Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.09.1989 - 3 Ws 608/89   

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OLG Düsseldorf, 06.09.1989 - 3 Ws 608/89 (https://dejure.org/1989,1724)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.09.1989 - 3 Ws 608/89 (https://dejure.org/1989,1724)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. September 1989 - 3 Ws 608/89 (https://dejure.org/1989,1724)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44 S. 1, § 45 Abs. 2 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 149
  • StV 1990, 362
  • StV 1990, 485
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.12.1972 - 1 StR 267/72

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1989 - 3 Ws 608/89
    Indessen ist die schlichte Erklärung des Antragstellers nicht völlig belanglos (vgl. BGHSt 25, 89 [92]) und kann insbesondere dann als ausreichend angesehen werden, wenn sie nicht von vornherein unglaubhaft erscheint (so OLG Hamm in MDR 1965, 843 [844]) oder der Beschuldigte außerstande ist, zureichende Beweismittel beizubringen (vgl. 1. Strafsenat, Beschlüsse in StV 1985, 223, 224 und OLGSt Nr. 6 zu § 45 StPO m.w.N.; KG in NJW 1974, 657 [658] m.w.N.; OLG Koblenz in VRS 64, 29 [30]; KK-Maul a.a.O., § 45 StPO Rdn. 12).
  • KG, 02.01.1974 - 3 Ws 207/73
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1989 - 3 Ws 608/89
    Indessen ist die schlichte Erklärung des Antragstellers nicht völlig belanglos (vgl. BGHSt 25, 89 [92]) und kann insbesondere dann als ausreichend angesehen werden, wenn sie nicht von vornherein unglaubhaft erscheint (so OLG Hamm in MDR 1965, 843 [844]) oder der Beschuldigte außerstande ist, zureichende Beweismittel beizubringen (vgl. 1. Strafsenat, Beschlüsse in StV 1985, 223, 224 und OLGSt Nr. 6 zu § 45 StPO m.w.N.; KG in NJW 1974, 657 [658] m.w.N.; OLG Koblenz in VRS 64, 29 [30]; KK-Maul a.a.O., § 45 StPO Rdn. 12).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1989 - 3 Ws 608/89
    Da ein Rechtsmittelführer berechtigterweise eine gesetzliche Frist bis zu ihrer Grenze ausnutzen kann (vgl. BVerfGE 69, 381 [385] m.w.N.), ist sogar die Abgabe eines Briefes an die Vollzugsanstalt durch einen Gefangenen am vorletzten Tag einer Rechtsmittelfrist als ausreichend und damit unverschuldet angesehen worden (vgl. OLG Bremen in NJW 1956, 233; ebenso KK-Maul, a.a.O., § 44 StPO Rdn. 29; LR-Wendisch, 24. Aufl., § 44 StPO , Rdn. 47).
  • OLG München, 21.04.1988 - 2 Ws 191/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1989 - 3 Ws 608/89
    Eine schlichte und nicht von vornherein unglaubhafte Erklärung des Antragstellers ist vor allem in den Fällen genügend, wenn eine anderweitige Beweismittelbeibringung deshalb unmöglich ist, weil ein vom Antragsteller nicht zu vertretender Beweismittelverlust - etwa Untergang eines mit Datumsstempel versehenen Briefumschlags bei der Behörde - eingetreten ist (vgl. OLG München in NStZ 1988, 377 [378]; KK-Maul a.a.O., § 45 StPO Rdn. 14 m.w.N.; LR-Wendisch, a.a.O., § 45 StPO Rdn. 21).
  • OLG Koblenz, 20.09.1982 - 1 Ss 449/82
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1989 - 3 Ws 608/89
    Indessen ist die schlichte Erklärung des Antragstellers nicht völlig belanglos (vgl. BGHSt 25, 89 [92]) und kann insbesondere dann als ausreichend angesehen werden, wenn sie nicht von vornherein unglaubhaft erscheint (so OLG Hamm in MDR 1965, 843 [844]) oder der Beschuldigte außerstande ist, zureichende Beweismittel beizubringen (vgl. 1. Strafsenat, Beschlüsse in StV 1985, 223, 224 und OLGSt Nr. 6 zu § 45 StPO m.w.N.; KG in NJW 1974, 657 [658] m.w.N.; OLG Koblenz in VRS 64, 29 [30]; KK-Maul a.a.O., § 45 StPO Rdn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.1984 - 1 Ws 7/84
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1989 - 3 Ws 608/89
    Soweit der 1. Strafsenat (vgl. Beschluß in VRS 67, 38 [39]) entschieden hat, daß ein nicht in Freiheit befindlicher Rechtsmittelführer die übliche anstaltsbedingte Verzögerung der Postbeförderung berücksichtigen müsse und von vornherein nicht erwarten könne, daß sein Schreiben unverzüglich weiterbefördert werde, vermag sich der Senat dieser Auffassung nicht anzuschließen.
  • OLG Düsseldorf, 25.07.1984 - 1 Ws 720/84
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1989 - 3 Ws 608/89
    Indessen ist die schlichte Erklärung des Antragstellers nicht völlig belanglos (vgl. BGHSt 25, 89 [92]) und kann insbesondere dann als ausreichend angesehen werden, wenn sie nicht von vornherein unglaubhaft erscheint (so OLG Hamm in MDR 1965, 843 [844]) oder der Beschuldigte außerstande ist, zureichende Beweismittel beizubringen (vgl. 1. Strafsenat, Beschlüsse in StV 1985, 223, 224 und OLGSt Nr. 6 zu § 45 StPO m.w.N.; KG in NJW 1974, 657 [658] m.w.N.; OLG Koblenz in VRS 64, 29 [30]; KK-Maul a.a.O., § 45 StPO Rdn. 12).
  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07

    Unterbringung in der Untersuchungshaft (nicht abgetrennte Toilette; Sichtblende

    Die Kammer weist allerdings darauf hin, dass die Justizvollzugsanstalt und der mit der Briefkontrolle befasste Haftrichter verpflichtet sind, eine auch im Falle fristgebundener Schriftsätze an Gerichte für erforderlich gehaltene Briefkontrolle so zügig wie möglich durchzuführen und die mit der Kontrolle verbundenen Verzögerungen möglichst - etwa durch eine Übermittlung des Schreibens per Telefax - gering zu halten (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92, 2 BvR 1710/92 -, NStZ 1993, S. 507 , und vom 23. Juni 1993 - 2 BvR 1808/92 -, NJW 1994, S. 3089; aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. September 1989 - 3 Ws 608/89 -, NStZ 1990, S. 149 f.).
  • BVerfG, 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06

    Behandlung von Beweisproblemen hinsichtlich des Zugangs von Anträgen

    Soweit es um den Strafvollzug geht, muss das Beweisrecht der spezifischen Situation des Strafgefangenen und den besonderen Beweisproblemen, die sich daraus ergeben können, Rechnung tragen (vgl. zur Glaubhaftmachung im Rahmen eines Wiedereinsetzungsgesuchs BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 1993 - 2 BvR 389/92 -, StV 1993, S. 451, sowie aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung OLG Celle, Niedersächsische Rechtspflege 1986, S. 280 f.; OLG Düsseldorf, NStZ 1990, S. 149 f.; zu behördlichen Dokumentationslasten siehe auch BGH, Beschluss vom 11. November 1998 - XII ZB 119/98 -, FamRZ 1999, S. 579).
  • BVerfG, 04.02.1993 - 2 BvR 389/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Denn das Versagen organisatorischer und betrieblicher Vorkehrungen, auf die der Bürger keinen Einfluß hat, darf ihm im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht zur Last gelegt werden (BVerfGE 41, 23 [26]; 53, 25 [29], zur Verzögerung der Postlaufzeit; BVerfGE 62, 216 [221] m.w.N., zum behördeninternen Abholdienst; zur Glaubhaftmachung bei Verlust eines mit Datumsstempel versehenen Briefumschlags im behördeninternen Bereich auch OLG Celle, Niedersächsische Rechtspflege, 1986, 280 f.; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 149 f.).
  • BVerfG, 14.02.1995 - 2 BvR 1950/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Das Versagen organisatorischer und betrieblicher Vorkehrungen, auf die der Bürger keinen Einfluß hat, darf ihm im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 41, 23 [26]; 53, 25 [29], zur Verzögerung der Postlaufzeit; 62, 216 [221] zum behördeninternen Abholdienst; zur Glaubhaftmachung bei Verlust eines mit Datumsstempel versehenen Briefumschlags im behördeninternen Bereich vgl. auch OLG Celle, Nds. Rpfl 1986, S. 280 f.; OLG Düsseldorf, NStZ 1990, S. 149 f.).
  • BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auch in der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur wird die Auffassung vertreten, daß es nicht zu Lasten der Partei gehen dürfe, wenn der Briefumschlag nicht ordnungsgemäß aufbewahrt wird (vgl. BFH, BStBl II 1978, S. 390 [393]; BVerwG, Buchholz 310, § 60 VwGO Nr. 73 S. 68; OLG Gelle, Nds.Rpfl 1986, S. 280 f.; OLG Düsseldorf, NStZ 1990, S. 149 f.; Löwe/Rosenberg, StPO , 24. Aufl., § 44 Rn. 38).
  • LG Cottbus, 08.08.2008 - 24 Qs 167/08

    Strafverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens nach

    Dem wird die Forderung nach Waffengleichheit im Strafprozess (Dahs, NStZ 91, 354) oder die Freiheit des Betroffenen, sich aktiv (nämlich z.B. durch Beibringung von Gutachten) zu verteidigen (vgl. OLG Düsseldorf StV 90, 362), entgegengesetzt.

    Allerdings wird aber auch - so auch von der Kammer (z.B. Beschlüsse vom 02.06.2008 in 24 Qs 208 und 267/07) - Einzelfall bezogen die Erstattungsfähigkeit sonstiger Auslagen jedenfalls dann anerkannt, wenn eigene Ermittlungen das Verfahren im besonderen Maße gefördert haben (vgl. LG Marburg, StV 90, 362; Meyer-Goßner aaO).

  • OLG Düsseldorf, 06.03.1995 - 1 Ws 1009/94

    Übermittlung einer Rechtsmittelschrift; Glaubhaftmachung einer Zeitspanne;

    Die eigene Erklärung des Antragstellers ist - selbst in der Form einer eidesstattlichen Versicherung - kein zulässiges Mittel zur Glaubhaftmachung (vgl. Senat, JMBl. NW 1985, 286, 287; StV 1985, 223, 224; OLG Düsseldorf, 3. Senat NStZ 1990, 149 ; Kammergericht JR 1974, 252, 253; Kleinknecht/MeyerGoßner, a.a.O., Rdnr. 9 zu § 45 m.w.N.).

    zu § 45 StPO ; OLG Düsseldorf, 3. Senat, NStZ 1990, 149 ).

  • OLG Saarbrücken, 08.03.2023 - 1 Ws 51/23

    (Anforderungen an einen zulässigen Wiedereinsetzungsantrag nach § 329 Abs. 7

    Etwas Anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Antragsteller außerstande ist, zur Glaubhaftmachung geeignete sonstige Beweismittel beizubringen (vgl. OLG München NStZ 1988, 377; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 149; KG Berlin, Beschluss vom 23. April 2001 - 1 AR 425/01 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 11. März 2014 - 2 Ws 100/14 - vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 45 Rdnr. 9).
  • BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 390/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Denn das Versagen organisatorischer und betrieblicher Vorkehrungen, auf die der Bürger keinen Einfluß hat, darf ihm im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht zur Last gelegt werden (BVerfGE 41, 23 [26]; 53, 25 [29], zur Verzögerung der Postlaufzeit; BVerfGE 62, 216 [221] m.w.N., zum behördeninternen Abholdienst; zur Glaubhaftmachung bei Verlust eines mit Datumsstempel versehenen Briefumschlags im behördeninternen Bereich auch OLG Celle, NdsRpfl 1986, 280 f.; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 149 f.).
  • BVerfG, 09.08.1990 - 2 BvR 641/90

    Anforderungen an Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Strafgefangenen

    Bei Inhaftierten ist deren besondere Situation zu berücksichtigen, die vor allem dadurch gekennzeichnet ist, daß sie auf die Schnelligkeit der Beförderung keinen Einfluß haben (vgl. OLG Bremen, NJW 1956, 233; OLG Düsseldorf, NStZ 1990, 149 [150]).
  • LG Münster, 23.03.2022 - 7 Qs 27/21

    Wiedereinsetzung, Glaubhaftmachung, Briefumschlag

  • LG Aachen, 29.10.2019 - 86 Qs 16/19

    Zustellung, Übergabe durch Polizei, Heilung

  • KG, 23.04.2007 - 2 Ws 125/07

    Wiedereinsetzung: Versäumung der Rechtsmittelfrist durch Strafgefangenen und

  • KG, 04.11.2003 - 5 Ws 536/03

    Strafvollzug: Wiedereinsetzung bei Versäumung der Antragsfrist; unübliche

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.01.1990 - 2 Ws 608/89   

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https://dejure.org/1990,2890
OLG Düsseldorf, 08.01.1990 - 2 Ws 608/89 (https://dejure.org/1990,2890)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.01.1990 - 2 Ws 608/89 (https://dejure.org/1990,2890)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Januar 1990 - 2 Ws 608/89 (https://dejure.org/1990,2890)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 744
  • NStZ 1991, 353
  • StV 1990, 362
  • Rpfleger 1990, 387
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 28.08.1985 - 1 Ws 384/85

    Privatgutachten; Erstattungsfähigkeit; Sonderbotschafter; Völkerrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.1990 - 2 Ws 608/89
    "Die Frage nach der Erstattungsfähigkeit von Kosten, die einem früheren Angekl. für die Einholung von Privatgutachten entstanden sind, wird in der Rechtspr. und in der Lit. nicht einheitlich beantwortet (zum Stand der Meinungen vgl. OLG Düsseldorf, Rpfleger 1986, 29 - DRsp IV (464) 193 d-e).
  • KG, 20.02.2012 - 1 Ws 72/09

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein

    Unter Betonung des Ausnahmecharakters sind Kosten für ein Privatgutachten nur dann erstattet worden, wenn es aus Sicht des Angeklagten bei verständiger Betrachtung der Beweislage (ex ante) als für seine Verteidigung notwendig erschien oder zur Abwehr des Anklagevorwurfs unbedingt notwendig war (vgl. OLG Koblenz Rpfleger 1978, 148), wenn sich die Prozesslage des Angeklagten anderenfalls alsbald verschlechtert hätte (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1997, 511) oder wenn es sich um komplizierte technische Fragen oder um ein sehr abgelegenes Rechtsgebiet gehandelt hat, so dass die Einholung des Gutachtens angesichts der Erkenntnislage und im Hinblick auf einen etwaigen Informationsvorsprung der Staatsanwaltschaft im Interesse einer effektiven Verteidigung ("fair trial- Grundsatz") geboten erschien (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 64; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 353).
  • BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01

    Zum Gebühren- und Auslagenerstattungsanspruch des Pflichtverteidigers

    Diese versagt eine Erstattung für ein Privatgutachten verauslagter Beträge in der Regel mit der Begründung, die Interessen eines Beschuldigten im Strafverfahren seien angesichts seiner Befugnis zur Beweisantragstellung, der den Gerichten obliegenden Aufklärungspflicht und dem Grundsatz, dass bei verbleibenden Zweifeln zu seinen Gunsten zu entscheiden ist, hinreichend gewahrt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. September 1989 - 2 Ws 394/89 -, NStZ 1989, S. 588 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. August 1985 - 1 Ws 384/85 -, AnwBl 1986, S. 158; Beschluss vom 8. Januar 1990 - 2 Ws 608/89 -, NStZ 1991, S. 353 f.; Beschluss vom 21. April 1997 - 2 Ws 108/97 -, NStZ 1997, S. 511; Paulus, in: KMR, § 464a, Rn. 40; Franke, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 464a, Rn. 7; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Kommentar zur StPO, 45. Aufl., § 464a, Rn. 16; Pfeiffer, Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 464a, Rn. 6, jeweils m. w. N.; für eine großzügigere Auslagenerstattung sprechen sich Hilger, in: Löwe-Rosenberg, Kommentar zur StPO, 24. Aufl., § 464a, Rn. 49 und Dahs, Anmerkung zum Beschluss des OLG Düsseldorf vom 8. Januar 1990 - 2 Ws 608/89 -, NStZ 1991, S. 354, aus).
  • OLG Stuttgart, 09.01.2009 - 2 StE 8/07

    Verteidigung: Zulassung eines im Ausland tätigen Rechtsanwalts als

    Erst wenn dies nicht weiterführt oder der Beschuldigte damit rechnen muß, dass sich seine Prozesslage ansonsten alsbald erheblich verschlechtern wird, können derartige Ausnahmegesichtspunkte für eine Erstattung gegeben sein (OLG Hamm NStZ 1989, 588; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 353 ff; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 511; Meyer-Goßner, aaO, § 464 a Rdn. 16, jeweils mwN).
  • AG Senftenberg, 23.02.2017 - 50 OWi 1092/15

    Privates Sachverständigengutachten, Erstattungsfähigkeit, Bußgeldverfahren

    e.) bei komplizierten technischen Sachverhalten, wenn das Privatgutachten das Verfahren gefördert hat ( OLG Düsseldorf NStZ 1991, 353).
  • OLG Oldenburg, 10.01.1996 - 1 Ws 184/95

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens;

    Erforderlich ist jedenfalls, dass der Beschuldigte vor Aufnahme der privaten Ermittlungstätigkeit alle strafprozessualen Möglichkeiten ausschöpft, um die Staatsanwaltschaft oder das Gericht zu den erforderlichen Ermittlungen zu veranlassen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1991, 353 [OLG Düsseldorf 08.01.1990 - 2 Ws 608/89] ; OLG Hamm DAR 1973, 160; NStZ 1989, 588, 589; OLG Karlsruhe Die Justiz 1976, 266; LG Bayreuth JurBüro 1987, 1838; LG Dortmund RPfleger 1991, 33; LG Göttingen Nds. …

    Eine solche Sachkunde besaßen aber weder das Gericht noch die Staatsanwaltschaft, sodass die Einholung eines Privatgutachtens nicht erforderlich war, um eine Art "Waffengleichheit" für die Verteidigung herzustellen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1991, 353 [OLG Düsseldorf 08.01.1990 - 2 Ws 608/89] ; LG Traunstein RPfleger 1990, 386).

  • LG Dresden, 07.10.2009 - 5 Qs 50/07

    Kostenerstattung für ein privates Gutachten des Betroffenen im Bußgeldverfahren

    Abgesehen von der Konstellation, in der das Privatgutachten tatsächlich ursächlich für den Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens geworden ist, wird es ausnahmsweise z.B. dann als erstattungsfähig angesehen, wenn es ein "abgelegenes und technisch kompliziertes Sachgebiet betrifft" (OLG Frankfurt VRS 42, 430 f.), wobei es teilweise als hinreichender Grund angesehen wird, dass es die Verteidigung in den Stand setzt, ein bereits vorliegendes amtlich veranlasstes (Erst)Gutachten kritisch zu würdigen bzw. es dazu dient, gegenüber mit Spezialwissen versehenen Ermittlungsbehörden die "Waffengleichheit" herzustellen (so etwa OLG Düsseldorf NStZ 1991, 353f. m. zust. Anm. Dahs).
  • LG Koblenz, 04.11.2010 - 9 Qs 153/10

    Für ein von der angeklagten Person eingeholtes Privatgutachten geltend gemachten

    Kosten für ein Privatgutachten sind danach nur anzusetzen, wenn das Gutachten aus Sicht des Angeklagten aus seiner Sicht (ex ante) bei verständiger Betrachtung der Beweislage als für seine Verteidigung notwendig erscheint oder zur Abwehr des Anklagevorwurfs unbedingt notwendig war (OLG Koblenz Rpfleger 1978, 148), sich die Prozesslage des Angeklagten andernfalls alsbald verschlechtert hätte (OLG Düsseldorf NStZ 1997, 511 ), der Angeklagte damit rechnen musste, dass ein solches Gutachten keinesfalls erhoben wird (OLG Hamm NStZ 1989, 588 ), wenn es sich um komplizierte technische Fragen oder um ein sehr abgelegenes Rechtsgebiet handelt, so dass die Einholung des Gutachtens angesichts der Erkenntnislage und im Hinblick auf einen etwaigen Informationsvorsprung der Staatsanwaltschaft im Interesse einer effektiven Verteidigung ("fair trial- Grundsatz") geboten erscheint (vgl. zB. OLG Düsseldorf NStZ 1991, 353 ; OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 64).
  • OLG Schleswig, 10.11.2017 - 2 Ws 423/17
    Auch steht es jedem Beschuldigten frei, sich gegen Vorwürfe nicht nur lediglich bestreitend zur Wehr zu setzen, sondern gegen diese im Sinne einer aktiven Verteidigungsstrategie vorzugehen (OLG Düsseldorf, NStZ 1991, 353 f.).
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Rechtsprechung
   LG Marburg, 12.02.1990 - 4 Qs 27/89   

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https://dejure.org/1990,15183
LG Marburg, 12.02.1990 - 4 Qs 27/89 (https://dejure.org/1990,15183)
LG Marburg, Entscheidung vom 12.02.1990 - 4 Qs 27/89 (https://dejure.org/1990,15183)
LG Marburg, Entscheidung vom 12. Februar 1990 - 4 Qs 27/89 (https://dejure.org/1990,15183)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 362
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Oldenburg, 10.01.1996 - 1 Ws 184/95

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens;

    Auch ist für das Beschwerdegericht nicht ersichtlich, dass das Privatgutachten erforderlich war, weil das Gericht oder die Strafverfolgungsbehörden den Anregungen und Anträgen der Verteidigung nicht gefolgt sind und die Ermittlungen ohne Nachteil für den Beschuldigten nicht bis zur Hauptverhandlung aufgeschoben werden konnten (vgl. OLG Hamm NStZ 1989, 588, 589; LG Marburg StV 1990, 362, 363).

    Denn neben der Voraussetzung, dass ein Privatgutachten das Verfahren gefördert oder zu einem für den Beschuldigten erfolgreichen Verfahrensabschluss beigetragen hat, ist auch erforderlich, dass die eigenen Ermittlungen des Betroffenen aus einer Betrachtung und unter Berücksichtigung näher liegender prozessualer Möglichkeiten bis zu einer Hauptverhandlung nicht aufschiebbar waren (vgl. LG Marburg StV 1990, 362, 363; LG München StV 1988, 350, 351, beide m.w.N.).

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Rechtsprechung
   LG Marburg, 12.02.1990 - Qs 27/89   

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https://dejure.org/1990,8811
LG Marburg, 12.02.1990 - Qs 27/89 (https://dejure.org/1990,8811)
LG Marburg, Entscheidung vom 12.02.1990 - Qs 27/89 (https://dejure.org/1990,8811)
LG Marburg, Entscheidung vom 12. Februar 1990 - Qs 27/89 (https://dejure.org/1990,8811)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • StV 1990, 362
 
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  • OLG Zweibrücken, 13.10.1989 - 1 Ws 417/89
    Auszug aus LG Marburg, 12.02.1990 - Qs 27/89
    Anmerkung von Prof. Dr. Christoph Nix, Hannover/Gießen, in StV 1990, 363 .
  • LG München I, 12.02.1988 - 10 Qs 46/87
    Auszug aus LG Marburg, 12.02.1990 - Qs 27/89
    Auslagen für ein privat eingeholtes Sachverständigengutachten müssen jedoch dem Beschuld. dann erstattet werden, wenn es zu einem für den Angekl. erfolgreichen Verfahrensabschluß beigetragen hat und die eigenen Ermittlungen des Angekl. aus einer Betrachtung ex ante bis zu einer Hauptverhandlung nicht aufschiebbar sein mußten (vgl. zu ähnlichen Fallgestaltungen OLG München, StV 1988, 350 f.; OLG Frankfurt/M., VRS 42, 430 f.).
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