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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89   

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https://dejure.org/1989,2281
BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89 (https://dejure.org/1989,2281)
BayObLG, Entscheidung vom 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89 (https://dejure.org/1989,2281)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juni 1989 - RReg. 4 St 34/89 (https://dejure.org/1989,2281)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 489
  • StV 1990, 395
  • BayObLGSt 1989, 102
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.05.1957 - 5 StR 145/57
    Auszug aus BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
    Auch der BGH hat so entschieden (BGH, NJW 1954, 360; JR 1957, 69; BGHSt 10, 278, 279 ..).

    Er hat im Anschluß an BGHSt 10, 278, 279, in diesen Fällen daher geprüft, ob der Eröffnungsbeschluß von sämtlichen Mitgliedern der Strafkammer gefaßt und nur unvollständig dokumentiert wurde, oder ob er im Umlaufverfahren ergehen sollte und daher bis zur vollständigen Unterzeichnung ein Entwurf blieb (BGH, StV 1983, 2 und 318; NStZ 1986, 276 ).

  • BGH, 15.12.1986 - StbSt (R) 5/86

    Rechtsfolgen des Fehlens eines Eröffnungsbeschlusses im berufsgerichtlichen

    Auszug aus BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
    Der Revisionsführer kann sich für seine Auffassung, daß zu den wesentlichen Förmlichkeiten eines Eröffnungsbeschlusses die Unterzeichnung durch die mitwirkenden Richter gehöre, auf zwei Entscheidungen des BGH berufen (Urteil vom 1.3. 1977, bei Holtz, MDR 1977, 639; Beschluß vom 9.6. 1981, NStZ 1981, 448 ; dahingestellt gelassen in BGHSt 34, 248, 249).
  • BGH, 09.06.1981 - 4 StR 263/81

    Schriftlich abgesetzter Eröffnungsbeschluß - Fehlen - Verfahrenshindernis -

    Auszug aus BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
    Der Revisionsführer kann sich für seine Auffassung, daß zu den wesentlichen Förmlichkeiten eines Eröffnungsbeschlusses die Unterzeichnung durch die mitwirkenden Richter gehöre, auf zwei Entscheidungen des BGH berufen (Urteil vom 1.3. 1977, bei Holtz, MDR 1977, 639; Beschluß vom 9.6. 1981, NStZ 1981, 448 ; dahingestellt gelassen in BGHSt 34, 248, 249).
  • BGH, 31.01.1986 - 2 StR 726/85

    Bestehen eines Verfahrenshindernis durch unterlassene Eröffnung eines

    Auszug aus BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
    Er hat im Anschluß an BGHSt 10, 278, 279, in diesen Fällen daher geprüft, ob der Eröffnungsbeschluß von sämtlichen Mitgliedern der Strafkammer gefaßt und nur unvollständig dokumentiert wurde, oder ob er im Umlaufverfahren ergehen sollte und daher bis zur vollständigen Unterzeichnung ein Entwurf blieb (BGH, StV 1983, 2 und 318; NStZ 1986, 276 ).
  • BGH, 13.10.1982 - 3 StR 236/82

    Verfahrenseinstellung wegen Nichtvorliegens eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses

    Auszug aus BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
    Er hat im Anschluß an BGHSt 10, 278, 279, in diesen Fällen daher geprüft, ob der Eröffnungsbeschluß von sämtlichen Mitgliedern der Strafkammer gefaßt und nur unvollständig dokumentiert wurde, oder ob er im Umlaufverfahren ergehen sollte und daher bis zur vollständigen Unterzeichnung ein Entwurf blieb (BGH, StV 1983, 2 und 318; NStZ 1986, 276 ).
  • BayObLG, 02.10.1958 - RReg. 1 St 455a

    Fehlende Unterschrift auf einem Erfnungsbeschluss eines Amtsgerichts

    Auszug aus BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
    Demgegenüber ist es ständ. Rechtspr. des BayObLG, daß ein Eröffnungsbeschluß (auch des Amtsgerichts) trotz fehlender Unterschrift wirksam sein kann, wenn sich aus den Umständen mit Sicherheit ergibt, daß er von dem zuständigen Richter stammt und der Richter das Verfahren tatsächlich eröffnen wollte, es sich also nicht nur um einen Entwurf handelte (BayObLGSt 1957, 4; BayObLGSt 1958, 239 = JR 1959, 68 mit Anmerkung Sarstedt ..).
  • BayObLG, 22.01.1957 - RReg. 2 St 947/56

    Eröffnungsbeschluss ohne Unterschrift

    Auszug aus BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
    Demgegenüber ist es ständ. Rechtspr. des BayObLG, daß ein Eröffnungsbeschluß (auch des Amtsgerichts) trotz fehlender Unterschrift wirksam sein kann, wenn sich aus den Umständen mit Sicherheit ergibt, daß er von dem zuständigen Richter stammt und der Richter das Verfahren tatsächlich eröffnen wollte, es sich also nicht nur um einen Entwurf handelte (BayObLGSt 1957, 4; BayObLGSt 1958, 239 = JR 1959, 68 mit Anmerkung Sarstedt ..).
  • RG, 03.02.1910 - III 1038/09

    1. Kann die Revision unter Umständen auf die nicht zu widerlegende Behauptung

    Auszug aus BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
    An dieser Rechtspr. hat das RG in der Folgezeit festgehalten (RG, Rspr. 1, 697; RGSt 43, 217, 218).
  • BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (beschränkte

    Daraus folgt im Umkehrschluss, dass die Unterzeichnung eines Beschlusses durch den oder die erlassenden Richter keine Wirksamkeitsvoraussetzung ist (RG, Urteil vom 3. Februar 1910 - III 1038/09, RGSt 43, 217, 218; BayObLG, Beschluss vom 27. Juni 1989 - RReg 4 St 34/89, …
  • LG Aachen, 15.01.2021 - 60 Qs 52/20

    Unterschriftenmangel; faktische Öffentlichkeit; Beleidigung

    Dass es sich bei dem angegriffenen Beschluss nicht um einen bloßen Entwurf handelt und dieser von dem zur Entscheidung berufenen Richter stammt, also eine ordnungsgemäße Beschlussfassung erfolgt ist (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 29.09.2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225; BayObLG, Beschl. v. 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89, NStZ 1989, 489, 490), unterliegt nach Aktenlage keinem Zweifel.
  • LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 41/20

    Beleidigung von Polizeibeamten; Wahrnehmung berechtigter Interessen;

    Dass es sich bei dem angegriffenen Beschluss nicht um einen bloßen Entwurf handelt und dieser von dem zur Entscheidung berufenen Richter stammt, also eine ordnungsgemäße Beschlussfassung erfolgt ist (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 29.09.2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225; BayObLG, Beschl. v. 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89, NStZ 1989, 489, 490), unterliegt nach Aktenlage keinem Zweifel.
  • OLG Düsseldorf, 08.12.1999 - 2 Ws 358/99

    Eröffnungsbeschluß; Wirksamkeit; Gericht; Eröffnung; Hauptverfahren;

    Grundsätzlich umfaßt der sprachliche Begriff der Schriftlichkeit das Erfordernis einer Unterzeichnung durch den Verfasser nicht (vgl. BayObLGSt 1989, 102, 104 mwN).

    Hieraus folgt, daß der Begriff der Schriftlichkeit nicht eo ipso eine Unterzeichnung durch den Verfasser beinhaltet (so auch BayObLGSt 1989, 102, 104; OLG Hamm MDR 1993, 893, 894; JR 1982, 389, 390; a.A. OLG Frankfurt NJW 1991, 2849, 2850).

    Von einem schwerwiegenden formellen Mangel des Eröffnungsbeschlusses kann daher keine Rede sein (vgl. für ähnlich gelagerte Fälle BayObLGSt 1991, 6, 8/9; 1989, 102, 106; OLG Hamm MDR 1993, 893, 894).

  • LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 43/20

    Unfallort; Sichentfernen; Kollisionsort

    Dass es sich bei dem angegriffenen Beschluss nicht um einen bloßen Entwurf handelt und dieser von dem zur Entscheidung berufenen Richter stammt, also eine ordnungsgemäße Beschlussfassung erfolgt ist (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 29.09.2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225; BayObLG, Beschl. v. 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89, NStZ 1989, 489, 490), unterliegt nach Aktenlage keinem Zweifel.
  • OLG Hamm, 10.04.2008 - 1 Ws 223/08

    Beschluss; Schriftform; Anforderungen

    Zwar ist zur Wahrung der Schriftform die handschriftliche Unterzeichnung eines Schriftstückes nicht unbedingt erforderlich (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., Einleitung Rdnr. 128); auch schreibt das Gesetz die grundsätzliche Unterzeichnung von Beschlüssen nicht vor (vgl. BGH NStZ 1985, 492; BayObLG StV 1990, 395; Meyer-Goßner, a.a.O., vor § 33 StPO Rdnr. 6).

    So kann ein Eröffnungsbeschluss nach herrschender Meinung trotz fehlender Unterschrift gültig sein, wenn er tatsächlich gefasst worden ist und nicht lediglich einen Entwurf darstellt (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2003, 332; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2000, 114; BayObLG StV 1990, 395).

  • OLG Karlsruhe, 28.05.2003 - 1 Ss 49/03

    Rechtsfolgen fehlender Unterzeichnung des Eröffnungsbeschlusses

    Während einerseits vertreten wird, das Fehlen der Unterschrift führe zwingend zur Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses (vgl. OLG Frankfurt/Main, NJW 1991, 2849), wird andererseits die Unterzeichnung eines schriftlichen Eröffnungsbeschlusses nicht in jedem Fall als unerlässliche Voraussetzungen für dessen Wirksamkeit angesehen (vgl. BayObLG, StV 1990, 395 ; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 1998, 75; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2000, 114).
  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 520/89

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Verletzung der Buchführungspflicht und wegen

    Die Strafprozeßordnung schreibt weder für den Erlaß des Eröffnungsbeschlusses (§ 207 StPO) noch für den an dessen Stelle tretenden Einbeziehungsbeschluß nach § 266 Abs. 1 StPO eine bestimmte Form vor (vgl. BayObLG NStZ 1989, 489).
  • BayObLG, 24.11.2000 - 4St RR 134/00

    Voraussetzungen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses

    Insofern besteht keine ausdrückliche gesetzliche Formvorschrift über den Erlaß des Eröffnungsbeschlusses (vgl. hierzu ausführlich BayObLGSt 1989, 102/103 f.).
  • BayObLG, 24.08.1994 - 4St RR 120/94
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß das Erfordernis der Schriftlichkeit gemäß § 158 Abs. 2 StPO nicht ohne weiteres auch die handschriftliche Unterzeichnung voraussetzt, da die Formvorschrift nur bezweckt, daß die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte sich anhand der Antragsurkunde Klarheit über die Identität des Antragstellers und über das Vorhandensein und den Umfang des wirklichen Verfolgungswillens verschaffen können (vgl. KG NStZ 1990, 144 ; vgl. auch BayObLGSt 1989, 102 für den Fall des Eröffnungsbeschlusses; BVerwG NJW 1989, 1175 für den Fall der Klageerhebung).
  • LG Berlin, 09.01.1991 - 6 Op Js 485/89
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.12.1988 - 2 Ws 642/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3974
OLG Köln, 20.12.1988 - 2 Ws 642/88 (https://dejure.org/1988,3974)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.12.1988 - 2 Ws 642/88 (https://dejure.org/1988,3974)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 1988 - 2 Ws 642/88 (https://dejure.org/1988,3974)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    StPO § 142 Abs. 1
    Strafprozeßrordnung: Beiordnung des Vertrauensanwalts, auswärtiger Verteidiger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 395
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 15.07.1988 - 2 Ws 340/88

    Strafprozeßrecht: Anfechtbarkeit der Entscheidung über

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.1988 - 2 Ws 642/88
    Die gemäß § 304 Abs. 1 StPO statthafte Beschwerde wird nach der ständigen Rechtsprechung des Senats durch § 305 StPO nicht ausgeschlossen (vgl. SenE 2 Ws 340/88).
  • OLG Rostock, 18.12.2001 - I Ws 548/01

    Reduzierung des dem Vorsitzenden zustehenden Auswählermessens auf Null bei der

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  • OLG Hamm, 06.11.1990 - 2 Ws 441/90

    Kostenbeschwerde, Auslagenfestsetzung nach Freispruch, Verbindlichkeit von

    Dagegen hätte der Beschwerdeführer nach Anklageerhebung mit Erfolg darauf verweisen können, dass ihn Rechtsanwalt Sch. bereits in den beiden mündlichen Haftprüfungsverfahren verteidigt und sich zu diesem dadurch ein Vertrauensverhältnis entwickelt habe, dem angesichts des außerordentlich schwerwiegenden und folgenschweren Vorwurfs eine erhöhte Bedeutung zukommt (vgl. dazu insbesondere OLG Düsseldorf in StV 1990, 254 und 346; OLG Köln in StV 1990, 395).
  • OLG Hamm, 17.10.2000 - 4 Ws 431/00

    Pflichtverteidiger, Beiordnung eines auswärtigen Verteidigers

    Hierbei ist ein besonderes Vertrauensverhältnis regelmäßig dann zu vermuten, wenn der bisherige Wahlverteidiger um die Bestellung als Pflichtverteidiger bittet (zu vgl. OLG Köln, Strafverteidiger 90, 395).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.03.1990 - 3 Ws 167/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8760
OLG Hamm, 29.03.1990 - 3 Ws 167/90 (https://dejure.org/1990,8760)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.03.1990 - 3 Ws 167/90 (https://dejure.org/1990,8760)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. März 1990 - 3 Ws 167/90 (https://dejure.org/1990,8760)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag des Angeklagten auf Beiordnung eines bestimmten Rechtsanwalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 395
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96

    Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung

    Soll die Beiordnung eines Verteidigers grundsätzlich gleichen Rechtsschutz gewähren wie die Wahlverteidigung (BVerfG aaO), so konnte dieses Ziel nur durch die Beiordnung des Rechtsanwalts E. erreicht werden; kein mit ausreichenden Mitteln ausgestatteter Beschuldigter wäre gezwungen gewesen, trotz schwerster Tatvorwürfe beim Übergang vom Ermittlungs- zum Hauptverfahren den bisherigen Verteidiger zu wechseln (vgl. für das Auseinanderfallen von Haftort und Gerichtsort auch OLG München StV 1984, 67; LG Oldenburg StV 1984, 506; OLG Nürnberg StV 1987, 191; OLG Düsseldorf StV 1987, 240, 241; OLG Hamm StV 1990, 395; für ein Auseinanderfallen von Wohnort des Angeklagten und Gerichtsort OLG Schleswig StV 1987, 478, 479; OLG München StV 1993, 180; OLG Koblenz StV 1995, 118).
  • OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 187/99

    Pflichtverteidiger, Anwalt des Vertrauens, Auswahl, Entpflichtung, wichtiger

    Die von Rechtsanwalt N ersichtlich für den Angeschuldigten eingelegte Beschwerde ist zulässig (vgl. Senatsbeschluß vom 23. November 1989 in 2 Ws 626/89 = NStZ 1990, 143 = MDR 1990, 461; ferner Beschlüsse des hiesigen 3. Strafsenats in StV 1990, 395; 1989, 242 und 1987, 478).
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