Rechtsprechung
   BGH, 26.06.1990 - 1 StR 303/90   

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https://dejure.org/1990,6407
BGH, 26.06.1990 - 1 StR 303/90 (https://dejure.org/1990,6407)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1990 - 1 StR 303/90 (https://dejure.org/1990,6407)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1990 - 1 StR 303/90 (https://dejure.org/1990,6407)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung von Erwachsenenstrafrecht auf einen zur Tatzeit 18 1/2jährigen Angeklagten - Beurteilung von der Anwendung von Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht unter Berücksichtigung dass die Entwicklungskräfte noch in größerem Umfang wirksam sind - Soziale ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 508
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.1958 - 4 StR 327/58
    Auszug aus BGH, 26.06.1990 - 1 StR 303/90
    Es kommt nicht allein darauf an, ob der Heranwachsende in seiner Entwicklung zurückgeblieben ist oder ob er sich altersgemäß entwickelt hat, sondern darauf, ob es sich bei ihm um einen noch in der Entwicklung befindlichen, noch prägbaren Menschen handelt, um einen Menschen also, in dem Entwicklungskräfte noch in größerem Umfang wirksam sind (BGHSt 12, 116, 118 [BGH 23.10.1958 - 4 StR 327/58]; 36, 37, 40).
  • BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende

    Auszug aus BGH, 26.06.1990 - 1 StR 303/90
    Es kommt nicht allein darauf an, ob der Heranwachsende in seiner Entwicklung zurückgeblieben ist oder ob er sich altersgemäß entwickelt hat, sondern darauf, ob es sich bei ihm um einen noch in der Entwicklung befindlichen, noch prägbaren Menschen handelt, um einen Menschen also, in dem Entwicklungskräfte noch in größerem Umfang wirksam sind (BGHSt 12, 116, 118 [BGH 23.10.1958 - 4 StR 327/58]; 36, 37, 40).
  • BGH, 25.09.2007 - 5 StR 375/07

    Anwendung von allgemeinem Strafrecht auf einen Heranwachsenden

    Zudem ist zu besorgen, die Jugendkammer könnte verkannt haben, dass es nicht allein darauf ankommt, ob der Heranwachsende in seiner Entwicklung zurückgeblieben ist oder ob er sich altersgemäß entwickelt hat, sondern darauf, ob es sich bei ihm um einen noch in der Entwicklung befindlichen, noch prägbaren Menschen handelt (BGHSt 36, 37, 40; BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1 Entwicklungsstand 2).
  • OLG Hamm, 25.11.2004 - 2 Ss 413/04

    Jugendrecht; Jugendstrafe; jugendtümliche Verfehlung, Erwachsenenrecht

    Der BGH sieht nicht einmal in der Erledigung der Formalitäten für eine dauerhafte Einreise als ein aussagekräftiges Indiz für die Reife eines Täters (BGH, Beschluss vom 26. Juni 1990 - 1 StR 303/90 - NStZ 1990, 530 bei Böhm).
  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 239/92

    Voraussetzung der Annahme der verminderten Schuldfähigkeit - Erfordernis der

    Für die Anwendung des Jugendstrafrechts kommt es darauf an, ob es sich bei dem Heranwachsenden um einen noch in der Entwicklung befindlichen, noch prägbaren Menschen handelt, bei dem Entwicklungskräfte noch in größerem Umfang wirksam sind (BGHSt 12, 116, 118 [BGH 23.10.1958 - 4 StR 327/58]; 22, 41, 42; 36, 37, 40; BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1 Entwicklungsstand 2).
  • OLG Bremen, 29.10.1992 - Ss 9/92

    Jugendstrafrecht: Anwendung von Jugendstrafrecht auf einen Heranwachsenden bei

    Sowohl der Mangel an Schule und Ausbildung wie auch die Tatsache, daß der Angeklagte als junger Mensch in einen ihm völlig fremden Kulturkreis geraten ist, sind Anhaltspunkte für die Annahme einer verzögerten Reifung (BGH StV 83/378; BGH 1 StR 303/90 v. 26.6.1990 in NStZ 1990/530).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 13.10.1989 - 1 Ss 120/89   

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https://dejure.org/1989,3427
OLG Zweibrücken, 13.10.1989 - 1 Ss 120/89 (https://dejure.org/1989,3427)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.10.1989 - 1 Ss 120/89 (https://dejure.org/1989,3427)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. Oktober 1989 - 1 Ss 120/89 (https://dejure.org/1989,3427)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung einer schädlichen Neigung und der Schwere der Schuld für die Verhängung einer Jugendstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3; JGG § 17

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1990, 508
  • JR 1990, 304
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.1985 - 3 StR 73/85

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.10.1989 - 1 Ss 120/89
    Bei Anwendung des allgemeinen Strafrechts würden diese Umstände die Annahme eines minderschweren Falles nahelegen (Körner, BtMG 2. Aufl. § 30 Rdn. 65 mit weiteren Hinweisen; BGH StV 1985, 369 ).
  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.10.1989 - 1 Ss 120/89
    Es kommt mehr auf die subjektiven und persönlichkeitsbegründeten Beziehungen des Täters zu seiner Tat als auf deren äußere Schwere an (BGHSt 15, 224; BGH StV 1982, 325).
  • BGH, 03.10.1985 - 1 StR 453/85

    Annahme schädlicher Neigungen - Ersttäter - Jugendstrafe

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.10.1989 - 1 Ss 120/89
    Dies gilt besonders, wenn der Täter vor und nach der Tat ein ordentliches Leben geführt hat (BGH GA 1986, 370 ; Eisenberg, JGG 3. Aufl. § 17 Rdn. 21 mit weiteren Hinweisen; Brunner, JGG 8. Aufl. § 17 Rdn. 12).
  • OLG Zweibrücken, 24.11.2021 - 1 OLG 2 Ss 44/21

    Jugendstrafe: Verhängung wegen Schwere der Schuld

    Entscheidend ist vielmehr die innere Tatseite, d.h. inwieweit sich die charakterliche Haltung und die Persönlichkeit sowie die Tatmotivation des Jugendlichen bzw. Heranwachsenden in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben (Senat, Beschluss vom 13.10.1989 - 1 Ss 120/89, juris Rn. 6; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 21.07.2017 - 1 Ws 73/17, juris Rn. 29).
  • OLG Zweibrücken, 20.06.1994 - 1 Ss 42/94

    Verminderte Schuldfähigkeit; Jugendstrafrecht; Strafrahmenverschiebung;

    Es kommt deshalb mehr auf die subjektiven und persönlichkeitsbegründeten Beziehungen des Täters zu seiner Tat als auf deren äußere Schwere an (vgl. BGHSt 15, 224; Strafverteidiger 1982, 325; OLG Zweibrücken Strafverteidiger 1990, 508 ).
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   BGH, 19.10.1990 - 1 StR 393/90   

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https://dejure.org/1990,7788
BGH, 19.10.1990 - 1 StR 393/90 (https://dejure.org/1990,7788)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1990 - 1 StR 393/90 (https://dejure.org/1990,7788)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1990 - 1 StR 393/90 (https://dejure.org/1990,7788)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 508
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   LG Hamburg, 17.08.1990 - 604 Qs 29/90   

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https://dejure.org/1990,6078
LG Hamburg, 17.08.1990 - 604 Qs 29/90 (https://dejure.org/1990,6078)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17.08.1990 - 604 Qs 29/90 (https://dejure.org/1990,6078)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17. August 1990 - 604 Qs 29/90 (https://dejure.org/1990,6078)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1990, 508
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Bremen, 29.03.2019 - 1 Ws 35/19

    Zum Eintreten der Führungsaufsicht von Gesetzes wegen nach § 68f Abs. 1 StGB bei

    Vor der Neufassung des § 68f Abs. 1 StGB war in der Rechtsprechung ebenfalls auch umstritten, ob bei einer Anwendung dieser Norm auf die Dauer der Einheitsjugendstrafe abzustellen war oder auf die verwirkte Jugendstrafe für gedachte einzelne Taten (für die erstere Auffassung siehe OLG München, Beschluss vom 25.02.2002 - 1 Ws 1040/01, BeckRS 9998, 25594, NStZ-RR 2002, 183; anders dagegen OLG Bamberg, 14.10.1999 - Ws 584/99, juris Rn. 9 ff., NStZ-RR 2000, 81; OLG Dresden, Beschluss vom 31.08.2004 - 2 Ws 183/04, juris Rn. 18, Rpfleger 2005, 107; OLG Jena, Beschluss vom 14.08.2014 - 1 Ws 345/14, juris Rn. 22; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.11.2002 - 4 Ws 255/2002, juris Rn. 7, OLGSt JGG § 7 Nr. 1; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.02.2005 - 1 Ws 48/05, juris Rn. 6 f.; LG Hamburg, Beschluss vom 17.08.1990 - 604 Qs 29/90, juris Ls., StV 1990, 508).
  • OLG Zweibrücken, 23.02.2005 - 1 Ws 48/05

    Jugendstrafrecht: Voraussetzungen der Führungsaufsicht nach vollständiger

    Vielmehr muss festgestellt werden, dass bei einer zugrunde liegenden Vorsatztat mindestens eine Jugendstrafe von zwei Jahren verwirkt worden wäre (OLG Stuttgart, Justiz 2003, 267; OLG Dresden, OLG-NL 2004, 283, 285; OLG Hamm, NStZ-RR 1998, 61; LG Hamburg, StV 1990, 508; Eisenberg, JGG 10. Aufl., § 7 Rdnr. 33; Brunner/Döllinger, JGG 10. Aufl., § 7 Rdnr. 11, jew. m. w. N.).
  • OLG Hamm, 20.03.2001 - 5 Ws 118/01

    Eintritt von Führungsaufsicht bei Vollstreckung von Jugendstrafe

    Daraus folgt des weiteren, dass für den Eintritt der Führungsaufsicht im Falle der Verhängung einer Einheitsjugendstrafe erkennbar sein muss, dass bei einer zugrunde liegenden Vorsatztat mindestens zwei Jahre Jugendstrafe verwirkt worden wären (vgl. Senatsbeschluss vom 14. November 2000 - 5 Ws 243/00 - so auch der hiesige 4. Strafsenat mit Beschluss vom 4. September 1997 - 4 Ws 472/97 - und ebenfalls Brunner-Dölling, JGG, 10. Aufl., § 7 Rdnr. 11 sowie LG Hamburg StV 1990, 508, 509).
  • OLG Hamm, 14.11.2000 - 5 Ws 243/00

    Führungsaufsicht

    Mit dem hiesigen 4. Strafsenat (vgl. Beschluss vom 4. September 1997 - 4 Ws 472/97 -) ist der Senat des weiteren der Auffassung, dass für den Eintritt der Führungsaufsicht im Falle der Verhängung einer Einheitsjugendstrafe erkennbar sein muss, dass bei einer zugrunde liegenden Vorsatztat mindestens zwei Jahre Jugendstrafe verwirkt worden wären (so auch Brunner-Dölling, JGG, 10. Aufl., § 7 Rdnr. 11; LG Hamburg, StV 1990, 508, 509).
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