Rechtsprechung
BGH, 16.03.1990 - 2 StR 51/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ablehnung einer Beweiserhebung - Glaubwürdigkeit einer Belastungszeugin und Glaubhaftigkeit ihrer Aussage - Klärung behaupteter Hilfstatsachen - Vorbeugende Erstattung einer Anzeige durch einen Angeklagten wegen übler Nachrede, für den Fall, dass eine Zeugin ihn der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 244 Abs. 3 S. 2
Papierfundstellen
- StV 1990, 291
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.05.1989 - 2 StR 735/88
Ablehnung von Beweisanträgen als rechtsfehlerhaft - Vorliegen einer Falschaussage …
Auszug aus BGH, 16.03.1990 - 2 StR 51/90
Die Ablehnung von Beweisanträgen wegen Bedeutungslosigkeit der Beweisbehauptung (oder durch Wahrunterstellung) darf nicht dazu führen, daß aufklärbare (oder unwiderlegbare) zugunsten eines Angeklagten sprechende Umstände einer gebotenen Gesamtwürdigung im Rahmen der Beweiswürdigung entzogen werden (vgl. BGH, Urt. v. 3. Mai 1989 - 2 StR 735/88). - BGH, 03.10.1989 - 4 StR 394/89
Schuldfähigkeit - Sachverständigenbeurteilung - Hirnverletzung - …
Auszug aus BGH, 16.03.1990 - 2 StR 51/90
In der Regel ist das Gericht verpflichtet, sich durch Klärung der behaupteten Hilfstatsachen ein umfassendes Bild von der Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen zu machen (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Oktober 1989 - 4 StR 394/89 = BGHR StPO § 244 Abs. 2 Wahrunterstellung 3).
- BGH, 12.11.2020 - 1 StR 354/20
Ablehnung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung (Verknüpfung der als wahr …
Denn das Tatgericht wird die Glaubwürdigkeit eines den Angeklagten belastenden Zeugen und die Glaubhaftigkeit von dessen Angaben in der Regel nur dann zuverlässig beurteilen können, wenn es über die insoweit behaupteten Tatsachen Beweis erhebt (…BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 1996 - 4 StR 242/96 Rn. 5, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 31; vom 16. März 1990 - 2 StR 51/90 Rn. 15 f. …und vom 3. Oktober 1989 - 4 StR 394/89 Rn. 3, BGHR StPO § 244 Abs. 2 Wahrunterstellung 3; vgl. auch BGH…, Urteil vom 6. August 1986 - 3 StR 234/86 Rn. 3, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 1). - BGH, 25.02.2003 - 4 StR 499/02
Aufklärungspflicht (Aufdrängen einer Vernehmung; Ablehnungsgründe; Aussage gegen …
Die Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an die Beweiswürdigung in derartigen Fällen zu stellen sind (…vgl. hierzu BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH StV 1992, 556 f.; BGH bei Kusch NStZ 1994, 228; NStZ 2003, 164, 165, jeweils m.w.Nachw.), nämlich alle für die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen wesentlichen Umstände festzustellen (vgl. auch BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 9), gelten auch für den Umfang der Aufklärungspflicht (vgl. BGH StV 1990, 99; 1996, 249).
Rechtsprechung
BGH, 05.04.1990 - 1 StR 129/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsfehler in der Beweiswürdigung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1990, 291
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88
Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten
Auszug aus BGH, 05.04.1990 - 1 StR 129/90
Für die neue Verhandlung wird jedoch darauf hingewiesen, daß Anlaß zu Gegenvorstellungen gegen die Sperrerklärung besteht (vgl. BGH NJW 1989, 3291 ff. [BGH 31.03.1989 - 2 StR 706/88]), falls der Informant nach Kenntnis des Gerichts bereits aufgedeckt sein sollte.