Rechtsprechung
BGH, 13.07.1989 - 4 StR 315/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Abwicklung eines Ortstermins
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1989, 465
- StV 1990, 484
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.09.1975 - 1 StR 380/75
Übertragung der Verteidigung auf einen Rechtsreferendar - Fall notwendiger …
Auszug aus BGH, 13.07.1989 - 4 StR 315/89
Für erstinstanzliche Verhandlungen vor dem Landgericht können Referendare nicht zum Pflichtverteidiger bestellt werden (§ 140 Abs. 1 Nr. 1 in Verb, mit § 142 Abs. 1 und 2 StPO; vgl. auch BGH NJW 1975, 2351, 2352).Die Referendarin war ersichtlich auch nicht von der Justizverwaltung als seine Vertreterin bestellt worden, so daß aus diesem Grunde die Übernahme der Verteidigung zulässig gewesen wäre (vgl. BGH NJW 1975, 2351, 2352).
Eine wirksame Übertragung der Verteidigung auf die Referendarin mit Zustimmung des Angeklagten nach § 139 StPO hat ebenfalls nicht vorgelegen, denn hierzu ist nur der gewählte, nicht aber der Pflichtverteidiger befugt (vgl. BGH NJW 1967, 165; 1975, 2351, 2352 m.w.Nachw.).
- BGH, 26.06.1958 - 5 StR 235/58
Wahrnehmung der Verteidigungsaufgaben eines Pflichtverteidigers durch einen …
Auszug aus BGH, 13.07.1989 - 4 StR 315/89
Allenfalls kann in einem solchen Fall der Pflichtverteidiger dem ihm zur Ausbildung zugewiesenen Referendar die Verteidigung unter seiner Aufsicht überlassen; erforderlich ist aber auf jeden Fall, daß er dabei den Referendar verantwortlich überwacht (vgl. BGH NJW 1958, 1308, 1309). - BGH, 28.10.1966 - 5 StR 542/66
Zulässigkeit der Bestellung eines Referendars als Pflichtverteidiger
Auszug aus BGH, 13.07.1989 - 4 StR 315/89
Eine wirksame Übertragung der Verteidigung auf die Referendarin mit Zustimmung des Angeklagten nach § 139 StPO hat ebenfalls nicht vorgelegen, denn hierzu ist nur der gewählte, nicht aber der Pflichtverteidiger befugt (vgl. BGH NJW 1967, 165; 1975, 2351, 2352 m.w.Nachw.).
- BGH, 28.11.2017 - 3 StR 272/17
Zulässigkeit der Verlesung einer Vernehmungsniederschrift bei nicht erreichbarem …
Auch das nationale Strafverfahrensrecht (s. § 48 Abs. 2 StPO) sieht für die Ladung eines - in- oder ausländischen - Zeugen keine bestimmte Form vor (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1989 - 4 StR 315/89, bei Schmidt, MDR 1989, 1039). - BGH, 08.12.1994 - 4 StR 536/94
Sexuelle Übergriffe - Inhalt der Anklageschrift - Freibeweisverfahren - Ablehnung …
Das Gericht ist deshalb auch befugt, sich - wenn möglich - unmittelbar, etwa telefonisch, mit dem im Ausland befindlichen Zeugen in Verbindung zu setzen, um dabei in Erfahrung zu bringen, ob der Zeuge Sachdienliches zur Klärung der Beweisfrage beitragen kann (vgl. BGH NStZ 1985, 375; Julius, Anmerkung zu BGH StV 1990, 484).
Rechtsprechung
BGH, 17.02.1987 - 5 StR 522/86 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beweisantrag - Bedeutungslosigkeit - Revision
Papierfundstellen
- StV 1989, 465
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94
Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann
Daß das Schreiben vom 16. November 1992 nicht verlesen werde, war ihm schließlich durch Ablehnung seines Antrages bekannt, und es stand ihm frei, entsprechende Beweisanträge zu stellen (vgl. BGH StV 1989, 465). - BGH, 12.07.2001 - 1 StR 171/01
Auslieferung; Stellvertretende Strafrechtspflege; Prüfungskompetenz des …
Wird in Beweisanträgen - wie hier - nicht klar zwischen Tatsachenbehauptung und Schlußfolgerungen getrennt, kann es Sache des Antragstellers sein, im Falle einer Antragszurückweisung mit einem erneuten Antrag auf eine (nun im Revisionsverfahren geltend gemachte) Verkürzung des Beweisthemas hinzuweisen (BGH, Beschlüsse vom 24. August 1999 - 1 StR 672/98 - und 1. September 1998 - 1 StR 457/98; BGH StV 1989, 465). - BGH, 24.08.1999 - 1 StR 672/98
Untreue; Aufsichtsrat; Mandatsniederlegung; Verfahrensaussetzung; Akteneinsicht; …
Da auch in anderen Beweisanträgen zwischen Tatsachenbehauptung und Schlußfolgerung nicht immer klar getrennt ist, wäre es unter diesen Umständen Sache des Antragstellers gewesen, mit einem erneuten Antrag auf die jetzt geltend gemachte Verkürzung des Beweisthemas im Tatsächlichen hinzuweisen (BGH StV 1989, 465; BGH Urteil vom 13. Juni 1986 - 3 StR 10/86 (S. 8 i.); Beschl. vom 8. September 1998 - 1 StR 352/98). - BGH, 08.09.1998 - 1 StR 352/98
Begründung eines Ablehnungsgesuches
Hierzu gehört auch die Möglichkeit, auf die Beseitigung von Irrtümern und Mißverständnissen hinzuwirken (vgl. BGH StV 1989, 465).