Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 18.09.1989

Rechtsprechung
   BayObLG, 27.07.1989 - RReg. 2 St 119/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2407
BayObLG, 27.07.1989 - RReg. 2 St 119/89 (https://dejure.org/1989,2407)
BayObLG, Entscheidung vom 27.07.1989 - RReg. 2 St 119/89 (https://dejure.org/1989,2407)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juli 1989 - RReg. 2 St 119/89 (https://dejure.org/1989,2407)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 197
  • MDR 1990, 269
  • NStZ 1990, 101
  • StV 1989, 522
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99

    Zivilprozessrecht: Verwertungsverbot von unter Verletzung des

    Ein prozessuales Verwertungsverbot greift insbesondere ein, wenn ein Beweismittel unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts Dritter gewonnen wurde (BVerfGE 34, 238; BGH NJW 1982, 277; vgl. auch BayObLG NJW 1990, 197; Rosenberg/Schwab/Gottwald, ZPO, 15. Aufl., § 112 1112 b), Dies ist bei einem unberechtigten Abhören oder Aufzeichnen eines Telefongesprächs der Fall.

    Dürfte die heimliche Aufzeichnung eines Gesprächs nicht als Beweismittel verwertet werden, kann auch nicht über ihren Inhalt durch Vernehmung eines Dritten (oder gar des belauschten Gesprächspartners) Beweis erhoben werden (BayObLG NJW 1990, 197: Stein/Jonas/Leipold. ZPO, § 284 Rdnr. 58).

  • FG München, 11.12.2012 - 10 K 2168/09

    Zurechnung von Einkünften aus Gewerbebetrieb - Feststellungslast

    Im Vorspielen dieses Tondokumentes liegt nämlich keine Beweiserhebung in Form eines Beweises durch Augenschein über akustische Sinneswahrnehmung (§ 82 FGO i.V.m. §§ 371 ff. ZPO; Bach in Vorwerk/Wolf, OK-ZPO, § 371 Rz. 1 m.w.N.; BayObLG-Beschluss vom 27. Juli 1989 RReg 2 St 119/89, NJW 1990, 197).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 604/05

    Verhaltensbedingte Kündigung bei Verstoß gegen Wettbewerbsverbot -

    Entsprechendes gelte für die mittelbare Verwertung eines Tonbandes durch Verlesung von Niederschriften oder für die Vernehmung von Zeugen, die am Gespräch nicht teilgenommen haben und Kenntnis von seinem Inhalt durch Abspielen des heimlich aufgenommenen Tonbandes erlangt haben (BVerfG, a.a.O., mit Hinweis auf BayObLG, NJW 1990, 197).
  • BayObLG, 20.01.1994 - 5St RR 143/93

    Telefongespräche; Mitschnitt; Dritte; Wiedergabe; Verwertung; Inhalt;

    Nur hinsichtlich dieser Teile wäre die Abwägung vorzunehmen gewesen, inwieweit die Interessen der Allgemeinheit im Verhältnis zu den grundrechtlich geschützten Belangen der Gesprächspartner so überwiegen, daß eine Verwertung der Tonbandaufnahmen als zulässig angesehen werden kann (BVerfGE 34, 238 = NJW 1973, 891/893; BVerfGE 80, 367 - NJW 1990, 563/564, BGHSt 19, 325/332 ff.; BayObLG NJW 1990, 197 f.).
  • OLG Köln, 19.09.1995 - 9 U 6/95

    Rechtsschutzversicherung Vorrat Deckungsprozeß Kfz-Diebstahl Beweis Vorbehalt

    Insoweit besteht kein Verwertungsverbot, weil der Kläger und Frau Sch. den Inhalt ihrer Gespräche sowohl vor der Polizei in Aachen als auch vor dem Landgericht Aachen in dem Rechtsstreit - 9 O 527/91 - nach ordnungsgemäßer Belehrung über ihr Aussageverweigerungsrecht selbst offenbart und sich freiwillig des Schutzes ihres Rechts am eigenen Wort begeben haben (vgl. BayOLG NJW 1990, 197 f; OLG Köln NJW-RR 1994, 720).
  • LG Karlsruhe, 15.07.2011 - 6 O 250/09

    Anwaltshaftung: Beweisverwertung eines mitgehörten Telefongesprächs;

    Das Mithören von Telefongesprächen durch Dritte ohne Bekanntgabe dieses Umstandes an den Gesprächspartner verletzt dessen Persönlichkeitsrecht, sofern nicht höherrangige Interessen bestehen oder von einer konkludenten Einwilligung ausgegangen werden kann (vgl. BGH, NJW 2003, 1727; OLG Karlsruhe, NJW 2000, 1577 unter Hinweis auf BVerfGE 34, 238; BGH NJW 1982, 277; BayObLG NJW 1990, 197; BayObLG NJW 1990, 197).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.09.1989 - RReg. 2 St 196/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,7027
BayObLG, 18.09.1989 - RReg. 2 St 196/89 (https://dejure.org/1989,7027)
BayObLG, Entscheidung vom 18.09.1989 - RReg. 2 St 196/89 (https://dejure.org/1989,7027)
BayObLG, Entscheidung vom 18. September 1989 - RReg. 2 St 196/89 (https://dejure.org/1989,7027)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der strafrechtlichen Verurteilung eines Angeklagten wegen versuchten Betrugs mit Beihilfe zum Vortäuschen einer Straftat unter Einbeziehung von Einzelstrafen aus einem anderen Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1989, 522
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung - Heranziehung eines

    Auszug aus BayObLG, 18.09.1989 - RReg. 2 St 196/89
    Nun hängt zwar der Beweiswert einer Aussage nicht von der verfahrensrechtlichen Stellung der Auskunftsperson ab und für die Prüfung des Beweiswertes ist die Wiederholung der Aussage nicht erforderlich, sofern sich der Richter nur der möglichenÄnderung der Bewertungskriterien bewußt ist (BGH NStZ 1982, 476 f.).
  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BayObLG, 18.09.1989 - RReg. 2 St 196/89
    Das Gericht muß alle Beweismittel erschöpfen, wenn auch nur die entfernte Möglichkeit einer Änderung der bisher begründeten Vorstellung von dem zu beurteilenden Sachverhalt besteht (BGHSt 23, 176/188; 30, 131/143; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 210).
  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus BayObLG, 18.09.1989 - RReg. 2 St 196/89
    Das Gericht muß alle Beweismittel erschöpfen, wenn auch nur die entfernte Möglichkeit einer Änderung der bisher begründeten Vorstellung von dem zu beurteilenden Sachverhalt besteht (BGHSt 23, 176/188; 30, 131/143; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 210).
  • BGH, 11.09.1981 - 2 StR 519/81

    Ablehnung der Zeugenvernehmung auf Grund der bereits erfolgten Vernehmung als

    Auszug aus BayObLG, 18.09.1989 - RReg. 2 St 196/89
    Der Vernehmung als Mitangeklagter kommt nicht dieselbe Bedeutung zu wie der als Zeuge, da die Aussage eines Mitbeschuldigten regelmäßig nicht frei von dem Druck der gegen ihn gerichteten Beschuldigung und nicht unter den zum Zweck der Wahrheitsfindung bei einer Zeugenvernehmung zu beachtenden verfahrensrechtlichen Sicherungen zustande kommt, deren wichtigste in der Belehrung des Zeugen über seine Pflicht zur Wahrheit liegt (BGH NStZ 1981, 487).
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