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   BGH, 04.04.1990 - 2 StR 466/89   

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https://dejure.org/1990,3632
BGH, 04.04.1990 - 2 StR 466/89 (https://dejure.org/1990,3632)
BGH, Entscheidung vom 04.04.1990 - 2 StR 466/89 (https://dejure.org/1990,3632)
BGH, Entscheidung vom 04. April 1990 - 2 StR 466/89 (https://dejure.org/1990,3632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hohe Unwahrscheinlichkeit der Übereinstimmung zwischen Zeugenaussage und tatsächlichem Geschehen - Rechtsfehlerhafte Grundlage der Veurteilung mangels ausreichender richterlicher Abwägung der, für den Angeklagten sprechenden, Umstände - Konstanz der Zeugenaussage als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2073
  • NStZ 1990, 353 (Ls.)
  • StV 1990, 439
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem

    Auszug aus BGH, 04.04.1990 - 2 StR 466/89
    Der Angeklagte darf nicht verurteilt werden, wenn Umstände vorliegen oder (als nicht widerlegbar) zu seinen Gunsten angenommen werden müssen, die aus rationalen Gründen nicht den Schluß gestatten, daß die Übereinstimmung zwischen Zeugenaussage und tatsächlichem Geschehen in hohem Maße wahrscheinlich ist (BGH NStZ 1988, 236 = BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7; Herdegen NStZ 1987, 193, 198).
  • BGH, 27.07.1990 - 2 StR 324/90

    Wahrscheinlichkeit der Übereinstimmung einer Zeugenaussage und dem tatsächlichen

    Der "vernünftige Zweifel" hat seine Grundlage in rationaler Argumentation, welche die Indizien, die zugunsten des Angeklagten sprechen, vollständig und in ihren sachverhaltsbedeutsamen Aspekten erfaßt (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7; Beweiswürdigung 1; BGHR StGB § 177 Beweiswürdigung 5; BGH, Urt. v. 4. April 1990 - 2 StR 466/89; Beschl. v. 6. April 1990 - 2 StR 627/89 und vom 18. April 1990 - 2 StR 99/90).

    Erweist sich, daß ein Zeuge, auf dessen Aussage die Verurteilung eines Angeklagten gestützt werden soll, den Angeklagten jedenfalls teilweise zu Unrecht belastet hat, dann ist das in der Regel zunächst ein gewichtiges Indiz gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen (vgl. auch BGH, Urt. v. 4. April 1990 - 2 StR 466/89).

    Bedeutsam sind in diesem Zusammenhang die Modalitäten beim Zustandekommen der falschen Aussage und der Umfang der bisherigen Falschbelastung, die erwiesenen oder zugunsten des Angeklagten anzunehmenden Gründe des Zeugen (Mitangeklagten) hierfür, insbesondere die Frage, ob die Falschbelastung vorsätzlich oder nur fahrlässig geschah, sowie die Umstände, unter denen eine Berichtigung der Aussage erfolgte (vgl. auch BGH, Beschl. v. 18. April 1990 - 2 StR 99/90; Urt. v. 4. April 1990 - 2 StR 466/89).

  • BGH, 28.09.2004 - 1 StR 317/04

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Affekt und gegenindizierende

    Bei diesen in den Urteilsgründen enthaltenen Aufzählungen handelt es sich um das Prüfschema nach Prof. Saß (sog. "Saß-Kriterien", im Wortlaut wiedergegeben z.B. bei Theune NStZ 1999, 273, 274 und bei Tondorf in Anwaltshandbuch Strafrecht Kap. D, Rz. 44), auf das die Rechtsprechung schon vielfach hingewiesen hat (vgl. z.B. BGH StV 1990, 439; BGHR StGB § 20 Affekt 3; BGH NStZ-RR 1997, 296 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.08.1990 - 2 StR 202/90

    Vortäuschen eines Einbruchs mit umfangreichen Zerstörungen an Gebäude und

    Wo er Platz greift, ist das für eine Verurteilung erforderliche Beweismaß der hohen Wahrscheinlichkeit nicht zu erreichen (BGH NJW 1990, 2073).

    Im übrigen ist in der Rechtsprechung unbestritten, daß die subjektive Überzeugung des Tatrichters nur dann eine rechtsfehlerfreie Grundlage für die Verurteilung des Angeklagten bilden kann, wenn sich der Tatrichter mit allen wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umständen auseinandergesetzt hat (BGH NJW 1990, 2073).

  • BGH, 01.04.1998 - 2 StR 682/97

    Rechtsfehlerhafte Verneinung eines Rücktritts vom Versuch des Totschlags -

    Die zur richterlichen Überzeugungsbildung erforderliche Gewißheit des Tatrichters setzt zwar objektive Grundlagen voraus, die aus rationalen Gründen den Schluß erlauben, daß das festgestellte Geschehen mit der Wirklichkeit übereinstimmt (vgl. BGH, Urt. v. 4. April 1990 - 2 StR 466/89 = StV 1990, 439; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7; siehe auch BGHR StPO § 261 Vermutung 1, 4, 7 bis 11; BGHR StGB § 242 Abs. 1 Beweiswürdigung 1).
  • BGH, 25.10.1990 - 4 StR 341/90

    Revision wegen widersprüchlicher Beweiswürdigung - Verfahrensrüge gegen Ablehnung

    Liegen Umstände vor, die aus nachvollziehbaren, rational vermittelbaren Gründen Zweifel an der Schuld eines Angeklagten begründen, ist eine für eine Verurteilung ausreichende Überzeugungsbildung aus Rechtsgründen ausgeschlossen (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7; BGH, Urteil vom 4. April 1990 - 2 StR 466/89; Herdegen NStZ 1987, 193, 198).
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