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Rechtsprechung
   BGH, 06.04.1990 - 2 StR 627/89   

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BGH, 06.04.1990 - 2 StR 627/89 (https://dejure.org/1990,2101)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1990 - 2 StR 627/89 (https://dejure.org/1990,2101)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1990 - 2 StR 627/89 (https://dejure.org/1990,2101)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für richterliche Überzeugung neben der persönlichen Gewissheit des Richters auch objektive Grundlagen - Erforderlichkeit einer gesicherten Identifizierzung bei Wiedererkennung des Täters durch einen Zeugen - Faserspuren von Autositzbezügen kein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 340
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 183/82

    Freie Beweiswürdigung eines Tatrichters hinsichtlich aller Beweismittel -

    Auszug aus BGH, 06.04.1990 - 2 StR 627/89
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH NJW 1982, 2882, 2883 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 24.03.2021 - 4 StR 416/20

    Garantenstellung aus Ingerenz ist besonderes persönliches Merkmal

    aa) Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatrichter gezogenen Schlussfolgerungen nicht nur eine Vermutung darstellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - 2 StR 238/17, NStZ-RR 2018, 119; vom 6. April 1990 - 2 StR 627/89, BGHR § 261 StPO Identifizierung 6; vom 8. November 1996 - 2 StR 534/96, BGHR § 261 StPO Überzeugungsbildung 26; jeweils mwN).
  • BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98

    Mord durch vergiftetes Eis nicht beweisbar

    Bei dieser Sachlage fehlt endgültig eine objektiv hohe Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung durch die Angeklagte, die aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Voraussetzung für eine Verurteilung wäre (BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGH StV 1993, 510, 511; 1995, 453; NStZ 1988, 236, 237; BGH bei Kusch NStZ 1997, 377; BGH, Beschl. vom 29. Juli 1991 - 5 StR 278191 - Urt. vom 13. August 1991 - 5 StR 231191; Urt vom 14. April 1993 - 3 StR 604/92) und nicht allein durch die, für die Verurteilung freilich zusätzlich erforderliche, subjektive richterliche Überzeugung ersetzt werden kann.
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10

    Schwere Vergewaltigung; gefährliche Körperverletzung; Anforderungen an die

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH, Beschluss vom 24. Juni 1982 - 4 StR 183/82, NStZ 1982, 478; vom 6. April 1990 - 2 StR 627/89, BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; vom 8. November 1996 - 2 StR 534/96, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26; vgl. auch BVerfG, NJW 2008, 3346, 3347 f.).
  • BGH, 21.07.2009 - 5 StR 235/09

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Identifizierung; wiederholtes

    Die Überzeugungsbildung des Landgerichts von der Täterschaft des Angeklagten beruht angesichts der Komplexität und Fehlerträchtigkeit bei der hier in Frage stehenden Überführung eines Angeklagten allein aufgrund der Aussage und des Wiedererkennens einer einzelnen Beweisperson (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445 m.w.N.; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6 und 16; BGHR StPO § 247a audiovisuelle Vernehmung 9) auf keiner ausreichenden Grundlage (vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 17).
  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92

    Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH, Urt. vom 13.8.91 - 5 StR 231/91; BGH Beschl. vom 29.7.91 - 5 StR 278/91; BGH NJW 1982, 2882, 2883 mit weiteren Nachweisen; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGHR a.a.O. Überzeugungsbildung 7; vgl. auch Herdegen NStZ 1987, 193, 198; einschränkend Foth NStZ 1992, 444, 446).
  • BGH, 01.10.2008 - 5 StR 439/08

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Wiedererkennung durch den

    Denn das Landgericht lässt eine Würdigung der Umstände vermissen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Wiedererkennens der Angeklagten durch die Zeugen bedeutsam sind (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6 und 16; BGH StV 1995, 452; Eisenberg, Beweisrecht der StPO 6. Aufl. Rdn. 1383 ff.).
  • BGH, 17.07.2007 - 5 StR 186/07

    Mindestanforderungen an die Beweiswürdigung (Gebot der erschöpfenden

    Allerdings trifft der Ausgangspunkt des Generalbundesanwalts zu, dass der Tatrichter aufgrund der Komplexität und Fehlerträchtigkeit bei einer Überführung eines Angeklagten aufgrund der Aussage und des Wiedererkennens einer einzelnen Beweisperson (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445 m.w.N.; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6) grundsätzlich gehalten ist, darzulegen, ob und in welchem Grade die Aussage des Wiedererkennungszeugen zur Übereinstimmung zwischen dem Angeklagten und dem seinerzeit wahrgenommenen Täter mit den in der Hauptverhandlung gewonnenen übrigen Beweisergebnissen in Einklang gebracht werden kann oder aber diesen zuwider läuft (vgl. auch BGH, Urteil vom 16. März 2004 - 5 StR 490/03).
  • BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01

    Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH NJW 1982, 2882, 2883 m.w.Nachw.; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7 und 26; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGHR StPO § 261 Vermutung 11; BGH, Beschl. vom 24.03.2000 - 3 StR 585/99; Schäfer StV 1995, 147, 149).
  • BGH, 09.10.2007 - 5 StR 344/07

    Beweisantrag auf Vernehmung der wesentlichen Tatzeugin (Wiedererkennenszeugin)

    Dies genügt in der hier vorliegenden, von gesteigertem Aufklärungsbedürfnis gekennzeichneten besonderen Beweissituation des eher komplexen und fehlerträchtigen Wiedererkennens eines Täters durch Zeugen (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGH, Urteil vom 17. Juli 2007 - 5 StR 186/07 Rdn. 20) den Anforderungen, die an eine bestimmte Beweisbehauptung zu stellen sind.
  • BGH, 17.03.2005 - 4 StR 581/04

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Erörterung des Wiedererkennens bei eingeschränkter

    Da der Geschädigte den Täter bei dessen Herankommen nur kurz ins Gesicht sehen (UA 55) und er Kopf und Gesicht des Täters bei der Tatausführung nicht genau wahrnehmen konnte, weil dieser einen schwarzen Schal oder ein schwarzes Tuch vor Mund und Nase geschoben hatte (UA 18) und er zudem eine Baseballkappe auf dem Kopf trug (UA 17, 88), war das Landgericht gehalten, alle Gesichtspunkte, die ein zuverlässiges Wiedererkennen des Täters durch den Geschädigten in Frage stellen konnten, eingehend zu erörtern (vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 6).
  • BGH, 08.11.1996 - 2 StR 534/96

    Voraussetzungen der zur richterlichen Überzeugung erforderlichen persönlichen

  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 142/94

    Wiederholtes Wiedererkennen - Beweiswert - Stimmenvergleich - Zeuge -

  • BGH, 27.07.1990 - 2 StR 324/90

    Wahrscheinlichkeit der Übereinstimmung einer Zeugenaussage und dem tatsächlichen

  • BGH, 24.03.2000 - 3 StR 585/99

    Schwere Brandstiftung; Überzeugungsbildung des Tatrichters - Überprüfung durch

  • BGH, 21.10.1997 - 5 StR 356/97

    Verfahrensabtrennung nach Geständnis eines Angeklagten und erneute Verbindung der

  • BGH, 26.08.1991 - 3 StR 33/91

    Verurteilung wegen Mittäterschaft bei unterschiedlicher Beweiswürdigung und

  • BGH, 13.08.1991 - 5 StR 231/91

    Beweiswürdigung anhand von Indizien zur Feststellung der Täterschaft -

  • BGH, 29.07.1991 - 5 StR 278/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 466/90

    Einfuhr und Verteilung von Betäubungsmitteln - Beherrschende Stellung -

  • LG Gera, 31.08.1995 - 5 KLs 330 Js 12393/95

    Die richterliche Überzeugung; Persönliche Gewissheit des Richters auf objektiver

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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1990 - 4 StR 87/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3068
BGH, 20.03.1990 - 4 StR 87/90 (https://dejure.org/1990,3068)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1990 - 4 StR 87/90 (https://dejure.org/1990,3068)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1990 - 4 StR 87/90 (https://dejure.org/1990,3068)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung getilgter Vorverurteilungen als Beweisindiz gegen den Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2264
  • StV 1990, 340
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.12.1972 - 2 StR 499/72

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung mildernder Umstände bei der

    Auszug aus BGH, 20.03.1990 - 4 StR 87/90
    Damit hat das Landgericht, was auf die Sachrüge zu berücksichtigen ist, das gesetzliche Beweisverwertungsverbot des § 63 Abs. 4 BZRG in Verbindung mit § 51 Abs. 1 BZRG verletzt, das eine dem Angeklagten nachteilige Würdigung seiner Persönlichkeit - von den Fällen des § 52 BZRG, die hier nicht vorliegen, abgesehen, - verbietet (BGH NJW 1973, 523, 524; Rebmann/Uhlig, Bundeszentralregistergesetz § 51 Rdn. 33; vgl. auch BGHSt 25, 64, 65 [BGH 06.12.1972 - 2 StR 499/72]; 28, 338, 340 und BGH, Beschluß vom 12. Januar 1990 - 3 StR 407/89).
  • BGH, 06.03.1979 - 1 StR 747/78
    Auszug aus BGH, 20.03.1990 - 4 StR 87/90
    Damit hat das Landgericht, was auf die Sachrüge zu berücksichtigen ist, das gesetzliche Beweisverwertungsverbot des § 63 Abs. 4 BZRG in Verbindung mit § 51 Abs. 1 BZRG verletzt, das eine dem Angeklagten nachteilige Würdigung seiner Persönlichkeit - von den Fällen des § 52 BZRG, die hier nicht vorliegen, abgesehen, - verbietet (BGH NJW 1973, 523, 524; Rebmann/Uhlig, Bundeszentralregistergesetz § 51 Rdn. 33; vgl. auch BGHSt 25, 64, 65 [BGH 06.12.1972 - 2 StR 499/72]; 28, 338, 340 und BGH, Beschluß vom 12. Januar 1990 - 3 StR 407/89).
  • BGH, 12.01.1990 - 3 StR 407/89

    Berücksichtigung einer getilgten oder tilgungsreifen Verurteilung bei der

    Auszug aus BGH, 20.03.1990 - 4 StR 87/90
    Damit hat das Landgericht, was auf die Sachrüge zu berücksichtigen ist, das gesetzliche Beweisverwertungsverbot des § 63 Abs. 4 BZRG in Verbindung mit § 51 Abs. 1 BZRG verletzt, das eine dem Angeklagten nachteilige Würdigung seiner Persönlichkeit - von den Fällen des § 52 BZRG, die hier nicht vorliegen, abgesehen, - verbietet (BGH NJW 1973, 523, 524; Rebmann/Uhlig, Bundeszentralregistergesetz § 51 Rdn. 33; vgl. auch BGHSt 25, 64, 65 [BGH 06.12.1972 - 2 StR 499/72]; 28, 338, 340 und BGH, Beschluß vom 12. Januar 1990 - 3 StR 407/89).
  • BGH, 10.01.1973 - 2 StR 451/72

    Geltung des Verwertungsverbots bei der Anordnung von Maßregeln der Sicherung und

    Auszug aus BGH, 20.03.1990 - 4 StR 87/90
    Damit hat das Landgericht, was auf die Sachrüge zu berücksichtigen ist, das gesetzliche Beweisverwertungsverbot des § 63 Abs. 4 BZRG in Verbindung mit § 51 Abs. 1 BZRG verletzt, das eine dem Angeklagten nachteilige Würdigung seiner Persönlichkeit - von den Fällen des § 52 BZRG, die hier nicht vorliegen, abgesehen, - verbietet (BGH NJW 1973, 523, 524; Rebmann/Uhlig, Bundeszentralregistergesetz § 51 Rdn. 33; vgl. auch BGHSt 25, 64, 65 [BGH 06.12.1972 - 2 StR 499/72]; 28, 338, 340 und BGH, Beschluß vom 12. Januar 1990 - 3 StR 407/89).
  • BGH, 08.12.2010 - 5 StR 516/10

    Schwere Körperverletzung (Verlust des Gehörs; Verlust des Wahrnehmungsvermögens;

    Der Senat schließt aus, dass die trotz Tilgung der entsprechenden Eintragungen im Bundeszentralregister (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - 4 StR 36/06, BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 9; BGH, Beschluss vom 20. März 1990 - 4 StR 87/90, NJW 1990, 2264; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 1 StR 398/00, NStZ-RR 2001, 237) von der Strafkammer im Rahmen der Beweiswürdigung herangezogenen Taten aus den Jahren 1994 und 1999 für die Annahme des Tötungsvorsatzes und des Mordmerkmals des sonst niedrigen Beweggrundes tragend gewesen sind.
  • OLG Hamm, 04.09.2008 - 3 Ss 370/08

    Notwehr; Identitätsfeststellung; Gebotensein; Verwarnung mit Strafvorbehalt;

    Dies gilt auch bei der Verwendung als Indiz gegen den Angeklagten im Rahmen der Beweiswürdigung (BGH NJW 1990, 2264; BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 9; KG Berlin NStZ-RR 2007, 353).

    Anders als in dem vom BGH NJW 1990, 2264 entschiedenen Fall vermag der Senat auch ein Beruhen des Urteils auf diesem Rechtsfehler nicht auszuschließen.

  • BGH, 04.02.2010 - 3 StR 8/10

    Strafaussetzung zur Bewährung (Prognoseentscheidung; Verwertung bereits getilgter

    Nach diesen Vorschriften dürfen aus der Tat, die Gegenstand einer getilgten Verurteilung ist, keine nachteiligen Schlüsse auf die Persönlichkeit des Angeklagten gezogen werden; dies gilt, anders als das Landgericht meint, auch für die gemäß § 56 Abs. 1 StGB zu treffende Prognoseentscheidung (vgl. BGH, Beschl. vom 15. November 1989 - 3 StR 303/89; BGH NJW 1990, 2264).
  • OVG Niedersachsen, 21.12.1994 - 13 L 128/93

    Waffenrechtliche Erlaubnis; Widerruf; Verwertungsverbot

    Getilgte bzw. zu tilgende Eintragungen dürfen zu Lasten des Betroffenen selbst als Beweisindiz nicht mehr gegen ihn verwertet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20.3. 1990 - 4 StR 87/89 - NJW 1990, 2264 und vom 12.1.1990 - 3 StR 407/89 - Strafverteidiger 1990, 348).
  • BGH, 23.03.2006 - 4 StR 36/06

    Überzeugungsbildung (Verwertungsverbot nach Löschung aus dem BZRG); besonders

    Da die Eintragung dieser Verurteilung aus dem Register entfernt worden ist, hat das Landgericht, was auf die Sachrüge zu berücksichtigen ist, das gesetzliche Beweisverwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG verletzt (vgl. BGH NJW 1990, 2264; NStZ-RR 2001, 237; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 261 Rdn. 14).
  • KG, 14.11.2005 - 1 Ss 151/05

    Tatrichterliche Beweiswürdigung: Erstrecken des Verwertungsverbots bezüglich

    Dies gilt auch als Indiz gegen den Angeklagten im Rahmen der Beweiswürdigung (vgl. BGH StV 1990, 340; Götz/Tolzmann, BZRG 4. Aufl., § 51 Rdn. 33).
  • BGH, 07.07.1993 - 3 StR 336/92

    Voraussetzungen des Absehens von der Vereidigung eines Zeugen - Beweiswürdigung

    Danach dürfen getilgte Straftaten auch nicht als Indizien für die Frage des Schuldspruchs verwertet werden (BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 2, 3).
  • OLG Brandenburg, 20.02.1997 - 2 Ss 79/96
    Zwar dürfen eine getilgte oder tilgungsreife Verurteilung und die zu ihrer Begründung getroffenen Feststellungen in einem neuen Verfahren nicht gegen den Betroffenen verwertet werden, und zwar auch nicht als Indizien (BGH StV 1990, 340 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.03.1990 - 1 StR 13/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3938
BGH, 27.03.1990 - 1 StR 13/90 (https://dejure.org/1990,3938)
BGH, Entscheidung vom 27.03.1990 - 1 StR 13/90 (https://dejure.org/1990,3938)
BGH, Entscheidung vom 27. März 1990 - 1 StR 13/90 (https://dejure.org/1990,3938)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung der Bedeutungslosigkeit von Beweistatsachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 340
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 176/83

    Einbeziehung rechtlich anerkannter Strafzwecke in den Strafrahmen -

    Auszug aus BGH, 27.03.1990 - 1 StR 13/90
    Dennoch ist auch hier nach den Gegebenheiten des zu entscheidenden Falles zu begründen - und zwar dann, wenn eine Mehrzahl von Umständen gegen die Glaubwürdigkeit eines Zeugen spricht, auch im Wege einer über die einzelne Beweistatsache hinausgreifenden Gesamtwürdigung -, warum die zu beweisende Tatsache das Gericht auch im Falle ihres Nachweises unbeeinflußt ließe (vgl. BGH NStZ 1983, 277; 1984, 42).
  • BGH, 21.08.1985 - 4 StR 410/85

    Unrechte Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über die Kontrolle von

    Auszug aus BGH, 27.03.1990 - 1 StR 13/90
    Für die neue Verhandlung wird darauf hingewiesen, daß der strafbare Umgang mit einer Maschinenpistole gemäß § 6 Abs. 3 Waffengesetz nach diesem Gesetz, nicht nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz abzuurteilen ist (BGH StV 1984, 75; BGH NStZ 1981, 104; BGH, Beschl. vom 21. August 1985 - 4 StR 410/85).
  • BGH, 17.12.1980 - 3 StR 361/80

    Verhältnismäßigkeit des vollständigen Entzugs des wirtschaftlichen Gegenwertes

    Auszug aus BGH, 27.03.1990 - 1 StR 13/90
    Für die neue Verhandlung wird darauf hingewiesen, daß der strafbare Umgang mit einer Maschinenpistole gemäß § 6 Abs. 3 Waffengesetz nach diesem Gesetz, nicht nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz abzuurteilen ist (BGH StV 1984, 75; BGH NStZ 1981, 104; BGH, Beschl. vom 21. August 1985 - 4 StR 410/85).
  • BGH, 18.01.1983 - 3 StR 415/82

    Strafbarkeit einer Beihilfehandlung nach deutschem Strafrecht - Unzulässige

    Auszug aus BGH, 27.03.1990 - 1 StR 13/90
    Dennoch ist auch hier nach den Gegebenheiten des zu entscheidenden Falles zu begründen - und zwar dann, wenn eine Mehrzahl von Umständen gegen die Glaubwürdigkeit eines Zeugen spricht, auch im Wege einer über die einzelne Beweistatsache hinausgreifenden Gesamtwürdigung -, warum die zu beweisende Tatsache das Gericht auch im Falle ihres Nachweises unbeeinflußt ließe (vgl. BGH NStZ 1983, 277; 1984, 42).
  • BGH, 15.11.1983 - 5 StR 795/83

    Nichtfeststehen von Ort und Zeit der Tatbegehung bei der Verabredung eines

    Auszug aus BGH, 27.03.1990 - 1 StR 13/90
    Für die neue Verhandlung wird darauf hingewiesen, daß der strafbare Umgang mit einer Maschinenpistole gemäß § 6 Abs. 3 Waffengesetz nach diesem Gesetz, nicht nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz abzuurteilen ist (BGH StV 1984, 75; BGH NStZ 1981, 104; BGH, Beschl. vom 21. August 1985 - 4 StR 410/85).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Geht es wie hier um die Glaubwürdigkeit eines Zeugen, bedarf es daher der Begründung, warum die zu beweisende Tatsache das Gericht auch im Falle ihres Nachweises unbeeinflußt lassen würde (BGH NStZ 1981.309: 1983, 277; 1984.42: StV 1990, 340; OLG Frankfurt StV 1995, 346; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 244 Rdn. 43a).
  • BGH, 21.06.2006 - 2 StR 57/06

    Betrug (Täuschung; Irrtum bei bestimmten Personen; rein mechanische Tätigkeit;

    Würde eine Mehrzahl unter Beweis gestellter Tatsachen gegen die Glaubwürdigkeit eines Zeugen sprechen, so bedarf es einer über die einzelne Beweistatsache hinausgehende Gesamtwürdigung, warum die zu beweisende Tatsache das Gericht auch im Falle ihres Nachweises unbeeinflusst gelassen hätte (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 11).
  • BGH, 10.11.2011 - 5 StR 397/11

    Unbegründete Revision; Absehen von der Auferlegung von Kosten und Auslagen

    Angesichts dieser, fast ausschließlich auf die - zum Teil sogar widerrufenen - Aussagen des Ka. gestützten Beweisführung hätte das Landgericht einen gegen die Glaubhaftigkeit der Bekundungen des Ka. gerichteten Antrag nicht - wie geschehen - ohne inhaltliche Begründung als bedeutungslos zurückweisen dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 1990 - 1 StR 13/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 11).
  • BGH, 21.07.2011 - 3 StR 44/11

    Isolierte Ablehnung einer Vielzahl kumulativ bedeutsamer Beweisanträge

    In einem solchen Fall, in dem eine Mehrzahl unter Beweis gestellter Tatsachen gegen die Glaubwürdigkeit sprechen könnte, bedarf es in dem ablehnenden Beschluss einer über die einzelne Beweistatsache hinausgehenden Gesamtwürdigung, warum die zu beweisende Tatsache das Gericht auch im Falle des Nachweises unbeeinflusst gelassen hätte (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 StR 57/06, wistra 2006, 385, 386); denn die Ablehnung von Beweisanträgen wegen Bedeutungslosigkeit der Beweisbehauptung darf nicht dazu führen, zugunsten des Angeklagten sprechende Umstände der gebotenen Gesamtabwägung im Rahmen der Beweiswürdigung zu entziehen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 1989 - 2 StR 735/88, StV 1990, 292, 293; Beschluss vom 27. März 1990 - 1 StR 13/90, StV 1990, 340; Urteil vom 14. Juli 1992 - 5 StR 231/92, NStZ 1992, 551; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 225; KK/Fischer, StPO, 6. Aufl., § 244 Rn. 145).
  • BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98

    Revision wegen Verfahrensmangels; Vernehmung eines Zeugen während des

    Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen ist in besonderer Weise der Beurteilung des Tatrichters anheimgegeben (BGH StV 1990, 340).
  • OLG Bamberg, 12.12.2012 - 3 Ss OWi 450/12

    Brücken-Abstandsmessverfahren (VAMA) als standardisiertes Messverfahren;

    Die Urteilsgründe müssen deshalb wenigstens erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht (BGH NJW 1982, 2882/2883; StV 1990, 340; vgl. auch KK/ Senge OWiG 3. Aufl. § 71 Rn. 81).
  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 501/02

    Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit

    Dieser Mangel wird auch dadurch nicht beseitigt, daß die Kammer die Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache in den Urteilsgründen auf Seite 49 etwas näher zu begründen sucht (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 11).
  • BGH, 07.10.1994 - 2 StR 194/94

    Beweisantrag - Bedeutungslosigkeit - Begründung - Zurückweisung - Tatsächliche

    Das ist insbesondere deshalb erforderlich, damit sich der Antragsteller auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einstellen kann (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1, 9, 11, 15; BGHSt 2, 284, 286).
  • BGH, 13.11.1990 - 5 StR 413/90

    Unerlaubte Einfuhr von Kokain in nicht geringer Menge - Unerlaubtes Handeltreiben

    Im Fehlen von Ausführungen dazu liegt grundsätzlich ein Rechtsfehler (ständige Rechtsprechung: vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 11; BGH, Beschluß vom 25. September 1990 - 5 StR 401/90 -), auf den es allerdings dann nicht ankommt, wenn die Erwägungen des Tatrichters auf der Hand liegen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 5, 12 m.N.).
  • OLG Bamberg, 23.02.2015 - 2 OLG 6 Ss 5/15

    Kein förmlicher Augenschein durch Vorhalt eines Lichtbildes im Rahmen einer

    Der nach § 244 Abs. 6 StPO obligatorische Ablehnungsbeschluss muss die Erwägungen anführen, aus denen der Tatrichter der Beweistatsache keine Bedeutung für den Schuld - oder Rechtsfolgenausspruch beimisst, weil nur so Angeklagter und Verteidigung in die Lage versetzt werden, sich sachgemäß auf die durch die Antragsablehnung geschaffene Verfahrenslage einzurichten (BGH Beschluss vom 01.10.2013 - 3 StR 135/13 - BeckRS 2013, 18464; BGH NStZ 2005, 224, 226 BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1, 9, 11 und 15).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2000 - 2b Ss 109/00

    Unterschrift; Verhinderung des Richters; Betäubungsmittel; Sicherstellung;

  • OLG Stuttgart, 20.04.1998 - 2 Ss 120/98

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit;

  • KG, 02.02.2004 - 1 Ss 407/03

    Anforderungen an einen Beweisantrag und seine Ablehnung

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