Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.03.1990

Rechtsprechung
   BGH, 16.01.1990 - 1 StR 676/89   

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BGH, 16.01.1990 - 1 StR 676/89 (https://dejure.org/1990,1371)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1990 - 1 StR 676/89 (https://dejure.org/1990,1371)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1990 - 1 StR 676/89 (https://dejure.org/1990,1371)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beweisantrag - Unerheblichkeit - Tatsache - Tatrichter - Beschluß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Nr. 1; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 246
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.02.1982 - 1 StR 849/81

    Zeugenbeweis - Unerreichbarkeit - Ablehnung eines Beweisantrags -

    Auszug aus BGH, 16.01.1990 - 1 StR 676/89
    Der Antragsteller muß Gelegenheit erhalten, sich bei der weiteren Verfolgung seiner Rechte nach der Ablehnungsbegründung zu richten, insbesondere anderweitige Antrags- und Argumentationsmöglichkeiten wahrzunehmen (BGHSt 19, 24 (26); 29, 149 (152) [BGH 07.12.1979 - 3 StR 299/79 S]; BGH NStZ 1982, 213; 1982, 432; BGH NJW 1985, 76 (77)).
  • BGH, 12.08.1986 - 5 StR 204/86

    Anforderungen an einen Beschluss über die Ablehnung eines Beweisantrages wegen

    Auszug aus BGH, 16.01.1990 - 1 StR 676/89
    Das ist insbesondere deshalb erforderlich, damit sich der Antragsteller auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einstellen kann (BGHSt 2, 284 (286); BGH NStZ 1981, 309 (310); 1981, 401; 1982, 213; BGH StV 1984, 451; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1; vgl. Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 756, 760 f. sowie Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 73).
  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 781/83

    Vernehmung des früheren Mitangeklagten nach Trennung der Verfahren

    Auszug aus BGH, 16.01.1990 - 1 StR 676/89
    Der Antragsteller muß Gelegenheit erhalten, sich bei der weiteren Verfolgung seiner Rechte nach der Ablehnungsbegründung zu richten, insbesondere anderweitige Antrags- und Argumentationsmöglichkeiten wahrzunehmen (BGHSt 19, 24 (26); 29, 149 (152) [BGH 07.12.1979 - 3 StR 299/79 S]; BGH NStZ 1982, 213; 1982, 432; BGH NJW 1985, 76 (77)).
  • BGH, 24.01.1984 - 5 StR 860/83

    Pflicht zur Begründung der Ablehnung eines Beweisantrages wegen

    Auszug aus BGH, 16.01.1990 - 1 StR 676/89
    Das ist insbesondere deshalb erforderlich, damit sich der Antragsteller auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einstellen kann (BGHSt 2, 284 (286); BGH NStZ 1981, 309 (310); 1981, 401; 1982, 213; BGH StV 1984, 451; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1; vgl. Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 756, 760 f. sowie Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 73).
  • BGH, 11.06.1963 - 1 StR 501/62

    Anforderungen an einen Beweisantrag - Stellungnahme des Tatrichters im Urteil zu

    Auszug aus BGH, 16.01.1990 - 1 StR 676/89
    Der Antragsteller muß Gelegenheit erhalten, sich bei der weiteren Verfolgung seiner Rechte nach der Ablehnungsbegründung zu richten, insbesondere anderweitige Antrags- und Argumentationsmöglichkeiten wahrzunehmen (BGHSt 19, 24 (26); 29, 149 (152) [BGH 07.12.1979 - 3 StR 299/79 S]; BGH NStZ 1982, 213; 1982, 432; BGH NJW 1985, 76 (77)).
  • BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79

    Vergehen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz - Ablehnung

    Auszug aus BGH, 16.01.1990 - 1 StR 676/89
    Der Antragsteller muß Gelegenheit erhalten, sich bei der weiteren Verfolgung seiner Rechte nach der Ablehnungsbegründung zu richten, insbesondere anderweitige Antrags- und Argumentationsmöglichkeiten wahrzunehmen (BGHSt 19, 24 (26); 29, 149 (152) [BGH 07.12.1979 - 3 StR 299/79 S]; BGH NStZ 1982, 213; 1982, 432; BGH NJW 1985, 76 (77)).
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

    Auszug aus BGH, 16.01.1990 - 1 StR 676/89
    Das ist insbesondere deshalb erforderlich, damit sich der Antragsteller auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einstellen kann (BGHSt 2, 284 (286); BGH NStZ 1981, 309 (310); 1981, 401; 1982, 213; BGH StV 1984, 451; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1; vgl. Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 756, 760 f. sowie Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 73).
  • BGH, 20.01.1981 - 1 StR 672/80

    Beweisaufnahme - Beweiserhebung - Unerheblichkeit - Beschluß - Begründung des

    Auszug aus BGH, 16.01.1990 - 1 StR 676/89
    Das ist insbesondere deshalb erforderlich, damit sich der Antragsteller auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einstellen kann (BGHSt 2, 284 (286); BGH NStZ 1981, 309 (310); 1981, 401; 1982, 213; BGH StV 1984, 451; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1; vgl. Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 756, 760 f. sowie Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 73).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Eine nähere Begründung ist jedoch dann nicht erforderlich, wenn die Bedeutungslosigkeit auf der Hand liegt (vgl. BGH StV 1981, 41 NStZ 1981, 401; 1982, 170; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 9, 12, 14, 15).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2001 - 4 Ws 248/01

    Versäumnis der Revisionseinlegungsfrist ; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Das ist insbesondere deshalb erforderlich, damit sich der Antragsteller auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einstellen kann (BGHSt 2, 284, 286; BGH NStZ 1981, 309, 310 = StV 1981, 166; NStZ 1981, 410; NStZ 1985, 14 (P/M); StV 1990, 246; StV 1991, 408, 409 = BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 15; NStZ 2000, 267; KK-Herdegen, StPO, 4. Aufl. 1999, Rz. 75 zu § 244; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl. 2001, § 244, Rz. 43f) Die Begründung ist jedenfalls dann unzureichend, wenn sie sich - wie hier - in der Wiedergabe des Gesetzeswortlautes erschöpft (BGH, NStZ 1985, 14 (P/M); NStZ 2000, 267, 268; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, MDR 1980, 868, 869; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rz. 42).

    Auf die hier fehlende umfassende Begründung der Entscheidung über die vom Angeklagten gestellten Beweisanträge könnte nur dann verzichtet werden, wenn die Überheblichkeit der unter Beweis gestellten Tatsachen auf der Hand gelegen hätte, sich also von selbst verstanden hätte (BGH NStZ 1981, 310; StV 1990, 246; NStZ 2000, 267, 268; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 1999, § 244 Rdnr. 224 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2001 - 2b Ss 81/01

    Versäumnis der Revisionseinlegungsfrist ; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Das ist insbesondere deshalb erforderlich, damit sich der Antragsteller auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einstellen kann (BGHSt 2, 284, 286; BGH NStZ 1981, 309, 310 = StV 1981, 166; NStZ 1981, 410; NStZ 1985, 14 (P/M); StV 1990, 246; StV 1991, 408, 409 = BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 15; NStZ 2000, 267; KK-Herdegen, StPO, 4. Aufl. 1999, Rz. 75 zu § 244; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl. 2001, § 244, Rz. 43f) Die Begründung ist jedenfalls dann unzureichend, wenn sie sich - wie hier - in der Wiedergabe des Gesetzeswortlautes erschöpft (BGH, NStZ 1985, 14 (P/M); NStZ 2000, 267, 268; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, MDR 1980, 868, 869; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rz. 42).

    Auf die hier fehlende umfassende Begründung der Entscheidung über die vom Angeklagten gestellten Beweisanträge könnte nur dann verzichtet werden, wenn die Überheblichkeit der unter Beweis gestellten Tatsachen auf der Hand gelegen hätte, sich also von selbst verstanden hätte (BGH NStZ 1981, 310; StV 1990, 246; NStZ 2000, 267, 268; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 1999, § 244 Rdnr. 224 m.w.N.).

  • BGH, 06.10.1994 - 4 StR 353/94

    Beweisantrag - Bedeutungslosigkeit - Begründung - Arbeitsunfähigkeit - Ärztliche

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß der Beschluß, mit dem ein Beweisantrag wegen Unerheblichkeit der behaupteten Tatsachen abgelehnt wird, die Erwägungen anführen, aus denen der Tatrichter ihnen keine Bedeutung beimißt (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 9 m.w.N.).

    Das ist insbesondere deshalb erforderlich, damit sich der Antragsteller auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einstellen kann (vgl. BGHSt 2, 284, 286; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1, 9, 15; Herdegen in KK StPO 3. Aufl. § 244 Rdn. 75).

  • BGH, 07.10.1994 - 2 StR 194/94

    Beweisantrag - Bedeutungslosigkeit - Begründung - Zurückweisung - Tatsächliche

    Das ist insbesondere deshalb erforderlich, damit sich der Antragsteller auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einstellen kann (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1, 9, 11, 15; BGHSt 2, 284, 286).
  • BGH, 14.07.1992 - 5 StR 231/92

    Zulässigkeit der Beurteilung von Hilfstatsachen als bedeutungslos durch den

    Allerdings sind das Fehlen oder die Lückenhaftigkeit einer Begründung in diesem Zusammenhang dann unschädlich, wenn die Erwägungen des Tatrichters auf der Hand liegen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 9, 12, 14, 15).
  • BGH, 12.12.1995 - 5 StR 510/95

    Kriterien für die Beauftragung bzw. Vernehmung eines Sachverständigen zur

    Der Beschluß, mit dem ein Beweisantrag (hier der Antrag auf Vernehmung der Tochter des Angeklagten) wegen tatsächlicher Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsache abgelehnt wird, muß die tatsächlichen Erwägungen anführen, aus denen der Tatrichter der behaupteten Tatsache keine Bedeutung für den Schuld- und Rechtsfolgenausspruch beimißt (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1, 9, 15).
  • BGH, 15.12.1992 - 1 StR 617/92

    Beweisaufnahme - Eignung des Beweismittels - Eignung einer Zeugenaussage

    Das Landgericht hat den Angeklagten, dessen Freispruch durch Urteil des Senats vom 16. Januar 1990 - 1 StR 676/89 - aufgehoben worden war, wegen Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
  • OLG Bamberg, 23.02.2015 - 2 OLG 6 Ss 5/15

    Kein förmlicher Augenschein durch Vorhalt eines Lichtbildes im Rahmen einer

    Der nach § 244 Abs. 6 StPO obligatorische Ablehnungsbeschluss muss die Erwägungen anführen, aus denen der Tatrichter der Beweistatsache keine Bedeutung für den Schuld - oder Rechtsfolgenausspruch beimisst, weil nur so Angeklagter und Verteidigung in die Lage versetzt werden, sich sachgemäß auf die durch die Antragsablehnung geschaffene Verfahrenslage einzurichten (BGH Beschluss vom 01.10.2013 - 3 StR 135/13 - BeckRS 2013, 18464; BGH NStZ 2005, 224, 226 BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1, 9, 11 und 15).
  • OLG München, 06.11.2006 - 4St RR 194/06

    Fehlerhafte Ablehnung des Beweisantrages bei Unerreichbarkeit von Zeugen

    Es kann somit dahinstehen, ob eine mangelhafte Begründung eines Beschlusses, mit dem eine beantragte Beweiserhebung abgelehnt wurde, durch Nachschieben weiterer Gründe im Urteil deshalb nicht nachgeholt (BayObLGSt 1952, 174/175; DAR 1956, 165; Löwe-Rosenberg/Gollwitzer aaO Rn. 150 m.w.N.) werden kann, weil dem Antragsteller damit die Gelegenheit entzogen würde, sich bei der weiteren Verfolgung seiner Rechte nach der Ablehnungsbegründung zu richten, insbesondere anderweitige Antrags- und Argumentationsmöglichkeiten wahrzunehmen (BGH StV 1990, 246 m.w.N. der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • OLG Stuttgart, 20.04.1998 - 2 Ss 120/98

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit;

  • BGH, 18.05.1994 - 5 StR 48/94

    Ablehnung des Beweisantrages - Zeugenvernehmung - Amtsaufklärungspflicht -

  • BGH, 06.03.1996 - 2 StR 35/96

    Revision aufgrund Abweisung eines Beweisantrages wegen Prozeßverschleppung

  • OLG Stuttgart, 31.05.1994 - 4 Ss 188/94
  • KG, 02.02.2004 - 1 Ss 407/03

    Anforderungen an einen Beweisantrag und seine Ablehnung

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Rechtsprechung
   BGH, 27.03.1990 - 5 StR 119/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4077
BGH, 27.03.1990 - 5 StR 119/90 (https://dejure.org/1990,4077)
BGH, Entscheidung vom 27.03.1990 - 5 StR 119/90 (https://dejure.org/1990,4077)
BGH, Entscheidung vom 27. März 1990 - 5 StR 119/90 (https://dejure.org/1990,4077)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Folgen der Ablehnung eines Beweisantrages zur Einholung eines Gutachtens dass Verhaltensstörungen nicht auf einen sexuellen Mißbrauch zurück gehen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 246
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 05.03.2013 - 5 StR 39/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (hier: auf Einholung der

    Das kann aber dann nicht gelten, wenn einem Sachverständigen ersichtlich unabhängig von einer Einwilligung des Zeugen die erforderlichen Erkenntnisse auch ohne persönliche Begutachtung verschafft werden können (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 27. März 1990 - 5 StR 119/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 7, vom 25. September 1990 - 5 StR 401/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 6, vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 364/08, NStZ 2009, 346, 347).
  • BGH, 07.08.2008 - 3 StR 274/08

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages (Einholung eines

    Selbst wenn der Sachverständige nur solche Erfahrungssätze und Schlussfolgerungen darzulegen vermag, welche die unter Beweis gestellte Behauptung mehr oder weniger wahrscheinlich machen, und sein Gutachten hierdurch unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses Einfluss auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen kann, ist dieses nicht berechtigt, den gestellten Beweisantrag wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels zurückzuweisen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6, 7, 14; BGH NStZ 2007, 476).
  • BGH, 25.09.1990 - 5 StR 401/90

    Pflicht zum Ausweis der eigenen Sachkunde des Gerichts bei der

    Ihm hätten auch möglicherweise vorhandene Strafverfahrensakten zugänglich gemacht werden können (vgl. BGHSt 23, 1 [BGH 13.05.1969 - 2 StR 616/68]; BGH, Beschluß vom 27. März 1990 - 5 StR 119/90 = StV 1990, 246).
  • BGH, 25.03.1994 - 2 StR 102/94

    Antrag auf Vernehmung - Anwesenheit - Sachverständiger - Sachkunde - Ablehnung -

    Die Beurteilung einer Person und deren Verhalten durch einen Sachverständigen setzt nicht notwendig deren psychologische Exploration voraus (vgl. BGH, Urt. v. 29. September 1993 - 2 StR 355/93; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 7).
  • BGH, 18.09.1990 - 5 StR 184/90

    Untersuchung eines Zeugen zur Prüfung der Glaubwürdigkeit seiner Aussage -

    Der Beschluß des Senats vom 27. März 1990 - 5 StR 119/90 - StV 1990, 246) steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 16.07.1993 - 2 StR 333/92

    Untersuchungsverweigerungsrecht - Kind - Staatsanwaltschaft -

    Dieser hätte sein Gutachten allerdings nur aufgrund solcher Beweismittel zu erstatten, die trotz einer Aussage- und Mitwirkungsverweigerung der Zeugin verwertbar bleiben (vgl. BGH, Beschl. v. 27. März 1990 - 5 StR 119/90 = BGHR StPO § 244 III S. 2 Ungeeignetheit 7; Beschl. v. 25. September 1990 - 5 StR 401/90 = BGHR StPO § 244 III S. 1 Unzulässigkeit 6).
  • BGH, 16.07.1993 - 2 StR 333/93

    Verwertbarkeit eines Gutachtens als Urteilsgrundlage - Untersuchung eines

    Dieser hätte sein Gutachten allerdings nur aufgrund solcher Beweismittel zu erstatten, die trotz einer Aussage- und Mitwirkungsverweigerung der Zeugin verwertbar bleiben (vgl. BGH, Beschl. v. 27. März 1990 - 5 StR 119/90 = BGHR StPO § 244 III S. 2 Ungeeignetheit 7; Beschl. v. 25. September 1990 - 5 StR 401/90 = BGHR StPO § 244 III S. 1 Unzulässigkeit 6).
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