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   OLG Düsseldorf, 19.06.1990 - 1 Ws 506/90   

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OLG Düsseldorf, 19.06.1990 - 1 Ws 506/90 (https://dejure.org/1990,5439)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.06.1990 - 1 Ws 506/90 (https://dejure.org/1990,5439)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Juni 1990 - 1 Ws 506/90 (https://dejure.org/1990,5439)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 177
  • StV 1990, 487
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Köln, 20.05.2003 - 2 Ws 309/03

    Pflichtverteidiger im Berufungsverfahren

    Diese Auslegung des § 140 Abs. 2 StPO entspricht der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt (vgl. OLG Düsseldorf, Wistra 1990, 323; OLG Düsseldorf, StV 00, 409; OLG Frankfurt, StV 1990, 12; OLG Hamburg, StV 93, 66; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 140, Rdnr. 26 ).

    Der Senat kann daher nach § 309 Abs. 2 StPO im Beschwerdeverfahren selbst den Pflichtverteidiger bestellen, weil eine andere Entscheidung auch durch den Vorsitzenden der Strafkammer nicht in Betracht kommt ( vgl. OLG Düsseldorf, wistra 1990, 323 ).

  • OLG Karlsruhe, 24.05.2005 - 2 Ws 121/05

    Notwendige Verteidigung: Voraussetzungen für die Beiordnung eines Verteidigers

    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hat diese Regelung dahin konkretisiert, dass dem Angeklagten in der Regel ein Verteidiger beizuordnen ist, wenn die Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil Berufung eingelegt hat und eine Verurteilung aufgrund abweichender Beweiswürdigung oder sonst unterschiedlicher Beurteilung der Sach- oder Rechtslage erstrebt (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2002, 336; OLG Bremen, NJW 1957, 151; OLG Hamm, NZV 1989, 244; OLG Frankfurt, StV 1990, 12; StV 1992, 220; OLG Düsseldorf, wistra 1990, 323; StV 2000, 409; OLG Köln, NStZ-RR 2003, 330, 331; siehe auch BVerfG, NJW 2003, 882; OLG Hamburg, StV 1993, 66; zustimmend Müller, in: KMR, § 140, Rn. 22; Laufhütte, in: KK zur StPO, 5. Aufl., § 140, Rn. 23; Lüderssen, in: LR StPO, § 140, Rn. 86).

    Die unterschiedliche Bewertung des Sachverhalts durch Staatsanwaltschaft und erstinstanzliches Gericht belegt aber nicht ausnahmslos die Schwierigkeit der Rechtslage (a.a. Wohlers, in: SK-StPO, § 140, Rn. 44; Moltekin, a.a.O., S. 55), sondern kann gleichwohl - ausnahmsweise - so einfach sein, dass der Angeklagte des Beistands eines Verteidigers nicht bedarf (vgl. OLG Düsseldorf, wistra 1990, 323).

  • OLG Jena, 26.02.2009 - 1 Ws 71/09

    Pflichtverteidigerbestellung bei Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage;

    Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Verurteilung aufgrund abweichender Beweiswürdigung oder sonstiger unterschiedlicher Beurteilungen der Sach- oder Rechtslage erstrebt wird (Anschluss OLG Düsseldorf StV 1990, 487 und StV 2000, 409 ; OLG Köln StV 2004, 587 ).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Verurteilung aufgrund abweichender Beweiswürdigung oder sonstiger unterschiedlicher Beurteilungen der Sach- oder Rechtslage erstrebt wird (vgl. OLG Düsseldorf StV 1990, 487 und StV 2000, 409 ; OLG Köln StV 2004, 587 ; Meyer-Goßner, StPO , 51. Aufl., § 140 Rdnr. 26; LR-Lüdersen/Jahn, 26. Aufl., § 140 Rdnr. 86).

  • BayObLG, 03.08.1993 - 4St RR 78/93

    Merkmal "beharrlich wiederholt" gem. § 148 Gewerbeordnung (GewO) als ein die

    Zu einer anderen Beurteilung führt auch nicht die Erwägung, daß er im ersten Rechtszug vom Vorwurf der falschen Versicherung an Eides Statt freigesprochen, im zweiten Rechtszug dagegen auch insoweit verurteilt wurde (vgl. hierzu allerdings HansOLG Bremen RPfl. 1960, 62; OLG Frankfurt StV 1990, 12; OLG Düsseldorf wistra 1990, 323).
  • OLG Köln, 02.02.2012 - 2 Ws 91/12

    Entbehrlichkeit der Pflichtverteidigerbeiordnung in der Berufungsinstanz

    Diese Auslegung des § 140 Abs. 2 StPO entspricht der Rechtsprechung des Senats und der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. Senat Beschluss v. 20.03.2003 - 2 Ws 309/03; Beschluss v. 18.02.2010 - 2 Ws 104/10; OLG Düsseldorf, Wistra 1990, 323; OLG Düsseldorf, StV 00, 409; OLG Frankfurt, StV 1990, 12; OLG Hamburg, StV 93, 66; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 140, Rdnr. 26a m.w.N. ).
  • OLG Karlsruhe, 20.03.2001 - 1 Ss 259/00

    Notwendige Verteidigung

    Eine Einschränkung dergestalt, von einer notwendigen Verteidigung nur in den Fällen auszugehen, in den ein freisprechendes Erkenntnis 1. Instanz durch die Staatsanwaltschaft in der Berufung zu Fall gebracht werden soll (so die von OLG Bremen, aaO.; OLG Frankfurt, StV 1990, 12 und OLG Düsseldorf, wistra 1990, 323 entschiedenen Fälle) oder eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr, sei es mit, sei es ohne Bewährung angestrebt wird (derartige Fallgestaltungen lagen den Entscheidungen OLG Düsseldorf, StV 1988, 290 ; OLG Frankfurt, StV 1992, 220, 221 m. Anm. Temming zugrunde) ist nicht angezeigt.
  • OLG Düsseldorf, 15.09.1999 - 1 Ws 713/99

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach Berufung der Staatsanwaltschaft gegen

    Das gilt jedenfalls dann, wenn - wie vorliegend - die erstrebte Verurteilung aufgrund einer abweichenden Beweiswürdigung oder sonstiger unterschiedlicher Bewertungen der Sach- oder Rechtslage erreicht werden soll (vgl. Senat VRS 80, 31 m. w. N.; KK-Laufhütte, a.a.O., § 140 Rdnrn. 22 und 23; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 140 Rdnrn. 26 und 27).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2000 - 2a Ss 357/99

    Notwendige Verteidigung bei Erscheinen eines anwaltlich vertretenen

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie vorliegend - die erstrebte Verurteilung aufgrund einer abweichenden Beweiswürdigung oder sonstiger unterschiedlicher Bewertungen der Sach- und Rechtslage erreicht werden soll (OLG Düsseldorf - 1. Strafsenat -, Beschl. v. 15.9.1999 - 1 Ws 713/99 - VRS 80, 31; HK-Julius, StPO, § 140 Rdnr. 15; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO, § 140 Rdnr. 26, 27).
  • KG, 24.11.1999 - 1 Ss 334/99
    Denn selbst wenn man der Ansicht folgt, in diesen Fällen sei nur in der Regel die Beiordnung eines Verteidigers geboten [vgl. OLG Düsseldorf wistra 1990, 323; OLG Hamm NZV 1989, 244; KG, Beschluss vom 16. Mai 1994 - 4 Ws 125/94 - Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl., § 140 Rdnr. 26; Laufhütte in KK, StPO 4. Aufl., § 140 Rdnr. 21], so ist jedenfalls dann ein Fall notwendiger Verteidigung gegeben, wenn die Staatsanwalt-.
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   OLG Frankfurt, 12.06.1990 - 3 Ws 441/90   

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OLG Frankfurt, 12.06.1990 - 3 Ws 441/90 (https://dejure.org/1990,19982)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.06.1990 - 3 Ws 441/90 (https://dejure.org/1990,19982)
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  • OLG Düsseldorf, 09.11.2010 - 4 Ws 615/10

    Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung bei einer objektiven Änderung der

    Im Rahmen des insoweit eingeräumten Ermessens ist stets sorgfältig zu prüfen, ob die frühere mit dem Umstand der Inhaftierung verbundene Behinderung des Angeklagten in seinen originären Verteidigungsrechten und -möglichkeiten entfallen ist oder diese Einschränkung des Angeklagten trotz Aufhebung der Haft fortbesteht und deshalb eine weitere Unterstützung durch einen Verteidiger erfordert (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O., OLG Celle StV 1992, 151, OLG Frankfurt StV 1990, 487; StV 1983, 497, Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 36).
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