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   BGH, 19.06.1990 - 1 StR 278/90   

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https://dejure.org/1990,1401
BGH, 19.06.1990 - 1 StR 278/90 (https://dejure.org/1990,1401)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1990 - 1 StR 278/90 (https://dejure.org/1990,1401)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1990 - 1 StR 278/90 (https://dejure.org/1990,1401)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schuldfähigkeit - Affektbedingte Verminderung - Kriterien zur Beurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 493
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Das sachverständig beratene Landgericht hat die Kriterien, die für und gegen eine affektbedingte tiefgreifende Bewußtseinsstörung sprechen können (vgl. BGH StV 1990, 493 f.), nicht verkannt.
  • BGH, 22.01.2004 - 4 StR 319/03

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, entscheidender Zeitpunkt, kein

    Diese Indizien sind dabei im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 4, 7, 9 jew. m.w.N.; BGH StV 1993, 637).
  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00

    Mord aus niedrigen Beweggründen ("Sippenhaft", Tötung des Intimpartners);

    Danach lagen in der Tatsituation selbst - was die Revision auch nicht in Frage stellt - wesentliche Merkmale vor, die in Psychiatrie und Rechtsprechung als mögliche Indizien gegen einen rechtlich relevanten affektiven Ausnahmezustand gewertet werden (vgl. hierzu BGH StV 1990, 493; 1993, 637; zusammenfassend Salger in Festschrift für Tröndle 1989, 201 f.; Ziegert in Saß , Affektdelikte, 1993, S. 43, 46 ff; krit. gegenüber dem Kriterienkatalog u.a. Rasch, Forensische Psychiatrie 2. Aufl., 1999, S. 251 ff., 256),.
  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 285/94

    Schuldunfähigkeit infolge eines Affektes - Tiefgreifende Bewusstseinsstörung -

    Derartige Merkmale hat die forensische Psychiatrie im einzelnen benannt und in Katalogen zusammengestellt, die - bei allen Unterschieden in der Gewichtung einzelner Merkmale - in wesentlichen Punkten übereinstimmen (vgl. insbesondere Saß Nervenarzt 1983, 557 ff; FortschrNeurPsych. 1985, 55, 61; ferner Langelüddeke/Bresser, Gerichtliche Psychiatrie 4. Aufl. S. 256 ff; Mende bei Forster, Praxis der Rechtsmedizin, 1986 S. 503 f); sie sind bei der gerichtlichen, mit sachverständiger Hilfe vorzunehmenden Beurteilung der Schuldfähigkeit des Täters im einzelnen zu prüfen, zu berücksichtigen und im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu bewerten (BGHR StGB § 21 Affekt 4; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Detter NStZ 1994, 174 f. [BGH 19.10.1993 - 1 StR 662/93]; vgl. Salger in Festschrift für Tröndle, 1989, S. 201, 208 f; ausführlich dazu: Jähnke in LK 11. Aufl. § 20 Rdn. 57 m.w.N.).
  • LG Arnsberg, 30.01.2012 - 6 KLs 2/11

    Tötungsvorsatz, Messerstich, Notwehrlage, Affekt, Jugendstrafe

    Nach Auffassung der Kammer kann eine zur Tatzeit vorliegende "tiefgreifende Bewusstseinsstörung" im Sinne des § 20 StGB nach einer Gesamtwürdigung der für und gegen die Annahme eines hochgradigen Affektes (vgl. hierzu BGH StV 1990, 493-494) ausgeschlossen werden.
  • BGH, 09.07.2002 - 3 StR 207/02

    Vorsätzlicher Vollrausch (Rauschzustand nach dem Erscheinungsbild;

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich jedoch auf Grund einer Gesamtwürdigung aller tat- und täterbezogenen Merkmale, die als Indizien für und gegen die Annahme eines (möglicherweise) schuldausschließenden Affekts sprechen können (vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 4; BGH NStZ 1995, 175, 176 m. w. N.; Jähnke aaO Rdn. 57 m. w. N.).
  • BGH, 31.01.2007 - 5 StR 504/06

    Minder schwerer Fall des Totschlags; verminderte Schuldfähigkeit (tiefgreifende

    Es handelt sich dabei nur um einen von vielen Aspekten, die als Indizien - nicht als Ausschlusskriterien - im Rahmen einer Gesamtbetrachtung für und gegen die Annahme eines schuldrelevanten Affekts sprechen können (vgl. BGHR StGB § 20 Bewusstseinsstörung 3 und 5; BGHR StGB § 21 Affekt 4 bis 6).
  • BGH, 03.08.1993 - 4 StR 138/93

    Beurteilung der Kriterien einer verminderten Schuldfähigkeit - Aggressives

    Für einen affektiven Ausnahmezustand können etwa Ansteigen chronischer Affektspannungen, psychopathologische Disposition der Persönlichkeit, konstellative Faktoren wie Alkoholgenuß oder Erschöpfung, abrupter Tatablauf mit elementarer Wucht, gleichsam rechtwinkliger Affektverlauf, schwere Erschütterung nach der Tat, hochgradige Einengung des Wahrnehmungsfeldes und der seelischen Abläufe, starke Erinnerungsstörungen, Persönlichkeitsfremdheit, Störung der Sinn- und Erlebniskontinuität sprechen, während gegen eine tiefgreifende Bewußtseinsstörung etwa aggressive Vorgestaltung der Tat in der Phantasie, Ankündigungen der Tat, aggressive Handlungen in der Tatanlaufzeit, Tatvorbereitungen, Herbeiführen der Tatsituation durch den Täter, Fehlen eines Zusammenhanges zwischen Provokation, Erregung und Tat, Gestaltung des Tatablaufes vorwiegend durch den Täter, lang hingezogenes Tatgeschehen, komplexer Handlungsablauf in Etappen, erhaltene Introspektionsfähigkeit bei der Tat, exakte, detailreiche Erinnerung, zustimmende Kommentierung des Tatgeschehens, Fehlen von vegetativen, psychomotorischen und psychischen Begleiterscheinungen heftiger Affekterregung sprechen können (vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 4 m.w.N.; zusammenfassend Salger in Festschrift für Tröndle, 1989 S. 201; Detter NStZ 1991, 177, 179).
  • BGH, 21.09.2000 - 1 StR 236/00

    Bedingter Vorsatz bei Mord; Heimtücke; Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Erschöpfende

    Es erörtert hierzu zwar auch Merkmale, die in Psychiatrie und Rechtsprechung als mögliche Indizien für einen affektiven Ausnahmezustand genannt werden (vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 4 m.w.N.; zusammenfassend Salger in Festschrift für Tröndle, 1989 S. 201).
  • BGH, 22.11.1994 - 1 StR 626/94

    Mord - Heimtücke - Kleinkind

    Nicht ersichtlich ist insbesondere, inwiefern das Landgericht seiner Pflicht aus § 78 StPO nachgekommen ist, die Tätigkeit des Sachverständigen in bezug auf den hier zu beurteilenden Fall, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 4), zu leiten.
  • BGH, 19.02.2008 - 5 StR 512/07

    Strafzumessung bei der gefährlichen Körperverletzung (minder schwerer Fall;

  • BGH, 12.08.1997 - 1 StR 348/97

    Tötung eines 12jährigen Mädchens bei Bad Liebenzell muß neu verhandelt werden

  • BGH, 15.03.2007 - 5 StR 76/07

    Totschlag im Affekt (tiefgreifende Bewusstseinsstörung: Affekttat und

  • BGH, 06.07.2011 - 5 StR 230/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Versagung; eigene Sachkunde des

  • LG Kleve, 22.07.2004 - 140 Ks 1/04

    Niedrige Beweggründe, besonders schwerer Fall des Totschlages

  • BGH, 24.08.1993 - 4 StR 470/93

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

  • BGH, 26.09.1995 - 1 StR 495/95

    Affekt - Enger Zusammenhang - Äußeres Ereignis - Auslösendes Ereignis

  • LG Düsseldorf, 29.11.2012 - 7 Ks 25/12

    Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung im

  • BGH, 12.09.1990 - 2 StR 380/90

    Voraussetzungen für die Annahme einer affektbedingten Bewusstseinsstörung

  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 596/94

    Verminderte Schuld - Tötung eines Neugeborenen - Jugendliche Eltern

  • LG Kleve, 08.03.2017 - 150 Ks 1/15
  • LG Kleve, 23.01.2004 - 140 Ks 5/03
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