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Rechtsprechung
   BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1006
BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90 (https://dejure.org/1990,1006)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1990 - 4 StR 148/90 (https://dejure.org/1990,1006)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1990 - 4 StR 148/90 (https://dejure.org/1990,1006)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verminderte Schuldfähigkeit - Beschaffungsdelikt - Heroinabhängigkeit - Angst vor Entzugserscheinungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 384
  • StV 1990, 303
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.05.1989 - 2 StR 172/89

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer Abhängigkeit von

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein zwar noch keine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 2, 4, 6).
  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein zwar noch keine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 2, 4, 6).
  • BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90
    Zwar überschreitet die mit 17, 5 g Heroinhydrochlorid festgestellte Wirkstoffmenge den Grenzwert der nicht geringen Menge (1,5 g; BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83] ) um mehr als das Elffache.
  • BGH, 20.09.1988 - 1 StR 369/88

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Betäubungsmittelabhängigen

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein zwar noch keine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 2, 4, 6).
  • BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens des schweren Raubes -

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die erheblich verminderte Schuldfähigkeit bereits für sich allein dazu führen, einen minder schweren Fall nach § 30 Abs. 2 BtMG zu bejahen (vgl. BGH NStZ 1987, 72; BGHR BtMG § 30 Abs. 2 - Gesamtwürdigung 2; Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 21 Rdn. 7, § 50 Rdn. 2).
  • BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86

    Herabsetzung des Hemmungsvermögens bei Alkoholgewöhnung des Täters

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90
    Denn "vernünftige" Überlegungen dieser Art schließen eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit nicht aus, ebenso wie nach ständiger Rechtsprechung aus dem situationsangepaßten, folgerichtigen und planvollen Handeln des Täters nicht generell auf sein uneingeschränktes Hemmungsvermögen geschlossen werden kann (BGHR StGB § 21 - Blutalkoholkonzentration 6, Alkoholauswirkungen 2).
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 520/86

    Rechtliche Würdigung einer unerlaubten Einfuhr von Heroin zum überwiegenden

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90
    Darüber hinaus wird die Strafkammer bei der Strafrahmenwahl zu bedenken haben, daß auch unabhängig von dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB ein minder schwerer Fall der Einfuhr vorliegen kann, wenn ein hochgradig opiatabhängiger Täter nicht geringe Mengen von Betäubungsmitteln einführt, die überwiegend zum Eigenverbrauch bestimmt sind (BGHR BtMG § 30 Abs. 2 - Eigenverbrauch 1; Körner a.a.O. § 30 Rdn. 67).
  • BGH, 06.06.1989 - 5 StR 175/89

    Verminderung der Schuldfähigkeit bei Beschaffungskriminalität

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90
    Es ist vielmehr nicht ausgeschlossen, daß bereits die Angst des Heroinabhängigen vor Entzugserscheinungen, die er schon als äußerst unangenehm erlebt und als nahe bevorstehend einschätzt, seine Hemmungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt (BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 5).
  • BGH, 16.01.2014 - 1 StR 389/13

    Körperverletzung mit Todesfolge (Abgrenzung von eigenverantwortlicher

    Vielmehr bedarf es der Feststellung konkreter die Eigenverantwortlichkeit einschränkender Umstände, etwa einer akuten Intoxikation (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 1 StR 501/82, NStZ 1983, 72), unter Umständen auch eines entzugsbedingten akuten Suchtdrucks, verbunden mit der Angst vor körperlichen Entzugserscheinungen (zu §§ 20, 21 StGB vgl. BGH, Urteile vom 2. November 2005 - 2 StR 389/05, NStZ 2006, 151; vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 5; Beschluss vom 10. April 1990 - 4 StR 148/90, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 7 jew. mwN) oder konsumbedingter schwerer Persönlichkeitsveränderungen, die zum Verlust der Eigenverantwortlichkeit führen können (zu §§ 20, 21 StGB vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - 2 StR 427/11, StV 2012, 282; Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 47/10).
  • BGH, 19.09.2001 - 2 StR 240/01

    Schwerer Raub; Erpressung (Grunddelikt zum Raub); Sichbemächtigen;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit bei Beschaffungsdelikten Drogensüchtiger nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveranderung geführt hat, wenn der Täter zur Tatzeit unter starken Entzugserscheinungen litt, wenn ein Drogenabhängiger aus Angst vor Entzugserscheinungen handelte, die er schon als äußerst unangenehm erlebt hatte und als nahe bevorstehend einschätzte, ferner unter Umständen, wenn er die Tat im Zustand eines aktuellen Rauschs verübt hat (vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 6, 7, 8, 12 jew. m.w.N.).
  • BGH, 02.11.2005 - 2 StR 389/05

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Erwartung von

    Ausdrücklich ist dies bisher für Fälle der Abhängigkeit von Heroin angenommen worden (vgl. BGH MDR 1989, 831; NStZ 2001, 83, 84; NStZ-RR 1997, 227; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 5, 7, 9, 11 jew. m.w.N.).
  • BGH, 14.04.1993 - 4 StR 116/93

    Eigenverbrauch - Einfuhr - Handeltreiben - Erwerb - Strafschärfung

    Unabhängig von dem Vorliegen erheblich verminderter Schuldfähigkeit kann ein minder schwerer Fall zu bejahen sein, wenn der Täter nach längerem Konsum harter Drogen nicht geringe Mengen davon einführt, die zu einem erheblichen Teil zum Eigenverbrauch bestimmt sind (BGH NStZ 1990, 384; BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1991 - 4 StR 440/91, insoweit in StV 1992, 63 nicht abgedruckt).

    Der Umstand allein, daß der Angeklagte "mehr als das Vierfache der nicht geringen Menge im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG über die Grenze gebracht hat", steht der Annahme eines minder schweren Falles nicht von vornherein entgegen (vergleiche BGH NStZ 1990, 384; StV 1992, 272).

  • BGH, 28.03.2006 - 4 StR 42/06

    Strafzumessung (Darlegungsobliegenheiten; bestimmende Strafzumessungsgründe;

    Im Übrigen soll dem neuen Tatrichter Gelegenheit gegeben werden, die Strafen insgesamt neu zuzumessen und dabei in den Fällen II. 2 bis 5 auch zu berücksichtigen, dass das eingeführte Marihuana nach den Feststellungen ausschließlich zum Eigenverbrauch des Angeklagten bestimmt war, was bereits für sich grundsätzlich eine mildere Beurteilung nahe legt (vgl. BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 3; Weber aaO vor § 29 Rdn. 721, 729 m.w.N.).
  • BGH, 08.10.1991 - 4 StR 440/91

    Sozialprognose - Bewertung durch Tatrichter - Auflagen - Weisungen -

    Denn unabhängig von dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB kann ein minder schwerer Fall vorliegen, wenn ein opiatabhängiger Täter nicht geringe Mengen von Betäubungsmitteln einführt, die überwiegend zum Eigenverbrauch bestimmt sind (BGHR BtMG § 30 Abs. 2 - Strafrahmenwahl 3).
  • BayObLG, 20.02.2024 - 206 StRR 49/24

    Nicht geringe Menge, Minder schwerer Fall, Rechtsfolgenausspruch, Urteilsgründe,

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass es sich bei dem 1, 88-fachen der nicht geringen Menge lediglich um eine geringfügige Überschreitung handelt (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2020, 1 StR 350/20, NStZ-RR 2021, 49, 50), ebenso bei einer eine Menge von 25, 63 Gramm THC und gleichzeitig 14, 88 Gramm Amphetaminbase (bei einem Grenzwert von 7, 5 Gramm THC und 10 Gramm für Amphetaminbase, also insgesamt das rund 4, 5-fache; BGH Beschluss vom 10. März 2022, 1 StR 35/22 2020, juris); ferner wurde die Annahme eines minderschweren Falls nicht beanstandet bei einer Menge des 7, 5-fachen (BGH, Urteil vom 15. März 2017, 2 StR 294/16, NJW 2017, 2776 Rn. 11 f.) und selbst des mehr als 11-fachen des Grenzwerts (BGH, Beschluss vom 10. April 1990, 4 StR 148/90, juris Rn. 12).
  • BGH, 19.10.2000 - 4 StR 411/00

    Unzulässige Verfahrensrüge (Vollständiger Sachvortrag bei Ablehnung eines

    Zwar kann bei der Beschaffungskriminalität eines Heroinabhängigen die Angst vor nahe bevorstehenden körperlichen Entzugserscheinungen, die er schon "grausamst" erlitten hat, die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit begründen (BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 7, 9, 11).
  • LG Kleve, 06.02.2012 - 120 KLs 40/11

    Vorliegen einer "nicht geringe Menge" i.S.d. BtMG ab 0,75 Gramm JWH-018 bei einer

    Betäubungsmittelkonsum, aber auch die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln, begründet nach ständiger Rechtsprechung (BGH NStZ 1990, 384; 1999, 448; 2001, 82 und 85) für sich allein noch nicht die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne von § 21 StGB.
  • BGH, 14.02.2001 - 3 StR 299/00

    Fehlerhafte Würdigung von Zeugenaussagen; Unerlaubtes Handeltreiben mit

    Bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, kommt der Wirkstoffmenge von Rauschgift eine erhebliche Bedeutung zu (BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 3).
  • BGH, 04.03.1997 - 1 StR 657/96

    Voraussetzungen für Begründung verminderter Schuldfähigkeit durch

  • BGH, 10.11.1993 - 2 StR 579/93

    Erhebliche Verminderung der Hemmungsfähigkeit aufgrund einer Abhängigkeit von

  • BGH, 25.02.1993 - 2 StR 15/93

    Erheblichen Verminderung - Hemmungsfähigkeit - Schuldfähigkeit - Heroinabhängiger

  • BGH, 28.02.1991 - 4 StR 583/90

    Betäubungsmittelstrafrecht: Strafrahmenwahl, Minder schwerer Fall der Einfuhr

  • BayObLG, 27.02.1998 - 4St RR 3/98

    Einschleusen von Ausländern: Merkmal des Eigennutzes; Schuldfähigkeit:

  • LG Kleve, 11.08.2010 - 120 KLs 20/10

    Anforderungen an die Feststellung einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht

  • BGH, 11.07.1991 - 4 StR 302/91

    Einfuhr - Besitz von Betäubungsmitteln - Minder schwerer Fall - Besonders

  • BGH, 10.03.1994 - 1 StR 102/94

    Schuld - Einfuhr - Eigenverbrauch - Betäubungsmittel

  • LG Kleve, 04.04.2003 - 140 Ks 1/03

    Voraussetzungen für die Zulassung der Anklage der Staatsanwaltschaft;

  • BGH, 22.05.1991 - 2 StR 82/91

    Urteilsgründe - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Mindestschuldumfang -

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Rechtsprechung
   BGH, 21.03.1990 - 4 StR 25/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5836
BGH, 21.03.1990 - 4 StR 25/90 (https://dejure.org/1990,5836)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1990 - 4 StR 25/90 (https://dejure.org/1990,5836)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1990 - 4 StR 25/90 (https://dejure.org/1990,5836)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtbeachtung des hohen Alters als mildernder Gesichtspunkt bei der Strafzumessung als Revisionsgrund

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 303
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 27.04.2006 - 4 StR 572/05

    Verurteilung der "Opa-Bande" rechtskräftig

    Insbesondere hat es sich, anders als vom Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang beanstandete Entscheidungen (vgl. etwa BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 20), ausführlich mit dem fortgeschrittenen Alter der Angeklagten und der Wirkung der Strafen auf ihr zukünftiges Leben auseinandergesetzt und auf Strafen erkannt, die den Angeklagten noch die Hoffnung lassen, ihre Entlassung aus dem Strafvollzug erleben zu können.
  • BGH, 23.11.2000 - 3 StR 225/00

    Besonders schwerer Fall des Betruges; Bandenbetrug

    Auch die Tatsache der Erstverbüßung einer Freiheitsstrafe bekommt in der Regel erst dann das Gewicht eines bestimmenden Strafzumessungsgrundes, wenn besondere Gründe wie Alter oder Krankheit hinzukommen (BGHR StGB § 46 I Schuldausgleich 7, 13, 19, 20).
  • BGH, 15.07.1998 - 2 StR 192/98

    Berücksichtigung einer Schwangerschaft bei Bemessung des Strafmaßes als erhöhte

    Es ist hier nicht ersichtlich, daß die Schwangerschaft der Angeklagten mit irgendwelchen Komplikationen verbunden ist, die zu besonders erhöhter Strafempfindlichkeit führen können, wie es die Rechtsprechung z.B. für schwere Erkrankungen oder hohes Alter anerkannt hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 3, 7, 13, 19, 20, 25, 31 ).
  • BGH, 28.10.1994 - 3 StR 467/94

    Strafzumessung - Strafmilderung - Krankheit des Angeklagten -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist als wesentlicher Umstand im Hinblick auf die Strafempfindlichkeit zu berücksichtigen, daß eine Freiheitsstrafe in Fällen schwerer Erkrankung den Verurteilten besonders hart trifft und ein Ausgleich der Schuld möglicherweise auch noch durch eine geringere Strafe erreicht werden kann (BGHR StGB § 46 I Schuldausgleich 3, 7, 13, 19, 20, 25).
  • LG Düsseldorf, 12.06.2013 - 17 Ks 3/13

    Verurteilung wegen der Tötung einer Seniorin aus Neuss

    Ganz besonders zugunsten des Angeklagten hat die Kammer dessen weit fortgeschrittenes Lebensalter berücksichtigt, das ihn besonders haftempfindlich macht (vgl. BGH Beschluss vom 21. März 1990 - 4 StR 25/90 - StV 1990, 303 [Ls.]).
  • BGH, 12.08.1997 - 1 StR 415/97
    Die Haftempfindlichkeit des nicht vorbestraften Angeklagten hat die Jugendschutzkammer aus dessen fortgeschrittenem Lebensalter hergeleitet; daran war der Tatrichter aus Rechtsgründen nicht gehindert (§ 46 Abs. 1 Satz 2 StGB ; vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 20).
  • LG Aurich, 05.06.2023 - 19 KLs 6/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Zu berücksichtigen sind zudem das verhältnismäßig hohe Alter des Angeklagten und die sich daraus für ihn ergebende besondere Härte bei der Vollziehung von Freiheitsstrafe (BGH, Beschluss vom .03.1990 - 4 StR 25/90).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.09.1989 - 4 StR 472/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2340
BGH, 19.09.1989 - 4 StR 472/89 (https://dejure.org/1989,2340)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1989 - 4 StR 472/89 (https://dejure.org/1989,2340)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1989 - 4 StR 472/89 (https://dejure.org/1989,2340)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 303
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
    Auszug aus BGH, 19.09.1989 - 4 StR 472/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf jedoch der ursprüngliche Tatvorsatz nach strafbefreiendem Rücktritt von dem Versuch der Tat nicht mehr zu Lasten des Angeklagten gewertet werden (BGH, Beschlüsse vom 16. April 1980 - 3 StR 115/80 - bei Holtz MDR 1980, 813 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78] und vom 3. August 1989 - 4 StR 380/89 - sowie Urteil vom 11. Juni 1987 - 4 StR 31/87; vgl. auch BGHR StGB § 46 II Wertungsfehler 12).
  • BGH, 16.04.1980 - 3 StR 115/80

    Folgen für den Strafausspruch bei Idealkonkurrenz von Delikten

    Auszug aus BGH, 19.09.1989 - 4 StR 472/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf jedoch der ursprüngliche Tatvorsatz nach strafbefreiendem Rücktritt von dem Versuch der Tat nicht mehr zu Lasten des Angeklagten gewertet werden (BGH, Beschlüsse vom 16. April 1980 - 3 StR 115/80 - bei Holtz MDR 1980, 813 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78] und vom 3. August 1989 - 4 StR 380/89 - sowie Urteil vom 11. Juni 1987 - 4 StR 31/87; vgl. auch BGHR StGB § 46 II Wertungsfehler 12).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt

    Auszug aus BGH, 19.09.1989 - 4 StR 472/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf jedoch der ursprüngliche Tatvorsatz nach strafbefreiendem Rücktritt von dem Versuch der Tat nicht mehr zu Lasten des Angeklagten gewertet werden (BGH, Beschlüsse vom 16. April 1980 - 3 StR 115/80 - bei Holtz MDR 1980, 813 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78] und vom 3. August 1989 - 4 StR 380/89 - sowie Urteil vom 11. Juni 1987 - 4 StR 31/87; vgl. auch BGHR StGB § 46 II Wertungsfehler 12).
  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 515/88

    Eingriff eines Revisionsgerichts in Einzelakte der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 19.09.1989 - 4 StR 472/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf jedoch der ursprüngliche Tatvorsatz nach strafbefreiendem Rücktritt von dem Versuch der Tat nicht mehr zu Lasten des Angeklagten gewertet werden (BGH, Beschlüsse vom 16. April 1980 - 3 StR 115/80 - bei Holtz MDR 1980, 813 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78] und vom 3. August 1989 - 4 StR 380/89 - sowie Urteil vom 11. Juni 1987 - 4 StR 31/87; vgl. auch BGHR StGB § 46 II Wertungsfehler 12).
  • BGH, 03.08.1989 - 4 StR 380/89

    Berücksichtigung des ursprünglichen Tötungsvorsatzes nach strafbefreiendem

    Auszug aus BGH, 19.09.1989 - 4 StR 472/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf jedoch der ursprüngliche Tatvorsatz nach strafbefreiendem Rücktritt von dem Versuch der Tat nicht mehr zu Lasten des Angeklagten gewertet werden (BGH, Beschlüsse vom 16. April 1980 - 3 StR 115/80 - bei Holtz MDR 1980, 813 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78] und vom 3. August 1989 - 4 StR 380/89 - sowie Urteil vom 11. Juni 1987 - 4 StR 31/87; vgl. auch BGHR StGB § 46 II Wertungsfehler 12).
  • BGH, 14.02.1996 - 3 StR 445/95

    Strafzumessung beim strafbefreienden Rücktritt des Täters vom Versuch und der

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß der ursprüngliche, weitergehende Vorsatz des Täters (BGH MDR 1965 mit abl. Anm. Dreher; MDR (bei Holtz) 1980, 813; Urteil vom 11. Juni 1987 - 4 StR 31/87; Urteil vom 12. November 1987 - 4 StR 541/87 - insoweit in BGHSt 35, 90 nicht abgedruckt; Urteil vom 3. August 1989 - 4 StR 380/89 - zitiert bei Detter NStZ 1990, 173, 177; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 15; NStZ 1990, 490; Beschluß vom 23. November 1995 - 1 StR 626/95), die Merkmale der ausscheidenden Gesetzesverletzung (BGH MDR (bei Dallinger) 1966, 726; Beschluß vom 9. März 1967 - 5 StR 38/67, insoweit in BGHSt 21, 216 nicht abgedruckt) und die Tatumstände, von deren Verwirklichung Abstand genommen wurde (BGH, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 182/89 - zitiert bei Detter NStZ 1990, 173, 177), nicht strafschärfend berücksichtigt werden dürfen.
  • BGH, 07.02.1995 - 5 StR 650/94

    Rücktritt vom versuchten Totschlag an der innerdeutschen Grenze durch

    Dabei ist vorliegend bei Prüfung der Rechtswidrigkeit und Schuld der verbleibenden gefährlichen Körperverletzung nur auf den für diesen Tatbestand maßgeblichen Verletzungsvorsatz abzustellen und - wie von der Rechtsprechung zur Strafzumessung ausdrücklich anerkannt (vgl. BGH StV 1990, 303; Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 24 Rdn. 18; jeweils m.w.N.) - nicht etwa auf den weitergehenden Tötungsvorsatz, der allein für den vom Strafaufhebungsgrund erfaßten Tatbestand des Totschlagsversuchs maßgeblich ist.
  • BGH, 19.04.1990 - 3 StR 87/90

    Sexuelle Nötigung - Sexuelle Handlung - Niederwerfen des Opfers - Herunterreißen

    Vorsorglich bemerkt der Senat, daß, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, nach dem freiwilligen Rücktritt des Angeklagten vom Versuch der Vergewaltigung dessen ursprünglicher Vergewaltigungsvorsatz bei der Strafzumessung für die übrig bleibenden Delikte nicht mehr strafschärfend erwogen werden durfte (BGH bei Holtz MDR 1980, 813 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78] ; BGHR StGB § 46 Abs. 2 - Wertungsfehler 15).
  • BGH, 14.11.1995 - 4 StR 639/95

    Fehlende Einsicht in das Unrecht - Gefährdung der Verteidigungsposition -

    Ferner durfte die Strafkammer, die festgestellt hat, daß der Angeklagte vom Versuch der Vergewaltigung mit strafbefreiender Wirkung zurückgetreten war (UA 26), bei der Strafzumessung nicht zu Lasten des Angeklagten werten, daß die Handlungen bereits "die Schwelle zur versuchten Vergewaltigung erreicht" hatten; denn der Rücktritt von der Tat hatte zur Folge, daß diese auch bei der Strafzumessung hinsichtlich des verbleibenden Vorwurfs der sexuellen Nötigung nicht mehr strafschärfend berücksichtigt werden durfte (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 12, 15).
  • BGH, 18.05.1994 - 5 StR 270/94

    Strafschärfung - Geständnis - Auseinandersetzung mit der Tat

    Der Senat merkt ergänzend an: Nach Rücktritt des Angeklagten vom Totschlagsversuch begegnet auch die strafschärfende Berücksichtigung des Umstandes Bedenken, daß er eine Zeitlang Hilfeleistungen Dritter gehindert hatte, während er selbst noch vergeblich Rettungsversuche unternommen hatte (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 12 und 15); die Rettungsverzögerung hat hier nicht zu einer weitergehenden Schädigung des Opfers geführt, dessen Verletzungen komplikationslos und vollständig geheilt sind.
  • BGH, 07.02.1996 - 5 StR 376/95

    Zurückweisung einer Revision

    Ob bei der Begründung der gegen den Angeklagten B. verhängten Strafe gegen die in BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 15 bezeichneten Grundsätze verstoßen worden ist, kann dahinstehen.
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Rechtsprechung
   BGH, 21.03.1990 - 2 StR 469/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5683
BGH, 21.03.1990 - 2 StR 469/89 (https://dejure.org/1990,5683)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1990 - 2 StR 469/89 (https://dejure.org/1990,5683)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1990 - 2 StR 469/89 (https://dejure.org/1990,5683)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung - Annahme besonderer Umstände bei der Strafaussetzung zur Bewährung - Untersuchungshaft zur Abhaltung von Straftaten - Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 303
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14

    Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Beweis von Indiztatsachen;

    Bei Behauptung einer relevanten belastenden Tatsache durch die Staatsanwaltschaft müsste daher eine bislang für den Angeklagten positive Beweislage durch die begehrte Beweiserhebung umschlagen können (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 1997 - 5 StR 58/97, NStZ 1997, 503, 504 m. Anm. Herdegen; ferner BGH, Urteil vom 21. März 1990 - 2 StR 469/89 (juris Rn. 23)).
  • BGH, 09.03.1993 - 4 StR 68/93

    Zulässigkeit einer Verfahrensbeschwerde - Nachholung der Festsetzung einer

    Bei einem Angeklagten, gegen den, wie hier, noch keine Freiheitsstrafen verhängt worden sind und der erstmals Freiheitsentzug erlitten hat, kann dieser Umstand bei der Entscheidung über die Annahme besonderer Umstände zugunsten des Angeklagten Bedeutung erlangen (BGH StV 1990, 303; Beschluß vom 8. Januar 1993 - 2 StR 616/92).
  • LG Duisburg, 24.08.2012 - 32 KLs 12/12
    Die Kammer hat berücksichtigt, dass der Angeklagte bereits über sechs Monate Auslieferungs- beziehungsweise Untersuchungshaft verbüßt hat und ihm dadurch bereits ein Übel zugefügt wurde, das im Ergebnis einer entsprechenden Teilverbüßung der Strafe gleichkommt (§ 51 Abs. 1 S.1. StGB) (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 31.03.1990 in: StV 1990, 303).
  • VerfG Brandenburg, 19.12.1996 - VfGBbg 22/95

    Strafprozeßrecht; Haftbefehl; Rechtskraft; Rechtsschutzbedürfnis; Erledigung der

    Das Strafverfahren hat zu einer Verurteilung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe geführt, auf welche die Untersuchungshaft anzurechnen ist (§ 51 Abs. 1 Satz 1 StGB), die sich damit als teilweise Verbüßung der Strafe darstellt (BGH StV 1990, 303) und damit die Untersuchungshaft auffängt (s. Tröndle, LK-StGB, 10. Aufl., § 51 Rdnr. 13; vgl. auch BVerfGE 9, 89, 94).
  • BGH, 18.12.1991 - 2 StR 546/91

    Günstige Sozialprognose

    Der Umstand, daß der Angeklagte längere Zeit in Untersuchungshaft verbringen mußte, hätte im übrigen auch in die für die Entscheidung nach § 56 Abs. 2 StGB gebotene Gesamtschau von Tat und Täterpersönlichkeit Eingang finden müssen (BGH, Urt. v. 21. März 1990 - 2 StR 469/89 = BGH bei Detter NStZ 1990, 579 = BGH StV 1990, 303).
  • BGH, 03.11.1993 - 4 StR 593/93

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Freiheitsstrafen über einem Jahr -

    Im Rahmen der Prüfung, ob die Strafe zur Bewährung auszusetzen sei, hätte demgegenüber aber neben der bisherigen Straffreiheit, der hohen Strafempfindlichkeit und dem - allerdings erst nach der Vernehmung des Tatopfers abgelegten - Geständnis auch berücksichtigt werden müssen, daß sich der Angeklagte zur Zeit der Hauptverhandlung nahezu vier Monate in Untersuchungshaft befunden hat (vgl. BGH StV 1990, 303).
  • BGH, 20.08.1993 - 2 StR 427/93

    Berücksichtigung der günstigen Sozialprognose beider Strafbemessung

    In diesem Zusammenhang hätte der Erörterung bedurft, welche Wirkung auf den Angeklagten die zur Zeit der Hauptverhandlung bereits sieben Monate andauernde Untersuchungshaft (vgl. BGH StV 1990, 303; 1990, 443; 1992, 63; BGH, Beschlüsse vom 16. März 1990 - 3 StR 73/90 und vom 16. Juli 1993 - 2 StR 322/93) sowie das Wissen darum hatte, daß er seiner Familie nur durch verantwortungsbewußte straffreie Führung wieder aus den durch ihn verursachten wirtschaftlichen Schwierigkeiten heraushelfen konnte.
  • BGH, 16.07.1993 - 2 StR 322/93

    Anforderungen an eine günstige Sozialprognose

    Der Umstand, daß der Angeklagte sich längere Zeit in Untersuchungshaft befand, ist auch im Rahmen einer Entscheidung nach § 56 Abs. 2 StGB von wesentlicher Bedeutung (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 11; BGH, Beschl. v. 4. Mai 1989 - 2 StR 110/89; v. 15. April 1992 - 5 StR 131/92; v. 9. März 1993 - 4 StR 68/93; v. 29. Mai 1990 - 5 StR 174/90; Urt. v. 21. März 1990 - 2 StR 469/89; v. 15. Oktober 1991 - 4 StR 336/91 = StV 1992, 63).
  • BGH, 28.01.1992 - 4 StR 656/91

    Berichtigung eines Schuldspruchs - Fehlende Erörterung einer weiteren

    Bei der Frage einer Strafaussetzung zur Bewährung gegen den bislang unbestraften Angeklagten wird insbesondere auch die Dauer der bisherigen Untersuchungshaft in Rechnung zu stellen sein (vgl. BGH StV 1990, 303, 453).
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