Weitere Entscheidung unten: LG Bremen, 08.02.1990

Rechtsprechung
   BGH, 26.11.1986 - 3 StR 107/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1369
BGH, 26.11.1986 - 3 StR 107/86 (https://dejure.org/1986,1369)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1986 - 3 StR 107/86 (https://dejure.org/1986,1369)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1986 - 3 StR 107/86 (https://dejure.org/1986,1369)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung eines Tatbeitrags als Beihilfe - Auslegung des Täterbegriffs nach § 25 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafrechtliche Bewertung der Arbeitgeberstellung bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 224
  • StV 1990, 203
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.09.1986 - 3 StR 336/86

    Veranschlagung des Lohnaufwandes bei der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - 3 StR 107/86
    Er hat erst kürzlich auf die Revision eines Tatbeteiligten ein tatrichterliches Urteil bestätigt, durch das der Betroffene, welcher im Rahmen vergleichbarer, auf die Begehung von Steuerstraftaten angelegter Betriebe falsche Steuererklärungen unterzeichnet hatte, als Mittäter bestraft worden ist, obwohl er im übrigen nach seiner Stellung in dem Unternehmen eher eine "Randfigur" war (Urteil vom 24. September 1986 - 3 StR 336/86; zur Mittäterschaft bei Steuerhinterziehung vgl. ferner Senatsurteil NStZ 1986, 463).

    Zur Schätzung der Höhe hinterzogener Lohnsteuer in Fällen von Schwarzarbeit verweist der Senat auf die Ausführungen in seinem Urteil vom 24. September 1986 - 3 StR 336/86, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt.

  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - 3 StR 107/86
    Auch hat der Bundesgerichtshof schon vor der Einführung des § 25 Abs. 1 StGB 1969 entschieden, daß grundsätzlich Täter ist, wer mit eigener Hand einen Menschen tötet, selbst wenn er es unter dem Einfluß und in Gegenwart eines anderen nur in dessen Interesse tut (BGHSt 8, 393 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]).
  • BGH, 31.03.1982 - 2 StR 744/81

    Überlassung von (ausländischen) Arbeitnehmern ohne die erforderliche Erlaubnis -

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - 3 StR 107/86
    Obwohl der Verleiher bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung für den Bereich der Sozialversicherung strafrechtlich nicht als Arbeitgeber anzusehen ist (BGHSt 31, 32), kann auch er die zuständige Einzugsstelle durch Täuschung über die zu leistenden Sozialversicherungsbeiträge betrügen (BGHSt 32, 236, 242 f.; vgl. BGH NStZ 1984, 26 mit Anm. Kniffka).
  • BGH, 05.05.1983 - 4 StR 133/83

    Strafrechtliche Bedeutung der unterlassenen Anmeldung von Leiharbeitnehmern bei

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - 3 StR 107/86
    Obwohl der Verleiher bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung für den Bereich der Sozialversicherung strafrechtlich nicht als Arbeitgeber anzusehen ist (BGHSt 31, 32), kann auch er die zuständige Einzugsstelle durch Täuschung über die zu leistenden Sozialversicherungsbeiträge betrügen (BGHSt 32, 236, 242 f.; vgl. BGH NStZ 1984, 26 mit Anm. Kniffka).
  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 278/83

    Arbeitnehmerüberlassung - Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen - Strafbarkeit

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - 3 StR 107/86
    Obwohl der Verleiher bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung für den Bereich der Sozialversicherung strafrechtlich nicht als Arbeitgeber anzusehen ist (BGHSt 31, 32), kann auch er die zuständige Einzugsstelle durch Täuschung über die zu leistenden Sozialversicherungsbeiträge betrügen (BGHSt 32, 236, 242 f.; vgl. BGH NStZ 1984, 26 mit Anm. Kniffka).
  • BGH, 28.05.1986 - 3 StR 103/86

    Mittäter einer Steuerhinterziehung - Die eigene Steuerpflichtigkeit als

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - 3 StR 107/86
    Er hat erst kürzlich auf die Revision eines Tatbeteiligten ein tatrichterliches Urteil bestätigt, durch das der Betroffene, welcher im Rahmen vergleichbarer, auf die Begehung von Steuerstraftaten angelegter Betriebe falsche Steuererklärungen unterzeichnet hatte, als Mittäter bestraft worden ist, obwohl er im übrigen nach seiner Stellung in dem Unternehmen eher eine "Randfigur" war (Urteil vom 24. September 1986 - 3 StR 336/86; zur Mittäterschaft bei Steuerhinterziehung vgl. ferner Senatsurteil NStZ 1986, 463).
  • BGH, 24.09.1986 - 3 StR 196/86

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und wegen Betruges - Nichtabführung von

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - 3 StR 107/86
    An dieser strafrechtlichen Beurteilung ändert sich für die Tatzeit nichts dadurch, daß nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 22. Mai 1984 - 10 RAr 10/83 (USK 1984, 443 Nr. 8495 = BB 1985, 527) und ab 1. August 1986 kraft Gesetzes (Art. 1 § 10 Abs. 3 AÜG in der Fassung des Art. 7 des Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität vom 15. Mai 1986 - BGBl. I 721) der Verleiher unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitgeber gilt (Senatsurteil vom 24. September 1986- 3 StR 196/86).
  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 365/86

    Steuerhinterziehung bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - 3 StR 107/86
    Soweit ihnen die Zuständigkeit für die verliehenen Arbeitnehmer fehlte, kommt nur versuchter Betrug in Betracht (BGH a.a.O. S. 243; Senatsurteil vom 26. November 1986 - 3 StR 365/86).
  • BSG, 22.05.1984 - 10 RAr 10/83

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Insolvenz des illegalen Verleihers -

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - 3 StR 107/86
    An dieser strafrechtlichen Beurteilung ändert sich für die Tatzeit nichts dadurch, daß nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 22. Mai 1984 - 10 RAr 10/83 (USK 1984, 443 Nr. 8495 = BB 1985, 527) und ab 1. August 1986 kraft Gesetzes (Art. 1 § 10 Abs. 3 AÜG in der Fassung des Art. 7 des Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität vom 15. Mai 1986 - BGBl. I 721) der Verleiher unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitgeber gilt (Senatsurteil vom 24. September 1986- 3 StR 196/86).
  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - 3 StR 107/86
    Es geht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar zutreffend davon aus, daß es für die Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe grundsätzlich auf eine wertende Gesamtschau ankommt, deren Ergebnis unter anderem von dem Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, dem Umfang der Tatbeteiligung sowie der Tatherrschaft oder wenigstens dem Willen zur Tatherrschaft abhängt (BGH NStZ 1984, 413; 1985, 165).
  • BGH, 06.11.1984 - 1 StR 588/84

    Mittätereigenschaft auf Grund innerer, an Hand Indizien feststellbarer

  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Der Senat braucht nicht auf die Frage einzugehen, ob und in welcher Weise die Neufassung der Vorschrift des § 25 Abs. 1 StGB durch das 2. StrRG eine Beurteilung ausschließt, wie sie der Bundesgerichtshof in BGHSt 18, 87 zugunsten bloßer Teilnahme vorgenommen hatte (vgl. auch BGH NStZ 1987, 224 f).
  • BGH, 23.08.2018 - 3 StR 149/18

    Bestrafung als Täter bei rechtswidriger und schuldhafter Verwirklichung aller

    Auch er ist als unmittelbarer Täter im Sinne des § 25 Abs. 1 Alternative 1 StGB anzusehen, selbst wenn er unter dem Einfluss eines anderen oder nur in dessen Interesse handelt (vgl. BGH, Urteile vom 26. November 1986 - 3 StR 107/86, NStZ 1987, 224, 225; vom 11. September 1990 - 1 StR 390/90, BGHR StGB § 178 Abs. 1 Mittäter 1; vom 22. Juli 1992 - 3 StR 35/92, BGHSt 38, 315, 316 f.; vom 25. Mai 1994 - 3 StR 79/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 34).
  • BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86

    Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden

    Die Täterschaft des Angeklagten Dr. W. ergibt sich schon daraus, daß er - als der für den Bereich Verwaltung und Finanzen zuständige Geschäftsführer - die falschen Körperschaftsteuererklärungen der GmbH für die Jahre 1971 bis 1978 selbst unterschrieb, die Erklärung für das Jahr 1979 unterzeichnen und einreichen ließ und so in eigener Person durch tätiges Verhalten die Tatbestandsmerkmale der Steuerhinterziehung vollständig verwirklichte (UA S. 12 f., 57 f. - vgl. Senatsurteilevom 24. September 1986 - 3 StR 336/86 - undvom 26. November 1986 - 3 StR 107/86).
  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Dementsprechend hat der Senat einen sog. "Strohmann", der als nach außen in Erscheinung tretender Firmeninhaber falsche Steuererklärungen und Arbeitnehmeranmeldungen selbst unterzeichnete und damit in eigener Person die Tatbestände der Steuerhinterziehung und des Betruges vollständig erfüllte, als Mittäter angesehen (BGH NStZ 1987, 224).
  • BGH, 05.09.2017 - 1 StR 198/17

    Steuerhinterziehung (Täterschaft: Voraussetzungen der Täterschaft, kein

    Nach dem Gesetzeswortlaut des § 25 Abs. 1 StGB ("wer die Straftat selbst ... begeht') ist derjenige, der einen Tatbestand eigenhändig verwirklicht, stets Täter und nicht Gehilfe (vgl. BGH, Urteile vom 26. November 1986 - 3 StR 107/86, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 Täter 1; vom 15. September 1988 - 4 StR 352/88, BGHSt 35, 347; vom 19. Februar 1992 - 2 StR 568/91, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Täter 1 und vom 17. August 1993 - 1 StR 266/93, BGHR StGB § 25 Abs. 1 Begehung, eigenhändige 3; OLG Stuttgart, Urteil vom 16. September 1977 - 3 Ss (10) 497/77, NJW 1978, 715; Schünemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 25 StGB Rn. 53; Fischer, StGB, 64. Aufl., Vor § 25 Rn. 4a; Joecks in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 8. Aufl., § 369 Rn. 75; Joecks in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 25 Rn. 37).
  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91

    Treubruchstatbestand der Untreue

    Auch hierbei kommt der inneren Willensrichtung des Angeklagten eine besondere Bedeutung zu (vgl. BGH NStZ 1987, 224; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Gehilfe 2 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 04.05.1988 - 2 StR 82/88

    Versuch der Beteiligung an einem schweren Raub in der Form der Verabredung -

    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder wenigstens im Willen zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (ständige Rechtsprechung, BGH NStZ 1985, 165; 1987, 224).
  • BGH, 21.10.2020 - 2 StR 72/20

    Täterschaft (Unbeachtlichkeit eines fehlenden Täterwillens bei eigenhändiger

    Nach dem Gesetzeswortlaut des § 25 Abs. 1 StGB ("wer die Straftat selbst ... begeht') ist derjenige, der einen Tatbestand eigenhändig verwirklicht, stets Täter und nicht Gehilfe (vgl. BGH, Urteile vom 10. Februar 2015 - 1 StR 488/14 Rn. 56; vom 26. November 1986 - 3 StR 107/86, NStZ 1987, 224, 225 je mwN).
  • BGH, 20.12.1989 - 3 StR 276/88

    Tatbeteiligung - Vorsatz - Mittäterschaft - Einzelakte - Fortgesetzte Handlung -

    Das wäre rechtlich möglich, weil jedenfalls bei der Steuerhinterziehung durch unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) Täter oder Mittäter auch sein kann, wer weder selbst Steuerschuldner noch sonst Steuerpflichtiger in Bezug auf die verkürzte Steuer ist (BGHSt 31, 323, 347; BGH NStZ 1986, 463; BGHR AO § 370 I 1 Täter 1 und 2).
  • BGH, 30.03.1988 - 2 StR 63/88

    Beteiligung des Angeklagten an der Abwicklung des beabsichtigten

    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder wenigstens im Willen zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (ständige Rechtsprechung, BGH NStZ 1985, 165; 1987, 224; speziell zur Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: BGH NStZ 1982, 243; Körner, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 137 f, 141 ff).
  • BGH, 19.02.1992 - 2 StR 568/91

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Körper als Transportmittel -

  • BGH, 10.12.1987 - 1 StR 623/87

    Erfüllung des Tatbestands der Verbrechensverabredung zur Zusage der Beteiligung

  • BGH, 20.08.1992 - 4 StR 232/92

    Strafbarkeit eines Heroinkuriers - Tatherrschaft bei der Einfuhr durch Schlucken

  • BGH, 17.08.1993 - 1 StR 266/93

    Definition zum Erwerb einer Waffe

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Rechtsprechung
   LG Bremen, 08.02.1990 - 14 KLs 501 Js 6582/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4133
LG Bremen, 08.02.1990 - 14 KLs 501 Js 6582/89 (https://dejure.org/1990,4133)
LG Bremen, Entscheidung vom 08.02.1990 - 14 KLs 501 Js 6582/89 (https://dejure.org/1990,4133)
LG Bremen, Entscheidung vom 08. Februar 1990 - 14 KLs 501 Js 6582/89 (https://dejure.org/1990,4133)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1990, 203
  • StV 1992, 326
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 154/88

    Voraussetzungen für die Strafrahmenverschiebung nach § 31 Nr. 1

    Auszug aus LG Bremen, 08.02.1990 - 14 KLs 501 Js 6582/89
    Voraussetzung für die Anwendung dieser Vorschrift ist aber, daß der Tatrichter die Überzeugung gewonnen hat, daß die Darstellung des Angeklagten über die Beteiligung anderer an der Tat zutrifft (BGH StV 89, 392).
  • BGH, 12.09.2000 - 4 StR 299/00

    Anrechnung von in Spanien erlittener Auslieferungshaft im Verhältnis eins zu drei

    Zwar kommt, wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeführt hat, für die Anrechnung einer in Spanien erlittenen Freiheitsentziehung je nach Haftort und Haftbedingungen ein Maßstab von 1:1 (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 1996, 241), 1:2 (vgl. BGH NStZ 1985, 497; Landgericht Zweibrücken NStZ 1988, 71) oder 1:3 (vgl. Landgericht Bremen StV 1992, 326; OLG Düsseldorf StV 1995, 426; Landgericht Kleve NStZ 1995, 192) in Betracht, so daß es dazu näherer Feststellungen bedurft hätte.
  • OLG Hamm, 19.08.1999 - 2 Ss 812/99

    Revision: Beschränkung auf den Anrechnungsmaßstab ausländischer

    Daß andere Gerichte eine andere, den jeweiligen Angeklagten besser stellende Anrechnung als angemessen erachtet haben (für einen Maßstab 1:3 siehe z. B. OLG Düsseldorf StV 1995, 426 ; KG Kleve NStZ 1995, 193 = StV 1995, 140 ; LG Bremen StV 1992, 326 ; für einen Maßstab 1 : 2 1/2 siehe LG Köln StraFo 1999, 176), rechtfertigt revisionsrechtlich keine andere Beurteilung.
  • OLG Hamm, 25.11.1999 - 2 Ws 338/99

    Auslieferungshaft, Spanien, Anrechnungsmaßstab, Anrechnung

    Der vorliegende Fall ist - wenn überhaupt besondere Erschwernisse gegenüber deutschen Haftbedingungen anzunehmen sind - jedenfalls dem vom OLG Zweibrücken entschiedenen Fall (Beschluss vom 07.03.1996 in NStZ-RR 1996, 241 = StV 1997, 84 mit einem Anrechnungsmaßstab von 1:1) vergleichbar und als wesentlich weniger schwerwiegend anzusehen als die zum Teil auch vom Beschwerdeführer angeführten Fälle (u. a. KG, Beschluss vom 20.02.1997 in NStZ-RR 1997, 350; LG Augsburg, Urteil vom 27.06.1995 in StV 1997, 81; OLG München Beschluss vom 03.09.1993 in NStE Nr. 22 zu § 51 StGB; LG Stuttgart, Urteil vom 17.07.1985 in NStZ 1986, 362 - Anrechnungsmaßstab jeweils 1:2 - sowie OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.1995 in StV 1995, 426, LG Kleve, Urteil vom 21.09.1994 in NStZ 1995, 192 = StV 1995, 140; LG Bremen, Urteil vom 13.12.1991 in StV 1992, 326 - Anrechnungsmaßstab jeweils 1:3).
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