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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.01.1989 - 3 Ws 28 - 29/89, 3 Ws 28/89, 3 Ws 29/89   

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OLG Düsseldorf, 18.01.1989 - 3 Ws 28 - 29/89, 3 Ws 28/89, 3 Ws 29/89 (https://dejure.org/1989,7129)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.01.1989 - 3 Ws 28 - 29/89, 3 Ws 28/89, 3 Ws 29/89 (https://dejure.org/1989,7129)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Januar 1989 - 3 Ws 28 - 29/89, 3 Ws 28/89, 3 Ws 29/89 (https://dejure.org/1989,7129)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 271
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2017 - 2 Ws 104/17

    Anwendung des Erstverbüßerprivilegs trotz Vollstreckung einer zwei Jahre

    Der Senat schließt sich der von der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Kommentierung ganz überwiegend vertretenen Auffassung an, nach der ein Verurteilter in den Fällen unmittelbarer Anschlussvollstreckung mehrerer selbständiger (Gesamt-)Freiheitsstrafen nicht nur bzgl. der zuerst vollstreckten Strafe, sondern auch bzgl. der nachfolgend vollstreckten Strafen als Erstverbüßer zu behandeln ist (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, StV 1989, 215, und 3. Strafsenat, StV 1990, 271; OLG Stuttgart, NStZ 2000, 593; OLG Karlsruhe, StV 2006, 255 f.; OLG Köln, StraFo 2007, 479f.; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 57 Rdn. 25; Stree/Kinzig, in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 57 Rdn. 23a; Appl, in KK-StPO, 7. Aufl., § 454b Rdn. 11 f.; Graalmann-Scheerer, in LR-StPO, 26. Aufl., § 454b Rdn. 19).

    Hierbei ist wegen der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit jeder einzelnen Strafe nicht auf die Summe der vollstreckten Strafen, sondern gesondert auf jede einzelne der nacheinander vollstreckten Strafen abzustellen (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, StV 1989, 215 f. und 3. Strafsenat, StV 1990, 271; OLG Stuttgart, NStZ 2000, 593; OLG Karlsruhe, StV 2006, 255 f.; OLG Köln, StraFo 2007, 479 f.).

  • OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 91/05

    Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung

    Die Gegenmeinung stellt dagegen auf den Grundsatz der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit mehrerer nicht gesamtstrafenfähiger Freiheitsstrafen ab und hält es trotz vereinzelt auftretender Fälle von Ungleichbehandlung bzw. von Privilegierungen von Verurteilten nicht für zulässig, von dem Grundsatz der Selbständigkeit abzuweichen und bei der Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze die Einzelfreiheitsstrafen zu addieren (vgl. z. B. 3. Strafsenat des OLG Stuttgart, NStZ 1988, 128; OLG München, MDR 88, 601; OLG Zweibrücken, MDR 88, 983; OLG Düsseldorf, StV 90, 271).

    Werden mehrere selbständige Freiheitsstrafen unmittelbar nacheinander vollstreckt, so kommt es für die Frage des Erstvollzuges i.S.d. § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB nicht darauf an, ob der Strafvollzug auf nur einer Verurteilung beruht oder auf mehreren (vgl. OLG Celle, Nds. Rpfl. 1990, 122 m.w.N.; OLG Düsseldorf StV 1990, 271: OLG Nürnberg, StE Nr. 32 zu § 57).

  • OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 94/05

    Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung

    Die Gegenmeinung stellt dagegen auf den Grundsatz der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit mehrerer nicht gesamtstrafenfähiger Freiheitsstrafen ab und hält es trotz vereinzelt auftretender Fälle von Ungleichbehandlung bzw. von Privilegierungen von Verurteilten nicht für zulässig, von dem Grundsatz der Selbständigkeit abzuweichen und bei der Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze die Einzelfreiheitsstrafen zu addieren (vgl. z. B. 3. Strafsenat des OLG Stuttgart, NStZ 1988, 128; OLG München, MDR 88, 601; OLG Zweibrücken, MDR 88, 983; OLG Düsseldorf, StV 90, 271).

    Werden mehrere selbständige Freiheitsstrafen unmittelbar nacheinander vollstreckt, so kommt es für die Frage des Erstvollzuges i.S.d. § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB nicht darauf an, ob der Strafvollzug auf nur einer Verurteilung beruht oder auf mehreren (vgl. OLG Celle, Nds. Rpfl. 1990, 122 m.w.N.; OLG Düsseldorf StV 1990, 271: OLG Nürnberg, StE Nr. 32 zu § 57).

  • OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 93/05

    Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung

    Die Gegenmeinung stellt dagegen auf den Grundsatz der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit mehrerer nicht gesamtstrafenfähiger Freiheitsstrafen ab und hält es trotz vereinzelt auftretender Fälle von Ungleichbehandlung bzw. von Privilegierungen von Verurteilten nicht für zulässig, von dem Grundsatz der Selbständigkeit abzuweichen und bei der Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze die Einzelfreiheitsstrafen zu addieren (vgl. z. B. 3. Strafsenat des OLG Stuttgart, NStZ 1988, 128; OLG München, MDR 88, 601; OLG Zweibrücken, MDR 88, 983; OLG Düsseldorf, StV 90, 271).

    Werden mehrere selbständige Freiheitsstrafen unmittelbar nacheinander vollstreckt, so kommt es für die Frage des Erstvollzuges i.S.d. § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB nicht darauf an, ob der Strafvollzug auf nur einer Verurteilung beruht oder auf mehreren (vgl. OLG Celle, Nds. Rpfl. 1990, 122 m.w.N.; OLG Düsseldorf StV 1990, 271: OLG Nürnberg, StE Nr. 32 zu § 57).

  • OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 92/05

    Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung

    Die Gegenmeinung stellt dagegen auf den Grundsatz der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit mehrerer nicht gesamtstrafenfähiger Freiheitsstrafen ab und hält es trotz vereinzelt auftretender Fälle von Ungleichbehandlung bzw. von Privilegierungen von Verurteilten nicht für zulässig, von dem Grundsatz der Selbständigkeit abzuweichen und bei der Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze die Einzelfreiheitsstrafen zu addieren (vgl. z. B. 3. Strafsenat des OLG Stuttgart, NStZ 1988, 128; OLG München, MDR 88, 601; OLG Zweibrücken, MDR 88, 983; OLG Düsseldorf, StV 90, 271).

    Werden mehrere selbständige Freiheitsstrafen unmittelbar nacheinander vollstreckt, so kommt es für die Frage des Erstvollzuges i.S.d. § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB nicht darauf an, ob der Strafvollzug auf nur einer Verurteilung beruht oder auf mehreren (vgl. OLG Celle, Nds. Rpfl. 1990, 122 m.w.N.; OLG Düsseldorf StV 1990, 271: OLG Nürnberg, StE Nr. 32 zu § 57).

  • OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 1 Ws 15/06

    Strafrestaussetzung zum Halbstrafenzeitpunkt: Geltung des Erstverbüßerprivilegs

    Die nunmehr herrschende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur geht davon aus, dass es auch in Fällen der Anschlussvollstreckung allein darauf ankommt, ob die einzelne Freiheitsstrafe die Zweijahresgrenze überschreitet oder nicht (OLG Stuttgart, NStZ 2000, 593; OLG Düsseldorf, StV 1990, 271; OLG Oldenburg, NStZ 1987, 174; OLG München, MDR 1988, 601; OLG Zweibrücken, MDR 1988, 983 ; Beschluss des 1. Strafsenats des OLG Braunschweig vom 06.04.2005 - Ws 91-94/05 -, veröffentlicht in juris; Fischer, in: KK StPO § 454b Rdn. 11; Fischer, in: Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 57 Rdn. 26; Gribbohm in: LK StGB § 57 Rdn. 31; Dünkel, in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, Nomos-Kommentar StGB 2. Aufl. § 57 Rdn. 52; Horn, in: SK StGB § 57 Rdn. 16 b; Maatz, NStZ 1988, 114 ).
  • VerfGH Berlin, 13.06.2002 - VerfGH 63/01
    § 57 Abs. 2 Versagung 1; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Januar 1989 - 3 Ws 28-29/89 - NStE Nr. 49 zu § 57 StGB) und zum Ausdruck gebracht, dass ein hoher Unrechts- und Schuldgehalt sowie gravierende Umstände einer Tat bei der nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB gebotenen Abwägung dazu führen können, dass keine besonderen Umstände vorliegen (Beschluss vom 12. Januar 1994 - StB 25/93 - BGHR StGB § 57 Abs. 2 Versagung 2; s. ferner OLG Bamberg, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - Ws 564/91 - StV 1994, 252; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Februar 1999 - 1 Ws 111-112/99 - NStZ 1999, 478; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Mai 1986 - 1 Ws 396/86 - StV 1987, 353 m. krit. Anm. Böhm; OLG Frankfurt a. M.; Beschluss vom 27. Mai 1999 - 3 Ws 477/99 - NStZ-RR 1999, 340; OLG München, Beschluss vom 5. September 1986 - 1 Ws 494/86 - NStZ 1987, 74 zur alten und neuen Fassung des § 57 Abs. 2 StGB).
  • OLG Stuttgart, 09.08.2000 - 2 Ws 153/00

    Erstverbüßerprivileg bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen von insgesamt

    Sie hält es nicht für zulässig, in Abweichung von diesem Grundsatz bei der Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze die Einzelfreiheitsstrafen zu addieren; vereinzelt auftretende Fälle von Ungleichbehandlung bzw. von Privilegierungen rechtfertigten dies nicht (OLG Stuttgart [3. SS] NStZ 1988, 128; OLG München, MDR 88, 601; OLG Zweibrücken, MDR 88, 983; OLG Düsseldorf, StV 90, 271; OLG Stuttgart [4. SS] für den Fall der Anschlussvollstreckung von Jugendstrafe, Justiz 87, 436).
  • OLG Hamm, 14.08.2012 - 1 Ws 413/12

    Aussetzung der Reststrafe; Mehrere Freiheitsstrafen von jeweils nicht mehr als

    - Ws 91-94/05 - juris; OLG Düsseldorf StV 1990, 271; OLG Jena StV 2008, 35 (LS);.
  • OLG Jena, 18.07.2006 - 1 Ws 240/06

    Erstverbüßerprivileg bei der Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen im

    Die diese Lösung ablehnende Gegenmeinung verweist auf den Grundsatz der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit mehrerer nicht gesamtstrafenfähiger Freiheitsstrafen und hält es trotz vereinzelt auftretender Fälle von Ungleichbehandlung bzw. von Privilegierungen von Verurteilten nicht für zulässig, von dem Grundsatz der Selbständigkeit abzuweichen und bei der Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze die Einzelfreiheitsstrafen zu addieren (vgl. 3. Strafsenat des OLG Stuttgart, NStZ 1988, 128 ; OLG München, MDR 1988, 601 ; OLG Zweibrücken, MDR 1988, 983; OLG Düsseldorf, StV 1990, 271).
  • OLG Stuttgart, 17.01.1994 - 2 Ws 4/94
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.12.1989 - 1 Ws 389 - 391/89, 1 Ws 389/89, 1 Ws 390/89, 1 Ws 391/89   

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https://dejure.org/1989,18683
OLG Celle, 12.12.1989 - 1 Ws 389 - 391/89, 1 Ws 389/89, 1 Ws 390/89, 1 Ws 391/89 (https://dejure.org/1989,18683)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.12.1989 - 1 Ws 389 - 391/89, 1 Ws 389/89, 1 Ws 390/89, 1 Ws 391/89 (https://dejure.org/1989,18683)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Dezember 1989 - 1 Ws 389 - 391/89, 1 Ws 389/89, 1 Ws 390/89, 1 Ws 391/89 (https://dejure.org/1989,18683)
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Papierfundstellen

  • StV 1990, 271
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 09.06.2011 - 3 Ws 164/11

    Anwendbarkeit der Erstverbüßerregelung bei Vollstreckung weiterer Strafen im

    Der Senat schließt sich vielmehr der in der ober-gerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur herrschenden Auffassung an, nach der auch in den Fällen der Anschlußvollstreckung mehrerer selbständiger Freiheitsstrafen darauf abzu-stellen ist, dass sich der Verurteilte insgesamt erstmals in Strafhaft befindet (vgl. Köln NStZ-RR 2007, 251; Bremen StV 2009, 260; Celle StV 1990, 271;Fischer, StGB, 57.Aufl. Rdnr. 25 zu § 57 m.w.N.; Schönke/Schröder-Stree, StGB, 28. Aufl., Rdnr. 23a zu § 57 m.w.N.).
  • LG Hildesheim, 05.06.2008 - 23 StVK 319/08

    Anrechnung; Anschlussvollstreckung; Aussetzungsreife; Bewährung;

    Es ist inzwischen überwiegend anerkannt, daß Erstverbüßer mit dem Privileg der §§ 57 Abs. 2 Nr. 1, 454 Abs. 2 Nr. 1 StPO auch derjenige ist, der nacheinander mehrere Strafen zu verbüßen hat, von denen keine zwei Jahre übersteigt (vgl. OLG Celle, StV 1990, 271; OLG Braunschweig, Beschl. v. 6. April 2005, Ws 91-94/05, juris; Fischer, StGB, 55. Auflage, Rn. 25 zu § 57 StGB).
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