Rechtsprechung
   BGH, 25.04.1990 - 3 StR 59/89   

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https://dejure.org/1990,5136
BGH, 25.04.1990 - 3 StR 59/89 (https://dejure.org/1990,5136)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1990 - 3 StR 59/89 (https://dejure.org/1990,5136)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1990 - 3 StR 59/89 (https://dejure.org/1990,5136)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1990, 348
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90

    Tötung eines arg- und wehrlosen Patienten im Krankenhaus; Sterbehilfe durch

    Er darf das Berufsverbot nur verhängen, wenn die Gefahr besteht, daß der Täter auch in Zukunft den Beruf, dessen Ausübung ihm verboten werden soll, zu erheblichen Straftaten mißbrauchen wird (BGHR StGB § 70 I Pflichtverletzung 3).
  • BGH, 15.09.2004 - 2 StR 242/04

    Hinweispflicht (Verurteilung wegen Versuchs nach Anklage einer vollendeten Tat);

    Dem steht die Erwägung nicht entgegen, daß bei einer gemeinsamen Aburteilung aller Taten möglicherweise neben der Freiheitsstrafe gesondert auf Geldstrafe hätte erkannt werden können (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 3).
  • BVerfG, 15.12.2005 - 2 BvR 673/05

    Freiheit der Berufsausübung (Schranken; vorläufiges Berufsverbot); Anordnung

    Die abgeurteilten Steuervergehen waren keine berufsbezogenen Taten (vgl. KG, JR 1980, S. 247; Hanack, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 11. Aufl. , § 70 Rn. 31; offengelassen in BGHR, StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 3), weshalb sie keinen Rückschluss auf eine Neigung des Beschwerdeführers zulassen, die Ausübung seines Berufs zur Begehung von Straftaten auszunutzen.
  • BGH, 20.09.2010 - 4 StR 408/10

    Umfang des Verbrauchs der Strafklage (wiederholte Verwirklichung des Tatbestandes

    Aus den Strafzumessungserwägungen der Strafkammer ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass es sich im konkreten Fall anders verhalten könnte; das gilt auch unter Berücksichtigung des im Urteil vorgenommenen Härteausgleichs (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1990 - 3 StR 59/89, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 3; Fischer StGB 57. Aufl. § 55 Rn. 21a).
  • BGH, 27.01.2016 - 2 StR 314/15

    Schuldunfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil:

    Sollten die dort jeweils verhängten Geldstrafen im Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils erledigt gewesen sein und deshalb im Falle erneuter Verurteilung eine Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 Abs. 1 StGB ausscheiden, wäre ein Härteausgleich zu erwägen (vgl. auch BGH, Urteil vom 25. April 1990 - 3 StR 59/89, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 3; Beschluss vom 17. September 2014 - 2 StR 325/14).
  • BGH, 12.09.1994 - 5 StR 487/94

    Berufsverbot - Berufs- und Gewerbetätigkeit - Präventionswirkung

    Die erforderliche berufstypische Verbindung kann bei der Hinterziehung betrieblicher Steuern insbesondere dann gegeben sein, wenn diese einhergeht mit schwerwiegenden Verletzungen der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten (vgl. BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 3).
  • BGH, 27.10.1994 - 4 StR 544/94

    Raub - Nötigungsmittel - Wegnahme - Kausalzusammenhang

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, daß bei einer erneuten Gesamtstrafenbildung zu prüfen ist, ob ein Härteausgleich für die an sich gesamtstrafenfähigen, jedoch zwischenzeitlich vollstreckten Geldstrafen vorzunehmen ist; das gilt insbesondere für die Geldstrafe aus der Verurteilung vom 11. November 1993, für die der Angeklagte Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt hat (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 3).
  • BGH, 05.06.1996 - 2 StR 146/96

    Anwendung des Strafrahmens eines minder schweren Falls der Vergewaltigung ohne

    Anerkannt ist zwar, daß ein Härteausgleich stets stattfinden muß, wo die Einbeziehung einer früher verhängten Strafe an deren zwischenzeitlicher Vollstreckung scheitert (BGHSt 31, 102 f. [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 3); das gilt jedoch nicht, wenn die frühere Strafe erlassen worden ist (BGH NStZ 1983, 261).
  • BGH, 12.11.1996 - 4 StR 519/96

    Auswirkungen einer Alkoholaufnahme im Zustand verminderter Schuldfähigkeit -

    Darüber hinaus hat das Landgericht - wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 7. Oktober 1996 zu Recht beanstandet - auch nicht berücksichtigt, daß nach den Feststellungen (UA 5) bei der Bemessung der Strafe ein Härteausgleich für die nicht mehr mögliche Gesamtstrafenbildung mit der Strafe aus der Verurteilung vom 8. März 1995 in Betracht kommt (vgl. BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; 33, 131, 132 [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84]; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 3 m.w.N.).
  • BGH, 30.10.1996 - 2 StR 539/96

    Neufestsetzung der Einzelstrafen unter Berücksichtigung des Härteausgleichs -

    Bei ihrer Bemessung mußte ein Härteausgleich dafür gewährt werden, daß der Angeklagte inzwischen die Gesamtfreiheitsstrafe aus dem Urteil des Kreisgerichts Zwickau verbüßt hatte und eine Einbeziehung der ihr zugrunde liegenden Einzelstrafen mithin nicht mehr möglich war (BGHSt 31, 102 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 1 und 3 m.w.N.).
  • BGH, 02.09.1994 - 2 StR 360/94

    Versäumung der Gesamtstrafenbildung durch das erkennende Gericht

  • BGH, 13.07.1994 - 2 StR 293/94

    Gesamtstrafe - Strafzumessung - Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

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Rechtsprechung
   BGH, 12.01.1990 - 3 StR 407/89   

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https://dejure.org/1990,3088
BGH, 12.01.1990 - 3 StR 407/89 (https://dejure.org/1990,3088)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1990 - 3 StR 407/89 (https://dejure.org/1990,3088)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1990 - 3 StR 407/89 (https://dejure.org/1990,3088)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer getilgten oder tilgungsreifen Verurteilung bei der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1990, 348
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.12.1972 - 2 StR 499/72

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung mildernder Umstände bei der

    Auszug aus BGH, 12.01.1990 - 3 StR 407/89
    Das Verwertungsverbot des § 51 BZRG umfaßt aber nicht nur die Tatsache der Vorverurteilung als solche, sondern untersagt auch die Berücksichtigung der Warnfunktion einer früheren - getilgten oder tilgungsreifen - Verurteilung zum Nachteil des Angeklagten (BGHSt 25, 64, 65 [BGH 06.12.1972 - 2 StR 499/72]; 28, 338, 340).
  • BGH, 06.03.1979 - 1 StR 747/78
    Auszug aus BGH, 12.01.1990 - 3 StR 407/89
    Das Verwertungsverbot des § 51 BZRG umfaßt aber nicht nur die Tatsache der Vorverurteilung als solche, sondern untersagt auch die Berücksichtigung der Warnfunktion einer früheren - getilgten oder tilgungsreifen - Verurteilung zum Nachteil des Angeklagten (BGHSt 25, 64, 65 [BGH 06.12.1972 - 2 StR 499/72]; 28, 338, 340).
  • OVG Niedersachsen, 21.12.1994 - 13 L 128/93

    Waffenrechtliche Erlaubnis; Widerruf; Verwertungsverbot

    Getilgte bzw. zu tilgende Eintragungen dürfen zu Lasten des Betroffenen selbst als Beweisindiz nicht mehr gegen ihn verwertet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20.3. 1990 - 4 StR 87/89 - NJW 1990, 2264 und vom 12.1.1990 - 3 StR 407/89 - Strafverteidiger 1990, 348).
  • BGH, 20.03.1990 - 4 StR 87/90

    Verwertung getilgter Vorverurteilungen als Beweisindiz gegen den Angeklagten

    Damit hat das Landgericht, was auf die Sachrüge zu berücksichtigen ist, das gesetzliche Beweisverwertungsverbot des § 63 Abs. 4 BZRG in Verbindung mit § 51 Abs. 1 BZRG verletzt, das eine dem Angeklagten nachteilige Würdigung seiner Persönlichkeit - von den Fällen des § 52 BZRG, die hier nicht vorliegen, abgesehen, - verbietet (BGH NJW 1973, 523, 524; Rebmann/Uhlig, Bundeszentralregistergesetz § 51 Rdn. 33; vgl. auch BGHSt 25, 64, 65 [BGH 06.12.1972 - 2 StR 499/72]; 28, 338, 340 und BGH, Beschluß vom 12. Januar 1990 - 3 StR 407/89).
  • OLG Köln, 30.11.2006 - 83 Ss 88/06
    Dies folgt aus dem Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG, welches nicht nur die Tatsache der Vorverurteilung als solche, sondern auch die Berücksichtigung der Warnfunktion einer früheren getilgten Verurteilung z.N. des Angeklagten untersagt (BGH StV 90, 348).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.04.1990 - 4 StR 139/90   

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https://dejure.org/1990,4881
BGH, 19.04.1990 - 4 StR 139/90 (https://dejure.org/1990,4881)
BGH, Entscheidung vom 19.04.1990 - 4 StR 139/90 (https://dejure.org/1990,4881)
BGH, Entscheidung vom 19. April 1990 - 4 StR 139/90 (https://dejure.org/1990,4881)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme fortgesetzter Handlungen aufgrund eines Gesamtvorsatzes - Beschwer gegenüber einer Verurteilung wegen jeweils selbständiger Taten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 348
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.05.1989 - 2 StR 124/89

    Rechtsfehlerhafte Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs - Beschwer des

    Auszug aus BGH, 19.04.1990 - 4 StR 139/90
    Daß die Täter hierbei "jede sich bietende Gelegenheit" (UA 27) nutzen wollten, reicht zur Annahme eines Gesamtvorsatzes nicht aus (vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 15; Jähnke GA 1989, 376, 383 f).
  • BGH, 08.04.1986 - 1 StR 109/86

    Voraussetzungen der Annahme des strafrechtlichen Fortsetzungszusammenhangs -

    Auszug aus BGH, 19.04.1990 - 4 StR 139/90
    Hinzu kommen muß, daß der Tatentschluß konkrete Vorstellungen über den Gesamtumfang der zu verübenden Straftaten mitumfaßt, so beispielsweise über das zu verletzende Rechtsgut, seinen Träger sowie Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatausführung (BGH NStZ 1986, 408; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 11).
  • BGH, 10.05.1988 - 4 StR 696/87

    Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" - Voraussetzung für die Annahme einer

    Auszug aus BGH, 19.04.1990 - 4 StR 139/90
    Hinzu kommen muß, daß der Tatentschluß konkrete Vorstellungen über den Gesamtumfang der zu verübenden Straftaten mitumfaßt, so beispielsweise über das zu verletzende Rechtsgut, seinen Träger sowie Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatausführung (BGH NStZ 1986, 408; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 11).
  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 576/86

    Anforderungen an die Annahme eines fortgesetzten Diebstahls

    Auszug aus BGH, 19.04.1990 - 4 StR 139/90
    Durch die fehlerhafte Annahme fortgesetzter Handlungen sind die Angeklagten hier auch beschwert, denn die dadurch bedingte höhere Strafe für einzelne Taten könnte später dazu führen, daß die formellen Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) bejaht werden, obwohl sie bei richtiger Rechtsanwendung - Zugrundelegen jeweils einzelner selbständiger Handlungen - nicht erfüllt wären (vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Auswirkung, nachteilige 2).
  • BGH, 20.03.1990 - 4 StR 94/90

    Begründung eines Fortsetzungszusammenhangs bei mehrfacher Begehung von Untreue -

    Auszug aus BGH, 19.04.1990 - 4 StR 139/90
    Ein Gesamtvorsatz liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht schon dann vor, wenn sich der Täter zur wiederholten Begehung gleichartiger Taten entschließt, selbst dann nicht, wenn sich diese jeweils gegen den gleichen Rechtsgutträger richten und der Erschließung einer Einnahmequelle dienen (BGH, Beschluß vom 20. März 1990 - 4 StR 94/90).
  • BGH, 26.11.1998 - 4 StR 406/98

    Darlegungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge; Entbehrlichkeit der Berechnung

    Die Bestrafung wegen Diebstahls soll abgelten, daß der Täter dem Eigentümer die Sache in Zueignungsabsicht entzogen hat (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Diebstahl 2).
  • BGH, 12.02.1991 - 1 StR 9/91

    Voraussetzungen eines Fortsetzungszusammenhangs - Bildung einer Gesamtstrafe

    Nicht nur fehlte es dem Angeklagten nach den Feststellungen an jeglicher Vorstellung des angestrebten Gesamterfolgs (vgl. BGH StV 1990, S. 348; wistra 1990 S. 189), die einzelnen Untreuehandlungen waren vielmehr darüberhinaus noch durch "auftretenden Geldbedarf" in jeweils ungewisser Höhe bedingt.
  • BGH, 21.06.1990 - 4 StR 255/90

    Bedenken gegen die Annahme einer fortgesetzten Handlung - Gesamtstrafenbildung

    Abgesehen davon, daß die Annahme einer fortgesetzten Handlung im Fall II. 1. durchgreifenden Bedenken unterliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. April 1990 - 4 StR 139/90 - und 28. Mai 1990 - 4 StR 200/90 -), die insoweit verhängte Freiheitsstrafe den Angeklagten jedoch nicht beschwert, ist auch die Bildung der elfmonatigen Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung der im Fall II. 3. (Tatbeginn 16. März 1987, UA 14) verhängten Freiheitsstrafe von zwei Monaten rechtlich zu beanstanden.
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Rechtsprechung
   BGH, 14.03.1990 - 2 StR 87/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7312
BGH, 14.03.1990 - 2 StR 87/90 (https://dejure.org/1990,7312)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1990 - 2 StR 87/90 (https://dejure.org/1990,7312)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1990 - 2 StR 87/90 (https://dejure.org/1990,7312)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Entscheidung über einen minder schweren Fall

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 348
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87

    Berücksichtigung des Verlustes der Beamteneigenschaft bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 14.03.1990 - 2 StR 87/90
    Die Entscheidung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, erfordert eine Gesamtbetrachtung aller für die Strafzumessung wesentlichen Umstände (BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung 3).
  • BGH, 17.08.1988 - 2 StR 429/88

    Prüfungsreihenfolge der Milderungsmöglichkeiten im Rahmen der Strafzumessung beim

    Auszug aus BGH, 14.03.1990 - 2 StR 87/90
    Die Anwendung des höheren Strafrahmens ist erst zulässig, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände der mildere nicht angemessen und ausreichend erscheint (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Dezember 1987 - 1 StR 587/87; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung, unvollständige 4, 7; Strafrahmenwahl 1; § 250 Abs. 2 - Strafrahmenwahl 1; § 213 2. Alt. - Gesamtwürdigung 1).
  • BGH, 08.12.1987 - 1 StR 587/87

    Anforderungen an minder schweren Fall bei verminderter Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 14.03.1990 - 2 StR 87/90
    Die Anwendung des höheren Strafrahmens ist erst zulässig, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände der mildere nicht angemessen und ausreichend erscheint (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Dezember 1987 - 1 StR 587/87; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung, unvollständige 4, 7; Strafrahmenwahl 1; § 250 Abs. 2 - Strafrahmenwahl 1; § 213 2. Alt. - Gesamtwürdigung 1).
  • BGH, 24.10.1986 - 3 StR 467/86

    Prüfung eines minder schweren Falls bei einer Beihilfetat

    Auszug aus BGH, 14.03.1990 - 2 StR 87/90
    Die Anwendung des höheren Strafrahmens ist erst zulässig, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände der mildere nicht angemessen und ausreichend erscheint (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Dezember 1987 - 1 StR 587/87; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung, unvollständige 4, 7; Strafrahmenwahl 1; § 250 Abs. 2 - Strafrahmenwahl 1; § 213 2. Alt. - Gesamtwürdigung 1).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.03.1990 - 2 Ws 80 - 81/90, 2 Ws 80/90, 2 Ws 81/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6063
OLG Düsseldorf, 08.03.1990 - 2 Ws 80 - 81/90, 2 Ws 80/90, 2 Ws 81/90 (https://dejure.org/1990,6063)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.03.1990 - 2 Ws 80 - 81/90, 2 Ws 80/90, 2 Ws 81/90 (https://dejure.org/1990,6063)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. März 1990 - 2 Ws 80 - 81/90, 2 Ws 80/90, 2 Ws 81/90 (https://dejure.org/1990,6063)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 847
  • StV 1990, 348
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 16.11.1993 - 3 Ss 1032/93

    Bestellung und Abberufung von Pflichtverteidigern; Entscheidung des

    Die Rücknahme einer Pflichtverteidigerbestellung ist nach allgemeiner Meinung auch zulässig, wenn infolge nachträglich veränderter Umstände die Notwendigkeit der Mitwirkung eines Verteidigers nicht mehr besteht (vgl. Laufhütte in Karlsruher Kommentar zur StPO , 3. Auflage, § 143 Rdn.4; BGHSt 7, 69, (71); OLG Düsseldorf MDR 1990, 847 ).
  • KG, 10.07.2015 - 1 Ws 44/15

    Zurücknahme der Bestellung eines 2. Pflichtverteidigers nach Abschluss des

    Nach dem Abschluss des Tatsachenrechtszugs ist es nicht mehr notwendig, mit der Aufrechterhaltung der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers den Fortgang der Hauptverhandlung zu sichern (vgl. OLG Düsseldorf StV 1990, 348; OLG Köln NStZ-RR 2012, 287; ständige Rechtsprechung des Kammergerichts, vgl. etwa Beschlüsse vom 13. Juni 2001 - 3 Ws 312/01 - bei juris und 23. März 2009 - 4 Ws 25/09 - Löwe-Rosenberg/Lüderssen/Jahn, StPO 26. Aufl., § 143 Fn. 37 zu Rdn. 8).
  • OLG Köln, 01.03.2012 - 2 Ws 153/12
    Der Senat folgt mit seiner Entscheidung der Rechtsprechung des KG sowie des OLG Düsseldorf, die ebenfalls zutreffend davon ausgehen, dass die Bestellung von Sicherungsverteidigern zurückzunehmen ist, wenn mit Beendigung der Hauptverhandlung und Verkündung des Urteils das Sicherungsbedürfnis nicht mehr besteht ( vgl. KG Beschluss vom 1.9.99 - 5 Ws 515/99 - und vom 13.6.01 - 3 Ws 312/01-; OLG Düsseldorf Beschluss vom 8.3.1990 - 2 Ws 80-81/90 - , alle zitiert bei juris.).
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