Rechtsprechung
BGH, 12.10.1988 - 3 StR 194/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Qualifizierung des Merkmals einer fortgesetzen Handlung bei einer wiederholten Steuerverkürzung - Wiederholte Angabe einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung zur Erlangung einer Vorsteuererstattung - Verwendung unrichtiger Rechnungskopien bei der Voranmeldung
- rechtsportal.de
AO (1977) § 370 Abs. 3 Nr. 4
Begriff der fortgesetzten Begehung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AO § 370 Abs. 3 Nr. 4
Papierfundstellen
- BGHSt 35, 374
- NJW 1989, 309
- MDR 1989, 87
- NStZ 1989, 124
- StV 1989, 529
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.08.1987 - 3 StR 189/87
Fortsetzungstat - Gesamtvorsatz - Aufhebung eines Schuldspruchs über …
Auszug aus BGH, 12.10.1988 - 3 StR 194/88
Er nimmt den Fall jedoch erneut zum Anlaß hervorzuheben, daß der Gesamtvorsatz, ohne den Fortsetzungszusammenhang rechtlich ausscheidet, grundsätzlich nur dann vorliegt, wenn der auf einen Gesamterfolg gerichtete Tatentschluß sämtliche Teile der geplanten Handlungsreihe in den wesentlichen Elementen ihrer künftigen Gestaltung umfaßt und das zu verletzende Rechtsgut und seine Träger sowie Ort, Zeit und ungefähre Begehungsart vorweg begreift (BGHR AO § 370 I Gesamtvorsatz 1 + 2). - BGH, 20.01.1988 - 3 StR 434/87
Einkommensteuerhinterziehung - Gesamtvorsatz - Fortgesetzte Handlung - …
Auszug aus BGH, 12.10.1988 - 3 StR 194/88
Über die Frage, ob und inwieweit die Annahme einer fortgesetzten Tat bei Steuerhinterziehungsdelikten einzuschränken ist (vgl. BGHR AO § 370 I Gesamtvorsatz 2), braucht der Senat hier nicht zu befinden. - BGH, 11.08.1988 - 4 StR 217/88
Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Handlung
Auszug aus BGH, 12.10.1988 - 3 StR 194/88
Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" darf für den Rückschluß auf den Gesamtvorsatz nicht angewendet werden (…BGHR StGB vor § 1 fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 11 + 2; vgl. ferner BGH, Urteil vom 11. August 1988 - 4 StR 217/88 - zu Ziffern III. 2 und 3, zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).
- BGH, 08.04.1986 - 1 StR 109/86
Voraussetzungen der Annahme des strafrechtlichen Fortsetzungszusammenhangs - …
Auszug aus BGH, 12.10.1988 - 3 StR 194/88
Nach hierzu ergangener Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ 1986, 408) - ihr folgend die herrschende Meinung (…vgl. LK 10. Aufl. § 244 Rdn. 12 m.w.N.) - muß sich eine Bande zur Begehung mehrerer selbständiger Taten, also nicht nur zur Begehung lediglich einer fortgesetzten Tat verbunden haben. - BGH, 25.01.1983 - 5 StR 814/82
Strafschärfung bei fortgesetzter Verwendung falscher oder nachgemachter Belege …
Auszug aus BGH, 12.10.1988 - 3 StR 194/88
Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß die Verwendung der nachgemachten oder verfälschten Belege, ebenso wie die Steuerverkürzung, "fortgesetzt" stattgefunden haben muß, also die einmalige Vorlage - auch mehrerer Belege - nicht ausreicht (BGH bei Holtz MDR 1980, 107) und ferner, daß die unechten Belege fortgesetzt zur Tatbegehung verwendet, sie also dazu benutzt werden müssen, der Behörde über steuerlich erhebliche Tatsachen falsche Angaben zu machen, es somit nicht ausreicht, lediglich den unrichtigen Inhalt der Belege in die Steuererklärung einfließen zu lassen (BGHSt 31, 225). - BGH, 03.02.1982 - 2 StR 634/81
Voraussetzungen für die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Anforderungen an …
Auszug aus BGH, 12.10.1988 - 3 StR 194/88
Zutreffend hat der Generalbundesanwalt auf die in BGHSt 30, 371 abgedruckte Entscheidung hingewiesen.
- BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
Der Bundesgerichtshof hat bisher daran festgehalten, daß die bandenmäßige Tatausführung (bei Diebstahl, Raub und unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln) einen Zusammenschluß mit dem Willen voraussetzt, mehrere selbständige, noch unbestimmte Taten zu begehen, und daß die Verbindung zur Verübung einer einzigen, sei es auch fortgesetzten Tat dafür nicht genügt (BGHSt 39, 216, 217; 38, 26, 31;… BGHR BtMG § 30 I Nr. 1 Bande 3; BGH bei Holtz MDR 1991, 296; BGH NStZ 1992, 497; 1986, 408; BGH, Urteil vom 11. Februar 1993 - 1 StR 419/92, insoweit in NStZ 1993, 294 nicht abgedruckt; offen gelassen für den bandenmäßigen Schmuggel in BGHSt 35, 374, 378; vgl. auch BGH wistra 1994, 57). - BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03
Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug; …
Zwar hat die frühere Rechtsprechung demgegenüber stets betont, daß die beabsichtigte Verwirklichung nur einer Fortsetzungstat, also ebenfalls einer rechtlichen Handlungseinheit, eine bandenmäßige Tatbegehung nicht zu begründen vermöge (s. etwa BGH NStZ 1986, 409; 1993, 294;… BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 3, wo allerdings bereits Bedenken gegen diese Rechtsprechung angedeutet werden; s. andererseits BGHSt 35, 374 zu § 370 Abs. 3 Nr. 4 AO). - BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98
Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes …
Eine Änderung nach § 21e Abs. 3 GVG darf bereits anhängige Verfahren erfassen (BVerfGE 95, 322, 332; BGHSt 30, 371;… BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 2; BGHR GVG § 21e Abs. 3 Änderung 1;… BFH/NV 1996, 481; BSG SozSich 1983, RsprNr 3694).
- BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93
Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für …
Die Rechtsprechung wird Anlaß haben, bei Annahme von Fortsetzungszusammenhang bislang angenommene, vom Wortlaut jedoch nicht unerläßlich geforderte eingeschränkte Auslegungen von Tatbeständen, in denen auf bandenmäßige Begehung abgestellt wird, kritisch zu überdenken (vgl. dazu nur BGHSt 35, 374, 377 f. [BGH 12.10.1988 - 3 StR 194/88]; BGH, Urteile vom 19. Mai 1992 - 1 StR 162/92 - und vom 19. Februar 1993 - 1 StR 419/92 - ferner BGH StV 1993, 418, 419 f.). - BGH, 21.04.1998 - 5 StR 79/98
Mehrfach wiederholte Begehungsweise im Sinne des Merkmals "fortgesetzt" in § 370 …
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert das Merkmal "fortgesetzt" in § 370 Abs. 3 Nr. 4 AO eine mehrfach wiederholte Begehungsweise (BGHSt 35, 374, 376).Der vom Gesetzgeber vorgesehene höhere Strafrahmen, der eine bestimmte steuerschädliche Begehungsweise voraussetzt, um dadurch den gefährlicheren Täter schärfer bestrafen zu können (BGHSt 35, 374, 376 f.), ist unter diesem Gesichtspunkt auch dann gerechtfertigt, wenn der Täter zunächst mit einem auf den Einzelfall bezogenen Vorsatz handelt und seine Vorgehensweise gegenüber dem Finanzamt "ausprobiert", um sodann im Fall des Erfolges sein steuerschädliches Verhalten mehrfach fortzusetzen.
- BGH, 21.06.2007 - 5 StR 532/06
Betrug (Vorsatz: Beweiswürdigung; besonders schwerer Fall); Urkundenfälschung; …
a) Ob es rechtsfehlerhaft ist, dass das Landgericht im Fall der versuchten Umsatzsteuerhinterziehung für den Monat Februar 2004 - unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 35, 374, 376; BGH wistra 1998, 265, 266 und 1990, 26, 27) - das Regelbeispiel der fortgesetzten Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege (§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 AO) und damit einen möglichen Strafschärfungsgrund nicht erörtert hat, kann dahinstehen. - BGH, 24.01.1989 - 3 StR 313/88
Scheinrechnungen als nachgemachte oder verfälschte Belege - Schriftliche Lügen …
Dagegen würde er sie zur Tatbegehung benutzen, wenn er sie dem Finanzamt einreicht oder sie einem zur Prüfung erschienenen Amtsträger vorlegt (BGHSt 31, 225f.; Senatsurteil vom 12. Oktober 1988 - 3 StR 194/88, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt). - BGH, 12.05.1993 - 3 StR 2/93
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; …
Zutreffend weist die Revision darauf hin, daß es für die Anwendung des § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG nicht genügt, wenn sich die Täter von vorneherein nur zu einer einzigen, wenn auch fortgesetzten Tat verbunden haben (BGH NStZ 1992, 497;… BGHR BtMG § 30 I 1 Bande 3; BGH bei Holtz MDR 1991, 296; etwas anderes ist auch nicht aus BGHSt 35, 374, 378 zu folgern). - BGH, 19.05.1992 - 1 StR 162/92
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Der vorliegende Fall gibt dem Senat jedoch keinen Anlaß, die bisherige Rechtsprechung in Frage zu stellen, mag sie auch angesichts der vom Landgericht aufgezeigten Besonderheiten des organisierten Rauschgifthandels kriminalpolitischen Bedenken begegnen (vgl. auch BGHSt 35, 374, 377 f.) [BGH 12.10.1988 - 3 StR 194/88]. - BGH, 01.04.1992 - 2 StR 538/91
Revisionsrechtliche Beurteilung der fehlerhaften Besetzung des Gerichts - …
Die Änderung darf sogar bereits anhängige Verfahren erfassen (BGHSt 30, 371; BGHR GVG § 21 e Abs. 3 Änderung 1). - AG Bad Oeynhausen, 08.03.2005 - 11 C 512/04
- OLG Düsseldorf, 15.07.2002 - 9 W 55/02
Ausgestaltung der Prüfung der Erfolgsaussichten einer zivilprozessrechtlichen …
- KG, 02.02.1995 - 12 U 2903/93
Rechte des Geschädigten im Zusammenhang mit wirtschaftlich sinnvoller …
- BGH, 05.04.1989 - 3 StR 87/89
Strafrechtliche Wirkungen der fortgesetzten Benutzung unechter Belege zur …
- AG Düsseldorf, 04.10.2006 - 40 C 5341/06
Fiktive Abrechnung - Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge und …
- AG Bad Oeynhausen, 03.02.2009 - 11 C 93/08
Rechtsprechung
BGH, 02.05.1989 - 1 StR 165/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Annahme einer mit einer Vergewaltigung tateinheitlich begangenen Körperverletzung - Einziehung eines Fahrzeuges
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1989, 529
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.03.1985 - 2 StR 845/84
Umfang der Berücksichtigung des Wertes eines eingezogenen Gegenstandes in die …
Auszug aus BGH, 02.05.1989 - 1 StR 165/89
Auf den sich daraus ergebenden Zusammenhang von Haupt- und Nebenstrafe braucht das Urteil nur dann nicht einzugehen, wenn die Einziehung im Einzelfall die Bemessung der Hauptstrafe - etwa wegen des geringen Wertes des eingezogenen Gegenstandes - nicht wesentlich zu beeinflussen vermag (vgl. BGH NStZ 1985, 362). - BGH, 26.04.1983 - 1 StR 28/83
Einziehung - Nebenstrafe - Strafzumessung - Gesamtbetrachtung
Auszug aus BGH, 02.05.1989 - 1 StR 165/89
Die Einziehung nach dieser Vorschrift ist eine Nebenstrafe und somit Teil der Strafzumessung, die eine Gesamtbetrachtung erfordert (vgl. BGH NStZ 1983, 408).
- OLG Celle, 06.05.1996 - 3 Ss 21/96
Strafbarkeitsvoraussetzungen wegen versuchten Computerbetrugs; Ausgestaltung der …
Die Einziehung - insbesondere die Einziehung wertvoller Gegenstände - macht eine Gesamtbetrachtung der als Tatfolge angeordneten Sanktionen erforderlich, denn bei der Einziehung handelt es sich um eine Nebenfolge der Tat mit Strafcharakter, die den Angeklagten ebenfalls belastet und deswegen Bedeutung auch für die Hauptstrafe gewinnt (vgl. etwa BGH NJW 1983, 2710 [BGH 26.04.1983 - 1 StR 28/83] ; NStZ 1985, 362 [BGH 06.03.1985 - 2 StR 845/84] ; StV 1987, 389 ; 1989, 529 ). - OLG Hamm, 19.10.2004 - 3 Ss 236/04
Steuern des Fluchtfahrzeugs bei Einbruchdiebstahl - Abgrenzung von Mittäterschaft …
Die Gesamtbelastung aus allen Sanktionen, auf die gegen den Täter wegen der Anknüpfungstat erkannt wird (also Strafe und Vermögenseinbuße durch die Gegenstandseinziehung) darf das Gewicht des verschuldeten Unrechts nicht übersteigen ( BGH StV 1983, 327; StV 1989, 529). - BGH, 13.05.1992 - 5 StR 204/92
Konkurrenzverhältnis zwischen den Tatbestandsalternativen des Erwerbs und des …
Der Rechtsfehler zieht die Aufhebung von Strafe und Einziehung nach sich (…vgl. zum Vorstehenden BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16; BGH StV 1989, 529). - OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 2b Ss 309/01
Entziehung der Fahrerlaubnis - Betäubungsmitteltransport: Einziehung des …
Die in diesem Zusammenhang insbesondere erforderlichen Ausführungen zu den wirtschaftlichen Folgen der Einziehung für den Täter sind nur dann entbehrlich, wenn der zur Rede stehende Gegenstand offensichtlich derart geringwertig ist, dass seiner Einziehung bei der Strafzumessung erkennbar keine maßgebliche Bedeutung zukommen kann (BGH StV 1984, 286, 287; BGH StV 1988, 201; BGH StV 1989, 529; BGH StV 1992, 570).