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   KG, 10.01.1990 - 4 Ws 298/89   

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https://dejure.org/1990,3775
KG, 10.01.1990 - 4 Ws 298/89 (https://dejure.org/1990,3775)
KG, Entscheidung vom 10.01.1990 - 4 Ws 298/89 (https://dejure.org/1990,3775)
KG, Entscheidung vom 10. Januar 1990 - 4 Ws 298/89 (https://dejure.org/1990,3775)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entbindung; Pflichtverteidiger; Angeklagter; Verteidigung; Verhältnis; Meinungsverschiedenheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 143

Papierfundstellen

  • StV 1990, 347
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Wie bereits ausgeführt, reichen Meinungsverschiedenheiten zwischen Verteidiger und Mandanten über die Erforderlichkeit oder Zweckmäßigkeit der Stellung eines Beweisantrags zwar regelmäßig nicht aus, um zu einer so ernsthaften und nicht mehr zu beseitigenden Vertrauenskrise zu führen, daß die Auswechslung des Pflichtverteidigers geboten ist (vgl. BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2; OLG Hamm StV 1982, 510, 511; KG StV 1990, 347).
  • OLG Frankfurt, 19.12.1996 - 3 Ws 1035/96

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Wechsel des

    Zwar weist die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht in ihrer Stellungnahme zutreffend darauf hin, daß die ernsthafte und nachhaltige Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Angeklagten und seinem, Verteidiger als einer der in Betracht kommenden wichtigen Gründe für die Aufhebung der Beiordnung (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO § 143 Rdnr. 5 m.w.Nach.) vom Verteidiger nicht - wie erforderlich (vgl. KG, StV 1990, 347 ; OLG Karlsruhe, NStZ 1988, 239 )- ausreichend substantiiert, also mit konkreten Tatsachen belegt worden, sondern lediglich pauschal behauptet worden ist.
  • KG, 17.03.1999 - 4 Ws 63/99

    Strafprozeßrecht: Voraussetzungen für die Auswechslung eines Pflichtverteidigers

    Voraussetzung dafür ist vielmehr, daß der Angeklagte Umstände darlegt und glaubhaft macht, die bei objektiver Betrachtung zumindest aus der Sicht des Angeklagten eine Erschütterung seines Vertrauens zu dem bestellten Pflichtverteidiger besorgen lassen (vgl. etwa Beschlüsse vom 20. November 1997 und 6. März 1996 - 4 Ws 248/97 und 32/96 - und Beschlüsse in NStZ 1993, 201 sowie StV 1990, 347 ).
  • OLG Köln, 06.12.1996 - Ss 594/96

    Ablehnung eines Wechsels des Pflichtverteidigers

    I.) Die - zulässige (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., § 143 Rn. 7) - Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluß vom 19. August 1996, durch den der Vorsitzende der 7. kleinen Strafkammer des Landgerichts Köln es abgelehnt hat, den Pflichtverteidiger Rechtsanwalt P. zu entpflichten und an seiner Stelle Rechtsanwalt B. zum Pflichtverteidiger zu bestellen, wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung und des Nichtabhilfebeschlusses vom 6. September 1996 als unbegründet verworfen, weil weder eine ernsthafte Störung des Vertrauensverhältnisses (vgl. KG StV 1990, 347) noch ein Fehlverhalten des Pflichtverteidigers von besonderem Gewicht (vgl. OLG Nürnberg StV 1995, 287) dargelegt ist.
  • KG, 28.09.2001 - 4 Ws 153/01
    Vielmehr müssen Umstände dargelegt und glaubhaft gemacht werden, die bei objektiver Betrachtung zumindest aus der Sicht des Angeklagten eine Erschütterung seines Vertrauens zu dem Verteidiger besorgen lassen (vgl. Senat, Beschluß vom 17. März 1999 - 4 Ws 63/99 -und in NStZ 1993, 201 sowie StV 1990, 347).
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