von

  • OLG Koblenz, 21.02.2007 - 1 Ss 291/06

    Jugendstrafrecht: Einbeziehung früherer Verurteilungen bei mehreren Straftaten

  • BGH, 27.02.1996 - 4 StR 25/96

    Neue Bewertung früher begangener Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung bei

  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 159/95

    Rechtsfolge - Rechtsfolgenbemessung - Jugendstrafe - Sanktionen

  • BGH, 04.10.1994 - 5 StR 494/94

    Strafrahmen - Strafzumessung - Revision - Strafausspruch

  • BGH, 20.07.1994 - 3 StR 216/94

    Einheitsjugendstrafe - Strafzumessung - Frühere Urteile - Urteilstenor

  • BGH, 27.10.1993 - 3 StR 432/93

    Einbeziehung eines Urteils und entfallen der Rechtfolgen - Neuverurteilung durch

  • BGH, 12.05.1992 - 4 StR 189/92

    Anforderungen an die Bildung einer einheitlichen Jugendstrafe - Einbeziehung

  • BGH, 15.08.1989 - 4 StR 360/89

    Notwendigkeit der neuen Bewertung der Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung

  • OLG Köln, 05.03.2010 - 1 RVs 26/10
  • BGH, 24.08.1999 - 1 StR 401/99

    Anrechnungsmaßstab der in Spanien erlittenen Freiheitsentziehung

  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 531/93

    Teilweise Verwerfung der Revision - Änderung einer Urteilsformel zur Klarstellung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 22.06.1988 - 3 StR 93/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1502
BGH, 22.06.1988 - 3 StR 93/88 (https://dejure.org/1988,1502)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1988 - 3 StR 93/88 (https://dejure.org/1988,1502)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1988 - 3 StR 93/88 (https://dejure.org/1988,1502)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1502) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenz zwischen der Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht - Schwergewicht der Tat entscheidend auch bei einer über die Altersgrenze erstreckende, fortgesetzte Tat - Ermessensentscheidung über Schwergewicht der Straftaten obliegt Tatrichter - ...

  • rechtsportal.de

    BtMG § 30; JGG § 32; StGB § 53
    Jugendstrafrecht: Tatschwerpunkt als Anwendungsvoraussetzung, Fortsetzungstat

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 308
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.08.1985 - 3 StR 216/85

    Ermitteln des Schwergewichts bei fortgesetzter Handlung

    Auszug aus BGH, 22.06.1988 - 3 StR 93/88
    Diese Beurteilung ist im wesentlichen Tatfrage, die der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden hat und daher der Nachprüfung des Revisionsgerichts grundsätzlich entzogen ist (BGH NStZ 1986, 219; BGH, Urteil vom 14. August 1985 - 3 StR 216/85; Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75; Brunner, JGG 8. Aufl. § 32 Rdn. 4).

    Diesen vom Landgericht erkannten Anforderungen ist es in rechtsfehlerfreier Weise nachgekommen, indem es dem erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres gefaßten Entschluß, nunmehr als Großdealer Betäubungsmittel - auch durch Kuriere - aus dem Ausland einzuführen, entscheidendes Gewicht beigelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 1985 - 3 StR 216/85).

  • BGH, 08.01.1986 - 3 StR 457/85

    Einheitliche Anwendung von Jugendstrafrecht bei gleichzeitiger Aburteilung

    Auszug aus BGH, 22.06.1988 - 3 StR 93/88
    Diese Beurteilung ist im wesentlichen Tatfrage, die der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden hat und daher der Nachprüfung des Revisionsgerichts grundsätzlich entzogen ist (BGH NStZ 1986, 219; BGH, Urteil vom 14. August 1985 - 3 StR 216/85; Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75; Brunner, JGG 8. Aufl. § 32 Rdn. 4).

    Erforderlich war es, den Unrechtsgehalt der abgeurteilten Einzelakte nach ihren äußeren und inneren Tatseiten unter Berücksichtigung der jeweiligen Tatwurzeln umfassend zu würdigen (vgl. BGHSt 6, 6, 7; BGH JR 1954, 271; BGH NStZ 1986, 219).

  • BGH, 24.03.1954 - 6 StR 84/54
    Auszug aus BGH, 22.06.1988 - 3 StR 93/88
    Seinem Sinn nach erfaßt er aber auch eine sich über die Altersgrenze erstreckende fortgesetzte Tat (BGHSt 6, 6; Eisenberg; JGG 2. Aufl. § 32 Rdn. 2).

    Erforderlich war es, den Unrechtsgehalt der abgeurteilten Einzelakte nach ihren äußeren und inneren Tatseiten unter Berücksichtigung der jeweiligen Tatwurzeln umfassend zu würdigen (vgl. BGHSt 6, 6, 7; BGH JR 1954, 271; BGH NStZ 1986, 219).

  • BGH, 06.05.1975 - 1 StR 119/75

    Abgrenzung zwischen Eigenverbrauch und Weiterveräußerung von Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 22.06.1988 - 3 StR 93/88
    Diese Beurteilung ist im wesentlichen Tatfrage, die der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden hat und daher der Nachprüfung des Revisionsgerichts grundsätzlich entzogen ist (BGH NStZ 1986, 219; BGH, Urteil vom 14. August 1985 - 3 StR 216/85; Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75; Brunner, JGG 8. Aufl. § 32 Rdn. 4).
  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 535/91

    Raub mit Todesfolge bei Gewaltanwendung nach Vollendung aber noch vor Beendigung

    c) Die Entscheidung nach § 32 JGG, ob das Schwergewicht im Bereich der nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Verfehlungen liegt, ist im wesentlichen eine Frage, die der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden hat und daher der Nachprüfung durch das Revisionsgericht grundsätzlich entzogen ist (BGHR JGG § 32 Schwergewicht 1).
  • BGH, 02.05.1990 - 2 StR 64/90

    Bemessung der Einheitsjugendstrafe; Einbeziehung einer Freiheitsstrafe

    In diesen Fällen ist die Anwendung von Jugendstrafrecht auf den in § 105 Abs. 1 JGG bezeichneten "Heranwachsenden« gemäß § 32 JGG , auf den ausdrücklich Bezug genommen wird, dann geboten, wenn das Schwergewicht bei den Straftaten liegt, die nach Jugendstrafrecht zu beurteilen sind (vgl. BGH, Urteil v. 29.1. 1954 Ä 1 StR 623/53; BGH, StV 1986, 305; 1989, 308).
  • BGH, 29.11.2017 - 2 StR 460/16

    Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei

    Diese Beurteilung ist im wesentlichen Tatfrage, die der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden hat und daher der Nachprüfung des Revisionsgerichts grundsätzlich entzogen (BGH, Urteil vom 22. Juni 1988 - 3 StR 93/88, BGHR JGG § 32 Schwergewicht 1; Senat, Urteil vom 29. Juli 1992 - 2 StR 20/92, BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3; Eisenberg, JGG, 19. Aufl., § 32 Rn. 21).
  • BGH, 18.06.2015 - 4 StR 59/15

    Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht bei Aburteilung mehrerer, in verschiedenen

    Dies hat der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden (BGH, Urteile vom 8. Januar 1986 - 3 StR 457/85, NStZ 1986, 219, vom 22. Juni 1988 - 3 StR 93/88, BGHR JGG § 32 Schwergewicht 1, vom 31. August 1999 - 1 StR 268/99 und vom 18. Juni 2009 - 3 StR 171/09; Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 1 StR 570/99).
  • BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89

    Jugendstrafverfahren: Tatschwergewicht bei mehreren in verschiedenen Altersstufen

    Wo bei mehreren in verschiedenen Altersstufen begangenen Taten das Schwergewicht liegt, ist im wesentlichen Tatfrage, die der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu beurteilen hat (BGH NStZ 1986, 219 ; BGH, Urteil vom 22. Juni 1988 - 3 StR 93/88 - bei Holtz MDR 1988, 1003; Brunner, JGG 8. Aufl. § 32 Rdn. 4).
  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 171/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Aufklärungshilfe); Verfall des

    Die nach § 32 JGG erforderliche Beurteilung, ob das Schwergewicht bei diesen oder bei denjenigen Straftaten liegt, die nach allgemeinem Strafrecht zu beurteilen wären, ist im Wesentlichen Tatfrage und daher durch das Revisionsgericht nur dahin überprüfbar, ob der Tatrichter den ihm zuzubilligenden Beurteilungsspielraum eingehalten hat (vgl. BGHR JGG § 32 Schwergewicht 1, 3).
  • BGH, 18.03.1996 - 1 StR 113/96

    Jugendlicher - Jugendstrafrecht - Erwachsenenstrafrecht

    § 32 JGG i.V.m. § 105 Abs. 1 JGG ist auch anwendbar, wenn mehrere strafrechtlich bedeutsame Vorgänge (hier: Ankauf von Rauschgift und dessen nachfolgender portionsweiser Verkauf), die, wie auch die Strafkammer zutreffend angenommen hat, im Rechtssinne als eine Tat zu werten sind (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 4), sich über mehrere Altersstufen hinziehen (BGH StV 1989, 308).
  • BGH, 11.04.2007 - 2 StR 107/07

    Prüfung der tatrichterlichen Zuständigkeit durch das Revisionsgericht (Sachrüge;

    § 32 JGG i.V.m. § 105 Abs. 1 JGG ist auch anwendbar, wenn mehrere strafrechtlich bedeutsame Vorgänge (hier: verschiedenartige Unterstützungshandlungen über einen längeren Zeitraum), die, wie die Strafkammer zutreffend angenommen hat, im Rechtssinne als eine Tat zu werten sind, sich über mehrere Altersstufen hinziehen (BGH StV 1989, 308).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2023 - 5 StS 1/23

    Urteil gegen Fitim D. und Gülcan A. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an

    Ihrem Sinn nach erfasst sie nämlich insbesondere auch eine sich über die Altersgrenze erstreckende Tat (vgl. zur fortgesetzten Tat BGH, Urteil vom 24. März 1954, 6 StR 84/54, BGHSt 6, 6; ferner Beschluss vom 22. Juni 1988, 3 StR 93/88 sowie vom 18. März 1996, 1 StR 113/96).
  • BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94

    Urteilsbegründung - Strafmilderung - Verminderte Schuld - Heranwachsende -

    Auch für eine fortgesetzte Handlung, die der Täter teils als Heranwachsender, teils als Erwachsener begangen hat, sind die Grundsätze des § 32 JGG heranzuziehen (BGHR JGG § 32 Schwergewicht 1).
  • BGH, 05.05.1999 - 2 StR 579/98

    Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht bei Straftaten in verschiedenen Altersstufen

  • BGH, 06.06.1989 - 5 StR 159/89

    Annahme von Jugendstrafrecht bei Vorliegen des Schwergewichts einer fortgesetzten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 21.02.1989 - 1 StR 27/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,8727
BGH, 21.02.1989 - 1 StR 27/89 (https://dejure.org/1989,8727)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1989 - 1 StR 27/89 (https://dejure.org/1989,8727)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1989 - 1 StR 27/89 (https://dejure.org/1989,8727)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,8727) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch die säumige Hinzuziehung der Jugendgerichtshilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 308
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.09.1977 - 1 StR 451/77

    Absehen der Jugendgerichtshilfe von einer Beteiligung in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - 1 StR 27/89
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß das Tatgericht in der Regel seine Aufklärungspflicht verletzt, wenn es entgegen § 38 Abs. 3, § 50 Abs. 3 JGG einen Vertreter der Jugendgerichtshilfe nicht heranzieht (BGHSt 27, 250, 251).

    Aus diesem Ablauf ergibt sich zunächst, daß der Vertreter der Jugendgerichtshilfe seine Teilnahme für geboten hielt; deshalb liegt es hier anders als in dem Fall, daß der Vertreter der Jugendgerichtshilfe nach Erhalt der Terminsnachricht nicht zur Verhandlung erscheint und damit zunächst davon ausgegangen werden kann, daß er für eine Beteiligung am Verfahren keinen Anlaß sieht (vgl. BGHSt 27, 250, 252).

    Ist der Vertreter der Jugendgerichtshilfe durch Krankheit an einer weiteren Teilnahme und an der Abgabe seiner Stellungnahme gehindert, besteht für das Gericht kein Anlaß zu der Annahme, er halte seine Teilnahme nicht mehr für geboten, und es sei von ihm ein jedenfalls für die Wahl der Rechtsfolge und für die Bemessung der Strafe bedeutsamer Beitrag nicht mehr zu erwarten (vgl. BGHSt 6, 354, 356; 27, 250, 251).

  • BGH, 23.04.1976 - 2 StR 106/76

    Zahlungserleichterungen bei verhängten Geldstrafen - Erforderlichkeit der

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - 1 StR 27/89
    Das war hier angesichts der im Urteil dargelegten Einkommensverhältnisse erforderlich (vgl. BGH, Beschl. vom 23. April 1976 - 2 StR 106/76).
  • BGH, 12.10.1954 - 5 StR 335/54
    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - 1 StR 27/89
    Ist der Vertreter der Jugendgerichtshilfe durch Krankheit an einer weiteren Teilnahme und an der Abgabe seiner Stellungnahme gehindert, besteht für das Gericht kein Anlaß zu der Annahme, er halte seine Teilnahme nicht mehr für geboten, und es sei von ihm ein jedenfalls für die Wahl der Rechtsfolge und für die Bemessung der Strafe bedeutsamer Beitrag nicht mehr zu erwarten (vgl. BGHSt 6, 354, 356; 27, 250, 251).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht