Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.12.1988

Rechtsprechung
   BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,897
BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88 (https://dejure.org/1988,897)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1988 - 1 StR 544/88 (https://dejure.org/1988,897)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1988 - 1 StR 544/88 (https://dejure.org/1988,897)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,897) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Täterabsicht bei Verurteilung wegen erpresserischem Menschenraub - Vorliegen einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit infolge "Spielsucht" - Beurteilung der Sachkunde eines Gutachters durch das Gericht

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur "Spielleidenschaft" als eine die Schuldfähigkeit einschränkende seelische Störung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 113
  • StV 1989, 141
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.05.1975 - 3 StR 113/75

    Sexuelle Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen -

    Auszug aus BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88
    Der Bundesgerichtshof (Beschluß vom 14. Mai 1975 - 3 StR 113/75 bei Dallinger MDR 1976, 17) hat entschieden, "die Verfahrensbeteiligten brauchen (sich) aber nicht auf die Sachkunde des Gutachters und darauf verweisen zu lassen, daß er wissenschaftliche Methoden verwende, welche die von ihm gefundene Beurteilung rechtfertigen.
  • BGH, 06.05.1980 - 5 StR 142/80

    Entscheidung über die Anwendung von Untersuchungsmethoden als Sache des

    Auszug aus BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88
    Welche Untersuchungsmethoden der Sachverständige anwendet, muß in erster Linie ihm überlassen bleiben (BGH, Urteil vom 6. Mai 1980 - 5 StR 142/80 bei Pfeiffer NStZ 1982, 189).
  • BGH, 09.10.1980 - 4 StR 464/80

    Fehlende Sachkunde bei Ausschluß des § 21 StGB ohne sachverständige Beratung

    Auszug aus BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88
    Welche Untersuchungsmethoden der Sachverständige anwendet, muß in erster Linie ihm überlassen bleiben (BGH, Urteil vom 6. Mai 1980 - 5 StR 142/80 bei Pfeiffer NStZ 1982, 189).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88
    Maßgebend ist vielmehr, inwieweit das gesamte Erscheinungsbild des Täters (bei Zugrundelegung der in der vorgenannten Literatur aufgezeigten Beurteilungskriterien) psychische Veränderungen der Persönlichkeit aufweist, die, wenn sie nicht pathologisch bedingt sind, als andere seelische Abartigkeit in ihrem Schweregrad den krankhaften seelischen Störungen gleichwertig sind (vgl. BGHSt 34, 22, 24, 25; BGH StV 1988, 384).
  • BGH, 27.05.1986 - 1 StR 182/86

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund langjährigen Drogenmißbrauchs

    Auszug aus BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Drogenabhängigen kann hier Anhaltspunkte geben: Diese Folge ist nur ausnahmsweise gegeben, wenn z.B. die Drogensucht zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat (vgl. BGH NJW 1981, 1221; BGH JR 1987, 206; BGHR StGB § 21 BtM - Auswirkungen 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.03.1988 - 1 StR 8/88

    Gutachter - Sachkunde - Sachverständigengutachten - Zweifelhaftigkeit

    Auszug aus BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88
    Mit Umständen, die Bedenken gegen die Sachkunde erwecken könnten, hat er sich auseinanderzusetzen (BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 2 Sachkunde 1 = BGH NStZ 1988, 373 m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 77/88

    Grundlagen der Strafbarkeit: Annahme einer schweren anderen seelischen

    Auszug aus BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88
    Maßgebend ist vielmehr, inwieweit das gesamte Erscheinungsbild des Täters (bei Zugrundelegung der in der vorgenannten Literatur aufgezeigten Beurteilungskriterien) psychische Veränderungen der Persönlichkeit aufweist, die, wenn sie nicht pathologisch bedingt sind, als andere seelische Abartigkeit in ihrem Schweregrad den krankhaften seelischen Störungen gleichwertig sind (vgl. BGHSt 34, 22, 24, 25; BGH StV 1988, 384).
  • BGH, 25.10.1988 - 1 StR 552/88

    Schuldminderung bei pathologischer Spielleidenschaft - Existenz einer

    Auszug aus BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88
    Der in der wissenschaftlichen Diskussion verwendete Begriff des "pathologischen Spielens" bedeutet jedenfalls nicht ohne weiteres, daß derjenige, der damit behaftet ist, schon allein deshalb eine krankhafte seelische Störung oder eine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne von § 20 StGB aufweist (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 1 StR 552/88; vgl. Kröber, Forensia 1987, 113; Schumacher in Festschrift für Sarstedt S. 361; Koehler/Saß, Diagnostisches und statistisches Manual psychischer Störungen - DSM III - S. 303; Rasch, Forensische Psychiatrie 1986, S. 224; s. auch Meyer, Kriminalistik 1986, 212).
  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80

    Schuldfähigkeit - Heroinhändler - Drogenabhängigkeit - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Drogenabhängigen kann hier Anhaltspunkte geben: Diese Folge ist nur ausnahmsweise gegeben, wenn z.B. die Drogensucht zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat (vgl. BGH NJW 1981, 1221; BGH JR 1987, 206; BGHR StGB § 21 BtM - Auswirkungen 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.11.2004 - 5 StR 411/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (keine Anwendung auf die Spielsucht

    a) "Pathologisches Spielen" oder "Spielsucht" stellt für sich genommen keine die Schuldfähigkeit erheblich einschränkende oder ausschließende krankhafte seelische Störung oder schwere andere seelische Abartigkeit dar (BGH NStZ 2004, 31; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 8 mit Anm. Kröber JR 1989, 380; vgl. aus forensisch-psychiatrischer und kriminologischer Sicht hierzu auch Mergen in Festschrift für Werner Sarstedt 1981 S. 189; Schumacher ebd.

    Maßgeblich ist insoweit vielmehr, ob der Betroffene durch seine "Spielsucht" gravierende psychische Veränderungen in seiner Persönlichkeit erfährt, die in ihrem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichwertig sind (vgl. BGH NStZ 2004, 31; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 7, 8, 17; ferner auch BGH NStZ 1999, 448, 449; 1994, 501; StV 1993, 241).

  • OLG Schleswig, 20.12.2019 - II OLG 65/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Tatrichterlicher

    Sind die Beweisobjekte nicht mehr vorhanden, kann es zur Erforderlichkeit einer besonders kritischen Bewertung des Beweisergebnisses kommen, gegebenenfalls auch zur Beauftragung eines weiteren Sachverständigen (BGH, Beschluss vom 8. November 1988 - 1 StrR 544/88 -, StV 1989, 141, bei juris; BGH, Beschluss vom 14. Juli 1995 - 3 StR 355/94 -, StV 1995, 565, bei juris).
  • BGH, 06.03.2013 - 5 StR 597/12

    Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    Wie bei der Substanzabhängigkeit (vgl. BGH, Urteile vom 5. Mai 1999 - 2 StR 529/98, NStZ 1999, 448, 449, vom 19. September 2000 - 1 StR 310/00, und vom 7. November 2000 - 5 StR 326/00, NStZ 2001, 83 und 85; vgl. MünchKomm StGB/van Gemmeren, 2. Aufl., § 63 Rn. 24) kann deshalb auch bei Spielsucht eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit angenommen werden, wenn diese zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei den Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 1988 - 1 StR 544/88, BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 8, vom 22. Juli 2003 - 4 StR 199/03, NStZ 2004, 31, 32, und vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 370 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 02.12.1988 - 2 StR 599/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1975
BGH, 02.12.1988 - 2 StR 599/88 (https://dejure.org/1988,1975)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1988 - 2 StR 599/88 (https://dejure.org/1988,1975)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1988 - 2 StR 599/88 (https://dejure.org/1988,1975)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1975) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über einen Hilfsbeweisantrag in den Urteilsgründen - Überprüfung der Freiwilligkeit von Geschlechtsverkehr im Rahmen einer möglichen Vergewaltigung

  • rechtsportal.de

    StPO § 244 Abs. 6

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 191
  • StV 1989, 141
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 837/82

    Geltung des Grundsatzes der Bescheidung des Hilfsbeweisantrages in den

    Auszug aus BGH, 02.12.1988 - 2 StR 599/88
    In diesem Fall bedarf auch die Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags eines Gerichtsbeschlusses (§ 244 Abs. 6 StPO; vgl. BGHSt 22, 124; 32, 10, 13; KK-Herdegen 2. Aufl., Rdn. 49 zu § 244; Kleinknecht/Meyer StPO 38. Aufl., Rdn. 44 zu § 244).
  • BGH, 08.05.1968 - 4 StR 326/67

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags wegen Verschleppungsabsicht durch gesonderten

    Auszug aus BGH, 02.12.1988 - 2 StR 599/88
    In diesem Fall bedarf auch die Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags eines Gerichtsbeschlusses (§ 244 Abs. 6 StPO; vgl. BGHSt 22, 124; 32, 10, 13; KK-Herdegen 2. Aufl., Rdn. 49 zu § 244; Kleinknecht/Meyer StPO 38. Aufl., Rdn. 44 zu § 244).
  • BGH, 24.09.1990 - 4 StR 384/90

    Schwere räuberische Erpressung bzw. Beihilfe zum schweren räuberischen Diebstahl

    Die Entscheidung BGH NStZ 1989, 191 hat einen Fall zum Gegenstand, in dem der "Hilfsbeweisantrag" nicht im Schlußvortrag, sondern im Laufe der Beweisaufnahme gestellt worden ist.
  • OLG Brandenburg, 02.01.2020 - 53 Ss OWi 660/19

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

    Sind die Beweisobjekte nicht mehr vorhanden, kann es zur Erforderlichkeit einer besonders kritischen Bewertung des Beweisergebnisses kommen, gegebenenfalls auch zur Beauftragung eines weiteren Sachverständigen (BGH StV 1989, 141; BGH StV 1995, 565).
  • OLG Brandenburg, 02.01.2020 - 53 Ss OWi 719/19

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

    Sind die Beweisobjekte nicht mehr vorhanden, kann es zur Erforderlichkeit einer besonders kritischen Bewertung des Beweisergebnisses kommen, gegebenenfalls auch zur Beauftragung eines weiteren Sachverständigen (BGH StV 1989, 141; BGH StV 1995, 565).
  • OLG Brandenburg, 05.03.2020 - 53 Ss OWi 79/20

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

    Sind die Beweisobjekte nicht mehr vorhanden, kann es zur Erforderlichkeit einer besonders kritischen Bewertung des Beweisergebnisses kommen, gegebenenfalls auch zur Beauftragung eines weiteren Sachverständigen (BGH StV 1989, 141; BGH StV 1995, 565).
  • OLG Brandenburg, 02.01.2020 - 53 Ss OWi 676/19

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

    Sind die Beweisobjekte nicht mehr vorhanden, kann es zur Erforderlichkeit einer besonders kritischen Bewertung des Beweisergebnisses kommen, gegebenenfalls auch zur Beauftragung eines weiteren Sachverständigen (BGH StV 1989, 141; BGH StV 1995, 565).
  • BGH, 17.02.2005 - 4 StR 500/04

    Unterlassene Beschlussentscheidung über unbedingte Beweisanträge (keine

    Durch die Nichtbescheidung ihrer Beweisanträge in der Hauptverhandlung wurde der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit genommen, durch weitere Beweisanträge und argumentative Äußerungen und Stellungnahmen auf die bei der Ablehnung der Beweisanträge zum Ausdruck kommende Auffassung der Jugendkammer zu reagieren (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Hilfsbeweisantrag 1).
  • OLG Brandenburg, 15.01.2020 - 53 Ss OWi 798/19

    Gehörsrüge bei abgelehntem Antrag auf Übersendung von Rohmessdaten

    Sind die Beweisobjekte nicht mehr vorhanden, kann es zur Erforderlichkeit einer besonders kritischen Bewertung des Beweisergebnisses kommen, gegebenenfalls auch zur Beauftragung eines weiteren Sachverständigen (BGH StV 1989, 141; BGH StV 1995, 565).
  • OLG Brandenburg, 27.01.2020 - 53 Ss OWi 13/20

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

    Sind die Beweisobjekte nicht mehr vorhanden, kann es zur Erforderlichkeit einer besonders kritischen Bewertung des Beweisergebnisses kommen, gegebenenfalls auch zur Beauftragung eines weiteren Sachverständigen (BGH StV 1989, 141; BGH StV 1995, 565).
  • OLG Brandenburg, 02.01.2020 - 53 Ss OWi 746/19

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

    Sind die Beweisobjekte nicht mehr vorhanden, kann es zur Erforderlichkeit einer besonders kritischen Bewertung des Beweisergebnisses kommen, gegebenenfalls auch zur Beauftragung eines weiteren Sachverständigen (BGH StV 1989, 141; BGH StV 1995, 565).
  • KG, 11.09.2012 - 161 Ss 89/12

    Unzulässigkeit eines auf die Bewertung der Steuerungsfähigkeit gerichteten

    Anders als bei einem zulässigen (Hilfs-)Beweisantrag, bei dem kein Verzicht auf eine dem Erlass des Urteils vorausgehende Entscheidung durch Beschluss vorliegt, wenn der Antragsteller unmissverständlich zum Ausdruck bringt, auf die Bekanntgabe der Entscheidung vor dem Urteil nicht zu verzichten (vgl. BGH NStZ 1989, 191; Meyer-Goßner, a.a.O., Rdn. 44a, m.w. Nachw.), wird die Unzulässigkeit einer Ausforschung nicht dadurch "geheilt", dass und so lange der Antragsteller sie mit einer Bedingung versieht (vgl. BGH NStZ 1995, 98).
  • BGH, 05.03.1996 - 5 StR 643/95

    Revision - Zuziehung weiteren Sachverständigens - Ablehnung zu Unrecht -

  • BGH, 22.03.2000 - 2 StR 490/99

    Absehen von der Erhebung von Gerichtskosten bei falscher Besetzung der

  • OLG Brandenburg, 13.01.2020 - 53 Ss OWi 767/19

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

  • LG Hildesheim, 17.03.2023 - 21 Qs 1/23

    Einziehung; Unterbleiben der Vollstreckung; Unverhältnismäßigkeit der

  • OLG Zweibrücken, 22.03.1995 - 1 Ss 242/94

    Ablehnung eines bedingten Beweisantrags aufgrund Abhängigkeit von einem konkreten

  • AG Hildesheim, 17.03.2023 - 21 Qs 1/23
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht