Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 13.09.1989

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.07.1989 - 1 Ws 217/89   

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https://dejure.org/1989,2753
OLG Hamm, 27.07.1989 - 1 Ws 217/89 (https://dejure.org/1989,2753)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.07.1989 - 1 Ws 217/89 (https://dejure.org/1989,2753)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Juli 1989 - 1 Ws 217/89 (https://dejure.org/1989,2753)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 1120
  • NStZ 1989, 549
  • StV 1989, 539
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 19.08.2002 - 1 Ws 203/02

    Zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus Verurteilter; Dauer des

    Damit hat das Verfassungsgericht die Organisationshaft zwar als "regelwidrig", aber eben doch als existent anerkannt und damit die gängige Praxis der Rechtssprechung, den Vollstreckungsbehörden eine "Organisationsfrist" für die Beschaffung eines Unterbringungsplatzes von bis zu drei Monaten einzuräumen, jedenfalls indirekt bestätigt (OLG Hamm MDR 1980, 952; vgl. OLG Celle NJW 1997, 2964 und StV 1997, 477; OLG Düsseldorf NStZ 1981, 366; OLG Hamm NStZ 1989, 549).
  • OLG Karlsruhe, 09.04.1992 - 2 Ws 48/92

    Maßregelvollzug; Frist; Prüfungsfrist

    Die in §§ 67d und 67e StGB bestimmten Fristen laufen erst ab dem tatsächlichen Beginn der Unterbringung (OLG Stuttgart NStZ 1985, 332 = RPfleger 1985, 319; OLG Hamm MDR 1989, 1120 ; Horstkotte in LK StGB 10. Aufl. § 67 Rdn. 12; Stree in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 67d Rdn. 2; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 67d Rdn. 3; Horn in SK StGB 5. Aufl. § 67d Rdn. 6, § 67e Rdn. 7).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 13.09.1989 - Ws 133/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,14263
OLG Bremen, 13.09.1989 - Ws 133/89 (https://dejure.org/1989,14263)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13.09.1989 - Ws 133/89 (https://dejure.org/1989,14263)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13. September 1989 - Ws 133/89 (https://dejure.org/1989,14263)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 539
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 04.04.2006 - 2 BvR 523/06

    Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Entscheidung über die Haftfortdauer

    Das in Haftsachen geltende Beschleunigungsgebot ist auch dann zu beachten, wenn ein Haftbefehl wegen einer Strafhaft in anderer Sache nicht vollzogen wird, sondern lediglich Überhaft vermerkt ist (vgl. HansOLG Bremen, Beschluss vom 13. September 1989 - Ws 133/89 -, StV 1989, S. 539 m.w.N.; Beschluss vom 11. Oktober 1999 - Ws 153/99 -, StV 2000, S. 35 f.).
  • OLG Hamm, 27.04.1993 - 3 Ws 200/93

    Beschleunigungsgebot für Untersuchungshaft; Strafhaft; Überhaft; Anordnung der

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  • OLG Bremen, 25.10.1994 - Ws 158/94

    Beschwerde gegen den Bestand eines Haftbefehls; Berücksichtigung eine bereits

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  • OLG Hamm, 19.10.1998 - 2 BL 254/98

    Sechs-Monats-Prüfung, verzögerter Eingang eines Sachverständigengutachtens,

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht Einigkeit, wie im Hinblick auf den sich aus den §§ 121, 122 StPO ergebenden Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen die ordnungsgemäße, insbesondere zeitgerechte Erfüllung eines Sachverständigenauftrags zu erledigen, insbesondere durch die Staatsanwaltschaft zu überwachen ist (vgl. zu allem aus der Rechtsprechung Beschlüsse des OLG Hamm vom 25. November 1992 in 3 BL 405/92 und 438/92; siehe auch OLG Düsseldorf, a.a.O., sowie StV 1998, 560; OLG Bremen StV 1989, 539; OLG Zweibrücken StV 1994, 89,; Thüringisches OLG, a.a.O.):.
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