Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 24.08.1989

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   OLG Frankfurt, 26.04.1990 - 1 HEs 210/88   

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OLG Frankfurt, 26.04.1990 - 1 HEs 210/88 (https://dejure.org/1990,20645)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.04.1990 - 1 HEs 210/88 (https://dejure.org/1990,20645)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. April 1990 - 1 HEs 210/88 (https://dejure.org/1990,20645)
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Papierfundstellen

  • StV 1990, 412
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   OLG Zweibrücken, 24.08.1989 - 1 Ws 439/89   

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OLG Zweibrücken, 24.08.1989 - 1 Ws 439/89 (https://dejure.org/1989,15792)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.08.1989 - 1 Ws 439/89 (https://dejure.org/1989,15792)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. August 1989 - 1 Ws 439/89 (https://dejure.org/1989,15792)
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 20.05.2015 - 2 Ws 73/15

    Erhebliche Verzögerung der Entscheidung gem. § 67c StGB als

    Der Zeitablauf wäre hier nur dann unschädlich, wenn der von der Kammer im Anhörungstermin am 12. September 2014 von dem Verurteilten gewonnene Eindruck bis zur tatsächlichen Beschlussfassung (in dem oben beschriebenen Sinne) fortwirkte und keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen vorgelegen hätten, die seine Ergänzung und Auffrischung erforderlich machten, sodass die erneute mündliche Anhörung einer reinen Formalie gleichkäme (vgl. BGHR StPO § 454 Anhörung 1; OLG Koblenz a.a.O.; OLG Hamm StraFo 1998, 354; OLG Düsseldorf StV 1983, 115; NStZ 1988, 95; 1982, 437; VRS 80, 285; OLG Bremen NStZ 2010, 106; OLG Zweibrücken StV 1990, 412; OLG Stuttgart Justiz 1975, 478; Senat, Beschlüsse vom 4. Juni 2013 - 2 Ws 224/13 - [juris]; 19. September 2012 - 2 Ws 269-270/12 - [juris] und 22. August 2006 - 5 Ws 428/06 -).
  • KG, 04.06.2013 - 2 Ws 224/13

    Vollstreckung einer Jugendstrafe gegen einen betäubungsmittelabhängigen

    Der Zeitablauf wäre aber jedenfalls nur dann unschädlich, wenn der von der Kammer im Anhörungstermin am 10. Oktober 2012 von dem Verurteilten gewonnene Eindruck bis zur Entscheidung über die Frage der Unterbringungs- und Strafaussetzung fortgewirkt hätte und keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen vorgelegen hätten, die seine Ergänzung und Auffrischung erforderlich machten, so dass die erneute mündliche Anhörung einer reinen Formalie gleichgekommen wäre (vgl. BGHR StPO § 454 Anhörung 1; OLG Koblenz a.a.O.; OLG Hamm StraFo 1998, 354; OLG Düsseldorf StV 1983, 115; NStZ 1988, 95; 1982, 437; VRS 80, 285; OLG Bremen NStZ 2010, 106; OLG Zweibrücken StV 1990, 412; OLG Stuttgart Justiz 1975, 478; Senat, Beschlüsse vom 19. September 2012 - 2 Ws 269-270/12 - juris - und 22. August 2006 - 5 Ws 428/06 -).
  • KG, 19.09.2012 - 2 Ws 269/12

    Rechtliches Gehör vor Reststrafenaussetzung; zeitlicher Abstand zwischen

    Der Zeitablauf wäre aber jedenfalls nur dann unschädlich, wenn der von der Kammer im Anhörungstermin am 25. Januar 2012 von dem Verurteilten gewonnene Eindruck bis zur Entscheidung über die Frage der Strafaussetzung fortgewirkt hätte und keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen vorgelegen hätten, die seine Ergänzung und Auffrischung erforderlich machten, so dass die erneute mündliche Anhörung einer reinen Formalie gleichgekommen wäre (vgl. BGHR StPO § 454 Anhörung 1; OLG Koblenz a.a.O.; OLG Hamm StraFo 1998, 354; OLG Düsseldorf StV 1983, 115; NStZ 1988, 95; 1982, 437; VRS 80, 285; OLG Bremen NStZ 2010, 106; OLG Zweibrücken StV 1990, 412; OLG Stuttgart Justiz 1975, 478; Senat, Beschluss vom 22. August 2006 - 5 Ws 428/06 -).
  • OLG Celle, 03.09.2018 - 2 Ws 329/18

    Absehen von der mündlichen Anhörung des Verurteilten wegen bereits kurz zuvor

    Insoweit werden in der Rechtsprechung unterschiedliche Zeitspannen vertreten, nach deren Ablauf eine erneute mündliche Anhörung auch ohne Eintreten neuer Umstände in jedem Fall unerlässlich ist (bereits nach 3 Monaten: OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.07.1986 - 1 Ws 209/86, NStZ 1986, 574, beck-online; nach mehr als 6 Monaten: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24. August 1989 - 1 Ws 439/89 -, juris).
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