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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.02.1988 - 3 Ws 36/88   

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https://dejure.org/1988,3877
OLG Stuttgart, 18.02.1988 - 3 Ws 36/88 (https://dejure.org/1988,3877)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.02.1988 - 3 Ws 36/88 (https://dejure.org/1988,3877)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Februar 1988 - 3 Ws 36/88 (https://dejure.org/1988,3877)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestellung eines Verteidigers; Benennung durch den Beschuldigten; Gerichtsbezirk; Besonderes Vertrauensverhältnis; Ortsansässiger Verteidiger; Anhörung des bisherigen Wahlverteidigers; Pflichtverteidiger; Anhörungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 142

Papierfundstellen

  • StV 1989, 521
 
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Wird zitiert von ... (6)

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.10.1988 - 1 Ws 234/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,6487
OLG Hamburg, 19.10.1988 - 1 Ws 234/88 (https://dejure.org/1988,6487)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.10.1988 - 1 Ws 234/88 (https://dejure.org/1988,6487)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Oktober 1988 - 1 Ws 234/88 (https://dejure.org/1988,6487)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 521
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Brandenburg, 09.08.2004 - 1 Ss 65/04

    Notwendige Verteidigung wegen Schwere der Tat bei drohendem Widerruf der

    Die Schwere der Tat im hier erörterten Sinne wird jedoch nicht nur durch die im Verfahren selbst zu erwartende Rechtsfolge, sondern auch durch schwerwiegende mittelbare Nachteile bestimmt, die aus der zu erwartenden Verurteilung folgen können, etwa durch den drohenden Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung in anderer Sache (OLG Celle StV 1988, 290; OLG Hamburg StV 1989, 521; OLG Karlsruhe NStZ 1991, 505; OLG Düsseldorf StRaFO 1998, 341 f).
  • OLG Frankfurt, 01.11.1994 - 3 Ws 732/94

    Rechtsfolgenentscheidung; Strafaussetzung zur Bewährung; Widerruf;

    Da der Widerruf der ausgesetzten Freiheitsstrafe wegen einer in der Bewährungszeit begangenen Straftat (nämlich dem hier verfahrensgegenständlichen Delikt) wesentlich davon abhängt, ob der Angeklagte in dem neuen Verfahren zu einer Bewährungsstrafe oder zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wird, verleiht jedenfalls diese absehbare Auswirkung der Rechtsfolgenentscheidung ihr das in § 140 Abs. 2 StPO vorausgesetzte Gewicht und macht die Mitwirkung eines Verteidigers in der Berufungshauptverhandlung notwendig (OLG Hamburg StV 1989, 521 ; OLG Karlsruhe NStZ 1991, 505, 506; vgl. auch OLG Hamm StV 1993, 180 und Müller NStZ 1990, 376 sowie Temming StV 1992, 221, 222).
  • OLG Karlsruhe, 20.03.2001 - 1 Ss 259/00

    Notwendige Verteidigung

    Ob überdies im Hinblick darauf, dass hier auch der Widerruf einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe wegen der in der Bewährungszeit begangenen Straftat in erheblichem Maße davon abhing, ob der Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe oder aber zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt werden würde, und auch infolge dieser Fernwirkung der Rechtsfolgenentscheidung ein Fall der notwendigen Verteidigung gemäß § 140 Abs. 2 StPO vorlag (hierzu: OLG Hamburg, StV 1989, 521 ), brauchte im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen nicht entschieden zu werden.
  • OLG Brandenburg, 24.01.2011 - 53 Ss 187/10

    Revisionsverfahren § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO- Fehlen des notwendigen Verteidigers

    Die Schwere der Tat im hier erörterten Sinne wird jedoch nicht nur durch die im Verfahren selbst zu erwartende Rechtsfolge, sondern auch durch schwerwiegende mittelbare Nachteile bestimmt, die aus der zu erwartenden Verurteilung folgen können, etwa durch den drohenden Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung in anderer Sache (OLG Celle StV 1988, 290; OLG Hamburg StV 1989, 521; OLG Karlsruhe NStZ 1991, 505; OLG Düsseldorf StraFo 1998, 341 f.).
  • OLG Naumburg, 27.11.1996 - 2 Ss 307/96

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers in der Regel bei einer Straferwartung von

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